Entflogene Parrot AR.Drone, Sucht sie Jemand?

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Waldmensch

Erfahrener Benutzer
#2
Artikelstandort: Berlin, Deutschland

Da mir bei sowas grundsätzlich der Hals platzt habe ich den Verkäufer angeschrieben:

Hallo griz-lee,

Wer etwas findet ist nicht automatisch der Besitzer. Ich würde Sie bitten das Teil im Fundbüro abzugeben. In einschlägigen Foren wird aktuell schon der rechtmäßige Besitzer gesucht und auf ihre Auktion verlinkt. Sie könnten eine Menge Ärger bekommen.



 
#7
Super mitgedacht Axel!

Auch du hast vollkommen Recht Waldmensch, das auffinden von fremden beweglichen Sachen mit widerrechtlicher Zueignungsabsicht erfüllt in der BR Deutschland den Tatbestand des §246 StGB (Unterschlagung) und ist Strafbar.
(der Vesuch alleine genügt schon)

Ich hoffe der rechtmäßige Eigentümer wird Ausfindig gemacht und bekommt seine Drohne wieder.

LG Chris
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#8
Nur wird der Versuch, bzw der Erfolg davon, wenn der Besitzer den Gegenstand wieder erhält, nicht besornders scharf verfolgt

vor 12 Monaten hatte ich mein Fahrrad vermisst.

48 Parteien Haus, Keller nur per Schlüssel zu erreichen, da drin noch Fahrradraum, ebenfalls nur per Schlüssel zu erreichen.
Fahrrad wurde von dort in einen anderen Raum, ehemals Hausmeisterbüro, jetzt Lagerraum für Instandhaltungsmaterial (Farbe zum Haus streichen, usw) gebracht, zu diesem haben nur wenige Leute (aktueller Kenntnisstand <5) einen Schlüssel

Habe aber erst Wochen Später einen Tip bekommen, da mal nachzusehen, Raum ist von aussen durch Stahltüren Uneinsehbar

Somit handelt es sich eindeutig um einen Tatbestand von Unterschlagung, da mein Fahradschloß noch dran war, kann von einem Diebstahl wohl nicht ausgegangen werden.

Die Anzeige hatte ich schon gemacht, bevor ich den Tip bekommen hatte.
Hatte dann natürlich den geänderten Sachstand zu Protokol gegeben, so war es eine sehr Eingeschränkter "Täterkreis", da Herausgabe des Schlüssels nur per Unterschrift möglich war

Trotzdem nach 4-6 Wochen, Einstellung des Untersuchung, Täter nicht ermittelbar
 
#9
Hallo Camper,

erstmal freue ich mich, das du dein Fahrrad wieder bekommen hast. Nun ja Recht haben und Recht bekommen sind in der BR Deutschland leider noch zwei paar Schuhe...

Was deinen speziellen Fall angeht, (ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da mir ja nicht der ganze Sachverhalt bekannt ist) würde ich persönlich Abstand vom Tatbestand der Unterschlagung nehmen.

Begründung: meiner Meinung nach fehlt es in deinem Fall an der rechtswidrigen Zueignungsabsicht.

se ut dominum gerere - sich wie ein Eigentümer aufführen!

Gemäß der Substanztheorie liegt eine Zueignung nur dann vor, wenn der Täter die Sache selbst seinem Vermögen einverleibt.
Er müsste sich wie der Eigentümer (nicht der Besitzer) aufführen. Er sollte also alles mit dem Fahrrad machen können, was du auch gemacht hast / hättest.

Dies scheitert aber daran, dass das Fahrrad nach deiner Aussage ja noch angeschlossen war. Er hätte es also nicht "benutzen" können. Der Vermögenswert bleibt davon unberührt.

Dass das Schloß noch dran war, bedeutet allerings nicht das der Diebstahl nicht in Frage käme. Das hätte lediglich etwas mit der Qualifikation / Strafzumessung des Diebstahls zu tun. Stichpunkt: §243 Abs.2 Das zu erläutern führt hier auch zu weit.
Wenn es dich dennoch interessiert, alles weiter per PN.

---SORRY FÜR OFFTOPIC---


Pfff... Soviel wollte ich gar nicht dazu schreiben...

Wie gesagt, ich hoffe der rechtmäßige Besitzer bekommt sine Drohne wieder :)

LG Chris
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#10
Ja da ist halt auch die Auslegung von Gesetzbuchs immer die Sache

Ich verstehe die Unterschlagung und Diebstahl eben, das Diebstahl zur "Bereicherung" ausgeführt wird, und die Unterschlagung schon bei der Vorenthaltung des anderem seinen Eigentum anfängt.

Mehr Sachverhalt könnte ich dir auch nicht bieten, mehr habe ich auch nicht raus gefunden.
Bin auch Froh das ich das Fahrrad wieder habe, da ein Vergleichbares nicht zu bekommen war, der Geldwert war mit dabei unerheblich, hatte nur ca 300€ gekostet, jetzt müsste ich mich nur dazu bringen, es auch öfters zu nutzen
 

ThomasT

Erfahrener Benutzer
#11
Es gibt den Link "Melden" auf der Ebay Seite, dort kann man die Auktion melden,
"Kategorie melden" => "Grundsätze zum Einstellen von Artikeln",
"Grund für die Meldung" => "Betrügerische Verkaufsaktivitäten",
"Ausführliche Begründung" => "Sie verdächtigen ein Angebot als betrügerisch".
 
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FPV1

Banggood

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