Zitat FOCA
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Anhang anzeigen 84_045_e_Plakat_RestrictedArea_OSCE_2014.pdf
Am 4. und 5. Dezember 2014 tagt in Basel der Ministerrat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), deren Vorsitz die Schweiz dieses Jahr inne hat. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat für die Zeit vom 2. bis 5. Dezember verschiedene Einschränkungen für die Benutzung des Luftraumes in der Region Basel beschlossen. Die Schweizer Luftwaffe wurde mit der Wahrung der Lufthoheit und der Durchsetzung der Massnahmen beauftragt.
In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 km) um das Zentrum von Basel (siehe Karte) ist der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten auch für grenznahe Gebiete von Frankreich und Deutschland. An- und Abflüge zu den Flugplätzen und Heliports innerhalb der Sicherheits-Zone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet hat. So dürfen Flüge auf Sicht (VFR-Flüge) nur auf vorgegebenen Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind zudem bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Luftwaffe. Diese erteilt nur dann eine Erlaubnis zum Befliegen der Sichtflug-Routen, wenn vorher Pilot und Luftfahrzeug akkreditiert wurden. Die genauen Vorgaben und das Verfahren zur Akkreditierung sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS etc.) zu entnehmen.
Zur Unterstützung der zivilen Behörden führt die Luftwaffe ferner Transport- und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propellerflugzeuge und Kampfjets durch. Es ist deshalb in der Region Basel teilweise mit einer beträchtlichen Zunahme von militärischen Flugbewegungen zu rechnen, sowie mit einer erhöhten Militärpräsenz in der Nähe von Flugplätzen.
Einschränkungen für den Flugbetrieb gelten vom 2.bis 5. Dezember 2014 nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumnutzer wie Modellflugzeuge (Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme. Die Kantonspolizei von Basel-Stadt, Baselland, Bern, Jura, Luzern und Solothurn erlassen dazu spezielle einschränkende Regelungen.
In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 km) um das Zentrum von Basel (siehe Karte) ist der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten auch für grenznahe Gebiete von Frankreich und Deutschland. An- und Abflüge zu den Flugplätzen und Heliports innerhalb der Sicherheits-Zone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet hat. So dürfen Flüge auf Sicht (VFR-Flüge) nur auf vorgegebenen Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind zudem bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Luftwaffe. Diese erteilt nur dann eine Erlaubnis zum Befliegen der Sichtflug-Routen, wenn vorher Pilot und Luftfahrzeug akkreditiert wurden. Die genauen Vorgaben und das Verfahren zur Akkreditierung sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS etc.) zu entnehmen.
Zur Unterstützung der zivilen Behörden führt die Luftwaffe ferner Transport- und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propellerflugzeuge und Kampfjets durch. Es ist deshalb in der Region Basel teilweise mit einer beträchtlichen Zunahme von militärischen Flugbewegungen zu rechnen, sowie mit einer erhöhten Militärpräsenz in der Nähe von Flugplätzen.
Einschränkungen für den Flugbetrieb gelten vom 2.bis 5. Dezember 2014 nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumnutzer wie Modellflugzeuge (Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme. Die Kantonspolizei von Basel-Stadt, Baselland, Bern, Jura, Luzern und Solothurn erlassen dazu spezielle einschränkende Regelungen.
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