25mW 5,8GHz System von GlobeFlight mit CP-Antennen?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
#1
Hallo,
würde mir gerne obees genannte sys bei Globeflight kaufen, und würde aber gerne mit CP antennen arbeiten.
Nun habe ich gehört dass dies nicht ohne weiteres funktioniert, oder gilt dass nur für dass Nano zeugs..???

LG
Frank der FPV Newbie.....
 

ApoC

Moderator
#2
Man kann jeden Sender / Emfänger, den wir so nutzen dazu bringen auch mit CL / SPW zu arbeiten. Bei einigen muss man ein Bauteil entfernen, bei anderen nicht.

Hab nur grad nicht aufm Schirm, ob das bei Sebastians Zeugs nötig ist.

Meine aber nicht.
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#3
Moin Frank!

Wie bereits bei unserem Meeting erklärt: Du darfst die Sendeantenne des Videosenders nicht modifizieren!
Zum einen bist du aus der Garantie raus und zum anderen erlischt mit der Modifikation des Videosenders für dich dessen Betriebserlaubnis ;)

Beste Grüße
Heiko
 

foxdevilwild

Erfahrener Benutzer
#5
Für welche Sender gilt denn diese Einschränkung, dass man eine Baugruppe entfernen muss? Im speziellen interessiert mich das für den Nano Stinger von Ifrontech.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#6
Beim Alten Nano Empfänger war es kein Problem, inzwischen wird wohl anderes Modul eingebaut, das erst Modifiziert werden muss
Was noch getestet werden muss, ist der Immersionsrc Uno Empfänger, der rein von der Empfindlichkeit dem Nano auch vorzuziehen wäre.
Die Iftrontech und die Immersionsrc Sender können ohne Modifikationen mit einer CL betrieben werden.

Heiko gibt es inzwischen Rechtliche Infos bezüglich der Nutzung von CL/SPW?
 
#8
Hallo Jungs,
vielen Dank für die Info....werd mir mal den 25mw sender und den IRC UNO5800 Empfänger bestellen und sehen was sache ist,
mein Ziel klar vor Augen max 600-800meter dass langt.....

LG
Frank
 

ApoC

Moderator
#9
Mit CL / SPW durchaus drin ^^
 
#10
au weia
was ist denn mit der Garantie und der Betriebserlaubnis von meinem neuen LED Fernseher wenn ich da eine Antenne von einem anderen Hersteller dranstöpsel? Ist die dann erloschen?
Solange da ein Schraubsockel dran ist...
Das einzig Wichtige ist die EIRP am TX und die wird von einer CL nicht aufgeblasen
PeteR
 
#11
Wenn dein Fernseher kaputt geht und du ihn als Garantiefall einschickst und sagst, dass du eine andere Antenne verwendet hast dann wird sich der Hersteller wohl querstellen. Wir haben das gestern auch schon diskutiert. Sobald man am TX etwas verändert verliert er sein CE. Egal ob das jetzt eine Antenne ist oder sonstwas. Falls dein Flieger also durch einen Unfall von der Versicherung begutachtet wird und die sehen, dass du nicht die Herstellerantenne drauf hast werden die sich mit großer Sicherheit querstellen.

Frank wenn du sicher gehen willst, dann verändere nur die Antenne am Empfänger. Die Gesetzeslage ist hier ein wenig schwammig und wird mittlerweile in fast jeden Thread ausgiebig diskutiert ohne einen entscheidenen Erfolg zu bringen. Letztendlich musst du es aber selber wissen ob du das Risiko mit einer Senderantenne eingehen willst.
 
#13
Hallo Benny
ja, würde mich auch stark wundern, aber wir können ja mal RA Carl Sonnenschein und Herrn Perkuhn vom DMFV fragen was die davon halten oder die BNA, die wird dann gleich die Luft ablassen aus derlei Behauptungen, solange die EIRP und Herstellerparameter eingehalten werden
@chrizelle
wenn der Fernseher oder Video TX keinen Antennenwechsel trotz dafür vorgesehenen Schraubsockel verträgt, ist er in der Tat ein Garantiefall...
und dann darf ich in meinen Rechnern ja auch nur CD's von Siemens einlegen sonst ist das CE ja erloschen?
Derlei Behauptungen höre ich bei Gericht als Sachverständiger auch hin und wieder - da ist dann schnell die Luft raus
 

Mayday

Expert somehow
#14
Aber wieder einmal ist nicht eindeutig dargegt (in dem o.a. Artikel), wie sich Sachverstand zeigt (VOR einer möglichen Überprüfung). Nicht nur ich habe ja auch bei der BeNetzA schon Einwände gegen schwammige Formulierungen dargelegt.
Es gibt nun mal gute und schlechte Analogien dazu, aber auch einfache: So lange Du behauptest, Dein Mopped hätte die und die Leistung, gilt das bis zu einer möglichen Überprüfung. Allerdings geht das so nicht. Erst muß eine Überprüfung stattfinden, z.B. einfaches Prüfprotokoll (auch ohne Amt), dann kann gefahren werden. Mitunter muß sowieso geprüft werden, da Berechnungen ja kaum ausreichen dürften, was die Funkerei nun wieder betrifft.
So lange der Sachverstand der Sachverständigen selbst mit schwammigen Aussagen gekoppelt wird,ist mir jedoch einiges zu schwammig...

Allerdings muß ich zugeben, daß die BeNetzA auffällig nachlässig bei der Vergabe von Frequenzzuteilungen geworden ist. Nicht nur mein Gefühl jedenfalls.
 

Andi

Erfahrener Benutzer
#15
Moin Frank!

Wie bereits bei unserem Meeting erklärt: Du darfst die Sendeantenne des Videosenders nicht modifizieren!
Zum einen bist du aus der Garantie raus und zum anderen erlischt mit der Modifikation des Videosenders für dich dessen Betriebserlaubnis ;)

Beste Grüße
Heiko
Es würde mich schon mal Interessieren wo das Schwarz auf Weiss steht und 5 Fach beglaubigt?
Wenn man sich umsieht wird im Funk/Wlan bereich auch nur drüber gesprochen das die max. EIRP nicht überschritten werden darf.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
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