Indoor über Menschenmassen fliegen?

Cannibalferox

Well-known member
#1
Hallo Leute,

Ich habe kürzlich dieses Reel gesehen, und ja, natürlich sollte man immer alles auf Social Media erstmal kritisch hinterfragen. Aber grob klingt der Ansatz, dass Indoor kein öffentlicher Luftraum ist und somit die Menschenmassen-Regel nicht mehr gilt, nicht falsch. Jetzt frage ich mich, was der Veranstalter wirklich vorher machen muss, denn der Kollege schweigt dazu leider... Habt ihr Ideen?

http://instagr.am/p/C8Uw2-6Ialy/
 

djblue

kaputter Benutzer
#2
Über Personen zu fliegen ist für mich ein No-Go, egal ob drin oder draussen...
Aber dich Interessiert glaub eher die rechtliche Lage oder?

Runter kommt jedes Modell. In unserer "Verbieten-statt-Lösung-finden-Gesellschaft" wird es bestimmt nicht so ohne weiteres erlaubt sein. Vielleicht brauchst auch nur den großen Drohnenschein weil damit die Modelle nicht mehr abstürzen und du gegen nichts mehr fliegen kannst??? Oder, vll stecken 250g weniger fest im Fleisch??
In dem Regelwerk steht ja nur das man nicht über Menschenversammlungen fliegen darf. So auf die schnelle hab ich keine Differenzierung zu Freiluft und Halle rauslesen können.

Was hast denn vor? Über welche Versammlung möchtest denn fliegen?
 
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Stefan_73

Well-known member
#3
Indoor ist nach meiner Einschätzung nicht reguliert. Aber das Haftungsthema ist da auch wenn die Luftverkehrsregulierungen hier nicht gelten. Deshalb hat jede große/professionelle Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflicht. Und ich glaube nicht, dass die mal eben so Kopterflüge abnicken werden.
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#4
Es ist per se nicht erlaubt über "Menschenmengen" zu fliegen. Was der Typ da labert ist nicht korrekt und entbehrt jeglicher Grundlage! Das einzig richtige, was er sagt: Menschen die nicht einfach weg können, wenn etwas auf die zu fallen droht.
Nun kommt hinzu, dass ich beim Konzert einen Copter wahrscheinlich eher nicht hören werde. Zum Glück liegt er auch mit seiner Aussage über die Größe eines Copters falsch, der solche Aufnahmen machen kann.
Dennoch gibt es Klauseln in Verträgen (Tickets sind in Verbindung mit den AGB für das Event auch ein Vertrag), die das vom Veranstalter durchgeführte Filmen und Fotografieren näher erläutern und evtl auf den Einsatz von Coptern hinweisen. Dafür braucht der Pilot eine Genehmigung (tatsächlich mehrere) und eben eine entsprechende Versicherung und natürlich eine A2 Lizenz.

Hab ich was vergessen?
 

rolfsaegesser

Erfahrener Benutzer
#5
Ich kann an dieser Stelle nur den Senf dazugeben, was die Lage in der Schweiz betrifft:

Vor etwa 3 Jahren hatte ich, aufgrund meines Berufes, eine Sitzung mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt. Dort kam eine ähnliche Frage auf (FPV Veranstaltung ohne direkte Sichtverbindung, ohne Spotter, usw.). Damals ging es um die Frage, ob man indoor die Regeln des BAZL zu beachten habe. Die Antwort war ganz klar ein "Nein". Das BAZL regelt das Verhalten im öffentlichen Luftraum, nicht in Gebäuden. Mit den Regeln will man einen geordneten / geregelten Betrieb im öffentlichen Luftraum, was ja auch verständlich ist. Alles, was sich in vier Wänden abspielt, interessiert das BAZL nicht, da der öffentliche Luftraum nicht betroffen ist. Da die Regel mit dem Überfliegen der Menschenmassen ebenfalls vom BAZL stammt, ist auch diese Regel indoor ausser Kraft.
Aaaaaber, selbstverständlich fliegt keiner mit klarem Menschenverstand mit einem Multicopter über Menschenansammlungen. Sollte jemand durch einen Absturz verletzt werden, so greifen andere Regeln / Gesetze, z.B. StgB fahrlässige Körperverletzung und ähnliches.
Wie die rechtliche Lage diesbezüglich in Deutschland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Kann gut sein, dass es da etwas anders aussieht.
 

rolfsaegesser

Erfahrener Benutzer
#6
Habe jetzt erst gerade das Video auf Insta angeschaut. Naja, an einem Konzert über die Zuschauer zu donnern finde ich schon selten dämlich. Ein Multicopter ist und bleibt ein technisches Gerät, welches nicht vor Defekten oder Störungen gefeilt ist. D.h., wenn das Ding abstürzt, dann ist Schaden an Menschen unvermeidlich, das ist wirklich einfach nur dumm.
Aber grundsätzlich, wenn die Konzerthalle ein Dach hat, hat der Sprecher des Videos schon Recht (Lage in der Schweiz), dass es per Luftfahrtgesetz nicht verboten ist, da das Gesetz in einem geschlossenen Raum nicht greift. Wie gesagt, bei Schaden greifen andere Gesetze und nicht jene des BAZL. Da muss der Veranstalter von seinen Hausregeln Gebrauch machen und das Drohnen fliegen verbieten.
 

Cannibalferox

Well-known member
#7
Ich habe auf jeden Fall nicht vor bei einem Konzert zu fliegen, aber mich hat das umgehauen, dass es ja doch ziemlich genau so oder so ähnlich quasi legal durchgezogen werden kann. Ich frage mich halt wie das wirklich aussieht was da der Veranstalter machen muss. Outdoor hat ja teilweise U-Rob zu der Thematik schon ein paar Videos gemacht.
 

mangoon

Trees are dicks
#9
Woher hast Du das? Nach meiner Info ist der Innenraum luftrechtlich nicht relevant. Dass das ein no go ist, dürfte klar sein. Versicherungen dürften das auch recht interessant finden.
Dass er per se nicht erlaubt wäre, ist mir aber nicht ganz klar.
Ne, ist ja auch quatsch.... Du darfst selbst Outdoor über Menschenansammlungen fliegen, wenn sie keine Unbeteiligten sind....

Und nen A2 Schein brauchste dafür auch nicht, wie der Kollege behauptet, der ist seit 1.1.24 nur noch für C2 Büchsen relevant.

Rechtlich ist die ganze Chose aber alles andere als Durchsichtig.... Das ist in den USA einfacher geregelt. Ich würds auch eher nicht riskieren, aber das muss jeder (Veranstalter oder Pilot) selbst klären.

Im Zweifel gibt es für genau sowas (z.B. bei Open Air Konzerten) übrigens auch die Spezielle Kategorie, mit der ich selbst mit ner 200kg Landwirtschaftsspritzdrohne über Rock im Park fliegen darf, wenn ich nen Deppen find, der das genehmigt.... Aber abseits von so absurdem Zeug bin ich tatsächlich auf einem kleineren Konzert von ner befreundeten Band schonmal mitm Pavo Pico geflogen. Da haben wir uns abgesichert indem wir eben auch über die "unbeteiligten Personen" gegangen sind und vor dem Song das angekündigt haben und die Zeit gegeben haben, dass jeder dem das ungeheuerlich war raus konnte 😊

Ist bei ~120 Zuschauern aber auch ne eigene Liga und der Pavo wirklich alles andere als Gefährlich
 

MrPeak

Well-known member
#10
Auf Festivals sieht man doch häufig, meist mehrere Copter, von den Veranstaltern vor Haupt- und Nebenbühnen herumfliegen. Das Risiko ist kalkulierbar, also wird es auch entsprechend versichert sein (wahrscheinlich sind dazu irgendwelche Auflagen zu erfüllen).
 

FlexBO

Well-known member
#12
Solange es sich über der Menschenmasse um Luftraum handelt ist das auch richtig. Innenräume unterliegen aber nicht dem Geltungsbereich des LuftVG da es sich hierbei nicht um "Luftraum" handelt. Die komplette Drohnenverordnung ist da also nicht anwendbar.
 

Cannibalferox

Well-known member
#14
Top das ist doch ein schönes Buzzword was ich dann dem Veranstalter mitgeben kann und nur wenn ich sowas sehe, würde ich das im kleineren Rahmen machen. Danke dir Tom
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
#15
Wegen Datenschutz musste dir aber zusätzlich noch das Einverständnis von den Besuchern einholen - passiert ja in der Regel beim Ticketkauf.
Bei nem kostenlosen Event reicht vielleicht ein Hinweisschild am Eingang?
 
FPV1

Banggood

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