Neue Flugverkehrsregeln für Drohnen definieren Kontrollzonen rund um Flughäfen

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Hallo zusammen,

auf den Artikel von der DFS bin ich heute Mittag gestossen:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/....05.2015.- Drohnen gefährden den Flugverkehr/

hier geht es darum, dass um die 16 Internationalen Flughäfen in Deutschland eine 1.5 km grosse Flugverbotszone für Modelle jeder Art besteht. Ausserhalb dieser 1.5 km Zone beginnt eine individuelle Kontrollzone, wo man für sein Modell eine Freigabe brauch. Es sei denn, man bleibt unter 5 kg und die max. Flughöhe beträgt 30 m. Hier wird pauschal eine Freigabe erteilt. Modelle bis 25 kg dürfen bis zu 50 m hoch fliegen, jedoch denke ich, dass man hier eine Freigabe erfragen muss.
Die Regel tritt ab dem 1.6.2015 in Kraft.

Gibt auch ein schönes zweiseitiges pdf dazu:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/S...elle | "Drohnen"/Flugmodell-UAS-Infoblatt.pdf



LG
Robert
 
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