Info DMFV - BLFA

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Kaldi

...es funktioniert!
#1
Zuletzt bearbeitet:

Micha1979

Erfahrener Benutzer
#4
Auch interessant

Der § 16 Absatz 1 Nummer 1 e) Luftverkehrs-Ordnung zur Erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums wird in 2015 wie folgt ergänzt: „aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.“ Ansonsten kann weiterhin zum Beispiel mit Multikoptern verantwortungsvoll in besiedelten Gebieten geflogen werden.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten