Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen ist mir was ärgerliches passiert und ich möchte endgültig sichergehen, wie die Sachlage ist.
Bei einer Veranstaltung mit ca. 3500 Teilnehmern sah ich auf einmal einen DJI Phantom in ca. 20m Höhe über das Publikum fliegen. Nach ein paar Sekunden hatte ich den Piloten erspäht und lief zu ihm, um ihm sofort zu untersagen, über dem Publikum zu fliegen. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Kameramann eines Fernsehsenders handelte, der auch sofort mit der Aufstiegsgenehmigung des Landes Hessen wedelte und meinte, es wäre alles legal.
Im ersten Satz dieser Genehmigung stand auch direkt, es sei verboten, über Publikum zu fliegen. Das hielt ich dem Herren und seiner Redakteurin unter die Nase, machte klar, dass ich selbst (Freizeit) so einen Copter fliege und die Dinger selbst faszinierend finde, dass ein Flug über Publikum aber absolut tabu ist.
Wenig später war das Kamerateam wieder in meiner Nähe und der Kameramann meinte im Vorbeigehen, er hätte die Genehmigung weiter gelesen und darin wäre ein Flug über Publikum erlaubt, wenn der Veranstalter zustimme. Diese Zustimmung lag angeblich vor!
Das kann ich mir nun kaum vorstellen. Warum sollte es da einen Unterschied geben? Gibt es so einen Passus wirklich?
Leider ergab sich nicht die Gelegenheit, das ganze in Ruhe zu klären oder die Genehmigung nochmal komplett zu lesen.
Ich habe später mit der Pressebeauftragten gesprochen. Sie meinte, sie war sich der potentiellen Gefahr eines Copterfluges über Publikum nicht bewusst - verständlich, wenn man davon keine Ahnung hat.
Wie seht ihr das? Ich überlege ja, den Sender anzuschreiben, um zu verhindern, dass weiterhin so ahnungslose Kameraleute mal so eben einen Copter über's Publikum schicken.
vor ein paar Tagen ist mir was ärgerliches passiert und ich möchte endgültig sichergehen, wie die Sachlage ist.
Bei einer Veranstaltung mit ca. 3500 Teilnehmern sah ich auf einmal einen DJI Phantom in ca. 20m Höhe über das Publikum fliegen. Nach ein paar Sekunden hatte ich den Piloten erspäht und lief zu ihm, um ihm sofort zu untersagen, über dem Publikum zu fliegen. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Kameramann eines Fernsehsenders handelte, der auch sofort mit der Aufstiegsgenehmigung des Landes Hessen wedelte und meinte, es wäre alles legal.
Im ersten Satz dieser Genehmigung stand auch direkt, es sei verboten, über Publikum zu fliegen. Das hielt ich dem Herren und seiner Redakteurin unter die Nase, machte klar, dass ich selbst (Freizeit) so einen Copter fliege und die Dinger selbst faszinierend finde, dass ein Flug über Publikum aber absolut tabu ist.
Wenig später war das Kamerateam wieder in meiner Nähe und der Kameramann meinte im Vorbeigehen, er hätte die Genehmigung weiter gelesen und darin wäre ein Flug über Publikum erlaubt, wenn der Veranstalter zustimme. Diese Zustimmung lag angeblich vor!
Das kann ich mir nun kaum vorstellen. Warum sollte es da einen Unterschied geben? Gibt es so einen Passus wirklich?
Leider ergab sich nicht die Gelegenheit, das ganze in Ruhe zu klären oder die Genehmigung nochmal komplett zu lesen.
Ich habe später mit der Pressebeauftragten gesprochen. Sie meinte, sie war sich der potentiellen Gefahr eines Copterfluges über Publikum nicht bewusst - verständlich, wenn man davon keine Ahnung hat.
Wie seht ihr das? Ich überlege ja, den Sender anzuschreiben, um zu verhindern, dass weiterhin so ahnungslose Kameraleute mal so eben einen Copter über's Publikum schicken.