FPV mit Brille in Rheinland-Pfalz verboten?

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rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#21
Ich hatte es schon einmal in einem anderen Thema geschrieben, der DMFV hat sich im November 2013 durch die (bei uns in den Ländern Berlin Brandenburg zwei) Gebietsverantwortlichen in der Jahres-Hauptversammlung der Länder Berlin und Brandenburg, am 23.11.13 in Berlin Spandau vor den ca 50 Anwesenden Vereinsvorsitzenden unserer zwei Bundesländer zum Thema FPV mit einer aktualisierten Stellungnahme geäußert.

Ich wiederhole als Gedächtnisprotokoll:
Die Gebiets-Vertreter des DMFVs sagten:
" Zum Thema fliegen mit Videobrille. Es wurde uns so neu mitgeteilt. Der DMFV versichert diese Art des Modellfluges jetzt auch auf nicht-Vereins-Flächen, vorausgesetzt es ist auch hier ein Lehrer-Schüler Flugbetrieb."
Frage von mir: "Ist die Art und Weise des Lehrer Schüler Betriebes vorgeschrieben?"
Antwort durch den Vertreter des DMFVs: "Nein, ist beim Fliegen mit Videobrille nicht mehr definiert"
Frage von mir: "Es würde also auch eine Übergabe des Senders, wie beim Anlernen von neuen Modellfliegern vor 25 Jahren noch üblich, möglich sein?"
Antwort: "Wir beantworten es mit einem ja, da bekanntermaßen diese Form des Modellfluges nicht von Anfängern sondern von erfahrenen Modellfliegern betrieben wird, und damit diese alte Art des Lehrer-Schüler Betriebes Anwendung finden kann".

Dieses nur noch einmal zu den (uns mitgeteilten) aktuellen Bedingungen des DMFVs zu unserem Modellflugsport.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#22
Danke Jochen für die Info. Für mich zeigt das nur wieder mal, dass alles andere als Klarheit herrscht. Das wird interessant, wenn es den ersten Schaden mit FPV gibt.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#23
Damit hast du absolut recht, und es wird auch noch eine ganze zeit noch so bleiben!!!!
Es ist ein neuer "Industriezweig" der hier entsteht, bei dem wir Vorreiter, (für manche auch Spinner) waren, aber als Hobbyisten den Lobbyisten unterlegen sein werden. (Es seie denn der eine oder andere betreibt es später richtig professionell).
Große Schäden wird es und hat es durch uns bis Heute nicht geben, und je nach System-Ausfall / Schuld ist durch einen guten Anwalt, den der DMFV definitiv hat, dann die Ursächlichkeit festzustellen, also was war der Grund für jenen Schaden, (welcher bis jetzt noch nie eingetreten ist, wir diskutieren also auf einer höchstspekalutiven Ebene).
Wenn ein Servo ausfällt, ist es egal ob eine Videobrille im Spiel war oder ein wie stark auch immer sendendes Videosystem.
Wenn der Styrobomber sich in der Luft zerlegt passiert dieses ebenfalls unabhängig vom Steuerer oder der Entfernung von ihm.

Es ist eine Grauzone in der wir, (oder die meisten von uns FPVlern) uns mehr oder weniger bewußt bewegen, und wird es noch lange so bleiben!

Solange wir nicht Fahrlässig oder gar grob fahrlässig handeln, ist alles im dunkel-grünen Bereich!
(dunkel-dunkel-grün bis illegal-rosarot!!!)
 

autist

altersefpiwie
#24
Hallo,

rechtlich alles geregelt? Nö, eben nicht.

Während UAS , die nicht zu Sport-und Freizeit genutzt werden, als Luftfahrzeuge bestimmt werden, fehlt bis heute ein verbindliches Gesetz, was dann diese zu Sport-und Freizeit genutzten UAS wirklich sind.

Hinterher zu behaupten: "das sind eben Modelle" reicht nicht. Sorry, das muß im LuftVG ebenso festgelegt werden.

Da hat der Gesetzgeber was vergessen.

Mit der Festlegung als Flugmodell hätte das BMVBS eine einfache Lösung, weil alle §§ betr. Flugmodelle greifen. Jedoch quasi rückwärts durch die Hintertüre.

Zu so einem Gesetzesmurks wird sich hoffentlich kein Richter bekennen.

Oder ist jemand ein Gerichtsverfahren in Deutschland gegen sog. Modell-UAS-Piloten bekannt?

Ich lasse mich gerne informieren.

Es gibt tausende verkaufter Quadros, Hexas, Flächen-Schaumwaffeln usw, es gibt genau so unbestimmt viele verkaufte Cams, Video-TX/RX Systeme, Fatsharkbrillen, Videorecorder usw. Werden die vielleicht alle im stillen Kämmerlein betrieben?

Ich denke auch an die Unmengen von Videos, die bei youtube und vimeo abgelegt sind. Alles Beweise für eine riesige Aktivität.

Beweise einer rechtlichen Grauzone?

Ich wiederhole: UAS, die nicht zu Sport-und Freizeit genutzt werden, sind Luftfahrzeuge. Und UAS, die zu Sport und Freizeit genutzt werden, sind weiterhin UAS, nur eben bis jetzt ohne Zuordnung.


STOP!
Ehe ihr jetzt über mich herfallt, laßt mich kurz erklären:

Vor mehr als 30 Jahren baute ich mir ein sog. Ultraleichtflugzeug, lernte damit selbstständig fliegen und flog ausgiebig von vielen Wiesen und sogar Flugplätzen, deren Betreiber vorausschauend das erlaubten.
Es war eine tolle Zeit. Wir flogen dem Teufel die Hörner ab, sagte mal einer.
Ich war 2 mal vor dem Amtsgericht Tettnang, weil das zuständige Regierungspräsidium Tübingen gegen mich geklagt hatte.
Bei einer Verurteilung hätte ich meine damalige Zahnarztzulassung verlieren können.
Der Richter stellte beidemale das Verfahren ein mit der Aufforderung an den Vertreter des RP, er solle doch bitte ein Gesetz nennen, wonach der Betrieb mit Ultraleichtflugzeugen verboten sei.
Erst 1984 kam vom damaligen Verkehrsministerium in Bonn die Allgemeinverfügung usw, die dann auch ins LuftVG übernommen wurde.
Ab da war dann alles klar.
Die Überraschung: die UL werden bis heute als Luftsportgeräte eingeteilt.

Man glaubt es kaum, aber manche Dinge müssen sich wiederholen.

Viele Grüße und danke fürs Lesen.
 
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FPV1

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