Bei Aufnahmen in Rheinland-Pfalz ist Aufstiegsgenehmigung nötig

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

borg1

Erfahrener Benutzer
#1
Was die Hobbyfotografiererei mit einem Copter angeht, so scheint diese tatsächlich in RLP abgeschafft worden zu sein.
Ich hatte ein ausführliches, freundliches und aufschlussreiches Gespräch mit der LBM.
Nach Landesrecht kommt man tatsächlich nicht um eine Einzel- oder Allgemeinaufstiegsgenehmigung rum, auch wenn man nur Omas klein Häuschen mit deren Einverständnis aus der Luft aufnehmen will.
Der Grund liegt hauptsächlich in der durch die Motivwahl erhöhte Allgemeingefährdung. Mitten in der Stadt wird man nicht einfach so just for fun rumfliegen.
Aber wenn man sein Dorf, Kuhweide, Haus oder den Kirchturm aufnehmen will, ist das Risiko eines Privatfluges genausogross, wie wenn der professionelle Dachdecker die Dacheindeckung des Kirchturmes oder des privaten Reihenhäuschens aufnehmen will oder der Firmeninhaber einen Werbefilm über sein Unternehmensgebäudes erstellen lässt. Ein durchaus schlüssiges Argument.
Somit ist eine Drohne die filmaufnahmen aufnimmt oder fotografiert kein Modellflugzeug mehr, sonder ein UAV - unabhängig des freizeitgestaltenden Einsatzes. Wird die Kamera hingegen nur ohne Recordfunktion für FPV genutz (was man eher weniger mitten in der Stadt macht) bleibt der Copter ein Modellflugzeug, an die üblichen FPV-Vorgaben wie Spotter, Sicherverbindung etc. gebunden.
Offen ist hingegen, ob eine Modellflugversicherung den Versicherungsschutz gewährt und somit als Bedingung für die Aufstiegsgenehmigung anerkannt wird oder nicht. Hier muss sich jeder mit seiner Versicherung kurzschliessen. Ich habe meine Versicherung mit der Frage bereits angemailt, da RLP nun mal in meiner direkten Nachbarschaft liegt. Hier in Hessen hatte ich bisher bei meinen nichtprofessionellen Aufnahmen seitens verantwortlicher Stellen
die ich diesbezüglich vorab kontaktiert hatte keine Probleme. Ich denke, neben dem Datenschutbeauftragten, der DFS, dem BKA, der Feuerwehr, diverser Glaubensgemeinschaften, dem Ordnungsamt, der US-Airforce etc. dürften mich mittlerweile nicht wenige hier in Wiesbaden auf irgendeine Weise kennen.
Fragen macht nicht weh, aber man ist anschliessend auf der sicheren Seite.

Hier der Link zur LBM
http://www.lbm.rlp.de/icc/c/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
 
#3
Das kommt dabei heraus, wenn man die falschen Leute fragt. Ein Landesbetrieb Mobilität ist schlicht und ergreifend für Modellflug nicht zuständig und kann deshalb darüber keine verbindliche Auskunft erteilen (auch wenn er es manchmal versucht). Wenn du Modellflug betreibst (Definition erfolgt durch den ausschließlichen Zweck "Sport und Freizeitgestaltung"), gelten die Luftfahrtgesetze des Bundes (LuftVG, LuftVO und LuftVZO), und diese sehen eine Genehmigung durch die Landesbehörde nicht vor.

Gruß Jörg
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#4
Bis jetzt ist das Land RLP das einzige welches diese Ansicht vertritt. Wobei aufgrund des Länderrechts dies durchaus möglich ist.

http://wp1088285.server-he.de/ar-drone-recht.htm

Noch keine verantwortliche Stelle fand ich jedoch in Thüringen, MecklenburgVorpomnern, Hamburg und Sachsen Anhalt.
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#5
Ich komme aus Rheinland-Pfalz und hatte gerade ein Anruf von der Dame vom Luftamt Hahn. Diese ist über die Vereinsseite auf meine private Homepage gestoßen und hat dort Luftbilder und Bilder von einem Hexacopter mit angehängter GoPro entdeckt. Sie teilte mir mit, daß dies verboten sei mit dem Verweis auf den oben bereits verlinkten Beitrag vom LBM.

Da wir als Verein sowieso öfter mit dieser Stelle zu tun haben und es anderen Vereinen in RLP genauso geht habe ich umgehend eine Anfrage an den Herrn Sonnenschein vom DMFV geschickt.

Gruß
Christoph
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#6
Zuständig ist schlicht weg allein das Regierungspräsidium Abt. Luftfahrt. Da können Anwälte ect viel erzählen, sogar dem Anwalt vom DMFV glaub ich nicht. Die stellen alle keine AEs aus, sondern nur das genannte Amt. Das wurde mir sogar sehr deutlich gesagt, auf meinem RP
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#7
Es geht ja mal um die Frage, ob ein Multicopter, der privat geflogen wird und dort eine Kamera dran hängt, überhaupt ein UAV ist und eine AE bedarf. Das scheint nur in RLP so zu sein. Hier ist das Luftamt Hahn, Bereich Modellflug, vom Landesbetrieb Mobilität RLP zuständig.
 
#8
Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen.
Und Grund wieso ich sie Anfang des Jahres beantragt habe.
Momentan komme ich zwar nicht zum fliegen, aber strenggenommen fallen sogar gewerbliche Testflüge ohne Kamera darunter.
Da auch dort keine reinen Hobby Interessen sind.
Bilder dürft ihr schon machen, ihr dürft sie halt nur nicht veröffentlichen.
Bei Veröffentlichung mit eindeutig nachvollziehbaren Bildersteller muss ein zumindest selbstwerbezweck vermutet werden.
Und mal ehrlich... genau aus dem Grund zeigt Ihr doch eure Bilder, weil ihr zeigen wollt, das ihr es könnt.

Nachtrag:
Fast vergessen, alle die hier auf solch einem Forum Ihre "Private" Luftbilder und Video´s einstellen.
Achtet mal auf die Werbebanner auf den Forums Seiten...
Diese Forums Seite ist gewerblich und macht auch Geld damit und auch damit, das Ihr eure "privaten" Bilder und Video´s zeigt und User auf diese Seitre gezogen werden um sich Eure Bilder anzuschauen und Meinungen darüber auszutauschen.
Somit ist jeder "Privare" Pilot der hier in Foren Luftbilder zeigt, auch ein Gewerblicher Pilot...
Und wenn man dann auch noch sein Material unbedingt mit seinem eigenen Namen schmücken muss, ist es Selfpromotion und somit sitzt Ihr gleich zwei mal mit im Boot.
;)
Gude, euer Klempnertommy
 
Zuletzt bearbeitet:

DF9CY

Tiefstflieger
#9
... dann ist ja letztlich jede Veröffentlichung im Internet "gewerblich", weil mindestens der Provider daran verdient ... mmmh
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#10
... dann ist ja letztlich jede Veröffentlichung im Internet "gewerblich", weil mindestens der Provider daran verdient ... mmmh
So wie ich die Dame und die Veröffentlichung des LBM verstanden habe, trifft das auf jedes Fluggerät zu, das eine Kamera mitführt und Aufnahmen tätigt, daß dies ein UAV darstellt und eine AE benötigt. Eine Unterscheidung von privat und gewerblich erfolgt dort nicht. Unabhängig einer Veröffentlichung im Internet oder um es zu Hause an die Wand zu hängen.

Da die Vergangenheit gezeigt hat, daß nicht jede Einschränkung vom Luftamt Hahn praxisorientiert war und somit einen Sicherheitsgewinn darstellte (nur ein Beispiel: Verbot von 2,4 GHz Fernsteuerungen in RLP, als es sonst überall etabliert war), habe ich den Verbandsjustitiar angeschrieben. Dieser hat so manches vom LA Hahn gekippt.
 
#11
Ja, die meinen es schon seht gut mit uns in RLP ;)
Die Information des Bundes http://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/...7276,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.
Und wenn nun Freizeitgestaltung die Private Luftbildfotografie ist? :)
Wer will das mal in einem Grundsatzurteil vor Gericht klären lassen?... Ich bestimmt nicht...

Wie gesagt, Wenn´s Euer Hobby ist, zeigt nicht so viel und vor allem nicht mit Quellenhinweis, dann kann und wird Euch auch keiner einen Strick draus drehen.
Wenn Ihr Euer Namen überall drunter sehen wollt und Bilder und Videos macht um sie auch zu zeigen.
Um z.B. auf Euch oder Eure Firma aufmerksam zu machen, oder um andere dabei zu unterstützen das sie mit Euren Bildern oder Videos auf sich aufmerksam machen/Werben, dann macht Ihr besser eine AE
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#12
Ich zitiere mal aus dem von Klempnertommy verlinkten Dokument:

Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs
), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Meine private Homepage erweckt an keiner Stelle den Eindruck, daß ich überhaupt was verkaufe.
 
#13
hm, wie schaut das denn aus, wenn ich aufnahmen mache und die komplett unentgeltlich und ohne namentliche erwähnung an einen offenen stadtkanal weitergebe!? (ist ja nur ein verein) ich liefere nur das rohmaterial, die gesamte bearbeitung der ok. ist dann auch eine ae nötig (wäre kein problem, die stadt ist mit von der partie) und würde das eine gewerbliche versicherung nötig machen?
also die aufnahmen werden danach frei verfügbar über den stadtkanal sowie auch im internet veröffentlicht.
werbung würde in diesem fall auch nicht ziehen, dürfen sie wohl eh nicht.

grüße, jörg
 
#14
Meine private Homepage erweckt an keiner Stelle den Eindruck, daß ich überhaupt was verkaufe.

Doch Du "Verkaufst" Dich selbst, sprich Du Profilierst Dich mit Deinen Bildern als Person.
Dabei geht es nicht nur um Finanzielle Dinge, sondern auch um Immaterielle Werte.
So kannst Du durch entsprechende Internet Präsentation Deine Öffentliche Persönlichkeit stärken um dann z.B. bessere Kariere Chancen bei der Jobsuche zu haben.
Dito bei allen möglichen sozialen Netzwerken, wo es eigentlich fast immer (wenn es auch keiner zugibt) darum geht, sich selbst so gut wie möglich zu verkaufen.

Andere Frage: Für was hast Du so eine persönliche Homepage? :)
Und jetzt mal ehrlich antworten ;)
Für was machst Du Dir die Arbeit eine Persönliche Homepage zu machen, wenn Du Dich anderen nicht mitteilen/ Dich persönlich in der Öffentlichkeit verkaufen willst?
Wenn es nur darum geht, Bilder und Videos mit Freunden zu tauschen, macht man so eine Seite nicht öffentlich, nutzt einen selbst gehosteten Blog oder ne Dropbox. ;)
 
#15
hm, wie schaut das denn aus, wenn ich aufnahmen mache und die komplett unentgeltlich und ohne namentliche erwähnung an einen offenen stadtkanal weitergebe!? (ist ja nur ein verein) ich liefere nur das rohmaterial, die gesamte bearbeitung der ok. ist dann auch eine ae nötig (wäre kein problem, die stadt ist mit von der partie) und würde das eine gewerbliche versicherung nötig machen?
also die aufnahmen werden danach frei verfügbar über den stadtkanal sowie auch im internet veröffentlicht.
werbung würde in diesem fall auch nicht ziehen, dürfen sie wohl eh nicht.

grüße, jörg
Ich sehe das so:
Wenn irgendwer Deine Bilder verwendet, keinen Namen nennt und nur angibt "unbekannte quelle", Bist Du doch sauber raus... (so lange Dich keiner auf frischer Tat erwischt ;) )
Der Veröffentlicher hat dann das Problem.
Dem kann man aber auch nichts, weil er ja nicht der Ersteller des Materiales ist.
 
#16
naja, es sollte auch halt rechtlich sauber laufen, wir wollem ja keinem ans bein pissen... :)
es werden definitiv beim filmen selbst mehrere leute dabei sein, da aber für mich das fliegen/filmen hobby ist und der ok ja auch nur ein verein (also auch hobby) müsste das alles noch unter dem augenmerk kein gewerblicher flug laufen!?
oder hab ich den text falsch interpretiert?

grüße
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#17
Ich mache das aus Spaß an der Freude, genau wie ich Modellflug betreibe. Hier im Forum werden ja auch fleißig Bilder gezeigt und nicht jeder hat eine AE. Die Bilder habe ich von der Homepage genommen um jeder weiteren Diskussion (außerhalb dieses Forums) aus dem Weg zu gehen. Des weiteren betone ich nochmals den Kommentar der Dame, daß auch privater Einsatz, auch ohne Veröffentlichung verboten sei.
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#18
Also, Klempnertommy, eigene, private Hpmepage und Namensnennung ist gleich werbung für sich selbst und somit gewerblich ist schon eine kühne konstruktion.
oder wenn ich bilder irgendwo veröffentliche und die machen geld damit, also das forum, ebenso. (durch das urheberrecht habe ich ein recht auf namensnennung, das ich auch durchsetzen kann. hat aber mit gewerblich sicher noch nichts zu tun. )
wenn du für die stadt bilder machst, die verteilen sie irgendwie, dann ist das eigenwerbung der stadt und somit gewerblich. Ob du geld bekommst oder nicht spielt keine rolle.
Man müßte die IHK fragen, die antworten verbindlich.
 
#19
wenn du für die stadt bilder machst, die verteilen sie irgendwie, dann ist das eigenwerbung der stadt und somit gewerblich. Ob du geld bekommst oder nicht spielt keine rolle.
Man müßte die IHK fragen, die antworten verbindlich.
nunja, ich mache keine aufnahmen für die stadt sondern für den offenen kanal. die stadt unterstützt nur das ganze projekt (nicht finanziell, also wir haben für das ganze ihren segen und würden auch eine ae bekommen).
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten