Das wird teuer...

GerdS

Erfahrener Benutzer
#1
Die Volldeppen sterben wohl nie aus, diesmal quasi vor meiner Haustür in Friedrichshafen, Flughafen, Einflugschneise...

Drohnenpilot muss mit Anzeigen rechnen

Mit Anzeigen muss ein 54-jähriger Mann rechnen, nachdem er am Mittwochnachmittag beim Steuern einer Drohne gleich gegen mehrere Regelungen verstoßen hat. Die Beamten wurden auf den Hobby-Fernpiloten aufmerksam, als dieser sein Fluggerät im Nahbereich der Kriminalpolizei steuerte. Bei der Kontrolle stellte sich nicht nur heraus, dass er unter anderem offenbar ohne Anmeldung im erweiterten Sicherheitsbereich des Flughafens und im Nahbereich sicherheitsrelevanter Gebäude unterwegs war, sondern auch, dass er dabei über der zulässigen Flughöhe und ohne Kennzeichnung seiner Drohne flog. Darüber hinaus konnte er an Ort und Stelle keine Versicherung vorweisen. Den 54-Jährigen erwartet nun eine entsprechend Anzeige beim Luftfahrtbundesamt. Ihm droht nun ein empfindliches Bußgeld als Konsequenz.


presseportal.de/blaulicht/pm/138081/5919228

Gruß Gerd
 

jbman

Well-known member
#2
Autsch!
Wusste allerdings auch nicht, dass ich Haftpflichtversicherung die das mit einschließt vor Ort nachweisen können sollte.

Oder wurde das vielleicht nur gefragt weil er sowieso schon in unerlaubtem Bereich fliegt?

So Stories sind eine gute Erinnerung: Nummer muss ich unbedingt auch wieder anbringen beim neusten Mini-FPV-Wing.
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#3
Wusste allerdings auch nicht, dass ich Haftpflichtversicherung die das mit einschließt vor Ort nachweisen können sollte.
Das ist schlecht!
1. Bekommst du ja schon von der LBA keine Kennung zugeteilt ohne Versicherung (und dort wird dir auch mitgeteilt den Nachweis mitzuführen)
2. Deine Versicherung gibt dir die police und den Hinweis, diese stets mitzuführen (oft eine Karte) - wie auch beim Auto fahren
 

MrPeak

Well-known member
#5
Das war mir auch nicht bewusst, ich hatte damals geklärt, ob meine Haftpflichtversicherung das abdeckt und die Versicherungsnummer angegeben. Fertig, danach habe ich nie mehr damit beschäftigt.

Laut LBA FAQ

"Ein gültiger Versicherungsnachweis ist während des UAS-Betriebs mitzuführen."

Ob die Versicherungsnummer dann als Nachweis überhaupt ausreicht? Eine Ausweisnummer ersetzt ja auch keinen Ausweis.
 
Erhaltene "Gefällt mir": jbman

Merak

Well-known member
#7
Urteilt nicht so hart über den Drohnenpiloten. Vielleicht hat er es einfach nur nicht gewußt und ist sonst ganz nett und intelligent. Es dürfte auch heute noch gut möglich sein, dass man ohne jede Vorbelastung an so ein "Spielzeug" kommt. Auch wenn wir hier den Eindruck haben, es dreht sich alles in der Welt um unser Hobby, ist es im allgemeinen noch "weit weg" von zum Beispiel Fußball oder Angeln.
 

djblue

kaputter Benutzer
#8
Jeder der sich einem Hobby wie z.B. unserem zuwendet und informiert, stolpert über die rechtlichen Themen. Auch wenn die rechtliche Lage nicht für jeden einfach zu verstehen ist, da teils zuviele Ausnahmen etc., verlangt es dennoch einen kleinen Funken an normalen Menschenverstand um nicht in der Nähe eines Flughafens zu fliegen. Für sowas hab ich kein Verständnis auch wenn der Pilot noch so nett sein mag.

Klar muss man die Kirche im Dorf lassen. Gerade Flughäfen finde ich als besonders Gefährlich. Da kann es schnell zu einer Katastrophe kommen die etliche Menschenleben kosten kann. Hier ist nicht die Rede davon das der Pilot zu Nah an einer Stromleitung oder an einem Wohngebiet geflogen ist...

DJI baut inzwischen Systeme in ihre Copter um sogar den DAU nicht an "verbotenen" Plätzen fliegen zu lassen.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#11
Wenn der Verkäufer aufklären würde, würde er nicht verkaufen sondern abschrecken. Vermutlich bekäme er irgendwann Ärger vom Chef. Ein Autoverkäufer fragt (außer ggf. bei einer Probefahrt) auch nicht nach dem Führerschein.
Und dann gibt es immer noch mehr als genug Leute, die wissen, dass es Regeln gibt und sich dennoch nicht daran halten. Warum auch, wenn die (zumindest aktuell) so gut wie nie kontrolliert werden. Da helfen dann auch keine weiteren Regeln/Aufklärungspflicht.
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#12
DJI baut inzwischen Systeme in ihre Copter um sogar den DAU nicht an "verbotenen" Plätzen fliegen zu lassen.
Ich hörte kürzlich davon, dass die App von dji zum steuern der neo ständig auf Versicherung und Nachweis deutet und wohl die Daten hinterlegt werden müssen.
 

Stefan_73

Well-known member
#13
Auch wenn das Verhalten nicht korrekt war, finde ich in solchen Fällen das Strafmaß erstaunlich hoch. Da sind Fälle dokumentiert, bei denen sowas schnell in die Region 1000€ und mehr geht.
70km/h zuviel im Ort kostet laut Bußgeldkatalog 800€ und da sehe ich die Gefährdung doch als sehr konkret an.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#14
Das bringt auch nichts, wenn die App nicht überprüfen kann, ob die Daten stimmen. Zudem liesen sich bisher Beschränkungen von DJI umgehen. Und wer das nicht selbst hinbekommen hat, kennt garantiert jemanden, ...
Das einzige, was eventuell wirklich hilft, ist vertrauenswürdige Berichterstattung von A-Z. Also der Fall von oben, das jemand tatsächlich erwischt wurde inkl. der verhängten Strafen. Für gewöhnlich liest man ja nur mal, das eine Drohne gesichtet wurde oder über einer Straße/Autobahn abgestürzt ist. Solange die Strafen nicht empfindlich und allgemein bekannt sind, wird da kaum jemand drüber nachdenken.
 
FPV1

Banggood

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