Situation FPV-Funk allgemein

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kresi

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,

ich habe eher durch Zufall ein Papier vom Deutscher Aero-Club e.V. mit der Stellungnahme von der Bundesnetzagentur zum Thema FPV Flug gefunden.
Hier wird mit einigen Halbwahrheiten aufgeräumt. Nach einem persönlichen Gespräch mit der BnetzA wurde mir das heute auch nochmal so bestätigt. Also Lesenswert.

Hier das PDF: Anhang anzeigen 109076
und hier geht es zum Original
http://www.mfsd.de/images/funk/aktuelles_vom_funk_okt-2013.pdf



Neues vom Funk

Deutscher Aero-Club e.V.

Mitglied der FédérationAéronautiqueInternationale und des Deutschen Olympischen Sportbundes

Bundeskommission Modellflug

Fachausschuss Funk

www.modellflug-im-daec.de
 
#2
Zitat:

............................

Die aktuelle Situation ist die, dass es für Videoübertragungssysteme für FPV z.Z. praktisch keine legalen Systeme käuflich sind. Ferner scheint es in Teilen der FPV-Szene üblich zu sein, hinsichtlich Leistung und Frequenz illegale Systeme zu verwenden, deren Nutzung öffentlich zu propagieren und die Rechtsgrundlagen in erschütternd inkompetenter Form solange zu verbiegen, bis es passt.
In dem für sich die Führungsrolle beanspruchendem FPV-Forum wird zwar versucht, in der Aussenwirkung den Eindruck zu erwecken, dass die Diskussion um illegale Systeme unerwünscht ist und unterbunden wird, aber die Propagierung und Diskussion illegaler Systeme findet dort trotzdem ungehindert statt, ohne das eingegriffen wird.

Ferner gibt es mittlerweile auf solche illegalen Systeme spezialisierte Foren.
In Anbetracht der Tatsache, dass z.Z. neue Funkanwendungen im Bereich 5.8 GHz angesiedelt werden oder deren Ansiedlung in der Planung ist wie z.B. die Erweiterung von 5 GHz WLAN, Car to Car- und Car to X Communication (C2C, C2X), Direct Air to Ground (DA2G), Wireless Industrial Automation (WIA), sind hier Konfrontationen mit anderen Diensten vorprogrammiert, insbesondere wenn die bestehenden Regeln hinsichtlich Frequenz und Leistung missachtet werden.


............................


Könnt ihr mal bitte aufhören hier die Führungsrolle in Sachen FPV zu beanspruchen ihr doofen anderen Mitglieder dieses löblichen Forums? ^^

Was wird denn hier illegales propagiert? So ein käse...

Damit ist wohl das Maß echt Voll. Das ist eine echte Hetze. Ich weiß schon genau wie der Verfasser dieses Textes drauf ist. Dem wäre ein Totalvervot am liebsten.


Danke an den Threadersteller, lang nicht mehr erinnern solch voller Frust verfassten Text gelesen. Ich dachte erst das sei Satire xD
 
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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#3
habt ihr mal aufs datum geschaut, über ein jahr.
in fpv jahren uralt, in vereinsopi zeit brandneu ;)

was legal ist und was nicht ist klar.
nur das das ganze vollkommen an der wirklichkeit vorbei geht sollte auch jedem klar sein der irgendwann mal ein fpv treffen besucht hat.
 
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kresi

Erfahrener Benutzer
#4
Hallo zusammen,

ich bin sicherlich einer der letzten, der mit hetzen will. Aber nach einem Telefonat mit der BnetzA wurde mir das genau so bestätigt. Leider. Ich hätte auch lieber zumindest 100 mW legal.

Inzwischen bietet ja auch der Hobbykönig extra für uns ein Videoset mit 25 mW. Wird schon wissen warum ;-)

Da sich hier doch einige informieren, was man legal machen kann, ist der Text trotzdem informativ.

@amadeus wie gerade geschrieben: ist zwar ein Jahr alt der Text, aber rechtlich absolut aktuell. Da hat sich nichts gross getan
 
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FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#5
Steht nix neues drinnen.

Aber man kann schon diese Einstellung herauslesen. FPV-Flieger sind keine "Feinde" der Modellflieger nur die nächste Generation.

Don Promillo hat gesagt.:
Am linken unteren Bildrand einfach den Phantomflieger durch FPV-Flieger ersetzen.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#6
@kresi,

das 25mW von HK ist auch nicht legal, und wird auch nicht legaler wenn CL-SPW drankommen.
Legales FPV ist de facto nicht möglich und es wird auch alles unternommen damit das so bleibt. Oder wann bist Du das letzte Mal mit 25mW auf 5,8 mit der Stabantenne am iftrontech stinger geflogen, Der Spotter an der Funke und Du mit dem Schülersender und Brille daneben, dankbar, dass er für Dich die Verantwortung für diesen Flug trägt, und seine Versicherung (jene des Spotters) auch eventuelle Schäden übernimmt.


Wer eine Steuererklärung abgibt ist noch lange kein Steuersünder. Gerichte entscheiden (bis zu sieben Jahre später) wer ein Steuersünder ist und wer nicht.

lg Ferdl
 
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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#7
das 25mW von HK ist auch nicht legal, und wird auch nicht legaler wenn CL-SPW drankommen.
Legales FPV ist de facto nicht möglich und es wird auch alles unternommen damit das so bleibt. Oder wann bist Du das letzte Mal mit 25mW auf 5,8 mit der Stabantenne am iftrontech stinger geflogen, Der Spotter an der Funke und Du mit dem Schülersender und Brille daneben, dankbar, dass er für Dich die Verantwortung für diesen Flug trägt, und seine Versicherung (jene des Spotters) auch eventuelle Schäden übernimmt.
wort zum sonntag ! :engel:
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#8
Der Amateurfunk soll lieber froh sein dass es auch coole Anwendungen für die fast ungenutzten Frequenzen gibt ;). Und so eng braucht man das beim Versuchs-Funk nun wirklich nicht sehen, zumal nicht so wenige FPVler eine Lizenz haben. Früher oder später werden die Bänder sowieso abgetreten, weil sie keiner nutzt.

Und ja, der Text ist im traurigen Emotionen geradzu verseucht, sehr unprofessionell sowas :D
 

kresi

Erfahrener Benutzer
#9
@Ferdl jetzt mal halblang. Der Hoeneß ist ja in sieben Jahren, äh Monaten wieder raus ;-)

Ich kenne leider zu gut diese Problematik. Aber mit 25 mW EIRP komme ich immer noch auf gute 150-200 m. Das wiederum reicht ja auch aus, um in Sichtweite zu fliegen. Aber nicht weiter.. Und es gibt ja auch die 10 mW Sender. Die sind dann sicherlich erlaubt, oder? ;-)
 

kresi

Erfahrener Benutzer
#10
Und noch was: ich habe erst letztens gehört, dass wieder ein Kurs für Amateurfunker angeboten wird. Nostalige und so. Aber nicht jeder hat dieses Internet mit Skype und so...

#leicherSarkasmus
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#11
@kresi, das war ein Gleichnis (mit der Steuererklärung)

Nur weil Du glaubst legal FPV zu fliege (was ich nuklear bezweifle) ist es noch lange nicht legal, erst ein Gericht kann im Nachhinein bescheinigen, dass es legal war, davor ist es nur eine (von vielen möglichen) Meinungen.

Wenn es einem unerträglich schwer gemacht wird sich gesetzeskonform zu verhalten, könnte man natürlich auch auf den Gedanken kommen ...

lg Ferdl
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#12
Hallo zusammen,

ich habe eher durch Zufall ein Papier vom Deutscher Aero-Club e.V. mit der Stellungnahme von der Bundesnetzagentur zum Thema FPV Flug gefunden.
Hier wird mit einigen Halbwahrheiten aufgeräumt. Nach einem persönlichen Gespräch mit der BnetzA wurde mir das heute auch nochmal so bestätigt. Also Lesenswert.

Hier das PDF: Anhang anzeigen 109076
und hier geht es zum Original
http://www.mfsd.de/images/funk/aktuelles_vom_funk_okt-2013.pdf



Neues vom Funk

Deutscher Aero-Club e.V.

Mitglied der FédérationAéronautiqueInternationale und des Deutschen Olympischen Sportbundes

Bundeskommission Modellflug

Fachausschuss Funk

www.modellflug-im-daec.de
Hallo,
die angesprochene Stellnungnahme der Bnetza zum Thema Amateurfunk und FPV gibts hier:

http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/service/funk/FPV-Bnetza.pdf

Just FYI.

Gruss
Frank
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#13
Ich weiß schon genau wie der Verfasser dieses Textes drauf ist. Dem wäre ein Totalvervot am liebsten.
Das du weisst, wie ich drauf bin, wage ich zu bezweifeln.

Wenn mir ein Totalverbot von FPV am liebsten wäre, warum bin ich dann heute mal wieder durch halb Deutschland gegondelt, um den Kollegen der manntragenden fliegenden Zunft genau das auszureden ?

Nur mal so als Anmerkung am Rande.

Gruss
Frank
 

hornetwl

Erfahrener Benutzer
#14
Mich würde einmal das Anschreiben an die BNetzA interessieren, das zum veröffentlichten Antwortschreiben gehört. Oftmals bestimmt ja die Art der Fragestellung den Inhalt der Antwort in erheblichen Maße - insbesondere beim Umgang mit Behörden.

Ums auf dem Punkt zu bringen: wie ist die Behörde denn auf das schmale Brett "zum alleinigen Zweck der Steuerung" gekommen? Von allein? Dann wäre es m.E. dringend angebracht, ihr das in einer Erwiderung wieder auszureden. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten modellfliegenden Amateurfunker mit Sicherheit auch ein Interesse am Funk an sich, insbesondere an experimentellen Anwendungen sowie an der eigenen Weiterbildung haben (und wenns nur die Erkundung der näheren Umgebung ist).

Hätte man das gleich bei der Anfrage zum Ausdruck gebracht, wäre die Antwort vermutlich ohnehin genau entgegengesetzt ausgefallen. Ich habe angesichts solcher Aktionen jedenfalls nicht den Eindruck, das hier mein Interesse als Mitglied des DAeCs besonders gut vertreten wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

kresi

Erfahrener Benutzer
#15
Vielleicht mag @dd8ed / Frank die Fragestellung klären, wenn es hier weiter hilft?
Trotzdem ändert sich an der Aussage von der BnetzA nichts. Als ich angefragt habe, war gleich ein deutliches NEIN da.
Und es gäbe auch keine Grauzone.

@Ferdl magst du vielleicht auch nochmal sagen, warum deiner Meinung nach legales FPV nicht geht?

Legales FPV ist de facto nicht möglich und es wird auch alles unternommen damit das so bleibt.
@hornetwl der Satz "zum alleinigen Zweck der Steuerung" ist mir auch gleich "aufgestossen". Dementsprechend dürfte das Fliegen mit einem Spotter/Cam Operator in der Line-of-Sight ja gehen. Oder kann jemand besser juristisch zwischen den Zeilen lesen?
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#17
Mich würde einmal das Anschreiben an die BNetzA interessieren, das zum veröffentlichten Antwortschreiben gehört. Oftmals bestimmt ja die Art der Fragestellung den Inhalt der Antwort in erheblichen Maße - insbesondere beim Umgang mit Behörden.

Ums auf dem Punkt zu bringen: wie ist die Behörde denn auf das schmale Brett "zum alleinigen Zweck der Steuerung" gekommen? Von allein? Dann wäre es m.E. dringend angebracht, ihr das in einer Erwiderung wieder auszureden. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten modellfliegenden Amateurfunker mit Sicherheit auch ein Interesse am Funk an sich, insbesondere an experimentellen Anwendungen sowie an der eigenen Weiterbildung haben (und wenns nur die Erkundung der näheren Umgebung ist).

Hätte man das gleich bei der Anfrage zum Ausdruck gebracht, wäre die Antwort vermutlich ohnehin genau entgegengesetzt ausgefallen. Ich habe angesichts solcher Aktionen jedenfalls nicht den Eindruck, das hier mein Interesse als Mitglied des DAeCs besonders gut vertreten wird.
Das Original der Anfrage werde ich hier nicht veröffentlichen, da es noch andere Punkte beinhaltet hat, die der Vertraulichkeit unterliegen.
Die Anfrage war aber so gestaltet, das es sich explizit auf die Verwendung von Amateurfunksystemen "zum alleinigen Zweck der Steuerung" bezieht. Das lässt die Tür zur Verwendung von Amateurfunksystemen zur reinen Bildübertragung zum Pläsier des geneigten Zuschauers offen. Wird das Amateurfunksystem NICHT! zur Steuerung des Modells verwendet, kann das immer noch als Amateurfunk verbucht werden. Dann ist das Modell lediglich Mittel zum Zweck. Genauso wie Ballons im Bereich RTOB.

Zu deiner Info: ich bin nicht erst seit gestern Funkamateur, etwas geübt im Umgang mit der Fernmeldehoheit und penn nicht auf dem Baum.

Daher war die Anfrage so gestellt, dass sie sich auf den ausschliesslichen Zweck der Steuerung bezogen hat, um andere Anwendungen nicht einzuschränken.

Da es Unsicherheiten bezüglich der Kombination AFU /FPV gegeben hat, ist damit jetzt Klarheit geschaffen. Ferner beruht die Antwort des zuständigen Referates der BnetzA nicht nur auf der schriftlichen Anfrage sondern auch auf einer längeren persönlichen Diskussion mit dem Leiter eben dieses Referates.

Dein Interesse als DAEC-Mitglied sehe ich dahingehend vertreten, dass hier jetzt Klarheit geschaffen ist, auch wenn dir das Ergebniss nicht gefällt (mir nebenbei auch nicht). Aber das Leben ist kein Rosengarten.

Mehr war nicht raus zu holen. Die Situation wie in den USA, wo es Modellfluganwendungen im Rahmen des Amateurfunks gibt, ist in D eben nicht realisierbar, da das Amateurfunkgesetz und die dazugehörige Verordnung das nicht hergibt.

Und es gehört nicht zu der Kernkompetenz des DAEC, Einfluss auf das Amateurfunkgesetz und den nachgeordneten Rechtsverordnungen zu nehmen ! Der DAEC hat da genug andere Baustellen.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#18
Abends,
Die von Frank Tofahrn angeforderte und hier dargestellte Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist ja nun schon seit einem guten Jahr bekannt, wurde hier ja seinerzeit auch schon diskutiert. Aber letztlich ist das auch nur eine Meinung, eine Sichtweise, eine Auslegung. Auch die BNA steht nicht über dem Gesetz. Nicht ihre Auslegung, sondern der Gesetzestext entscheidet, hier der §2 Abs.2 des Amateurfunkgesetzes (AFuG). Und dieser Text lautet:

Ich kann jetzt nicht erkennen, warum die Videosignalübertragung vom Flieger zum Zweck der Steuerung des Modells nicht "zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung" dienen könnte und damit nicht vom AFuG gedeckt sein sollte. Ich glaube wir wissen alle, dass FPV-Flug immer sehr experimentell ist, und der eigenen Weiterbildung dient die Beschäftigung damit allemal.

Das AFuG wurde bewusst so offen formuliert, so dass viel Raum für Experimente und freie Entwicklungen vorhanden ist. Das ist ein erklärtes Ziel des Amamateurfunks. Dass diese Offenheit der BNA nicht immer passt, liegt auf der Hand, das Gesetz ist aber nun mal so. FPV-fliegende Amateurfunker sollten sich hier von der Ansicht der BNA nicht einschüchtern lassen. Sie sollten sich aber dessen bewusst sein, dass im Falle einer Anklage die mächtige BNA auf der Gegenseite sitzt. Entschieden wird aber nicht von der BNA, sondern von einem (hoffentlich neutralen) Gericht.

Gruß Jörg
Mal so als ganz kurze Anmerkung:

Gucks du:
http://www.darc-a11.de/daten/afuv.pdf
§ 14

Ist recht ernüchternd.

Hinzu kommt noch, dass man dabei der im AFU obligatorischen Frequenzkoordination für automatische bzw. fernbediente Amateurfunkstellen unterliegt. Es gibt im Amateurfunk neben den gesetzlichen Anforderungen nebenbei noch einen internen Kodex. Nennt sich Betriebstechnik und HAM-Spirit.

73 DD8ED
 
#19
Mal aus meiner Sicht: Ohne FPV wäre ich nie zum Amateurfunk gekommen. Und ohne FPV hätte ich mich dort auch nicht weitergebildet, geschweige denn eine Prüfung abgelegt die WEIT an der heutigen Zeit vorbeischiesst. (Bandpläne auswendig lernen usw. ist in zeiten des mobilen Internets und Nachschlagewerken SOWAS von sinnfrei).

Durch FPV werden es endlich mal wieder ein bisschen mehr Amateurfunker. Und ein nicht unerheblicher Anteil wird auch zum Sprechfunk usw übergehen. Das sichert wenigstens euer Hobby und hilft unserem Hobby.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#20
@kresi
Schreib auf, welche Komponenten Du verwendest und glaubst damit legal unterwegs zu sein. Aber nicht die L/S Anlage vergessen und noch viel wichtiger, wer ist Dein verantwortlicher LOS-Pilot (das kann kein Cam-Op sein), der Dein Modell verantwortlich (LOS) fliegt und Dir (ab und zu und nach seiner Verantwortung) das Modell übergibt, damit Du FPV-Vergnügen genießen kannst?

Nimmt man nur die Videostrecke dann ist es auch ein finanzielles Argument, wer will gleich einen Antennentracker aufbauen (und in Betrieb nehmen) aber ohne den geht es bei 25mW (mit Stabantennen) nicht.

Man muss es aber positiv sehen, FPV geht immer noch indoor, also die Kanalsysteme der Großstäde oder die Katakomben von Wien oder Paris. Ideal wäre der "einsame Berg" (aus Hobbit).

lg Ferdl
 
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