Produkthaftung

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xp0wer

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo,

klar ist das hier ja eigentlich ein Hobby Forum, aber da ich immer mal wieder im Forum über Leute "stolpere", die auch selber Sachen konstruieren und auch verkaufen stelle ich hier die Frage.

Es geht (wie der Titel schon sagt) um das Thema Produkthaftung.
Ich bin jetzt kein Jurist, habe mich aber ein bisschen in das Thema eingelesen.
Sobald man ein Produkt verkauft (egal ob Händler oder Hersteller) haftet man für Personen-/Sachschäden, die durch einen Fehler am Produkt entstehen. Das ganze glaube ich innerhalb der ersten zwei Jahre.
Die Beweislast liegt glaube ich im ersten halben Jahr beim Verkäufer und danach beim Kunden. (Kann glaube ich vertraglich geändert werden)

Personen und Sachschäden sind beim Absturz eines Copters ja nicht gerade unwahrscheinlich.
In erster Linie braucht man wahrscheinlich eine Produkthaftpflichtversicherung(?), die sicher bei Coptern nicht ganz günstig sein wird.

Wie schaut das aus mit Unterscheidung privat/gewerblich und Hersteller/Händler?

Vielleicht kann ja wer, der aus der "Praxis" kommt und selbst schon mal ein Bauteil/Copter verkauft hat, erzählen wie man sich am besten absichert.

Gruß

xp0wer
 

Exocet

Tiefflieger
#2
Hi,
ich habe das Thema auch durch...was ich dir ganz kurz dazu sagen kann (ich habe 2 Jahre bei einem großen Hersteller in der Entwicklung/Produktion/Vertrieb gearbeitet)...du musst einrechnen, dass jeder verkaufte Kopter einmal komplett ersetzt werden kann und du trotzdem noch Gewinn machst - wenn du das nicht kannst, lass es - oder verkaufe außerhalb Deutschlands.
Wir Deutschen rennen nunmal bei jedem kleinen Problem zum Hersteller und reklamieren.
Ich erinnere mich auch immer gerne an einein Fall im MK Forum:
Dort ist eine Motorplatte gebrochen und der Kopter ist abgestürzt. Dort wurden Gutachter und Labore eingebunden um den Fehler zu finden.
Heraus kam, dass eine Faser im Material falsch lag und das bei der Produktion nicht aufgefallen ist.
Wenn ich mich recht erinnere musste der Hersteller den Kopter samt Kamera ersetzen.
Je nach Kamera sind das schnell mal 20.000€+
Gruß
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#3
Danke Exocet für die Antwort!

Mich würde jetzt noch interessieren inwieweit der Händler und in wieweit der Hersteller haftet.
Es ist häufig zu lesen, dass beide haftbar sind, aber genauere Hinweise finde ich leider keine.

Solange nur der Copter an sich kaputt geht ist das ja noch "überschaubar". Ich habe halt meine Bedenken bei Schäden von Dritten. Das kann bei Personenschäden auch ganz schnell mal ein vielfaches von 20.000€ sein.

Wie sieht das mit einer Produkthaftpflichtversicherung aus. Was decken die ab und wie teuer ist das ungefähr?

Gruß

xp0wer
 

Exocet

Tiefflieger
#5
Also prinzipiell deckt die Produkthaftpflicht nur die Schäden ab, die durch den Kopter entstehen.
Du musst natürlich Qualitätssicherung und -prüfung nachweisen.

Den Hersteller und Händler musst du etwas definieren.

Hersteller bist du ja auch, wenn du den Kopter zusammenbaust.

Wenn zum Beispiel durch einen Defekt der Flugsteuerung im Flug das Modell abstürzt muss der Hersteller der Steuerung nur für die Flugsteuerung haften und diese Ersetzen/Reparieren. Er wäre also nicht für Folgeschäden (Modell) haftbar zu machen.


Das ganze geht noch tief in die Materie rein, ist kompliziert und verwirrend. Am besten du investierst etwas Geld und setzt dich mit einem Anwalt zusammen - so ein Beratungsgespräch sollte preislich um die 50-100€ liegen.

Meine Infos sind natürlich ohne Gewähr ;)


Ich war auch eine Zeit am überlegen, ob ich auf die Schiene aufspringen soll, habe mich aber dagegen entschieden, da es definitiv zu viel Aufwand ist, welcher auch mit hohen Kosten verbunden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#6
Danke Exocet für deine Erfahrungen!

Ich möchte einfach erstmal kalkulieren mit was für einem finanziellen Aufwand man bei soetwas rechnen muss. Und weiterhin wie die genaue Rechtliche Lage ist.
Händler ist glaube(!) ich so definiert, dass du das Produkt nur weiterverkaufst, und/oder geringe Arbeiten vornimmst, die ohne Fachkenntnisse zu bewerkstelligen sind. (Das Zusammenschrauben von einem Gimbal, wenn der Hersteller eine Bedienungsanleitung beifügt als Beispiel)
Aber das Wissen was man sich so anliest, hat halt größtenteils kein Fundament.
Deshalb denke ich auch, dass man um ein Anwaltsgespräch nicht herumkommen wird.

@Treeda
Keine Ahnung warum du dir von einem Thema was für den Hobby FPVisten eigentlich keine Rolle spielt, den Spaß am Hobby versauen lässt, aber nagut das musst du selber wissen.

Gruß

xp0wer
 

Frickelpiet

Erfahrener Benutzer
#7
Ich erinnere mich auch immer gerne an einen Fall im MK Forum ...
An diesen Fall erinnere ich mich auch. Der Hersteller hatte mit Abstand die allerschönsten Rahmen, insbesondere der Y600 ist meiner bescheidenen Meinung nach unerreicht. Nach diesem Vorfall wurden alle geschäftlichen Tätigkeiten in diesem Bereich aufgegeben. Auch heute noch reagiert der Inhaber nicht auf E-Mails.

Sehr schade.

Grüße: Piet
 

v929

hat keinen Benutzertitel
#9
An diesen Fall erinnere ich mich auch. Der Hersteller hatte mit Abstand die allerschönsten Rahmen, insbesondere der Y600 ist meiner bescheidenen Meinung nach unerreicht. Nach diesem Vorfall wurden alle geschäftlichen Tätigkeiten in diesem Bereich aufgegeben. Auch heute noch reagiert der Inhaber nicht auf E-Mails.

Sehr schade.

Grüße: Piet
Könntest du bitte kurz erläutern, was da passiert ist?
 

v929

hat keinen Benutzertitel
#11
Ah, das hab ich übersehen.

Und warum antwortet der Hersteller (oder Inhaber?) dann nicht mehr?
Wenn das Produkt einen Mangel hatte, dann muss er für den Fehler auch geradestehen. Oder seh ich das falsch?
 

Exocet

Tiefflieger
#13
Wenn das Produkt einen Mangel hatte, dann muss er für den Fehler auch geradestehen. Oder seh ich das falsch?
Es geht darum, dass dieser Fehler den Verkäufer in den Ruin gestoßen hat.
Denn nehmen wir mal an:
Kopter: 5.000€
Kamera: müsste um die 10.000-15.000€ gewesen sein
dazu kommen dann noch Gutachter-, Labor- und Anwaltskosten.

Jetzt weißt du, dass sich der Gesamtbetrag wohl auf gute 20-30.000€ summiert.
Wenn der Händler jetzt nur 2-3 Rahmen im Monat verkauft mit einem Gewinn von jeweils vieleicht 300€...

Das ist ein Szenario, was passieren kann und worüber man sich klar sein muss.
 
#15
Ein Mensch, der sozusagen von heute auf morgen alles verloren hat, was er sich zuvor mühsam über Jahre hinweg erarbeitet hat. Ein Mensch, der möglicherweise froh ist, wenn sein Name nicht dauernd genannt wird.....
Lassen wir das....RIP
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#16
Wenn andere Leute dann einen Bauservice oder so (vielleicht auch in einem Forum) anbieten, würden sie doch prinzipiell auch für das Produkt haften oder? Wenn sie das nicht gerade für Lau machen.

Gruß

xp0wer
 

kritzelkratzel

Erfahrener Benutzer
#17
Genau. Ich habe bei meiner Recherche u.a. ein Dokument mit Kommentaren zum ProdHaftG gefunden, welches ich recht einleuchtend finde: http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/prodhaftg.pdf

Punkt 7 liefert dir die Antwort:
Nach §1 II ProdHaftG ist die Haftung des Herstellers in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
...
Wenn die Herstellung oder der Vertrieb nicht zum Zweck der Gewinnerzielung und auch nicht beruflich erfolgte
...
Weiterhin auch wichtig - wer ist eigentlich ein Hersteller:
Darüberhinaus wird der Begriff des Herstellers ausgeweitet:
- Durch Einbeziehung der Quasi-Hersteller (§ 4 I 2 ProdHaftG), die Ihren Namen, ihre Marke o.ä. auf der Ware, die ein Dritter hergestellt hat, anbringen (z.B. Versandhäuser).
- Durch Einbeziehung der Importeure aus Nicht-EWR-Staaten (§ 4 II ProdHaftG), um die Last des Prozessierens im Ausland zu vermeiden.
- Schließlich durch Rückgriff auf den Lieferanten, wenn weder Hersteller noch Quasi-Hersteller noch Importeur auffindbar sind und der Lieferant nicht innerhalb eines Monats seinen Lieferanten oder Importeur benennen kann (§ 4 III ProdHaftG).
Also, jeder Shopbetreiber, jeder kleine Händler im Nebenerwerb, jeder Höker aus der Bucht, der Dinge verkauft, die er selbst herstellt oder Dinge verkauft, die er woanders (z.B. im entfernten Ausland) einkauft, ist haftbar für seine Produkte. Diese Haftbarkeit kann man auch nicht abstreiten oder ablehnen, jede Formulierung - wie auch immer geartet - ist laut §14 ProdHaftG schlichtweg unwirksam. Soweit meine Interpretation.

Ich kann nur jedem empfehlen, diese Aspekte mit einem Anwalt durchzusprechen. Es gibt Mittel und/oder Methoden, das Risiko der Produkthaftung zu minimieren, aber für diese Auskünfte muss man etwas Geld in die Hand nehmen.
 

DF9CY

Tiefstflieger
#18
Kritzelkratzel hat unbedingt Recht.

Zur Zeit muss ich mich beruflich genau damit beschäftigen. Man muss nicht unbedingt einen Anwalt beschäftigen, denn die Dinge sind in EG Recht und in deutschem Recht ziemlich eindeutig erklärt, wenn man es nur wissen will. Wenn man auch herstellen will (und als Importeur aus Fernost z.B. gilt man als Hersteller) ist man gut beraten mit einem Anwalt, der sich gut auskennt. Man sieht nur da eine Ende der Fallstricke ...

Just my 2c
 

kritzelkratzel

Erfahrener Benutzer
#19
Ich denke, dass es bei mir auf die Gründung einer UG hinauslaufen wird. Damit bin ich (bis auf Fälle der groben Fahrlässigkeit) mit meinem Privatvermögen auf der sicheren Seite. Für den Anfang kann man auch ohne extra Betriebshaftpflichtversicherungen starten, im schlimmsten Fall ist dann halt die UG gescheitert. Für eine nebenberufliche Tätigkeit kann ich dass allerdings ertragen.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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