gewerbliche Nutzung bei veröffentlichung von Videos?

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RedFaction

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,

bisweilen dachte ich das eine "gewerbliche Nutzung" dann vorliegt wenn ich einfach ausgedrückt Geld mit einer Sache verdiene. Nun habe ich einige Artikel gelesen und erfahren das eine gewerbliche Nutzung bereits vorliegt wenn ich eine Luftbildaufnahme Dritten zugänglich mache.
Ist dies korrekt oder waren die Informationen die ich recherchiert habe nicht korrekt?

Bei einer gewerblichen Nutzung wäre zugleich auch eine Aufstiegserlaubnis notwendig laut Regierung Oberbayern.

Weiterhin ist eine Allgemeinerlaubnis notwendig bis zu 5kg sowie nicht kommerzieller Nutzung.

Kann jemand dies bestätigen?

Gruß

Giuseppe
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#2
Der Begriff, Gewerbliche Nutzung, ist ein Beispiel für eine Nicht dem Sport/Freizeit gewidneten Flug. Somit ist auch ein nicht bezahlter Auftrag des Nachbarn, ja nach manchen Interpretationen das Fliegen des Filmen, und nicht Fliegen wegen, bereits KEIN Modellflug mehr und fällt unter die Vorschriften für UAVs (u.A. Aufstiegserlaubnis).
 

Nightfly

Erfahrener Benutzer
#3
Kann Dir zwar bei Deinen Fragen nicht weiterhelfen, weiß aber dass die Genehmigung in Bayern ca. 200 € kostet und 2 Jahre gültig ist. Und dies ortsunabhängig! D.h. Genehmigung holen und gut ist für 2 Jahre.
Bei uns in BaWü mußt Du für jeden Flug 75 € blechen und nen Haufen Papierkram (inkl. genauer Ortsangabe) erledigen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#4
borg1 hat natürlich in diesem Punkt Recht. Wenn man nicht zur Gestaltung seiner Freizeit fliegt und filmt/fotografiert, dann ist es kein Modellflug. Das hat aber direkt nichts damit zu tun, ob man die Aufnahmen weiter gibt oder nicht.

Falls Du mit Weitergabe einfach nur ein Zeigen in Foren und Youtube ohne Gewinnerzielungsabsicht meinst, dann ist es in den meisten Fällen trotzdem Modellflug und nicht gewerblich.
 

RedFaction

Erfahrener Benutzer
#5
Hi Leute und danke für die Antworten.

@Nightfly Na muss sich jeder Flug rechnen. Alles Geldmacherei.

Also ich wiederhole. Fliege ich privat in meiner Freizeit selbst wenn ich dabei Filme und oder Fotografiere, meine Copter nicht über 5 kg wiegt und ich bei youtube keine Werbung bei meinen Luftaufnahmen zulassen, dann brauche ich in diesem Falle keine Aufstiegs- und oder Allgemeinerlaubnis für das Fliegen.

Soweit sollte das klar sein.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#6
Die private Nutzung endet bereits mit der Veröffentlichung oder Weitergabe des beim Flug entstandenen Foto-/Videomaterials. Egal, ob Du damit Geld verdienst oder nicht. Da Du das jedoch erst nach dem Flug machen kannst, interessiert das (bis jetzt) kaum jemanden. Denn nachträglich bekommst Du weder die passende Versicherung noch die Aufstiegsgenehmigung.
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#7
Es ist ein für jede Branche erhebliches Problem , daß/wenn einige Meinen , sie agieren wie sie Lust haben und so etwas wie eine seriöse(!) Kalkulation ist nur was für Spinner. ( von Ummifliegen gar nicht zu reden )

Das Argument , ob sich jeder Flug rechnen muß ist ganz logisch beantwortbar - Er muß sich rechnen und Genug Gewinn abwerfen . Mit solchen schrulligen Kampfangeboten a la 10 Bilder für 120 Euro outet man sich als ( sorry ) unfähig ein (solches) Gewerbe zu führen .
Wer jetzt meint aufzuschreien zu müssen... welchen "Beruf" führen Sie aus .... ergo ein Zwanzigtel des bisherigen Gehalt ist völlig ausreichend .... Wenn Sie jetzt noch lauter aufschreien, haben Sie vielleicht begriffen - was Sachlage ist

Oder um mal Butter bei die Fische zu geben Gehen sie mal von 200 für 1 Luftbild bei Privaten und
ca 300 +100 Flugaufwand +Anfahrt usw ,also grob mal 500 für Firmenkunden etc aus ,netto ....
Video nie unter vierstellig ....

Natürlich sollte auch klar sein , daß man mit Spielzeugcoptern nicht wirklich marktfähig ist .....


Bzgl "Privatflüge" klar , da braucht man keine Aufstiegsgenehmigung, aber eine Versicherung und die
wird kaum zahlen , wenn sie gewisse Kirchenrundum und Stadtrundflüge machen . Denn auch als Privater haben Sie gewisse Bestimmungen einzuhalten , also großflächig abzusperren .
Denn gewisse Spielregeln muß auch ein Privatflieger einhalten ..... Der zB Stadtpark ist eben Stadtgelände udn solche Fliegereien mit dem Ordnungamt zu klären , usw
 
#8
@Smartphone:

Danke für Deine Nachricht und Erläuterung bzgl. des gewerblichen Teils. Bist Du vom Fach? Wäre interessant (falls ich mal Infos über den gewerblichen Teil brauchen würde).

Aber: sehe ich das jetzt zusammengefasst richtig dass -> Foto/Film- Aufnahmen für reine Privatnutzung ohne Veröffentlichung im Internet oder so (egal ob Videoportal, Website ect.) Genehmigungsfrei sind? Also keine Aufstiegserlaubnis oder ähnliches notwendig sofern der Kopter unter 5kg wiegt? Versicherung muss natürlich vorhanden sein.

-> sobald man seine Aufnahmen aber veröffentlicht, egal ob kommerziell oder nicht - handelt man automatisch gewerblich und es Bedarf einer Aufstiegsgenehmigung/Aufstiegserlaubnis?

Was ist wenn ich eine schöne Landschaftsaufnahme mache, diese z.B. auf Leinwand ziehen lasse und mir das dann an die Wand hänge? Oder wenn ich so etwas dann verschenken will?
Ist das auch eine Veröffentlichung?

Gruß Matthias
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#9
Aber: sehe ich das jetzt zusammengefasst richtig dass -> Foto/Film- Aufnahmen für reine Privatnutzung ohne Veröffentlichung im Internet oder so (egal ob Videoportal, Website ect.) Genehmigungsfrei sind? Also keine Aufstiegserlaubnis oder ähnliches notwendig sofern der Kopter unter 5kg wiegt? Versicherung muss natürlich vorhanden sein.
Korrekt.

-> sobald man seine Aufnahmen aber veröffentlicht, egal ob kommerziell oder nicht - handelt man automatisch gewerblich und es Bedarf einer Aufstiegsgenehmigung/Aufstiegserlaubnis?
Nein. Solange Du mit der Absicht geflogen bist, Deine Freizeit zu gestalten, dann ist es Modellflug. Egal ob Du die Bilder später verschenkst, aufhängst oder veröffentlichst.
Wenn Du geflogen bist, weil Du einem Nachbarn ein Gefallen tun willst, ist das keine Freizeitgestaltung.

Es wird immer wieder behauptet, dass alleine das Veröffentlichen (auch YouTube) oder Verschenken von Fotos und Filmen, das Fotografieren und Filmen gewerblich macht. Dass das aber nicht so sein kann, ist klar, wenn man überlegt, dass dann auch normale "bodengebundene" Hobbyfotografen keine Fotos mehr Verschenken oder Zeigen dürfen ohne gewerblich tätig zu werden. Und alle(!) Videos und Hochlader auf YouTube wären gewerblich.

Nene, entscheidend ist, ob man beim Fliegen und Fotografieren/Filmen nur seinem Hobby frönt und die Freizeit gestaltet oder ob man andere Absichten verfolgt.
Die Ausrede "Ich gestalte meine Freizeit, indem ich meinem Nachbarn helfe und sein Haus fotografiere." ist natürlich nicht drin. Aber schon daran merkt man, dass die Übergänge fließend sind. Man sollte sich halt gut überlegen, warum man das macht und nicht sich selber in die Tasche lügen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#10
Noch einmal klar: Entscheidend ist im Moment des Fluges, warum Du fliegst und fotografierst. Das kann sich nicht nachträglich ändern.

Wenn Du z.B. fliegst, weil Du Luftaufnahmen für Dich als Hobby machst, dann ist es Modellflug. Kommt nun später der Nachbar, sieht, dass auch sein Haus zufällig mit drauf ist und bittet um ein Foto, dann darf man es ihm geben. Der Grund, warum man damals geflogen ist, ändert sich ja nicht im Nachhinein.
 
#11
Ahhhh... auch Dir vielen Dank für Deine Ausführungen. Das bringt Licht ins Dunkel. Dann kann ich mal ohne bedenken weiter meinem Hobby fröhnen ohne dass ich ein schlechtes Gewissen haben muss irgendwie irgendwann irgendwas missachtet zu haben :)
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#13
Wenn Du fliegst um des Fliegens willen, ist es Modellflug, auch wenn eine Kamera mit an Board ist.
Ich weiß, dass diese urban legend sich hartnäckig hält, genauso wie die Behauptung, dass Modelle nur 150m hoch fliegen dürfen und man beim erlaubnisfreien Modellflug eine Genehmigung des Grundstückseigentümers braucht. Aber einen Beleg durch Angabe der Gesetzesgrundlage fehlt immer. (Ja ich weiß dass einige Bundesländer das gerne anders sehen würden und gerne mal die Gesetzeslage missachten)

Die einzige Gesetzesgrundlage, die auch in einer Antwort des Bundesministeriums wiederholt und bestätigt wird, ist:
§1(2) LuftVG:
"...Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."
Hier werden aus Flugmodellen unbemannte Luftfahrtsysteme, wenn der Betrieb(!) nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung stattfindet.
D.h. es ist ein Flumodell, wenn der Betrieb(!) der Freizeitgestaltung dient. Eine Beschränkung nur auf bestimmte Arten der Freizeitgestaltung erfolgt ausdrücklich nicht.

Wo siehst Du die Grundlage dafür, dass der Zweck des Fluges keine Luftaufnahme sein darf, wenn diese der Freizeitgestaltung dient?
BTW, auch Schlepperpiloten fliegen nicht um des Fliegen willens, sondern zum Zweck, jemand anderen in die Luft zu bringen, also schon eine Dienstleistung. Trotzdem betreiben die Modellflug...
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#14
Es ist ein für jede Branche erhebliches Problem , daß/wenn einige Meinen , sie agieren wie sie Lust haben und so etwas wie eine seriöse(!) Kalkulation ist nur was für Spinner. ( von Ummifliegen gar nicht zu reden )
Nein! Das darf man nicht immer so Schwarz/Weiss sehen.
Es kommt immer auf die Relation und den Zweck an.
Eine aufgegangene T-Shirtnaht näht man selbst.
Ein Knopf näht man dem Kollegen auch mal für ummi an.
Aber das Kleid lässt man sich von der Nachbarin die gut nähen kann enger machen und schenkt ihr nen Blumensstrauss oder steckt ihr 20 Euro zu. Den Smoking gibt man aber für eine teure Rechnung zum Herrenschneider.

Genauso ist bei einem Passbild für die Gesundheitskarte, das kann man am Automaten machen, ein Bild für den Avatar im Netzwerk schiesst man als Selfi. Die Bewerbungsfotos macht man im Fotostudio gegen richtig Geld, während man die Bilder von der Runden Geburtstagsparty durchaus vom Nachbarn machen lassen kann, der sich dabei vor allem über das Buffet freut und nur ein paar Euro für den DVD-Rohling will.

Und genau so ist es bei den Luftaufnahmen. Oma Klein Häuschen, den Rohbau des Gartenschuppens nimmt man selbst auf. Dem Nachbarn mal eine Aufnahme vom Haus und Garten, dito. Und wenn die Gärtnerei eine Luftaufnahme des Areals will, dann reicht Gopro und Phantom völlig aus, man lässt sich dann im Gegenzug mal das Grab der Schwiegermutter professionell anlegen. Für die Benachbarte Autowerkstatt kann man dann auch noch ein paar Bilder gegen Geld machen. Ok, sobald Geld fliesst muss es in der Steuer angegeben werden. Und selbst für die Aufnahmen der Gärtnerei oder den Nachbarn und erst Recht die Autowerkstatt benötigt man bereits eine AE.
Mit einer Aufnahme für SWR3 "Südwesten von Oben" oder einem Promo-Video für BASF in Ludwigshafen oder den Bildern für einen Werbespot kann man dies aber alles nicht vergleichen.
Da wird auch niemandem das Geschäft kaputt gemacht, denn die Gärtnerei oder Nachbar gibt keine tausende Euro für ein Highclass-Video aus, wenn er nur ein 20x30cm Bild hinter dem Schreibtisch haben will.
Auch wenn eine AE für bestimmte Zwecke notwendig ist, gibt es trotzdem auch bei den Luftbildern Gründe die für Profi, Semiprofi oder Hobby-Flieger oder sogar Laien-Flieger sprechen.
Und das von irrsinnig teuer bis zum feuchten Handschlag.
 
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