OSCE Ministerial Council - Restricted Area BASEL gilt auch für Modellflugzeuge

nique

Legal-LongRanger
#1
Zitat FOCA
Am 4. und 5. Dezember 2014 tagt in Basel der Ministerrat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), deren Vorsitz die Schweiz dieses Jahr inne hat. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat für die Zeit vom 2. bis 5. Dezember verschiedene Einschränkungen für die Benutzung des Luftraumes in der Region Basel beschlossen. Die Schweizer Luftwaffe wurde mit der Wahrung der Lufthoheit und der Durchsetzung der Massnahmen beauftragt.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 km) um das Zentrum von Basel (siehe Karte) ist der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten auch für grenznahe Gebiete von Frankreich und Deutschland. An- und Abflüge zu den Flugplätzen und Heliports innerhalb der Sicherheits-Zone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet hat. So dürfen Flüge auf Sicht (VFR-Flüge) nur auf vorgegebenen Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind zudem bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Luftwaffe. Diese erteilt nur dann eine Erlaubnis zum Befliegen der Sichtflug-Routen, wenn vorher Pilot und Luftfahrzeug akkreditiert wurden. Die genauen Vorgaben und das Verfahren zur Akkreditierung sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS etc.) zu entnehmen.

Zur Unterstützung der zivilen Behörden führt die Luftwaffe ferner Transport- und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propellerflugzeuge und Kampfjets durch. Es ist deshalb in der Region Basel teilweise mit einer beträchtlichen Zunahme von militärischen Flugbewegungen zu rechnen, sowie mit einer erhöhten Militärpräsenz in der Nähe von Flugplätzen.

Einschränkungen für den Flugbetrieb gelten vom 2.bis 5. Dezember 2014 nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumnutzer wie Modellflugzeuge (Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme. Die Kantonspolizei von Basel-Stadt, Baselland, Bern, Jura, Luzern und Solothurn erlassen dazu spezielle einschränkende Regelungen.
Flyer:
Anhang anzeigen 84_045_e_Plakat_RestrictedArea_OSCE_2014.pdf
 

nique

Legal-LongRanger
#3
Das ist kein neues Gesetz, das ist "nur" ein temporäres Flugverbot. Obs bis zu Dir reicht, siehst Du im Flyer. Einen genaueren Plan findest Du hier: http://www.bazl.admin.ch/experten/0...pnO2Yuq2Z6gpJCDfX98gGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--


Ich entnehme der Meldung keine Unterscheidung von Flugzeugtypen, auch nicht bei Modellflugzeugen. Also ab 0g.

Nach gesprächen mit dem BAZL gehe ich davon aus, dass in einer nächsten Revision der VLK die 500g-Grenze eh fallen wird. Das ist ein sehr alter Zopf, wo man noch davon ausgegangen ist, dass es keine gesteuerten Modelle unter 500g geben wird. Das war eine Homage an die Freiflieger...
 
Zuletzt bearbeitet:

aargau

Erfahrener Benutzer
#4
Hi nique, ja klar reichts bis zu mir. Ich geh an diesen Tagen eh nicht fliegen da ich arbeite und am Abend dunkel ist..
Aber mir geht es eher um den Satz da:
Einschränkungen für den Flugbetrieb gelten vom 2.bis 5. Dezember 2014 nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumnutzer wie Modellflugzeuge (Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme. Die Kantonspolizei von Basel-Stadt, Baselland, Bern, Jura, Luzern und Solothurn erlassen dazu spezielle einschränkende Regelungen.
Das muss ja irgend wo Öffentlich verfügbar gemacht werden.
 

nique

Legal-LongRanger
#5
Hehe, das ist jetzt aber interessant. Hat der Aargau keine Kantonspolizei? Oder dürfen die Aargauer keine speziellen einschränkenden Regelungen treffen? :wow:

Im ernst. Ich hab auch schon mal im Kanton Bern was nachgefragt. Ich wurde durch die halbe Amtsstube verbunden und landete am Ende beim Hochmoor-Schutz.... Naja, mindestens der Kanton Bern ist da leider etwas ungenügend organisiert.

Ruf mal die Kapo an - mit viel Glück wissen die noch gar nicht, dass sie regeln dürfen....
 
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