Rechtliches bei FPV (spotter)

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VikiN

Flying Wing Freak
#21
ihr sucht antworten wo es keine gibt.
wollt ja nur auf nummer sicher gehen...aber wenns dazu keine antworten gibt, muss ich wohl meinen 55g fpv prototypen und das neue "L/S/S/S Diversity" auf privaten ( umzäunten ) "Sperrgebiet" testen
soll ich da vorsichtshalber ( zusätzlich zum Wachund ) noch nen elektrozaun rumlegen? ( in welchem umkreis zur umzäunten Flugweise ? )

oder welche sicherheitsmasnahmen sind bei Modellflugprototypen und Fernsteuerungserweiterungen sonst noch erforderlich ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#22
weniger gedanken machen, mehr fliegen.
am besten da wo man keinen erschlagen, und nix beschädigen kann.
fpv = grau. egal wie man das sieht ;) die versicherung wird nicht zahlen die finden irgendwas, wenn es hart auf hart kommt.

ich spreche hier von kompletten fpv, nicht von irgendwelchen downlinks zur bildkontrolle von fotokampfschwebern, profi 2 mann fil gegespannen etc.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#23
Vikin der Schüler ist der FPV Pilot, also ist der Besitzer selten der Lehrer, da wohl jeder sein Modell fliegen möchte

Und was meinst du mit Schülern (mehrzahl) das mehrere damit fliegen dürfen, das ist klar
Oder das mehrere GLEICHZEITIG fliegen , das ist Technisch aktuell fast unmöglich, das meinte ich
 

VikiN

Flying Wing Freak
#24
@amadeus
- noch mehr fliegen ? sag das mal meiner freundin! die killt mich und dich gleich mit

jaaa, wenns hart auf hart kommt findet die auch bei fotokampfschwebern was
deshalb flieg ich ja auch am liebsten bei mir zu hause im outback wo sogut wie nix passieren kann
würd aber halt auch gern mal in den Bergen oder so fliegen...aber dann flieg ich halt da in ner grauzone
- is ja auch schon ne grauzone, wenn man nicht fpv fliegt, der flieger unter 5kg hat - man aber nicht die erlaubniss des Grundstückeigentümers/Pächters hat - wenn ich das richtig verstanden hab ?


@DerCamperHB
ich bin jetzt vom ganz normalen L/S ausgegangen ( ohne FPV )
ich bin der Lehrer, mir gehört das Flugmodell, ich bin versichert
jetzt gibts da so ein paar kids, die auch fliegen wollen - und weil die kleinen silverlitmodelle bei wind nicht fliegen,
lass ich sie meine Fluggeräte fliegen - als Schüler
ich starte das Fluggerät, geh auf sicherheitshöhe und übergebe an den Schüler
fliegt er gut, lass ich ihn fliegen , baut er scheisse - lass ich meinen Taster los und fang das Fluggerät ab ( nebenbei ne gute übung für mich )
solang nix passiert - alles gut
passiert was...bin ich schuld, da ich der Lehrer war/bin
Schüler braucht keine Versicherung richtig ?

dasselbe geht ja auch bei FPV
kann jeden meine Fluggeräte per L/S FPV fliegen lassen ( natürlich im sichtbereich )
verantwortlich bin wieder ich
richtig ?

ok, jetzt flieg ich selber FPV ( als schüler ) mit meinem Fluggerät hab Probleme, Lehrer reagiert auch zu spät -> crash mit sachschaden
welche versicherung zahlt ?
A. die von mir ( als schüler ) ?
B. oder die vom Lehrer ( dem das Fluggerät gar nicht gehört ) ?
C. keine ?


ja, meine Schülern (Mehrzahl)
mehrere nacheinander mit einer Schülerfunke -> funktioniert - klar
mehere nacheinander jeder mit seiner eigenen Funke ( Lehrer bestimmt wer fliegt ) -> funktioniert
mehrere gleichzeitig - warum unmöglich ? ich frage mich eher was das bringen soll - ausser spass ;)
es könnte jeder mit seiner funke eine funktion übernehmen ( einer Höhenruder, einer querruder, einer gas, einer pan/tilt )
oder
jedem der ( sagen wir 3 schülern ) 33% jedes kanals geben ( oder bei 4 schülern jedem 25% je kanal übergeben )


das jeder Schüler sein eigenes FPV Modell fliegt
sagen wir 3 gleichzeitig und jeder an den EINEN Lehrer übergeben kann is auch möglich,
bringt aber nix wenn alle 2 oder 3 probleme haben und der lehrer 3 modelle gleichzeigig in der luft halten muss

naja das drahtlose "L/S/S/S Diversity" is halt so ne spielerei wie der
"Copter FC Switcher" ( schaltet zwischen 2 oder mehr verschiedenen FC - falls eine ausfällt )
oder der "Empfängerswitcher"
die aus ner Idee zu nem anderen projekt enstanden sind

wird aber offtopic
back2topic


also L/S bei FPV je nach Versicherung anderes - am besten mal bei der jeweiligen versicherung anrufen und sich das ganze nochmal schriftlich geben lassen ?!
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#25
Somit sind alle Beispiele wieder Einzelschüler, der aber beliebig auswechselbar ist
Bei DMFV würde ich vorsichtig sein, musst zwar als LS Verbund FPV fliegen, aber das gilt als Absicherung bei 2 geübten Piloten, ein reiner LS Flug mit Ungeübten Schüler ist nur auf DMFV angebundenen Flugvereinsgelände erlaubt, ausser das hat sich inzwischen geändert

Und was die Frage der Haftbarkeit betrifft, das fragen sich einige, und ist wohl erst nach dem ersten auf FPV verursachten Schaden klärbar, da nicht mal sicher ist, haben wir eine Halterhaftpflicht (Modell ist Versichert) oder eine Pilotenhaftpflicht ( Der Mensch am Steuer ist Versichert), komplezierter wird es eben, in der Konstellation, da der Lehrer grundsätzlich die Verantwortung trägt, wie ist es mit Geräteausfall, bin ich als angehender Spotter/Lehrer berechtigt am Gerät des FPV-Piloten eine Gründliche Untersuchung auf Mängel durchzuführen, wie ein Fahrzeugfüher am Auto vor jeder Nutzung eigentlich machen muss
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#26
Der DMFV hat seine Aussagen zum FPV "etwas" geändert/ angepasst, das wurde uns bei der letzten Gebietsversammlung (vor ca 3 Wochen) mitgeteilt.
Den genauen neuen Wortlaut habe ich nicht, aber LS ist Vorgegeben aber nicht in der Art vorgeschrieben, und jetzt ebenfalls auf der grünen Wiese außerhalb der Vereinsplätze erlaubt.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#27
Jochen deswegen habe ich ja auch Spezifiziert, FPV LS mit 2 erfahrenden Piloten ist ein Muss, mit Unerfahrenden Piloten wohl nur auf Vereinsgelände, oder wie ist da der aktuelle Stand
 

Chriss_:)

Erfahrener Benutzer
#28
Hi,

ist es nicht so, dass L/S einfach nur die Möglichkeit beschreibt, eine 2. Steuermöglichkeit zu schaffen ohne großartig auf Lehrer und Schüler im eigentlichen Sinne einzugehen?

Als Beispiel: ich habe meinen Sender so konfiguriert, dass ich alle meine Modelle selber mit meiner Funke steuern kann. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit geschaffen, eine 2. Funke an meiner anzuschließen. Meint jetzt der Spotter eingreifen zu müssen, kann er das durch Umlegen eines Schalters tun, diese Möglichkeit kann ich aber auch durch einen weiteren Schalter deaktivieren. Wer ist jetzt Lehrer und wer Schüler?

Die Versicherungen schreiben sicher nur L/S, weil es das zu benutzerdefinierte System am Besten beschreibt, es gibt ja in dem Sinne keine eigene Beschreibung für ein FPVler/Spotter System.

So würde ich das jedenfalls verstehen!;-)

Schöne Grüße aus dem Sauerland!
Chriss
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#29
"Meint jetzt der Spotter eingreifen zu müssen, kann er das durch Umlegen eines Schalters tun, diese Möglichkeit kann ich aber auch durch einen weiteren Schalter deaktivieren. Wer ist jetzt Lehrer und wer Schüler?"

Der DMFV wie auch wahrscheinlich die Rechtsanwälte der DMO würden in einem Rechtsstreit nach dem "gesunden Menschenverstand" entscheiden/ in der Verhandlung argumentieren, da eben (für mich logischerweise) es keine eindeutige Definition für die Art und Weise des LS-Betriebes als auch dafür wer Lehrer und wer Schüler ist, festgelegt wurde.
Der Logik entsprechend das unsere Art und Weise unsere Modelle zu steuern höchste "Qualifikation" des Modellfluges erfordert, und das ist bestimmt jedem von uns klar, müssen beide Piloten, egal wie wir sie bezeichnen, jederzeit das "gemeinsam" gesteuerte Modell perfekt beherschen, beziehungsweise im Kontrollverlustfall einer der beiden, der andere sicher die Seuerung übernehmen können.

Und somit hat der Camper es richtig interpretiert:
" FPV LS mit 2 erfahrenden Piloten ist ein Muss, mit Unerfahrenden Piloten wohl nur auf Vereinsgelände, "

Es ist alles noch im Entstehen, wir sind von den Interpretationen beziehungsweise der Festlegungen für die Versicherungsbedingungen für FPV bei beiden Organisationen noch in aktiver "Lernzeit".

Die Verantwortlichen dort als auch bei den Luftfahrtbehörden sind zur Zeit mit sich stetig weiterer entwickelnder als auch billigerer Technik konfrontiert, was die immer breitere private sowie kommerzielle Nutzung nachsich zieht, was wiederum ein weiteres Anpassen der noch nicht einmal gedruckten Gesetzesvorschläge erfordert.

Wenn wir uns unserem gesunden Menschenverstand folgend verhalten, nichts "hirnrissiges" Verhalten an den Tag legen, wird unserem Modellflugsport kaum ein Stein in den Weg gelegt werden.
 

VikiN

Flying Wing Freak
#30
Wenn wir uns unserem gesunden Menschenverstand folgend verhalten, nichts "hirnrissiges" Verhalten an den Tag legen, wird unserem Modellflugsport kaum ein Stein in den Weg gelegt werden.
Dein Wort in Gottes Ohr



Also DMFV eignet sich derzeit nicht für FPV "Wildflieger"
Beim DMO besser nochmal nachfragen

Und wer FPV allein fliegt, ist sowieso nicht versichert?
 

Buma

Erfahrener Benutzer
#31
Hallo
Bitte beachten Auszug aus den Versicherungsbedingungen des DMFV
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine
feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der
Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören
und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen
Modellflugvereins stattfinden.

Und weiter unter Einzelmitglieder egal ob Sie nun einem Verein angehören oder nicht

Der Lehrer-/Schülerbetrieb durch DMFV-Einzelmitglieder bei dem privaten Einsatz von Flugmodellen
ist nicht versichert.
Ferner ist bei allen Verbänden zu beachten
Autarkes
F l i e g e n ist nicht mit versichert.
 

VikiN

Flying Wing Freak
#32
Danke Buma für die auflistung


bei DAeC ist hier niemand versichert, oder ?
http://www.modellflugimdaec.de/
bin noch nicht dazugekommen mir durchzulesen was in deren Vertrags bedingungen zu L/S und FPV steht

beim DMO frag ich nächste woche mal nach wg. L/S und FPV
( komme z.Z erst spät von der arbeit heim - nächste Woche spätschicht hab ich vormittags zeit )
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#33
als die LS Pflicht aufkam gab es eine "Antwort" vom DAeC, da war dann auch die Verbindung Pflicht, nur beim DMO war keine Verbindung Pflicht gewesen.
Laut eines Beitrages hier wäre das ja inzwischen auch schon wieder anders
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#34
Die Bedingungen des DMFV sind geändert/ angepasst worden. Ist wahrscheinlich noch nicht in den schriftlichen Ausführungen eingearbeitet worden.
Ist aber vom Gebietsverantwortlichen in der Jahresversammlung der Region Berlin Brandenburg am 23.11.2013 erklärt worden, so wie ich es geschildert habe.
Die Gebietsverantwortlichen haben es brandfrisch direkt vom DMFV übermittelt bekommen.
 
#35
http://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/...7276,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf
und
http://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/...7276,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Man beachte 26.Dezember 2013... ;)


Der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen darf nur in Sichtweite des verantwortlichen Steuers
erfolgen. Verboten ist gemäß § 15a Abs. 3 Satz 1 LuftVO der Aufstieg außerhalb der Sichtweite des
Steuerers. Außerhalb der Sichtweite des Steueres ist das unbemannte Luftfahrtgerät dann, wenn
dieses durch den verantwortlichen Steuerer ohne besondere optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) nicht
mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.

Daher ist das Steuern des unbemannten Luftfahrtsystems durch den verantwortlichen Steuerer unter
Zuhilfenahme einer Videobrille nicht erlaubt, da jener bei Verwendung der Videobrille nicht in der Lage
ist, das unbemannte Luftfahrtsystem und seine Lage im Luftraum zu beobachten und hier ohne das
optische Hilfsmittel schon nicht erkennen kann, an welcher Stelle sich das Luftfahrtgerät befindet. Dies
gilt vor allem dann, wenn sich das Luftfahrtgerät so weit weg befindet, dass der Steuerer mit bloßem
Auge keinen Sichtkontakt mehr hat.
Für mich eindeutig, wer den Sender bedient, hat auch das Modell zu beobachten.
Und wenn ein "co-pilot" den Schülersender bedient und dabei Brille guckt, ist das Im gesetzlichen Rahmen. so lange beide die nötigen Voraussetzungen und Versicherungen haben
 
Zuletzt bearbeitet:

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#36
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
1. Anwendbarkeit
Diese Grundsätze betreffen die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen
1, die
• in Sichtweite des Steuerers

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
• nicht ausschließlich zum Zweck des Sports oderder Freizeitgestaltung betrieben werden,
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

• eine maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund nicht übersteigen und
• deren Gesamtmasse bis zu 25 kg beträgt.

Diese Grundsätze treffen für uns rein rechtlich nicht zu, da wir es eben zwecks Sport oder Freizeitgestaltung betreiben.!!!

(Unabhängig davon würde es abe wohl von einem Richter im Schadensfall wohl durchgelesen werden)
 
#37
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
1. Anwendbarkeit
Diese Grundsätze betreffen die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen
1, die
• in Sichtweite des Steuerers

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
• nicht ausschließlich zum Zweck des Sports oderder Freizeitgestaltung betrieben werden,
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

• eine maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund nicht übersteigen und
• deren Gesamtmasse bis zu 25 kg beträgt.

Diese Grundsätze treffen für uns rein rechtlich nicht zu, da wir es eben zwecks Sport oder Freizeitgestaltung betreiben.!!!

(Unabhängig davon würde es abe wohl von einem Richter im Schadensfall wohl durchgelesen werden)
@ rc-jochen
Nein, das stimmt so nicht.
Nur weil man als Hobbyist nicht unter die Erlaubnisspflicht fällt, befindet man sich noch lange nicht im rechtsfreien Raum.
Auch wenn man "Privat" fliegt, muss man sich an die Vorgaben der LuftVO halten!
Und auch an Empfehlungen von Bund und Länder.
Danach richten sich auch die Vorgaben, die Euch die Versicherer machen.
Oder anders gesagt, "stand der Technik" ist neben den Amtlichen Gesetzesvorlagen immer das Maß der Dinge woran man sich halten muss und wenn Du so willst, auch, damit man im Schadensfall Den Richter auf seiner Seite hat ;)

In diesem Zusammenhang mal ein Zitat von Mikrokopter: "Luftrecht ist Bundesrecht und betrifft alle Luftfahrzeuge, auch Modellflieger."
Und eine nette Linksammlung, auch wenn sie teilweise nicht mehr auf dem neusten Stand ist http://www.mikrokopter.de/ucwiki/ModellflugRecht
 
Zuletzt bearbeitet:
#38
Tommy, du hast schon Recht, auch wir Modellflieger befinden uns nicht im rechtsfreien Raum. In den für alle Luftraumbenutzer geltenden Gesetzen LuftVG, LuftVO und LuftVZO wird sogar ganz explizit auf die Modellflieger eingegangen. Aber "unbemannte Luftfahrtsysteme" ist eine spezielle Kategorie, unter die wir mit unseren Modellflugzeugen nicht fallen. "Unbemannte Luftfahrtsysteme" sind in §1 LuftVG genau definiert als
LuftVG hat gesagt.:
unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)
Deine beiden verlinkten Dokumente beziehen sich auf diese spezielle Kategorie, nicht auf Modelle. Steht dort auch in den ersten Sätzen so drin. Insofern stimmt die Aussage von Jochen, das gilt nicht für unsere Flugmodelle.

Hier nochmal die Links zu den Gesetzestexten. Was dort drin steht, ist für alle Luftraumbenutzer verbindlich.
LuftVG, LuftVO, LuftVZO
Die Texte sind nicht allzu schwer zu verstehen, sie sind längst nicht so verwirrend geschrieben wie z.B. unser Sozialgesetzbuch. Also: Abspeichern, durchlesen, und bei Unklarheiten immer mal wieder neu reinschauen. Ist auf jeden Fall viel konkreter als Forenwissen :).
 
Zuletzt bearbeitet:

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#39
FPV existiert eigentlich nicht, es vegetiert im Rahmen des Unsinns, den ein Schüler mit Schülersender bei einem Lehrer mit Lehrersender treiben darf.
 
#40
Ah, o.k.
LuftVG
§ 1 (1)Luftfahrzeuge sind
9. Flugmodelle

O.K. alles Auslegungssache und ich gebe zu, ich hab mir das auch so zurecht gelegt,
auch weil mich das Private fliegen nicht interessiert :)
Gut das es nun Rechtssicherheit für Gewerbliche "Modellflieger" also "unbemannten Luftfahrtsysteme" gibt.
War man doch noch vor kurzem generell in Rechtlich unsicherem Raum unterwegs.
Ich denke auch, es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis es auch rechtsverbindliche Vorgaben für Modellflugzeuge gibt.

Prinzipiell finde ich die Richtlinien, die da vom Bund herausgegeben wurden durchaus annehmbar.
Und da halte ich mich, als Privater Pilot lieber an die Rechtsgrundlage der Profis, als an gar nichts ;)
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
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