Rechtsfrage bei Gewerblichen Aufnahmen mit Multikoptern

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#1
Hallo,
immer öfter sehe und höre ich in letzter Zeit von Veranstaltungen, bei denen Multikopter Video Aufnahmen von den Darunter befindlichen Menschen machen.
Um es mal auf den Punkt zu bringen, ein Konzert oder auch andere Veranstaltungen wo mit einem Multikopter über die Menge geflogen wird der dabei Bilder oder Videos macht.
Ich persönlich finde das auch toll.
Versicherungstechnisch habe ich aber da eine Frage.
Welche Versicherung kommt da für eventuelle Schäden auf?
Beziehungsweise welche muss man dafür abschließen um genau sowas machen zu dürfen?
Genau so geht es ja mit der Aufstiegserlaubniss weiter wo bekommt man so eine? (die einem sowas erlaubt)
 
#2
Die Aufstiegserlaubnis ist in jedem Bundesland an andere Bedingungen geknüpft. Generell wird jedoch ein Überflug über Menschenansammlungen untersagt.
Für solche Flüge benötigt man in der Regel eine Veranstaltungsversicherung, die das ebenfalls abdeckt.

Tatsächlich jedoch werden solche Flüge zumeist ohne gesonderte Genehmigung "einfach so" geflogen.
 

Mayday

Expert somehow
#3
Sllte die Landesluftfahrtbehörde aktiv und zeitgereicht auf sowas hingewiesen werden, wird sie dem entsprechenden Operator sicherlich die Aufstiegsgenehmigung entziehen. Das beantwortet dann auch die Frage nach der Versicherung; Im Schadensfall könnte die sich sicher aus der Affäre ziehen, weil man u.a. gegen geltendes Luftrecht verstoßen hat.

Nebenbei wird ja gerade an einer vereinfachten Lösung gesucht, wie man legal und abgesichert über Menschenansammlungen fliegen könnte. Allerdings bezieht sich das dann mehr auf Menschen, die in ein Filmset o.ä. involviert sind und wird auf Konzertbesucher u.a. sicher nicht anwendbar sein.

Siehe Post#3: Eine Zusatzversicherung dürfte kaum greifen oder für sowas abschließbar sein, da das Luftrecht übergeordnet ist. Ein Überflug ist nicht zwingend notwendig und auch für eine Eventuelle Landung oder aus Sicherheitsgründen kaum legal darstellbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

schneipe

Erfahrener Benutzer
#4
In meiner Gewerblichen Aufstiegsgenehmigung steht auch drin, das das überfliegen von Menschenansammlungen verboten ist. Da hilft dir im Schadensfall auch nicht die Genehmigung des Veranstalters etwas. Wie das mit der gewerblichen Modellflughaftpflicht aussieht??? Aber ich denke das die sich im Schadensfall ganz schnell von einem abwenden, wenn zb der Copter in die Menschen fällt.

Gerade gelesen im Versicherungsvertrag.....Die Versicherung passt sich den Auflagen der Luftfahrtbehörde an. Wenn gegen diese nicht verstossen wird, zahlt auch die Versicherung. Also ist eher das Problem, eine solche Einzelaufstiegsgenehmigung zu bekommen, um über solche Ansammlungen zu fliegen.

Muss eh diese Woche das RP anrufen, da ich eine Anfrage habe, ein kleines Weinfest zu Fotografieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
#5
ok ich danke für die Antwort.
Hab ich mir auch schon gedacht weil ich auch im Internet keine anderen Infos bekommen habe.
 

flatpro

Citius, altius, fortius
#6
Hat die Community nicht heute Nacht auf Facebook noch ein Event verlinkt wo soooo toll mit einem S800 geflogen wurde ....
 

Mayday

Expert somehow
#9
In Deiner Aufstiegsgenehmigung muß ja auch nix davon stehen. Is' nich und gut. Steht ja auch nicht in Deinem Führerschein, wie Du Dich zu verhalten hast...
 
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