falls es jemanden interessiert, dieses mail bekam ich gestern von der wirtschaftskammer salzburg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 5.2.2014 fand in der Wirtschaftskammer Wien die Veranstaltung „Fliegen und Filmen mit unbemannten Flugdrohnen - das neue Luftfahrtreglement ab 2014“ statt.
Die Präsentationen von Mag. Raoul Fortner (AAI – Austrian Aeronautics Industries Group), Dipl.- Ing. Gerhard Lippitsch (Austro Control GmbH – ACG) und Dipl. Prog. Stefan Morawitz (Dynamic Perspective GmbH) finden Sie im Anhang. Die Aufnahmen (Videos) der Veranstaltung können Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.filmandmusicaustria.at/vortraege.html
Es wurde seitens der ACG betont, dass das Zulassungsverfahren der ACG ein dynamischer Prozess sei und um Geduld ersucht. Das Fliegen mit unbemannten Flugdrohnen ist ab 1.1.2014 theoretisch möglich, aber es wird noch eine Zeit dauern, bis geflogen werden kann. Die ACG hat Anforderungen erarbeitet, anhand der Kriterien wird geprüft, was alles zugelassen werden kann. Eine generelle Typengenehmigung von Geräten, d.h. eine Musterzulassung, gibt es nicht. Wichtig bei den Geräten ist die Redundanz, das mehrfache Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer technischer Ressourcen (meist aus Sicherheitsgründen), wenn diese für den störungsfreien Normalbetrieb nicht benötigt werden. Derzeit liegen der ACG ca. 30 Zulassungsanträge vor. Die Kosten für eine Bewilligung der Kategorie A oder B bei ca. 3 bis 4 Stunden Prüfaufwand belaufen sich auf ca. EUR 400,-- bis 600,--.
Für die Kategorien C und D gilt:
„Die betrieblichen und technischen Anforderungen für das uLFZ werden je nach Bauart und Konfiguration von der Behörde im Einzelfall festgelegt.
Die erforderlichen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse können durch Vorlage eines Luftfahrerscheins (ausgenommen Fallschirmspringer) oder eine bestandene Prüfung über Kenntnisse der Luftraumstruktur bei der ACG (ausgewählte Fragen aus dem Gegenstand Luftrecht) nachgewiesen werden.“
Ein Kurs über Kenntnisse des österreichischen Luftrechts kann bei einer Flugschule (
http://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/luftfahrtunternehmen/flugschulen/atos) absolviert werden. Oder man erwirbt die Kenntnisse im Selbststudium. Die ACG hält die erforderliche Prüfung über die Kenntnisse des Luftrechts im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für die Erteilung von Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge ab. Hierzu werden von der ACG gerade die Prüfungsinhalte erarbeitet, die nach Fertigstellung den Flugschulen bekanntgegeben werden, damit diese einen dementsprechenden Kurs anbieten können. Laut ACG wird die Prüfung in Form einer Computerprüfung abgehalten. Details zur Prüfung werden auf der Homepage der ACG (
http://www.austrocontrol.at/luftfah...ewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz) veröffentlicht.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Betriebsbewilligung ausschließlich die luftfahrtbehördliche Bewilligung gemäß Luftfahrtgesetz ist. Darüber hinaus müssen andere gesetzliche Bestimmungen (z.B. fernmeldebehördliche Bewilligungen, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, sonstiges Zivilrecht (Grundstückseigner usw.), gewerberechtliche Bewilligung, Daten-, Natur-, Umweltschutz, Versicherung) beachtet werden.
Rechtsansicht des BMVIT: Fliegen mit unbemannten Fluggeräten war bisher illegal, es wurde rechtswidrig geflogen. Bei der Beurteilung eines Fluges wird auf den Zweck des Fluges abgestimmt – privat oder Arbeitsflug.
Seit 1.1.2014 gelten die Bestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes betreffend die unbemannten Luftfahrzeuge. Die Verfolgung von illegalen Flügen findet schon statt. Bei Meldungen illegaler Flüge an die ACG werden diese an die Bezirkshauptmannschaften und die Polizei verwiesen bzw. weitergeleitet.
Die Dynamic Perspective GmbH, in Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma Red Spider Networks, führte bei dem Red Bull Skijöring Sportevent am 24. Jänner 2014 am Pass Thurn in Österreich den ersten bewilligten kommerziellen Einsatz eines UAVs für eine Luftbildproduktion durch.
GF Peter Morawitz von der Dynamic Perspective GmbH betonte in der Veranstaltung, wie wichtig eine gute Vorbereitung, die Erfüllung der technischen und betrieblichen Voraussetzungen (LBTH 67), die Bereitstellung von Berechnungen und die Beantwortung der in den Anlagen zum LBTH 67 geforderten Punkte sei. Eine gute Vorbereitung verkürzt die Bearbeitungszeit der ACG und somit die Kosten für das Bewilligungsverfahren.
Seitens der Veranstaltungsteilnehmer wurde an die ACG die Bitte herangetragen, diejenigen Geräte (z.B. bestimmte Typen von Koptern), die bereits bewilligt wurden, transparent zu machen.
Freundliche Grüße