Rechtliches bei FPV (spotter)

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marcl112

Erfahrener Benutzer
#1
Ich muss jetzt nochmal genau fragen, weil ich einfach nichts konkretes finde.
Ich war gestern beim Vordermaier und auf die Frage, ob sie jetzt auch schon Videobrillen verkaufen antwortete mir der Verkäufer mit
"Nein, weil in Deutschland mit dem FPV nur über ein Lehrer/Schüler Kabel geflogen werden darf. Das ist uns zu gefährlich"

Ich dachte mir nur, dass das mir neu ist. Ich kenne es so:
Es muss ein Spotter da sein, der das Model beobachtet. Falls das Videosignal ausfällt, miss die Funke übergeben werden, damit der Spotter das Model wieder in Reichweiter fliegen kann bzw landen kann.

Jetzt ist die Frage wie ist es rein rechtlich, muss der Spotter über ein Lehrer /Schüler Kabel mit dem FPV-Flieger verbunden sein oder reicht es, wenn man die Funke an den Spotter weitergeben kann?

Danke schon mal für die Infos und Liebe Grüße Marcel
 
#4
Die Geschichte mit dem L/S-Kabel ist derzeit die Sicht des Verkehrsministeriums und einiger Versicherungen, nicht mehr und nicht weniger, siehe auch hier. Was Verbindliches in Form eines Gesetzes wirst du nicht finden, es gibt dazu keine konkreten Gesetze, zumindest noch nicht (zum Glück). Hoffen wir, dass es noch eine Weile so bleibt :).
 

cappy

Erfahrener Benutzer
#5
Und ein Gesetz, was dem Verkäufer eine Mitschuld einräumt wenn er Dir eine Brille verkauft und Du ohne LS oder Spotter fliegst gibt es übrigens auch nicht :D
 

Frosch2006

Konstruktions-Freak
#7
Also in meiner Aufstiegserlaubnis steht explizit Lehrer Schüler Verbindung drin!
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#9
Überall wo Du (als Hobby) fliegen darfst, darfst Du auch Lehrer-Schüler fliegen, es ist immer der Lehrer (wäre im Fall von FPV der Spotter, Hoch leben die Spotter!) verantwortlich.

lg Ferdl
 

Frosch2006

Konstruktions-Freak
#10
naja weil du gewerblich NIE fpv fliegen darfst so wie wir das verstehen.
immer nur auf sicht.
Gewerblich mit Brille Fliegen macht 0 Sinn, alleine aus dem Grund weil man ohne einen viel Dynamischeren Flugstil fliegt (bessere Aufnahmen), nichts desto trotz ist erlaubt... .
 

VikiN

Flying Wing Freak
#11
bin seit Jahren bei DMO, da ich "damals" bei DMFV nicht genau rauslesen konnte wie die das mit FPV handhaben
Allerdings sind bei DMO einige sachen ( Wildfliegen) für meinen Geschmack auch zu "schwammig"

Bei DMFV - muss es bei L/S ein kabel sein oder ist auch kabelloses L/S ( wie z.b. bei graupnet möglich ) erlaubt?
der, der FPV fliegt, dann nur als schüler oder darf der auch lehrer sein?
( da gabs ja auch schonmal ne Diskussion )


Selbst wenn man sich an all die vorgaben hält...seh ich folgende "Stolpersteine"
Ist der sender noch orginal? ( beleuchtungsumbau, anderer akku als vom hersteller freigegeben, andere antenne ...)
Haben alle elektronischen bauteile ( Regler, BEC, OSD, Autopilot ) gültiges CE?
Welche videosender haben überhaupt ne "Freigabe" hier in D ? ( oder spielt das keine rolle, da der "Lehrer" eh auf sicht fliegt? )




*am-liebsten-mit-<50g-micro-fpv-fluggeräten-flieg-und-hoff-das-auch-da-nix-passiert*
 
#12
Also laut DMO geht auch kabelloses L/S. Zumindest wurde mir das seinerzeit so gesagt. Auch darum habe ich mich für die DMO entschieden. Wer will heute noch kabelgebunden L/S machen? ;)
 

VikiN

Flying Wing Freak
#13
"Seinerzeit so gesagt" zählt aber nicht viel im fall der fälle...da zählt nur schriftlichrs und dad ist teilweise auslegungssache...


Ich flieg dauernd kabelgebunden, da meine Fernsteuerungen noch kein drahtlos unterstützen
- allerdings mit keinem orginal 1, 5m L/S kabel vom Hersteller für 17, 95.- sondern mit ner 3m Leitung ( optional verlängerbar auf 8/18/23m ) von reichelt für ein paar euro

...legal, illegal oder grauzone?

gibts eigentlich nen max. Abstand den Lehrer/Schüler nicht überschreiten dürfen?
Müssen die sichtkontakt haben ?
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#14
Gewerblich mit Brille Fliegen macht 0 Sinn, alleine aus dem Grund weil man ohne einen viel Dynamischeren Flugstil fliegt (bessere Aufnahmen), nichts desto trotz ist erlaubt... .
Das geht zwar etwas am Thema vorbei, aber das ist in vieler Hinsicht etwas kurzsichtig. "Gewerblich" bedeutet nicht automatisch fotografieren oder filmen. Selbst wenn es das bedeutet, dann sagt mir mein (gewerblicher) Hausverstand, wenn alle ruhig fliegen und "bessere Aufnahmen" damit bekommen, wie soll ich dann damit Geld verdienen (wenn das eh schon alle machen)? Die Nische wäre dann gerade "dynamische Kamerafahrten" und die gelingen mit FPV-Piloten viel leichter und natürlicher.

RC-Modellflug war/ist immer eine "Prothese", denn der Traum, das Ziel war immer selber zu fliegen, was mangels Möglichkeit (kein Flugzeug, keine Fähigkeiten, keine körperlichen Voraussetzungen, keine Fitness, ...) durch das "fernsteuern" ersetzt wurde, dadurch aber auch kein Risiko von Verletzungen. Nun gibt es eine "bessere" Prothese, nämlich nicht nur das Modell wird ferngesteuert, es gibt auch den "Blick aus Sicht des Flugmodells" dazu, was dem "wirklichen fliegen" schon ein Stück näher ist. Warum man durch das Verwenden einer "älteren, schlechteren Prothese" bessere Resultate bekommen sollte ist mir schleierhaft.

lg Ferdl
 
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Smartphone

Erfahrener Benutzer
#15
Aus Norddeutschland ist mir ein "gewerblicher" bekannt , da fliegt sogar der pilot mit Fatshark o.ä. DAS ist eben nicht erlaubt.
Ansonsten ist es völlig unüblich daß der Pilot mit "brille" fliegt ....

Ob der RC Modellflug eine Prothese darstellt ... Nun er ist eine Unterordnung der sog Flugkörper , also eine Art Sondergenehmigung, daß man überhaupt mit sowas fliegen darf . Die normale Fliegerei hat so Ihre Tücken ... mal schnell fliegen gehen ist nicht . Du brauchst speziell bei Segelflug ein Team .... Team ist etwas rares in unsrer Egoführergesellschaft mit Leibsklavenbildung ... Die Tatsache ,daß die echte PLL Fliegerei zum Luxus geworden ist , braucht ja nicht näher erwähnt zu werden.

btw Mitfliegen im Sinne Boeing Airbus etc ist eine relativ gefährliche Angelegenheit - Stichwort ölnebelverseuchung der Atemluft . das wird massiv kleingeredet ......
 

Frosch2006

Konstruktions-Freak
#16
Also ich fliege auch mit Livebild (neu Deutsch auch Videodownlink genannt oder schlicht FPV) allerdings dient dies hauptsächlich nur zur Überprüfung der Perspektive für den "Videopiloten" der das Gimbal steuert und dem Kunden.
 

VikiN

Flying Wing Freak
#17
ach ja, heisst ja Lehrer/Schüler
ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das Schüler die Mehrzahl ist

wieviele Schülersender darf ich gleichzeitig an meinen Lehrersender hängen ?
 

VikiN

Flying Wing Freak
#19
nee ist DER Schüler gemeint, die meisten Sender können auch nur 1 ext Signal verarbeiten, ist somit schlecht mit mehreren Schülern
also bei DMO heisst es nur das der Lehrer-Schülerbetrieb miteingeschlossen ist
auch beim DMFV les ich nichts, das nur ein Schüler fliegen darf
bei daec find ich gar nichts zu L/S

der/die Schüler brauchen ja keine versicherung - richtig ?
Versicherung hat der Lehrer, dem das Modell gehört und der es auch steuert

wie siehts nun aus mit der max. entfernung von Lehrer und Schüler - da gibts auch nichts schriftliches...
 
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