BGH-Urteil Bearbeitungsgebühr von Krediten rasch zurückfordern

#1
Nach BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühr von Krediten rasch zurückfordern!!!

Vielleicht gibt es dieses Thema hier schon aber dennoch möchte ich es posten!

Nach dem neuesten Urteil das BGH sind Gebühren, die zur Bearbeitung eines Kredites fällig und berechnet wurden unzulässig und bis zum Jahr 2004 zurückholbar.
Also wenn ihr in den letzten zehn Jahren einen Darlehens oder Kreditvertrag abggeschlossen habt, schaut euch diesen bitte genau durch, denn wenn da eine Bearbeitungsgebühr
die sich meißt Prozentual an den vereinbarten Zinssatz bindet, berechnet und explezit ausgewiesen wurde, könnt ihr diesen Betrag zurück fordern! :rolleyes:
Aber Achtung, die Frist hierfür läuft Ende diesen Jahres ab!!!


Jetzt, nach zwei Jahren hat endlich das BGH Grundsatzurteile getroffen, dass diese Gebühren Gesetzeswidrig wären und man diese zurück fordern könnte.

Hiergibt es noch einen Mustertext:
http://www.adac.de/infotestrat/fahr...earbeitungsgebuehren-unzulaessig/default.aspx
 
Zuletzt bearbeitet:
FPV1

Banggood

Oben Unten