Wer in Thüringen, wenn ich es richtig verstanden habe, künftig Freizeitmässig oder aus Nichtfreizeitgründen zu Aufnahmezwecken ein ferngesteuertes Fluggerät einsetzen will, muss folgende ausgefüllte Allgemeinverfügung mit sich führen. Eine kostenpflichtige AE scheint nicht mehr erforderlich zu sein.
http://www.thueringen.de/mam/th3/tl...annt/allgemeinverfugung-01_12_15-09_41_30.pdf
Zusätzlich zum Ausdruck dieser Allgemeinverfügung sind:
Flugbuch
gültiges Ausweisdokument
Versicherungsnachweiss
bei Bedarf schriftliche Ermächtigung des Eigentümers
bei Bedarf Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und die Erklärung zur Qualifikation lt. Anlage
Datenblatt des Herstellers des unbemannten Luftfahrtsystems mit Angabe zum Gesammtgewicht
Maximale Flughöhe 100m
Mindestalter zum Führen des Aufnahmefluggerätes: 16 Jahre
Ab 18.01.2016 soll eine ähnliche Allgemeinverfügung auch beim LuftAmt Süd in Bayern abrufbar sein.
Über weitere Änderungen in anderen Bundesländern liegen mir noch keine Hinweise vor, telefonisch konnte ich in Hessen, Baden-Würtemberg und Rheinland Pfalz keine auskunftsberechtigte Person erreichen.
http://www.thueringen.de/mam/th3/tl...annt/allgemeinverfugung-01_12_15-09_41_30.pdf
Zusätzlich zum Ausdruck dieser Allgemeinverfügung sind:
Flugbuch
gültiges Ausweisdokument
Versicherungsnachweiss
bei Bedarf schriftliche Ermächtigung des Eigentümers
bei Bedarf Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und die Erklärung zur Qualifikation lt. Anlage
Datenblatt des Herstellers des unbemannten Luftfahrtsystems mit Angabe zum Gesammtgewicht
Maximale Flughöhe 100m
Mindestalter zum Führen des Aufnahmefluggerätes: 16 Jahre
Ab 18.01.2016 soll eine ähnliche Allgemeinverfügung auch beim LuftAmt Süd in Bayern abrufbar sein.
Über weitere Änderungen in anderen Bundesländern liegen mir noch keine Hinweise vor, telefonisch konnte ich in Hessen, Baden-Würtemberg und Rheinland Pfalz keine auskunftsberechtigte Person erreichen.
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