UHF, erlaubt oder verboten?

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Nicht offen für weitere Antworten.

Obelix

Erfahrener Benutzer
#1
Guten Abend,
wie der Titel schon sagt beschäftigt mich im Moment das Thema UHF. Die Technik dahinter ist ja ziemlich genial.
2400 MhZ werden einfach in 4xx MhZ gewandelt was besser für die Reichweite und das Signal sein soll. Aber wie sieht das überhaupt vom Gesetz her aus? Ich habe mich mal bei trappy informiert und dieser meinte man bräuchte eine Amateurfunklizenz, was jetzt ja nicht sooo ein Hindernis darstellt. Ist das wirklich schon alle?? Weil das EzUHF interessiert mich doch schon sehr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#2
Nicht hier fragen, einfach nachgucken bei der Bnetz.
Alles was hier gesagt wird ist NICHT VERBINDLICH !

Mein letzter stand :
422mhz und konsorten sind nicht erlaubt.
was für eine lizens man brauch um das nutzen zu dürfen weis ich nicht.

( was ich nicht genau verstehe, wozu brauch man ein UHF wenn man mit legalen video unterwegs ist ?! und wenn man kein legales video hat... dann kann man auch ohne schlechtes gewissen nen uhf draufpacken das macht den kohl auch nichtmehr fett.)
 

ApoC

Moderator
#3
Frag diese Fragen am besten Trappy. Er kennt sich da aus ^^
 

Kayle

Erfahrener Benutzer
#4
Hi,

ich habe bei der Bundesnetzagentur angerufen ( vor 4 Wochen ) und man sagte mir, das das Steuern von Flugzeugen auf 433 Mhz nicht erlaubt ist. Auch wenn da steht "Übertragung von Fernsteuersignalen". Mit Fernsteuersignalen sind nicht die gemeint, die man braucht für ein Flugzeug.

Gruß Kayle
 

heckmic

Erfahrener Benutzer
#5
Richtig, UHF ist total über, es sei denn man fliegt mit 600 mW Video. Und wenn du so einen Mist schon machst, dann frage ich mich warum du bedenken beim UHF hast ;) - Mein Tipp: Bleib legal und sauber! Eine normale RC Anlage (FRsky, Futaba, Graupner) hat bis zu 3 Km Reichweite. - Das reicht!
Da Trappy sowieso alles egal ist, ist der kein Ansprechpartner für so was ;)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#6
Muss ja nicht unbedingt auf die Mögliche Reichweite ankommen, sondern einfach auf die Frequenz, wenn man 2,4 Ghz FPV Nutzen will, ist das UHF halt die Beste Möglichkeit, weit weg, und gleiche Technische Sicherheit wie 2.4 Ghz
 

Mayday

Expert somehow
#8
Ichbgreife hier noch mal kurz das Thema UHF und Leistungsabgaben auf, weil teilweise recht unbekümmert damit umgegangen wird, aber dann auf (z.B. nicht zwingend illegalen 600mW Video-) Sendern rumgehackt wird.

Der Betrieb von 433/434MHz Sendemodulen zum Steuern von Modellen ist zwar nicht illegal, aber eben normalerweise nur bis 10mW legal.
Gestern wegen mehrer Themen ein einfaches Gespräch mit der BNetzA gehabt, worauf das dann auch bestätigt wurde, was aus den Plänen zu entnehmen ist.
Ob nun Schwerrer oder wer auch immer: Der Betrieb ist nur dann legal, wenn der Bestandsschutz greift auf alte Lizenzen oder wie auch immer. So oder so dürfen Neuerwerbe nur bis 10mW betrieben werden. 100mW unter bestimmten Voraussetzungen mit der berühmten Zuteilung soll wohl noch möglich sein.
Es gibt wenige Hersteller in Europa, die Anlagen dazu herstellen. Interessant, daß diese entweder keinen Nachweis führen, wie es sich mit der Betriebserlaubnis verhält, oder aber nur noch 10mW (100mW) Module herstellen und verbauen.

Die Betriebserlaubnis auf größere Leistungen existiert nicht mehr!
Nach dem hier so unbekümmert damit umgegangen wird...
 
Erhaltene "Gefällt mir": Karnee

avidav

Erfahrener Benutzer
#10
als inhaber eine AFU lizens sei noch erwähnt das die 433 mhz geräte im 70cm band senden das den AFU funkern zugewiesen ist die mit maximal 750w tröten dürfen^^ allerdings brauchen wir dazu eine EMV (elektro magnetische verträglichkeitsprüfung).
die LPD (low power devices) senden auf den nicht genutzten zischenfrequenzen um es mal laienhaft auszudrücken. Da die hersteller es aber mit der sendeleistung jahrelang nivht so genau genommen haben wurde denen auf die finger gehauen. die lpd´s machten mit anderen antennen und geöffneter leistung ziemlichen stress im 70cm band.

In der AFU scene wird übrigens A-TV gemacht (amatuerfunk TV) was auf ca. 1.2 Ghz (23cm band) stattfindet. Das 23cm Band steht uns in GER also auch nicht legal zur verfügung.

In der praktischen ausführung ist es aber so das wir AFU funker uns im 70cm band nur auf wenigen frequenzen rumtreiben die mit relais versehen sind und im 23cm band wird maximal lokal gearbeitet mit richtfunk und relais. die ATV leute belegen 23cm mit bild und 70cm oder 2m (144mhz) für den ton.
Wenn man sich also benimmt, vorher in den frequnzplan schaut und den lokalen AFU leuten nicht auf die +PIEP+ steigt wird sich niemand beschweren.

aber legaler wird es deswegen auch nicht.

Ich habe das glück das ich meine FPV versuche im 1.2ghz und 433mhz bereich als AFU lizensinhaber nicht rechtfertigen muss. das kann ich zumindest lizenstechnisch rechtfertigen.

Solltet ihr interesse haben auch eine AFU lizens zu erwerben was euch im FPV bereich ganz neue möglichkeiten bieten würde, wendet auch an die regtp. die prüfung ist heute im toto verfahren abzulegen. eine frage, 3 antworten, eine davon ist nur richtig. da ihr keine kurzwelle machen wollt müsst ihr keine morseprüfung ablegen was den erwerb der lizens enorm vereinfacht.
4 wochen fleissig üben und ab zur prüfung.
 

Mayday

Expert somehow
#11
Moin avidav.

Danke Dir!
Ja, die prinzipiellen Verteilungen haben wir ja auch schon öfter diskutiert.
Aber: Die Inhaber einer AFU Lizenz sowie die BNetzA sind sich bei vielen Punkten auch nicht einig.
Der Betrieb einer Luftfunkstelle zum Beispiel ist auch geregelt und darf auch vom AFU'ler nicht einfach so durchgeführt werden. Sehen die umliegenden OVen allerdings jeweils unterschiedlich.
433/434MHz: Zumindest in 434MHz werden bestimmte Frequenzen (!) industriell genutzt, z.B. für Funkschließanlagen für Autos usw. Dort ist dann bei 10mW (100mW) Schluß, Lizenz hin oder her.
Die Möglichkeiten als Inhaber einer Lizenz sind sicher sehr groß. Ich habe die Sachen auch schon vor zwei Jahren durchgearbeitet, komme aber nicht zur Prüfung... :-/
Aber es gibt so viele zumindest graue Bereiche, bei der sich untereinander die AFU'ler nicht einig sind, daß man, wenn man nicht wirklich Ahnung von der Materie hat, keinen Durchblick hat.
In einem Familienbetrieb haben wir 8 AFU'ler (große Dichte, erstaunlich...), die teils unterschiedlichster Meinung sind und dann wieder alle Unrecht haben, wenn man die BNetzA fragt. Oder umgekehrt... ;-) Und dabei arbeiten alle mit der Materie und die Hälfte ist Modellbauer.

434MHz noch mal: Betreibe Becker Fernsteuerungen. Nachdem mich ein Scherrer Nutzer vom Himmel geholt hat und den Betrieb der Frequenz mit >1W durch seine Lizenz als legal hingestellt hat, kam es nur deshalb nicht zum Prozeß, weil es einen Vergleich gab. Anlage hat er nicht mehr, wegen der Lizenz mußte er dann auch vorstellig werden.
Die Sache ist halt nicht so einfach, wenn sich in einem Expertenforum (also nicht hier- AFU Forum) die User nicht einig sind.

Deshalb kam ich ja auch noch mal darauf.
Wenn Du zum 70cm Band weitere Info hast, her damit. Ist gut, noch einen vom Fach hier zu haben.
 

avidav

Erfahrener Benutzer
#12
ich habe noch A B und C lizens gemacht mit damals 15 jahren. ist also nun 30 jahre her^^

btw sind Relaisstationen an Fesselballons bei Contests erlaubt^^ das ist ja auch sowas wie eine flugfunkstelle^^

Das der dich vom himmel geholt hat liegt daran das es AFU funker gibt die zum teil schon echt millitant gehen LPD user vorgehen, dabei haben wir im bereich 430-440mhz auch feste regeln, die steps sind vorgeschrieben und damit ergibt sich automatisch ein kanalbelegung. dazwischen ist industrie und hobby mit anderen Freq.steps. Der "kollege" hat sich also ganz klar etwas weit aus fester gelehnt.

aber die diese ICH DARF ALLES mentalität ist bei den AFU leuten zum teil sehr ausgeprägt. ich habe da im meiner ortsgruppe auch so meine probleme, grade ältere semester sind da zum teil unbelehrbar und werden bockig wenn du denen als junger spnd erzählst was sie dürfen und was nicht^^
aber das ist hier in der Modellflugscene nicht anders.
in meinem Verein hat ein alter member mir mal ein flugverbot erteilen wollen weil er der meinung war es sei illegal mit hilfmittel zu fliegen (ardupilot im stabilize mode), das ging soweit das er ein vereinsausschlussverfahren anstrengte.
man muss dazu wissen das der mann ohne internet und sowas lebt und sich ausschliesslich aus gesprächen mit anderen membern seine info´s zieht^^
war ein sehr lustige sache, ich bin noch im dem verein und der gute mann redet seit 8 monaten kein wort mit mir und verlässt das gelände wenn ich erscheine.

aber gut, ich schweife ab. einen schönen tag noch, ich muss heute mal fliegen gehen, endlich mal kein regen und kein wind
 

Mayday

Expert somehow
#13
Jau, kenne ich auch. Mein Verein guckt gerade recht schräg, wenn ich mal mit Coptern und FPV Zeug aufschlage. Je nachdem, wer gerade Flugleiter ist, darf ich dann auch schon mal nicht fliegen...

Danke Dir erst mal. Denke, man wird noch was hören von der ganzen Sache. Gerade die LR UHF Systeme sind ja mehr dunkelgrau unterwegs. Bisher haben "offizielle" User (nicht mit Dunkelziffer eben) nicht einmal belegen können, daß sie legal unterwegs sind. Entweder fehlt das AFU Zeugnis (selbst dann hat Scherrer und Co die falschen Frequenzen, hatten wir ja...), der Bestandsschutz greift nicht (neu/gebraucht gekauft) oder aber der Frequenznutzungsplan ist unbekannt.
Kam da auch noch mal drauf, weil die Videosender mit hoher Leistung immer gleich verteufelt werden, zu Unrecht sehr oft, aber bei den RC Modulen kennt keiner die Grenzen.
Ich habe immer einen Seitenschneider dabei; Falls mal ein LR UHF Flieger neben mir steht... :cool: *duckundwech*
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#14
Hallo,
ich glaube hier sind mal ein paar klärende Worte zum Thema Amateurfunk und Modellflug fällig. Es kursieren hier so einige Schauergeschichten.
Zunächst mal zur Definition des Amateurfunks:
Es gibt ein Gesetz darüber, das Gesetz über den Amateurfunk. Darin ist in §2 Absatz 2 definiert, was Amateurfunk ist:

„Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und
technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur
Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,“

So weit so gut. Darüber, ob eine Anwendung aus dem Modellflug unter diese Definition fällt, kann man jetzt ausgiebig diskutieren. In den USA gibt es z.B. R/C-Bänder, deren Nutzung eine Amateurfunklizenz voraussetzen. In Deutschland ist das nicht so klar und geht aus der Definition nicht hervor.
Geht man mal von der Prämisse aus, dass in D Fernsteueranwendungen unter den Regularien und Betriebstechniken des AFU statthaft wäre (was ja offen ist), hätte dieser Betrieb nach den gesetzlichen Regeln, der Betriebstechnik und den IARU (International Amateur Radio Union)-Bandplänen des Amateurfunks zu erfolgen. Ein Amateurfunklizenz zu haben bedeutet nicht, dass man in den Amateurfunkbänder tun und lassen kann was man will. Es gibt dort recht enge gesetzliche Bestimmungen und amateurfunkinterne Verhaltensregeln, deren Einhalt der Anstand gebietet. Stichwort Ham-Spirit.

433 MHz-Systeme:
Nehmen wir als Beispiel mal das System von OZ2CPU (Thomas Scherrer).

Das System ist ein Frequency Hopper. FHSS ist im Amateurfunk nicht vorgesehen. Ferner ist FHSS sicherlich keine „Offene Sprache“, die durch das Amateurfunkgesetz gefordert wird.

Das System verstösst gegen den Bandplan, da in diesem Bereich z.B. Relaiseingaben für Phonierelais, Phoniedirektverkehr, Packet-Radio, SSTV, RTTY, FAX und ATV vorgesehen ist.

Ich weiss es nicht genau, aber das System wird wohl kaum eine Rufzeichenaussendung in offener Sprache durchführen. Offene Sprache bedeutet dabei nicht, dass da einer redet sondern ist eine Aussendung in der jeweiligen Betriebsart. Das kann auch Fax oder ATV sein.

Innerhalb des Modellflugs kommt hinzu, das so ein Scherrer LRS Modelle mit 433 MHz Beckeranlagen (gibt es ja noch) zuverlässig vom Himmel holen dürfte.
Ferner wäre eine belastungsfähige Erklärung, in welchem Rahmen ein solches System in D legal betrieben werden darf mal interessant.

Videosysteme 1.3 GHz:
Die Form der Aussendung entspricht FM-ATV. Allerdings gibt es auch hier die Anforderung der Rufzeichenaussendung, die aber durch Einblendung des Calls im Bild erfüllt wäre. Das wird im AFU nicht anders gemacht.
Aber: Es gibt auch hier einen Bandplan, der für Video im Modellflug nur den Bereich 1243,25 bis 1260 MHz (Bereich für Direktverkehr) ermöglicht. Ferner gibt es eine Beschränkung der Bandbreite der Aussendung (soweit ich weiss 16 MHz).

Videosysteme 2.3 GHz
In diesem Band sind für ATV-Direktverkehr keine Bereiche ausserhalb der Relaisbereiche vorgesehen (was mich etwas verwundert). Ansonsten gilt hier auch die Bandbreitenbegrenzung auf 16 MHz. Der mit Bereich in dem das 2.4 GHz-ISM-Band und das 2.3 GHZ AFU-Band überlappen (2400 – 2450 MHz) ist Relais- und Satellitenfunk vorbehalten. Ferner kommt hier hinzu, das ATV (Video) Betrieb sofort einzustellen ist, wenn der Bereich durch Satellitenbetrieb belegt wird.


Videosysteme 5.7 GHz
In diesem Band sind für ATV-Direktverkehr keine Bereich ausserhalb der Relaisbereiche vorgesehen (was mich auch etwas verwundert). Ansonsten gilt hier die Bandbreitenbegrenzung auf 18 MHz.

Es erhebt sich natürlich die spannende Frage, ob es FPV-Equipment gibt, das die Anforderungen an den Amateurfunkbetrieb erfüllt. Ich halte das für wenig wahrscheinlich.
Von daher ist ein FPV-Betrieb unter dem, um es mal klar zu sagen „Deckmäntelchen des Amateurfunks“ eher zweifelhaft.
Hinzu kommt, dass alle FPV- oder R/C-Anwendungen nicht das Listen Before Talk Prinzip (also erst hören und erst losblubbern, wenn die Frequenz frei ist) anwenden.
Stationen, die dieses im Amateurfunk nicht anwenden müssen (z.B. Relais) haben zugewiesene Frequenzen, die einer internationalen Frequenzkoordination durch die Amateurfunkverbände und die Fernmelderegulierer unterliegen.

Nicht alle der Regeln im Amateurfunk haben Gesetzeskraft, aber der Anstand gebietet es, sich daran zu halten !

Um gleich noch mit einigen Schauermärchen aufzuräumen:

Es gibt seitens der rechtlichen Seite des Amateurfunks keine Einschränkungen für den Betrieb aus Luftfahrzeugen. Selbst die ISS hat Amateurfunk (obwohl es dort mit der Luft nicht mehr so üppig ist).

Es gibt kein generelles Frequenzraster im Amateurfunk. Bei der Nutzung von Relaisfunkstellen ist die Einhaltung des Rasters dieser Relais (für die gibt es ein Raster) allerdings zwangsläufig. Im Bereich 433 – 435 MHz kann ich z.B. die Frequenz für eine Sprechfunkverbindung frei wählen.

Es gibt Amateurfunkstellen auf Ballons (ARTOB Amateur Radio Transponder On Balloon) und die dürfen bei Contesten gerade eben NICHT genutzt werden. Obendrein sind die selten.

Und um Eines ganz klar zu machen:
R/C-Anlagen oder FPV-Videosender, die im lizenzfreien Bereich arbeiten, sind „Funkanwendungen“, die nach dem Non-Protection / Non-Interference Prinzip arbeiten. Das bedeutet, dass sie Störungen durch Funkdienste (wie z.B. dem Amateurfunkdienst) hinnehmen müssen und Funkdienste nicht stören dürfen. Innerhalb der Überlappungsbereiche mit den ISM-Bändern geniesst allerdings der Amateurfunk auch keinen Schutz gegenüber Funkanwendungen.

Ferner sollte man hier die Rechnung nicht ohne den Wirt (den Amateurfunk) machen. Ich habe dazu beim zuständigen Referat angefragt, aber die Jungs machen auch mal Urlaub.

Gruss
Frank
DD8ED, ex ON1MAD
 

Mayday

Expert somehow
#15
Moin Frank

Gehe da zu 99% mit Dir! Eine sehr ausführliche Ausführung Deinerseits, die das Thema zwar hier in Teilnereichen überschreitet, aber eben doch mal mehr Einblick gibt.

Es gibt, wie ja auch öfter schon festgestellt, selbst unter Fachleuten (in welchem Sinne auch immer) divergierende Meinungen zum Thema. Einige Sachen sind sehr direkt beschrieben, andere mehr umschrieben und interpretationsfähig.
Und die Tatsache, daß in einem einzigen Fachbereich und zu einem Thema die Auslegungen auch unterschiedlich sind, spricht ja selbst in Deutschland, mit den sonst recht präzisen und trockenen Gesetzestexten, für die Notwendigkeit, drüber zu reden.

Zuerst mal: Jau, gut gesehen, "der Scherrer" hat mich vom Himmel geholt. Natürlich nicht persönlich... :)
Und ich war mit einer Becker unterwegs. Geklärt, gegessen, gelernt.

Was die Nutzung aus/in einem Luftfahrzeug betrifft: Die erste Einschränkung gilt schon mal von Seiten der Luftverkehrsgesetze. Darin ist (unter normalen Umständen) eine Nutzung von Funkequipment, welches nicht unmittelbar mit der Sache blablabla zu tun hat, nicht gestattet. Die Unterteilung mobil/Handgerät gibt es zwar auch noch, spielt aber erst mal keine Rolle.
Ausnahmen gibt es auch, die wird aber kaum jemand erreichen (ok, ISS ja, Datenfunk bei bestimmten Anwendungen auch). Handynutzung an Bord von Verkehrsflugzeugen usw. fällt in eine andere Sparte.
Daß man überhaupt A/V Verbindungen aus Modellen nutzen darf, ist Luftverkehrstechnisch ein Sonderfall bezüglich der Einstufung. Glück für uns. Liegt aber in der Natur der Sache, also...

Zu den Nutzungen der Geräte/Frequenzraster: Es gibt die durchaus nicht singuläre Meinung, daß man mit mit AFU Geräten nicht auf beispw. PMR Frequenzen funken dürfe und umgekehrt (Lizenz vorausgesetzt)! Was für mich schon erstaunlich klingt.
Oder durchaus schon diskussionswürdig: Daß man sich in den frei genutzten Nändern auch am Raster orientieren muß.

Zu den listen before talk: Man muß ja Störungen hinnehmen, klar. Aber andererseits muß der AFU'ler ja erst hören und sicher stellen, daß er nicht stört. Wie würdest Du das handhaben?

Als Normalo braucht man sich um Frequenzen ja nicht sorgen oder kümmern. Vrausgesetzt natürlich, man kauft und betreibt einfach mal komplett legales Zeug. Soll es ja geben, oder.......?
Ingeressant wird es für den fortgeschrittenen Normalo, der Frequenzzuteilungen unter bestimmten Voraussetzungen bekommt, aber eben keine Sicherheiten, weil man eben gestört werden kann.
Dazu hatte ich mit einigen Amateuren, aber eben auch der BNetzA (Bremen, für mich) schon einige Gespräche. Auch angesprochen natürlich dazu der Betrieb als Luftfunkstelle, wobei die BNetzA demgegenüber eher negativ eingesellt ist. Auch fragwürdig, allerdings kenne ich das nicht anders. Dazu aber auch die mangelnde Sachkenntnis über den Luftverkehr, klar.

Wäre schon, wenn Du zum Thema 70cm News hier einstellen würdest, oder allgemein dann im passenden Thread.

Die Vorreiteraufgaben vergangener und und jetziger Zeit waren sicher von den Amateurfunkern geleistet. Die Geschichte zeit das.
Aber eine quasi-Generallizenz kann es ja auch nicht sein. Denke mal, daß deshalb und wegen der vereinfachten Prüfbedingungen, die ich ja nun selbst kenne, bestimmte Bereiche für den Amateurfunk analog zur freien Nutzung entsprechend restriktieren sollte.

Bis bald!
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#17
Es gibt, wie ja auch öfter schon festgestellt, selbst unter Fachleuten (in welchem Sinne auch immer) divergierende Meinungen zum Thema. Einige Sachen sind sehr direkt beschrieben, andere mehr umschrieben und interpretationsfähig.
Und die Tatsache, daß in einem einzigen Fachbereich und zu einem Thema die Auslegungen auch unterschiedlich sind, spricht ja selbst in Deutschland, mit den sonst recht präzisen und trockenen Gesetzestexten, für die Notwendigkeit, drüber zu reden.
Naja, zu dem hiesigen Thema isses eben nicht so präzise wie z.B. bei der FCC. Da ist für 50 MHz ganz klar gesagt: Modellfernsteuerung und Lizenz. Basta !

Was die Nutzung aus/in einem Luftfahrzeug betrifft: Die erste Einschränkung gilt schon mal von Seiten der Luftverkehrsgesetze. Darin ist (unter normalen Umständen) eine Nutzung von Funkequipment, welches nicht unmittelbar mit der Sache blablabla zu tun hat, nicht gestattet. Die Unterteilung mobil/Handgerät gibt es zwar auch noch, spielt aber erst mal keine Rolle.
Seitens des AFUG gibt es keine Einschränkung. Was da LuftVG und die LuftVO dazu sagt, ist ein anderes Thema. Das ist allerdings nicht spezifisch für den Amateurfunk. Auch der Herr in Grün (oder neuerdings in blau) unterliegt der Einschränkung, dass er der Luftfahrzeugführer fragen muss.

Zu den Nutzungen der Geräte/Frequenzraster: Es gibt die durchaus nicht singuläre Meinung, daß man mit mit AFU Geräten nicht auf beispw. PMR Frequenzen funken dürfe und umgekehrt (Lizenz vorausgesetzt)! Was für mich schon erstaunlich klingt.
Die Situation ist eigentlich vollkommen klar. Im normalen AFU-Betrieb darf ich nur mit Hams. Im Falle 70cm darf ich SELBSTVERSTÄNDLICH auf den PMR-Frequenzen funken. Ich darf nur nicht mit denen reden, ausser sie vielleicht einseitig zusammenpfeifen.


Zu den listen before talk: Man muß ja Störungen hinnehmen, klar. Aber andererseits muß der AFU'ler ja erst hören und sicher stellen, daß er nicht stört. Wie würdest Du das handhaben?
Wie bei jedem Phoniebetrieb, egal ob PMR, NÖBL, AFU, Telefon, Skype, akustisch oder Konferenzsysteme: Ausreden lassen und nicht ins Wort fallen.
Im Bereich der SRD (auch R/C) geht der Trend auch zu LBT.

Als Normalo braucht man sich um Frequenzen ja nicht sorgen oder kümmern. Vrausgesetzt natürlich, man kauft und betreibt einfach mal komplett legales Zeug. Soll es ja geben, oder.......?
Scheint die Ausnahme zusein und könnte FPV das Genick brechen.

Ingeressant wird es für den fortgeschrittenen Normalo, der Frequenzzuteilungen unter bestimmten Voraussetzungen bekommt, aber eben keine Sicherheiten, weil man eben gestört werden kann.
Dazu hatte ich mit einigen Amateuren, aber eben auch der BNetzA (Bremen, für mich) schon einige Gespräche. Auch angesprochen natürlich dazu der Betrieb als Luftfunkstelle, wobei die BNetzA demgegenüber eher negativ eingesellt ist. Auch fragwürdig, allerdings kenne ich das nicht anders. Dazu aber auch die mangelnde Sachkenntnis über den Luftverkehr, klar.
Die haben gerade Schmerzen mit 5 GHz WLAN. daher kommen wohl die Empfindlichkeiten. Ich werde den deutschen Regulierer da noch mal ins Gebet nehmen müssen.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#18
Ach der Mayday und seine langen Texte.
Wenn jemand was wissen will schreibt er ihn an er weis zu jedem und allen immer was zu Sagen.
Egal was für ein Thema mit illegal zu tun hat ist er da.
Respekt
Öhm ja,
es geht hier um ein komplexes Thema. Da wird es mit einem einzigen lauen Spruch nicht getan sein.
 

Mayday

Expert somehow
#19
;-)
Danke!

Ja, die Behörde scheint gerade etwas zickig zu sein...

Den Kommentar zum Betrieb aus Luftfahrzeugen habe ich zum Verständnis eingefügt. Ist in dem Fall eben übergeordnet. Als Kommandant, stimmt auch soweit, ist man in den meisten Fällen weisungsbefugt, weil man deutsches Hoheitsgebiet vertritt.
Aber off topic.

Bis bald!
 
#20
Ich weiß nicht, wo ich es posten soll. Ich versuche es mal hier.

Ein kleiner Erfahrungsbericht mit der BNA.
Wegen einer nichtfunktionierenden Fernbedienung für ein Automobil (433Mhz) angerufen und eine Störung gemeldet. Auf der anderen Seite ein netter Hotline Mitarbeiter der auch viel Verständniss für mein Problem aufbringen konnte. Nach der Lokalisierung der betroffenen Örtlichkeit fragte ich noch, wie lange es denn dauern würde bis sich diesem Problem angenommen wird. Die Aussage "eher 2 Wochen als 2 Tage" brachte mich auf der anderen Seite geräuschlos zum grinsen. Ich bedankte mich für die faire Bearbeitungszeit und wünschte ihm ein schönes Wochenende.
Nette Jungs bei der BNA.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Svenson
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Nicht offen für weitere Antworten.
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