@DerCamperHB
Also in H, BW, RLP, NRW und ehemals Bayern war die AAE/EAE nicht zwingend an ein Gewerbe gebunden, auch die aktuelle AV in B undh nicht. Klar, Ehrenamt, Forschung, Rehkitzsuchen sind alles keine Gewerbe, aber eben auch keine Flüge zu Sport/Freizeitzwecken.
Allerdings war in allen AE-Anträgen zwingend eine entsprechende Haftpflicht vorgeschrieben. Die Modell-HPVs schliessen jedoch erlaubnispflichtige Flüge aus. Somit ist die UAV-/Photoflug-/kommerzielleFlug- oder wieauchimmergenannte HPV notwendig.
Ganz zu Schweigen davon, wenn Du 2 oder 3 Aufnahmen gegen Bezahlung machst, ist das zunächst noch kein Gewerbe. Allerdings AE-/AV-Pflichtig und Du musst die Einnahmen in der Steuererklärung aufführen, ansonsten wäre es Schwarzarbeit. Ein Gewerbe auf Basis von ein paar Bildern mit ein paar Euro Einnahmen würde vom Finanzamt als Liebhaberei klassifiziert werden.