FPV in NRW jetzt nur noch mit Einzel-Aufstiegserlaubnis der BezReg?

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#1
Moin!

Ein Freund schickte mir den link zu folgendem Gesetzestext der Bezirksregierung Düsseldorf:

http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

Lest euch das mal durch. Meinen die mit "sogenannten Kameradrohnen" wohl tatsächlich Copter mit Kamera? Muss ich jetzt für jeden Start 80 Flocken blechen? Das kann doch wohl nicht sein...

Gruß Robert
 

furaifx

Erfahrener Benutzer
#2
Ich mag mich irren aber war eine Drohne nicht schon immer anmeldepflichtig? War das nicht per definition so dass Drohnen autonom ausserhalb der eigenen Sichtweite fliegen?

Würde mich da aber mit dem Copter als Flugmodell sehen :)

Wenn du beim DMFV versichert bist kannst du da mal in der Rechtsabteilung Nachfragen.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#5
Robby, du hast mir kurz Angst gemacht mit der Themen-Überschrift :wow:

PS: Mein Multi Wii Quad hat gestern die ersten Testflüge überstanden. Am WE soll FPV Zeug drauf und dann coptern wir mal zu dritt ;)
 
#6
Tja, mit dem Begriff UAV hatte ich beim Durchlesen auch nicht so die Probleme. Nur bei der Bezeichnung "sogenannte Kameradrohnen" ging mein Puls schneller. Was sollen sogenannte Kameradrohnen sein? Eine Predator oder eine Global Hawk, oder soll man darunter Multikopter mit Kamera verstehen? Irgendwie finde ich den Gesetzestext eh ziemlich schwammig.
Gut, ich denke mal, wenn von Dohnen die Rede ist, können wir wohl nicht gemeint sein. Danke für eure Antworten.

Sorry Benny, wollte keine Angst machen. Ok, die Themen-Überschrift ist in der Tat etwas reisserisch.
Coolio, dein Copter ist bald auch fertig? Schöne Sache! MK-Sven und ich hätten da eh noch ein paar locations zu "erfliegen". Das machen wir dann zusammen!

Gruß Robert
 
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