Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Mosquito

Erfahrener Benutzer
Eines ist doch offensichtlich: Man sah vom Gesetzgeber her Handlungsbedarf, da die "allgemeine Luftfahrt" sich nicht mehr durch klein (Modellflug) und groß (manntragende Fliegerei) unterscheiden läßt. Dank Mikroelektronik sind heute befrachtete Arbeitsflüge mit Kleinstfluggeräten kostengünstig möglich, die vor 10 Jahren nicht denkbar waren bzw. damals gerade mal angedacht wurden.

Also müssen/mußten die bisherigen Kriterien auf den Prüfstand und neue Differenzierungsmerkmale geschaffen werden. Wie man sieht, kann so ein schneller "Hüftschuß" der Gesetzesmacher (wie derer aus AT) auch voll daneben gehen.

Das die Aufnahmefunktion für Fotos und Videos das entscheidende Merkmal seien soll, sehe ich als letztlich nicht haltbar, weil dadurch auch die Rechte der Piloten eingeschränkt und die Pflichten der Gewerblichen über Gebühr (bishin zur Unmachbarkeit, dank utopischer Auflagen) belastet werden.

Auch die Gleichbehandlung sehe ich gefährdet. Zum Schluß kommt noch dazu, dass durch die Auflagen kaum ein höherer Schutz für Unbeteiligte hergestellt wird.

Es darf also gespannt auf den Tag gewartet werden, an dem der Erste vor Gericht steht (als Kläger od. Angeklagter) und die Sache bis in die letzte Instanz durchzieht.
 

fritz99

Erfahrener Benutzer
Ich kann Dir nur voll zustimmen.
Die Differenzierung wann ein Flug gefährlich ist und wann nicht ist lächerlich !
Das Problem bis Jemand deshalb vor Gericht geht ist die Branche in Österreich tot.
Meiner Information nach wird derzeit von der Austriacontrol nicht einmal eine Bewilligung für Bereich "B" gegeben.
Geschweige denn für "C" oder "D".


Eines ist doch offensichtlich: Man sah vom Gesetzgeber her Handlungsbedarf, da die "allgemeine Luftfahrt" sich nicht mehr durch klein (Modellflug) und groß (manntragende Fliegerei) unterscheiden läßt. Dank Mikroelektronik sind heute befrachtete Arbeitsflüge mit Kleinstfluggeräten kostengünstig möglich, die vor 10 Jahren nicht denkbar waren bzw. damals gerade mal angedacht wurden.

Also müssen/mußten die bisherigen Kriterien auf den Prüfstand und neue Differenzierungsmerkmale geschaffen werden. Wie man sieht, kann so ein schneller "Hüftschuß" der Gesetzesmacher (wie derer aus AT) auch voll daneben gehen.

Das die Aufnahmefunktion für Fotos und Videos das entscheidende Merkmal seien soll, sehe ich als letztlich nicht haltbar, weil dadurch auch die Rechte der Piloten eingeschränkt und die Pflichten der Gewerblichen über Gebühr (bishin zur Unmachbarkeit, dank utopischer Auflagen) belastet werden.

Auch die Gleichbehandlung sehe ich gefährdet. Zum Schluß kommt noch dazu, dass durch die Auflagen kaum ein höherer Schutz für Unbeteiligte hergestellt wird.

Es darf also gespannt auf den Tag gewartet werden, an dem der Erste vor Gericht steht (als Kläger od. Angeklagter) und die Sache bis in die letzte Instanz durchzieht.
 
Wer sich die Videos der Vorträge der WKO Veranstaltung ansehen möchte kann das hier tun: http://www.fama.or.at/vortraege.html
Nachsatz: Der nuschelnde Hr. DI Lippitsch zitiert die Einschränkungen der Betriebsanleitung (kein Flug bei Regen, Übertemperatur und mit GPS zwischen Gebäuden) und erklärt im selben Satz "Das dient aber eh nur zur Absicherung der Hersteller, das muss man im prüfen ob es nicht DOCH zwischen den Gebäuden funktioniert".

HALLO? Was soll das? Weiß der noch was er da so redet?
 
Die Differenzierung wann ein Flug gefährlich ist und wann nicht ist lächerlich !
Das Problem ist wie so oft in der Politik die fehlende Ehrlichkeit. Machen wir uns nichts vor, es wird doch nur so getan, als wenn es um das erhöhte Gefährdungspotential eines Kamerafluges geht.

In Wirklichkeit geht es um folgendes: Man hat erkannt, dass immer mehr Luftbildmacher den geschützten Sonderstatus des Modellflugs für sich nutzen. Solange das 1% der Modellflieger waren, hat es keinen gestört oder war tolerierbar. Jetzt sind es vielleicht 30%, da kann man es nicht mehr ignorieren. Jetzt fürchten die einen (Aeroclub) ein Aufweichen des Modellflugstatus durch Massen von frechen unbekümmerten Phantomfliegern, die anderen (staatliche Stellen, ACG) fürchten, dass ihnen ein ganzer Wirtschaftszweig ohne eine Kontrollmöglichkeit durch die Lappen geht. Also haben sich beide Seiten zusammengesetzt, und nun ist dieses Gesetz dabei herausgekommen.

Vermutlich hatte man nicht viel Zeit, da die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) im Hintergrund steht und schon mächtig Druck auf ihre Mitglieder macht. Das ganze hat nämlich eine europaweite Dimension. Deutschland schied als Vorreiter für die Umsetzung in Landesgesetz aus, das gescheiterte Kameraflugverbot im Jahre 2009 steckt noch allen in den Knochen. Und so bot sich Österreich an, die Lorbeeren des ersten Platzes in der Umsetzung von Europarichtlinien zu kassieren. Zumal hier der Kameraflug schon immer als "befrachteter Flug" gedeutet wurde und damit bewilligungspflichtig war.

Dass bei solchen überhasteten Aktionen Fehler gemacht werden, liegt auf der Hand. So wurde ein Gesetz in Kraft gesetzt, bevor die Umsetzungsrichtlinien klar waren (normalerweise macht man das wohl anders rum). Und während man jetzt in irgendwelchen Gremien fieberhaft über Kategorien, Redundanz und Sicherheit diskutiert, macht draußen mangels Klarheit inzwischen jeder wieder das, was er will.

Egal wie dieses peinliche Theaterstück ausgeht, über eins sind sich wohl alle einig: Hier wurde ein exzellentes Lehrbeispiel dafür geschaffen, wie man es nicht machen sollte. Und trotzdem (oder gerade deshalb) werden die anderen Europäer das genauso nachmachen. Wir dürfen gespannt sein.

Gruß Jörg
 
Dass bei solchen überhasteten Aktionen Fehler gemacht werden, liegt auf der Hand. So wurde ein Gesetz in Kraft gesetzt, bevor die Umsetzungsrichtlinien klar waren (normalerweise macht man das wohl anders rum). Und während man jetzt in irgendwelchen Gremien fieberhaft über Kategorien, Redundanz und Sicherheit diskutiert, macht draußen mangels Klarheit inzwischen jeder wieder das, was er will.

Egal wie dieses peinliche Theaterstück ausgeht, über eins sind sich wohl alle einig: Hier wurde ein exzellentes Lehrbeispiel dafür geschaffen, wie man es nicht machen sollte. Und trotzdem (oder gerade deshalb) werden die anderen Europäer das genauso nachmachen. Wir dürfen gespannt sein.

Gruß Jörg
Weise Worte. Diese Vorgehensweise hat in Österreich aber schon Tradition.
 
falls es jemanden interessiert, dieses mail bekam ich gestern von der wirtschaftskammer salzburg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 5.2.2014 fand in der Wirtschaftskammer Wien die Veranstaltung „Fliegen und Filmen mit unbemannten Flugdrohnen - das neue Luftfahrtreglement ab 2014“ statt.

Die Präsentationen von Mag. Raoul Fortner (AAI – Austrian Aeronautics Industries Group), Dipl.- Ing. Gerhard Lippitsch (Austro Control GmbH – ACG) und Dipl. Prog. Stefan Morawitz (Dynamic Perspective GmbH) finden Sie im Anhang. Die Aufnahmen (Videos) der Veranstaltung können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.filmandmusicaustria.at/vortraege.html

Es wurde seitens der ACG betont, dass das Zulassungsverfahren der ACG ein dynamischer Prozess sei und um Geduld ersucht. Das Fliegen mit unbemannten Flugdrohnen ist ab 1.1.2014 theoretisch möglich, aber es wird noch eine Zeit dauern, bis geflogen werden kann. Die ACG hat Anforderungen erarbeitet, anhand der Kriterien wird geprüft, was alles zugelassen werden kann. Eine generelle Typengenehmigung von Geräten, d.h. eine Musterzulassung, gibt es nicht. Wichtig bei den Geräten ist die Redundanz, das mehrfache Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer technischer Ressourcen (meist aus Sicherheitsgründen), wenn diese für den störungsfreien Normalbetrieb nicht benötigt werden. Derzeit liegen der ACG ca. 30 Zulassungsanträge vor. Die Kosten für eine Bewilligung der Kategorie A oder B bei ca. 3 bis 4 Stunden Prüfaufwand belaufen sich auf ca. EUR 400,-- bis 600,--.

Für die Kategorien C und D gilt:
„Die betrieblichen und technischen Anforderungen für das uLFZ werden je nach Bauart und Konfiguration von der Behörde im Einzelfall festgelegt.
Die erforderlichen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse können durch Vorlage eines Luftfahrerscheins (ausgenommen Fallschirmspringer) oder eine bestandene Prüfung über Kenntnisse der Luftraumstruktur bei der ACG (ausgewählte Fragen aus dem Gegenstand Luftrecht) nachgewiesen werden.“

Ein Kurs über Kenntnisse des österreichischen Luftrechts kann bei einer Flugschule (http://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/luftfahrtunternehmen/flugschulen/atos) absolviert werden. Oder man erwirbt die Kenntnisse im Selbststudium. Die ACG hält die erforderliche Prüfung über die Kenntnisse des Luftrechts im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für die Erteilung von Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge ab. Hierzu werden von der ACG gerade die Prüfungsinhalte erarbeitet, die nach Fertigstellung den Flugschulen bekanntgegeben werden, damit diese einen dementsprechenden Kurs anbieten können. Laut ACG wird die Prüfung in Form einer Computerprüfung abgehalten. Details zur Prüfung werden auf der Homepage der ACG (http://www.austrocontrol.at/luftfah...ewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz) veröffentlicht.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Betriebsbewilligung ausschließlich die luftfahrtbehördliche Bewilligung gemäß Luftfahrtgesetz ist. Darüber hinaus müssen andere gesetzliche Bestimmungen (z.B. fernmeldebehördliche Bewilligungen, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, sonstiges Zivilrecht (Grundstückseigner usw.), gewerberechtliche Bewilligung, Daten-, Natur-, Umweltschutz, Versicherung) beachtet werden.

Rechtsansicht des BMVIT: Fliegen mit unbemannten Fluggeräten war bisher illegal, es wurde rechtswidrig geflogen. Bei der Beurteilung eines Fluges wird auf den Zweck des Fluges abgestimmt – privat oder Arbeitsflug.

Seit 1.1.2014 gelten die Bestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes betreffend die unbemannten Luftfahrzeuge. Die Verfolgung von illegalen Flügen findet schon statt. Bei Meldungen illegaler Flüge an die ACG werden diese an die Bezirkshauptmannschaften und die Polizei verwiesen bzw. weitergeleitet.

Die Dynamic Perspective GmbH, in Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma Red Spider Networks, führte bei dem Red Bull Skijöring Sportevent am 24. Jänner 2014 am Pass Thurn in Österreich den ersten bewilligten kommerziellen Einsatz eines UAVs für eine Luftbildproduktion durch.
GF Peter Morawitz von der Dynamic Perspective GmbH betonte in der Veranstaltung, wie wichtig eine gute Vorbereitung, die Erfüllung der technischen und betrieblichen Voraussetzungen (LBTH 67), die Bereitstellung von Berechnungen und die Beantwortung der in den Anlagen zum LBTH 67 geforderten Punkte sei. Eine gute Vorbereitung verkürzt die Bearbeitungszeit der ACG und somit die Kosten für das Bewilligungsverfahren.

Seitens der Veranstaltungsteilnehmer wurde an die ACG die Bitte herangetragen, diejenigen Geräte (z.B. bestimmte Typen von Koptern), die bereits bewilligt wurden, transparent zu machen.

Freundliche Grüße
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Wenn ich das doch richtig sehe ist die AAI doch eher ein Industriezweig oder ???
Wenn ja, wieso haben die dann dabei so viel mitzureden ?
Ausserdem habe ich das in einem anderen Video von dem Link mit den Vorträgen so herausgehört dass JEDES Kopter ein redunantes System haben muss und eben diese komplette Abnahme bekommen muss bevor man wieder fliegen kann.... von Kamera oder nicht wurde da nichts gesagt... schon hart was da im Moment abgeht.
Finde es irgendwie lächerlich, dass das Gesetz am 01.01.2014 in Kraft getreten ist und am 05.02.2014 kommen erstmals Details in Form dieser Vorträge an die Allgemeinheit.... aber naja wurde ja vorher schon geschrieben dass da irgendwas nicht so in der richtigen Reihenfolge abgeht...
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Auf den Videos war doch klar zu erkennen dass jeder nur einfach mitreden und einen Fuß in der Tür haben will. Da gibts doch Leute die einfach hingehen und erklären warum sie sich für kompetent halten für "Drohnen" zuständig zu sein,- lustig wie bei der GEMA,- der stellt sich mit seinem schnell angeeigneten Halbwissen hin und sagt einfach er sei zuständig, Hihi. Ist euch mal aufgefallen dass in keinem Video tatsächlich wer konkret geworden ist ?? Weil jeder was zu sagen haben will ohne erstmal Verantwortung zu übernehmen,- erstmal mitreden um im Zweifelsfall noch wählen zu können ob man sich da einmischt. Klüngel halt......
Wie kann man nur so ein Geschiß um einen Luftraum machen wo nur ne handvoll Flieger mal rumfliegen.....nein, es geht um Kohle und Daseinsberechtigung.
Teilweise ( ich betone TEILWEISE ) ist das doch in D ganz einfach.......warum muss man es unnötig kompliziert machen ??
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
... Ausserdem habe ich das in einem anderen Video von dem Link mit den Vorträgen so herausgehört dass JEDES Kopter ein redunantes System haben muss und eben diese komplette Abnahme bekommen muss bevor man wieder fliegen kann.... von Kamera oder nicht wurde da nichts gesagt... schon hart was da im Moment abgeht. ...
Ein klares und deutliches JEIN.

Wenn du nur mit deinem Kopter im Sicht- und/oder FPV-Flug rumdonnerst, ist es ein sicheres und ungefährliches Modellflugzeug und braucht keine Zulassung. Wenn du aber irgendwas anderes noch mit dem Kopter anstellst (filmen, fotografieren, Bonbons abwerfen), dann ist es ein unltragefährliches und absturzgefährdetes uLFZ und das ist zulassungspflichtig und genau darum haben die in dieser Versammlung geschwätzt.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Andersrum könnte man sagen: Wenn Du an nem RC-Auto ne FPF Cam hast,- dann ist das OK, wenn Du aber gleichzeitig aufnimmst dann bist Du ein Kraftfahrzeug und musst die selben Bedingungen erfüllen wie im Strassenverkehr und durch die ABE gefordert,- dümmer gehts nimmer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bürokratie schießt Drohnen endgültig ab!
- Keine Aussicht auf wirtschaftliches überleben der meisten Luftbildhersteller.
- ACG im Zickzack-Kurs.
- FPV in Österreich verboten.

Die Mitschnitte kennt ihr ja, aber der wohl spannendste Teil - die anschließende Diskussion - wurde leider nicht veröffentlicht.
...warum wohl?

Ich selbst war diesmal nicht dabei, da ich mir keine neuen Erkenntnisse erwartet hab, was auch fast so war.
Ganz spannend ist natürlich die Situation, dass die ACG die Auflagen und Anforderungen ständig abändert und seit neuem (Video ACG Min. 6:30) auch für die Kategorie B eine Sicherheitsanalyse gefordert wird.
Um die Sicherheitsanalyse bestehen zu können, müssen sämtliche Systeme die einen Absturz verursachen können, redundant ausgeführt sein, was mit aktueller Technik bei Multikoptern nicht möglich ist.
Beispiel: Ausfall der IMU, PMU oder sogar der FlightControl.
Entsprechende Dokumente sind auf der ACG-Homepage noch immer nicht final veröffentlicht!!!

Also wenn es dabei bleibt, ist die Sache in Österreich definitiv gestorben - auch unter 5 kg!!!
Sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Aufträge sind somit nicht mehr möglich!
 

fritz99

Erfahrener Benutzer
Mich würde interessieren wer hinter der ACG steckt und mit aller Gewalt das gewerbliche Drohnenfliegen in Österreich verhindern will.
Es muss ja wohl auch den "Experten" in der ACG bekannt sein, dass es nach derzeitigem Stand er Technik kein erschwingliches redundantes System gibt wie es im Vortrag vom "Technikexperten " gefordert wird.
Für mich ist das ein Kesseltreiben gegen einen neuen Wirtschaftsbereich und sonst Nichts.
Vor Allem mit welcher Argumentation hier argumentiert wird.
Ein Kopter als Hobby darf fliegen.
Der gleiche Kopter mit Aufnahmefunktion darf nicht ohne Zulassung die er nicht bekommt fliegen.
Das ist ein eklatanter Verstoss gegen das Gleichheitsgebot.
Nur wir haben offenbar keine Lobby die gross genug ist, dagegen aufzutreten.
Ich frage mich warum sich ein Unternehmer in Österreich noch engagieren soll wenn ihm nur Prügel in den Weg geworfen werden.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Tja,- Schlagwort Unternehmer. Die Videos zeigten doch dass hier eine Unternehmerorganisation sich selber für kompetent erklärt hat,- das ist schon ein Witz an sich. Und womit die sich dann als kompetent erklärt haben war nicht unbedingt viel. Undletztlich hat man doch gemerkt dass die selber nicht viel Hintergrundwissen besitzen oder ???
 

fritz99

Erfahrener Benutzer
Damit hast Du natürlich Recht.
Aber es ist doch ein Irrsinn mit Vorschriften die von Niemandem erfüllbar sind auch denen die Existenz zu nehmen die wirklich kompetent sind. Und ich kenne einige Leute die sich wirklich auskennen, verantwortungsvoll fliegen und sich ihr Wissen gründlich erarbeitet haben.

Tja,- Schlagwort Unternehmer. Die Videos zeigten doch dass hier eine Unternehmerorganisation sich selber für kompetent erklärt hat,- das ist schon ein Witz an sich. Und womit die sich dann als kompetent erklärt haben war nicht unbedingt viel. Undletztlich hat man doch gemerkt dass die selber nicht viel Hintergrundwissen besitzen oder ???
 
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FPV1

Banggood

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