Modellflug im Naturschutz und oder FFH (vogelschutzgebiet)

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#1
Hallo,

Ich hoffe das ich diesen Beitrag im richtigen Forum gestellt habe.
Meine Frage ist;

Darf ich im Naturschutzgebieten oder vogelschutzgebieten fliegen ?

Ersteinmal stelle ich fest die Start und Landeerlaubnis wird nicht erteilt und die Verordnung verbietet im Wortlaut das Betreiben von modellflug modellbooten und Autos, dieses schließt also einen Flug mit Seglern oder anderen Modellen die eine landefläche benötigen aus.
Jetzt kommt aber der Punkt an dem eine Drohne ins Spiel kommt, ich stelle mein Auto auf dem Seitenstreifen der Straße ab und starte eine Copter vom autodach und Fliege in einer Höhe von 50m über das besagte Gebiet, ist dieses erlaubt ?

Ich habe nach Tagen der Recherche keine eindeutige Antwort dazu gefunden, den gem Paragraph 1 der LUftfahrtverordnung ist der Luftraum frei, in Paragraph 6 wird von einer Mindesthöhe gesprochen.
Selbst das Umweltamt der Stadt in dem das Gebiet liegt (Hamm westf.) kann dazu keine aussage machen, erst sagten sie das starten und landen nicht erlaubt und überflug nachdem ich ihm Gesetze zitiert habe erlaubt, dann aber ein sofortiges Dementi mit der Bitte die Frage schriftlich einzureichen.

Naja und nun frage ich mich wie es denntatsöchlich aussieht mit dem reinen überflug auf sichtflug in einem solchen Gebiet.
 

remora

Erfahrener Benutzer
#2
Klare Antwort: Nein. Das steht in den Gesetzen für diese Schutzgebiete ganz dezidiert drin und Deine 'Drohne' (sic!) ist in diesem Kontext nix anderes als ein Modellflugzeug.

Und nun fallen wir mal kurz ins Essen, denn diese Karte zeigt, wie viele fu..ing Vögelverbotszonen es in D eigentlich gibt: http://www.geodienste.bfn.de/schutz...?centerY=5669060.000?scale=5000000?layers=576

Aber natürlich gibt es auch pragmatische Wege, diesem Problem zu begegnen. Reden mit den richtigen Leuten hilft. Es soll ja angeblich im letzten Jahr ein größeres FPV-Fliegertreffen sogar mitten in einem Biosphärenreservat stattgefunden haben :engel:
 
#3
Im gesetzt wird das Betreiben immer mit Start und landen verbunden, was bei dem Copter wegfällt, da er von Auto startet.
Bitte auch nicht falsch verstehen, es gibt aktuell kein ärger und der soll auch nicht kommen, es war eine Frage die sich mir gestellt hat und bis jetzt einer beantworten kann.

Ich Fliege in dieses Gebiet bei 100 m Höhe rein und unterschreite diese auch nicht, das kann nicht verboten sein, da ich den Luftraum benutze nie ein Grundstück . Über besagten Grundstück fliegen auch Flugzeuge zum in der nähe befindlichen Flughafen Kleine Maschinen unter 150m Höhe. Der darf ich nicht ?
 
#5
Naturschutz ist Ländersache, daher ist das überall verschieden geregelt. Sehr häufig gibts in Naturschutzgebieten ein generelles Modellflugverbot (muss dann allerdings in der lokalen Verordnung auch so drin stehen), und das gilt dann nicht nur fürs Starten und Landen, sondern auch fürs Fliegen selbst. Genaues kannst du nur erfahren, wenn du die bei dir gültige Landschaftsschutzverordnung durchliest, oder bei der zuständigen Behörde anfragst.

Gruß Jörg
 
#6
Ok, war wir klar das die Aussage kommt, habe ich nicht geschrieben ebend. Der Flugplatz ist für kleine Segler und Sportflieger und ist Luftlinie mindestens 5 km wech
 
#7
Naturschutz ist Ländersache, daher ist das überall verschieden geregelt. Sehr häufig gibts in Naturschutzgebieten ein generelles Modellflugverbot (muss dann allerdings in der lokalen Verordnung auch so drin stehen), und das gilt dann nicht nur fürs Starten und Landen, sondern auch fürs Fliegen selbst. Genaues kannst du nur erfahren, wenn du die bei dir gültige Landschaftsschutzverordnung durchliest, oder bei der zuständigen Behörde anfragst.

Gruß Jörg
Genau da besteht ein weiteres Problem, die zuständige städtische Behörde kann das nicht beantworten, weil ebend es sich nach Aussage dieser um Start und landen handelt, über einen Überflug mit solch neumodernes Zeugs ist der Gesetzgeber noch hinterher. Im Zweifel immer verboten bekommst dann als Antwort.
Aber genau das will ich ja mal geklärt wissen aus reiner Neugierde.
 
#9
Ich glaub, zuständig ist da meist keine Stadt, sondern eine Landesbehörde. Auf jeden Fall muss es für das Naturschutzgebiet eine Verordnung geben, die genaueres enthält, sieht dann z.B. so aus. Und dort steht dann meist drin: "Modellflug im Umkreis von xxx verboten". Dabei ist es egal, ob Flächenflieger oder Kopter, ist beides Modellflug.

Gruß Jörg
 
#10
Ok, ich denke das kann eine recht gute Diskussion geben. Gehen wir den Akt mal von vorne an.
Gehören wir Modellflieger wenn wir und in der Luft befinden im Luftraum ? Und unterliegen wir da den Bestimmungen der Luftfahrt ?

Ich denke das ist geklärt, so der Modellbau ist eine extra Sparte und diesen kann ich damit ausschließen das ich Modellflugzeuge und andere Modelle verbreite pauschal, dennoch sind wir im Luftraum den kein Bundesland beschränken darf sondern nur der Bund selbst.
Was ist mir ultraleicht Flieger oder ballonfahrten ?
 

Jörn

Erfahrener Benutzer
#11
Da gibt es keine interessante Diskussion. Wenn sich das Grundstück, von dem aus gestartet wird, in einem Naturschutzgebiet befindet, unterliegt das der Genehmigungspflicht. Punkt.
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#13
Jetzt wird mir auch klar, warum Du versuchst das so auszulegen, wie Du es evtl. brauchen kannst....Jurist eben (aber bitte nicht falsch verstehen...das ist nicht negativ gemeint :D).
Fragen wir mal anders. Du hast in die entsprechenden Karten geschaut, dass dort das fliegen vom Luftrecht erstmal erlaubt ist? D.h. dort ist in den Karten keine CTR Zone oder gar gesperrter Luftraum vom nicht weit entfernten Flughafen verzeichnet? Auch wenn der deutlich weiter weg ist, kann das noch CTR Zone sein. In Berlin ist der Flughafen teilweise locker 20km Luftlinie weg und trotzdem ist alles CTR Zone was für Dich bedeutet, dass der kontrollierte Luftraum bei 0m beginnt...absolutes Flugverbot mit was auch immer. Ich denke hier wird Deine Frage schon beantwortet sein, denn wenn dort Flieger in 150m Höhe Richtung Flughafen unterwegs sind, dann wird das wohl CTR Zone sein :D Ansonsten sehe ich das genauso wie die Vorredner. Ob Du vom Autodach startest oder nicht....es ist ein Start und wenn der Start laut der Verordnung die Du nanntest verboten ist, dann ist er das auch vom Autodach...meine Meinung als Nicht Jurist. Es sei denn, da steht was von "Start vom Boden". Start bleibt Start...auch aus der Hand, deshalb heißt es ja dann Handstart :D
Ob man das jetzt ganz prakmatisch händeln kann, solange es keinen Ärger gibt und der Flieger nicht riesen Krach macht, ist dann wieder was ganz anderes ;) Man könnte ja den zuständigen Förster oder wen auch immer begeistern dafür und ihm vielleicht anbieten, mal ne Runde Aufklärungsflug oder was auch immer für ihn zu machen. Wo kein Kläger, da auch keine Anklage...

Gruß Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
#14
Mein eine CTR Zone ist nicht laut aktueller ICAO, es ist Sicht nur eine sehr kleiner Flughafen wo mal als größer Vogel ne kleine chessna runter geht oder ein Segelflieger. Das starten vom Autodach lassen wir mal wech.

Der Start des copters geschieht auf einem Privatgrundstück was direkt neben dem Naturschutzgebiet anliegt und laut FFH auch kein FFH gebiet ist, die Erlaubnis habe ich also da zu starten und landen. Mir geht da also darum einen legalen Start den Copter auf 100 m zu bringen und dann über das Naturschutzgebiet.es geht wirklich rein um den Flug
 

schnellmaleben

Erfahrener Benutzer
#15
Darf ich mal fragen, warum Du dort fliegen willst? Vögel, Natur filmen? Dann ist es natürlich wichtig dass Du es auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen.

Bei den Naturschutzgebieten in meiner unmittelbaren Umgebung, käme gar nicht auf die Idee, dort fliegen zu wollen, vor lauter empfindlichen Getier das sofort hochschreckt... Genauso wie ich nicht mit Aufnahme-Kamera direkt am letzten Feld vor der Wohnsiedlung fliegen würde, obwohl man es darf.

Edit: Ach haste grad geschrieben, alles klar :)
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#16
Was ne sinnlose Diskussion.

Bei dem Flugverbot in solchen Naturschutzgebieten geht es darum, keinen Lärm zu machen um die Tiere nicht aufzuschrecken. Dafür macht das keinen Unterschied ob du woanders startest und da durch fliegst oder ob du da startest.

Wenn bei dir vorm Haus ne Baustelle ist und du beschwerst dich, dass es soviel Lärm macht, wenn die ihre Baumaschinen anschmeißen und die würden die um die Ecke anschmeißen und dann die tuckernden Geräte wieder vor dein Haus schieben, würdest du dich auch nicht zufrieden geben oder?
 

remora

Erfahrener Benutzer
#17
@ Maverick

Falls Du wirklich Jurist bist, dann wird es Dir sicher leicht fallen, Deine schriftlichen Äußerungen etwas lesbarer zu gestalten. Momentan tut das Hirn und Augen weh.
 
#18
Das mit dem Hirn und Auge sei dem Handy geschuldet was dauernd zu klein ist und Autokorrektur betreibt.
Bezugnehmend auf meine Posts möchte ich nochmals zu Ausdruck bringen, das ich nicht vorhabe dort zu Fliegen noch dort geflogen bin, mir geht es vielmehr um die rechtliche Situation, was im deutschen Gesetzestexten, durch sehr wenig Lobby, kaum geregelt ist.
so ist möchten ich dann bitten, bzgl der Ausdrucksweise, das ich dort nicht fliegen sollte und die armen Lebewesen die dort wohnen - nicht mehr zu kommentieren.
Ich habe einen gestalteten Fallplan dargestellt der in unserem Land zu zigtausend vorkommt und der sicherlich durch mehr als 70% alles Modellflieger schonmal eingetreten ist. Wie bereits in einigen vorherigen Posts zu lesen war, sind auch hier einige schon in solchen Gebieten geflogen, weil sie es schlichtweg nicht wussten.
Ich hingegen möchte einfach die Meinung meiner Fliegekollegen einmal beurteilt wissen zu diesem Sachverhalt.

Wenn ich die Zuhilfenahme der mir zur Anwendung findenden Gesetze, bei der Ausübung meines Hobbys betrachtete werden, so bezieht sich der deutsche Gesetzgeber bei dem Ausschluss des Modellflugs auf Starten und Landen.
Stellen sie sich bitte einmal vor, ich stehe an einem Bergang in Bayern und Fliege einen Albatros auf ca 250 m Höhe bei klären Wetter, dieses ist durchaus möglich. Die Einschätzung zur Entfernung und zu, Winkel fällt dem Menschen unter bestimmten Bedingungen sehr schwer. Mir als Flieger des Albatros ist bekannt das in nördlicher Richtung ein Naturschutzgebiet und FFH Gebiet angrenzt - ich befinde mich weiter auf 200 bis 250 m im sichtflug, eine sonstige Beschränkung des Luftraums liegt nachweislich nicht vor. Als Pilot uns wissender Pilot das ein FFH gebiet nördlich von mir liegt, möchte ich dieses meiden, jedoch werde ich plötzlich von einem Naturschützer angesprochen, das ich mich seit ca 5 Minuten über einem FFH Gebiet befinden und die so seltenen und besonders zu schützenden Insekten fallen benommen aus ihren Nestern. Ich stelle demnach fest, das der Naturschützer recht hat und ich die Entfernungen und die Richtung nicht mehr richtig abgeschätzt habe und somit über dem Gebiet meine Kreise gedreht habe. Ich setze umgehend zur Landung im rechtlich und Eigentümererlaubten Gebiet an und lande.

Bin ich jetzt ordnungswidrigen geflogen oder sogar strafrechtlich ? Wenn ja, dann bitte mit Angabe von Gesetz und Quelle. Bitte bei der Überlegung und dem Verständnis das grundsätzliche NEIN aus dem Kopf nehmen, den selbst der NABU hat mir heute eine Aussage getätigt wonach sie das garnicht wirklich beantworten können.
 

remora

Erfahrener Benutzer
#19
Hat Du schon mal darüber nachgedacht, dass diese ganz spezifische Fragestellung in einem juristischen Forum eventuell besser aufgehoben sein könnte?


Das erinnert mich an diesen alten Witz:

Konzert in der Philharmonie, ausverkauftes Haus.
In der Stille nach dem ersten Satz erhebt sich ein Block B ein Mann und ruft:"ist ein Arzt im Saal?" - Lange geschieht nichts, dann erhebt sich in Block D zögernd ein anderer Herr und hebt die Hand. Ruft der erste: "Ist das nicht ein ganz wunderbares Konzert, Herr Kollege?".
 
Zuletzt bearbeitet:
#20
Ich denke auch, dass du uns "Möchtegern"-Juristen mit deinem Outing eher alle verscheucht hast. Wenn wir dir jetzt Tipps geben, wirst du diese sowieso ganz schnell widerlegen ;).

Ich habe irgendwo in den drei Luftfahrtgesetzen des Bundes gelesen, dass die Länder Gebiete mit Beschränkungen festlegen dürfen und dass unter anderem die Naturschutzbehörden dort eine Rolle spielen. Und in den Verordnungen der Länder zu speziellen Naturschutzgebieten steht dann z.B. drin:
Es ist verboten, innerhalb sowie außerhalb des Naturschutzgebietes in einer Zone von 500 m Breite um das Naturschutzgebiet Modellflug zu betreiben.
(siehe mein weiter oben verlinktes Beispiel). Da steht nichts von Start und Landung, sondern einfach nur Modellflug.

Und jetzt mach was draus :).

Gruß Jörg
 
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