Amateurfunklizenz - Nutzen für FPV?

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Grax

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#1
Hi,
nach langem googlen verstehe ich immernoch nicht ob sich eine solche Lizens lohnt oder nicht :confused:
Darf ich nun danach 500mW Sender verwenden oder nicht fürs FPV?
100€ für die Prüfung ist ja nicht die Welt von daher sehe ich da eig. keine weiteren Probleme.
 

mulder.fbi

Erfahrener Benutzer
#2
Wenn du im 2g4 oder 5g8 Band Funken willst benötigst du eine A-Lizenz. Dafür brauchst du allerdings umfassende Kenntnisse im HF-Bereich sowie in den Gesetzen und Regelungen rund um den Amateurfunk. Wenn du die nicht hast denke ich, dass man da bestimmt ein halbes Jahr fürs lernen investieren muss. Mit der Lizenz darfst du dann bis zu 75W PEP auf den beiden Bändern fahren. Allerdings gilt auch nur deine Videoübertragung noch als Amateufunk, eine UHF Fernsteuerung ist damit auch nicht legal.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#3
500mw 2.4ghz analog video kann man auch mit einer ausnahmegenehmigung bekommen.
die kostet einmalig 180€ für gewerbetreibende pro jahr.

bring aber alles nix weil man ja nur in sichtweite fliegen darf. ;)
 

Grax

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#4
Ne das mit dem lernen sollte kein Prob. sein den technischen Teil hab ich auf Anhieb hinbekommen, bin Student (einer verwandten Fachrichtung) und das ganze Zeug ist mir sehr geläufig.

Aber es geht ja mehr um den Nutzen, dh. trotz Lizens wäre dann die UHF Fernsteurung "illegal" mhh.
Gibts da echt keine Schlupflöcher, bzw andere Lizensen?
Und wie weit reicht den überhaupt die normel UHF Fernsteuerung weil man ist ja meistens durch das Videosignal beschränkt.

@amadeus
Naja Sichtweite ist relativ, das ist schon sehr schwer zu beweisen.
Aber 180€ ist schon etwas happig dann doch lieber die Prüfung.

Vielen Dank für die Antwort!

Gruß
 

Andi

Erfahrener Benutzer
#5
wo wollt Ihr denn alle hin ,mit legalen Mitteln kommt man viel weiter wie erlaubt ist !?
Und dazu reichen 25mW und eine 2,4GHzFunke alle mal.
Irgendwie legen es einige darauf an , wegen "gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr" sich ein Bußgeld aufzuhalsen.
Bei mir in der Gegend hat mal einer 10000€ geblecht , weil er meinte er müsse sich im Anflugkorridor eines Fliegerhorstes mit seinem 4m Segler aufhalten.
Könnt Ihr das sicherstellen das Ihr da keinem in die Quer kommt?

Andi
 
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Grax

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#7
Der Spotter kann ja ein Fernglas haben, aber 1-1,5km sind uninteressant. Ich mein schon Reichweiten von mehreren Kilometern.
So wie das hier: http://vimeo.com/15722168

@Segler / Ul / PPL schein machen.
Wie meinst du Segelfliegen, aber es geht doch ums fpv ?

Also gibts keine Möglichkei es legal zutun?
Gibts hier im Forum vlt. jemanden der das tut mit einer Amatuerfunklizenz ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Andi

Erfahrener Benutzer
#9
Der Spotter kann ja ein Fernglas haben, aber 1-1,5km sind uninteressant. Ich mein schon Reichweiten von mehreren Kilometern.
So wie das hier: http://vimeo.com/15722168

@Segler / Ul / PPL schein machen.
Wie meinst du Segelfliegen, aber es geht doch ums fpv ?

Also gibts keine Möglichkei es legal zutun?
Gibts hier im Forum vlt. jemanden der das tut mit einer Amatuerfunklizenz ?
Wiso willst Du eigendlich ein Amatuerfunkschein machen , wenn Du sowas vor hast ist es doch eh Wurst ob mit oder ohne Lizenz , da es sowieso im nicht legalen Bereich ist.
 

Grax

Neuer Benutzer
#10
Wie soll man das den nachweisen, unmöglich. Wobei die Sendeleistung ein Faktor ist der registrierbar ist.
Zudem fliegt es sich aufjedenfall mit 500mW besser als mit 25mW auch bei 2km.

Die Frage ist wie man das mit der Steuerung hinbekommt. Würde nicht 5,8Ghz Video und 2,4Ghz Steurung funktionieren ?
 

Grax

Neuer Benutzer
#12
Wieso falsch ?
Ihr fliegt doch auch auf etwa 1,5km und ich will halt nunmal ohne große Mühe auf 2 - 3km kommen ist das wirklich so verwerflich ?
Dazu braucht man dann keine Richtantenne mehr.
 

heckmic

Erfahrener Benutzer
#13
Dazu braucht man dann keine Richtantenne mehr.


Na sowas, jetzt habe ich mir mit dem Tracking so eine Arbeit gemacht und mir ist einfach nicht diese Idee gekommen...

Ne, mal im Ernst...
Folgender Vorschlag: lese dich vernünftig in die Materie ein, schau dir an, was legal / illegal / verantwortungslos ist und dann spricht man sich hier wieder und dir wird geholfen. Du kommst jetzt ein wenig leichtsinnig rüber. Du hast dir auch noch keine Gedanken über dein handeln gemacht. Wiki lesen hilft. Anfragen wie deine kommen täglich. Illegal ist illegal und kann hier nicht schöngeredet werden.

So und nun bitte keine weitere Diskussion darüber. Illegal --> lass es.
 
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mista

Erfahrener Benutzer
#14
Wieso falsch ? Ihr fliegt doch auch auf etwa 1,5km und ich will halt nunmal ohne große Mühe auf 2 - 3km kommen ist das wirklich so verwerflich ?Dazu braucht man dann keine Richtantenne mehr.
Nein, das ist nicht verwerflich. Allerdings ist es schlicht nicht erlaubt, da du im Sichtbereich fliegen musst!

Im Sichtbereich ist grob gesagt < 500 Meter. Mit einem entsprechenden Segler natürlich auch mal 1500 Meter. Dann ist es aber schon ein ziemlich großes Ding und ich denke einfach mal nicht, dass du einen Großsegler mit > 6 Metern Spannweite hast.

2000 Meter sind definitiv nicht mehr im Sichtbereich, da brauchst du auch nicht mit Adleraugen argumentieren, wenn was schief geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andi

Erfahrener Benutzer
#15
@Grax
An Deinen Antworten sieht man mal wieder das einer sich nicht richtig Informiert hat.
Man kämpft im allgemeinen das die Sparte des Modellflug legal betrieben werden kann und dann kommen Leute wie Du
die das nicht verstehen wollen das der Ofen für "Alle" mal ganz schnell aus sein könnte , wenn der Gesetzgeber sieht die halten sich eh nicht an die Vorgaben ,dann verbieten mir das ,fertig.
 

Grax

Neuer Benutzer
#16
Vielen Dank für die Antworten, natürlich verstehe ich eure Nöten und Sorgen.
Genau deswegen habe ich ja auch diesen Thread eröffnet.

Um zu erfahren nicht wie weit ich laut Gesetzgeber fliegen darf, sondern ob ich mit einer Amatuerfunklizenz legal 2.4Ghz steurn und 5.8Ghz streamen kann.
Es ist doch noch schlechter für "Alle" wenn ich ganz einfach ohne Lizenz mit 1W fliege ?
Deswegen stelle ich doch auch die Frage!
Über eine Antwort bezüglich des Sachverhaltes und nicht der daraus resultierenden Möglichkeiten würde ich mich freuen!

Gruß
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#17
@ grax die fernglas idee is blödsinn. guck dir den gesetzestext an was ist "ohne optische hilfsmittel" nicht zu verstehen?!

du solltest dich dringend AUS ERSTER HAND informieren -> BNetz agentur (einfahc anschreiben die sind sehr hilfsbereit) dann deine Modellflugversicherung anschreiben (du hast ja sicher eine!?) dann noch die regularien beim regierungspräsidium einholen.

sorry für die schreibweise bin totmüde.
 

Grax

Neuer Benutzer
#18
Danke für die Antwort, aber übrigens ist eine Brille oder noch besser die Videobrille mit denen man fliegt genau so ein optisches Hilfsmittel. Und ein Spotter der nicht richtig eingreifen kann ist auch Käse. Deswegen ist das ganze nicht wirklich eindeutig im Gesetz beschrieben. Sondern irgendwo im Graubereich.
Das mit der BNetz Agentur ist ein guter Tipp, obwohl ich ehrlich gesagt dachte ich wäre nich der einzige damit ?
Die Versicherung ja, aber ist das wirklich ihr Bier, kann denen doch egal sein welchen Sender ich drauf habe.
 
#19
Mit Manipulationen erlischt oftmals die Betriebserlaubnis bestimmter Geräte, sowie auch die Haftung der Hersteller.
Keine Ahnung wie das bei euch ist; wird man bei uns erwischt, kostets schnell gegen die 20`000Franken.
Nur als Warnung.....

Langstreckenflug ist ein hier unerwünschtes Thema, da nun mal auch Jene mitlesen, denen die hiesigen Bestimmungen egal sind. Übertretungen dieser Art wirken sich auf alle anderen FPVler aus, indem noch mehr Einschränkungen geschaffen, oder diese Bereiche ganz untersagt werden.
Bei weiteren Fragen dieser Art, dreht sich hier jedem zweiten Leser der Magen um. Dein Interesse ist verständlich und im legalen Rahmen auch kein Problem. Es bringt jedoch nichts, mit Lizensen zu spekulieren, die nur teilweise oder gar nicht vorhanden sind.

lG
 
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