FPV-Fliegen in Österreich

Feivel

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,

ich bin im Juni für eine Woche im Urlaub in Österreich.

Wie sieht es hier mit der FPV Fliegerei aus?
Rechtlich und was sind euere Erfahrungen?

Ich bin zwar nicht zum fliegen dort, aber einen Nachmittag würde ich schon gerne bei schönem Wetter, Landschaft und Berge filmen :)

Danke vorab!
 

Feivel

Erfahrener Benutzer
#3
Danke für den Post. Na Super, das lohnt ja für nenn Tag fliegen. Vor allem die Abstufung 250 Gramm bis 150 kg. An die 150 kg kommen ja nicht mal die Airbus Scaler?!
Ich muss mal meinen bonsai Wiegen. Mit Cam und Akku wird der aber geschätzt bei 400 Gramm liegen. 😤
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#4
AFAIR war es so, dass man für Flugmodelle mit Kamera nur dann eine Genehmigung von Austro Control braucht, wenn die Kamera aufnimmt (also speichert). Reiner FPV-Flug soll nicht betroffen sein.
Aber ohne Gewähr. Ich kenne mich rechtlich in Österreich nicht wirklich aus. Das ist nur das, was ich in den Diskussionen hier zu Österreich gelesen habe.
 

Feivel

Erfahrener Benutzer
#6
Interessant finde ich allerdings:
http://www.austrianaviation.net/new...15/neue-regeln-fuer-unbemannte-flugzeuge.html

Liest sich etwas anders. Die Klasse bis 25kg darf max. 150 Meter hoch, 500 Meter weit weg fliegen und benötigt einen Spotter.
Die sonstigen Auflagen wie Wohngebiete meiden sind eh klar.
Dann noch Aufzeichnungen nur für den Eigengebrauch. Sobald man einen Vorteil daraus zieht gilt das schon nicht mehr.

Von dieser Klasse lese ich im oberen Link ganichts, würde mir allerdings "reichen".
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#7
Liest sich etwas anders. Die Klasse bis 25kg darf max. 150 Meter hoch, 500 Meter weit weg fliegen und benötigt einen Spotter.
Die sonstigen Auflagen wie Wohngebiete meiden sind eh klar.
Dann noch Aufzeichnungen nur für den Eigengebrauch. Sobald man einen Vorteil daraus zieht gilt das schon nicht mehr.
OK, evtl. hat sich bei Aufzeichnung für privaten gebrauch etwas geändert gegenüber den damaligen Aussagen hier im Forum? Keine Ahnung. Da muss wohl mal ein Österreicher mit Kenntnissen was dazu sagen.

Von dieser Klasse lese ich im oberen Link ganichts, würde mir allerdings "reichen".
Doch diese Klasse steht dort unter "Flugmodelle:
Regeln für Flugmodelle sind davon nicht betroffen und von der zuständigen Behörde (Austro Control GmbH) veröffentlicht."

Dort steht halt nur nicht genau, was ein Flugmodell ist. Die genannten Bedingungen inDeinem Link sind schon mal die grundsätzlichen Vorgaben dafür, was ein Flugmodell ist. Für Flugmodelle ist die Austro Control AFAIK auch nicht zuständig, daher fällt das bei denen knapp aus.
 

Feivel

Erfahrener Benutzer
#8
Ja das hatte ich auch gesehen. Aber gerade diese interessieren mich und lassen ansonsten ein riesen Gap zwischen 400 Gramm und 150kg offen, was ich wie oben schon als sehr groß empfand.

Das würde ja jetzt bedeuten, dass ich keinerlei Genehmigungen benötige und genug Ecken, wo man keinen stört sollte es ja geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

wolf.m

Neuer Benutzer
#9
Alles mal absolut ohne Gewähr, und ich bin auch KEIN Jurist (aber dafür Österreicher ;) !!!)

Seit 1.1.2014 gibt es in Österreich das neue „Drohnengesetz“. Da dies relativ neu ist gibt es IMHO noch keine Höchstrichterlichen Sprüche zum Thema, nur (leider divergierende) Interpretationen des Gesetzestexts.

Ich fasse hier mal meinen Wissensstand zusammen.

Ein typischer 250er FPV Racer wird aufgrund der hohen Bewegungsenergie resultierend aus einem Gewicht i.d.R. > 250g in den meisten Fällen nicht als Spielzeug durchgehen, daher ist es als „Flugmodell“ einzustufen.

Damit zieht der Paragraph § 24c LFG Flugmodelle ( https://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1194&paid=24c )

Da dein FPV Racer vermutlich keine 25kg wiegt darfst du ihn IMHO bewilligungsfrei fliegen – sofern der Flug …
1. … ausschließlich unentgeltlich
2. … nicht gewerblich
3. … im Freizeitbereich
4. … und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst
duchgeführt wird.

Und genau im Punkt 4 liegt der Hund begraben. Das bedeutet nämlich nach der – meines Wissens nach nicht ausjudizidierter – gängigen Rechtsinterpretation, dass die Kamera ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst laufen darf. Das bedeutet also dass du folgendes nicht darfst:
• Den Lifestream der FPV Kamera aufzeichnen
• Eine zusätzliche HD Kamera oder Fotoaparat am Kopter betreiben (sie darf zwar ausgeschaltet mitfliegen, aber keinerlei Aufzeichnungen/Bilder machen)

=> Fotoflug ist damit also nicht erlaubt :mad: !!!

Und solltest du – verbotener Weise – doch Luftaufnahmen machen und diese (auch unentgeltlich!!!) irgendwo (z.B. im Netz) veröffentlichen dann könnte das eine strafrechtliche Behandlung nach sich ziehen…

Deine geschätzte Aufmerksamkeit möchte ich noch auf den Punkt 6 des oben angeführten § 24c LFG lenken:

(6) Die für selbständig im Fluge verwendbares Luftfahrtgerät geltenden Bestimmungen über die Haftung und Versicherung gemäß den §§ 146 bis 168 sind für Flugmodelle anzuwenden, wobei der Betreiber des Flugmodells als Halter im Sinne dieser Bestimmungen gilt.

§ 146, 148 – Haftungsrecht (du haftest als Pilot für Ersatz bei von deinem Flieger verursachten Schäden an Personen und Sachen)
§ 149, 151 – Haftungshöchstbeträge
§ 152 - Rückgriffs- und Ausgleichsanspruch

Du benötigst zwar keine Pfichtversicherung, aber im Falle des Falles kann es teuer werden.

Willkommen im überreglementierten Österreich ;)

Nocheinmal: ich bin KEIN Jurist und alles was ich hier geschrieben habe ist OHNE GEWÄHR!!!

Lg,
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#10
@wolf.m: Ja, genau das war meine Erinnerung und daher habe ich keine FPV- oder Kameramodelle zum Urlaub in Österreich dabei.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#12
Ich weiß, aber:
1. Ich fliege dann immer nicht auf einem Modellflugplatz und ich brauche beim FPV fliegen mehr Platz (d.h. beim Sichtfliegen kann ich auf engerem raus besser einschätzen) und dort sind auch Paraglider unterwegs und auch die sehe ich besser und einfacher und kann entsprechend besser mich fern halten beim normalen Sichtflug. Per FPV würde ich mich dort nicht wohl fühlen und deshalb lasse ich es.
2. Man hat manchmal beim FPV Fliegen Diskussionen mit Leuten, die meinen das wäre verboten und die evtl. auch die Polizei dazu holen. In D kenne ich mich mit den Gesetzen gut aus und bei einem Konflikt/Rechtsstreit bin ich im eigenen Land. In Österreich bin ich Gast und kenne mich nicht 100% sicher aus und möchte keine Diskussionen mit der Polizei.

Deshalb lasse ich es ein.
Aber das sind ausschließlich persönliche Gründe.
 
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