Leidige 100 Wh-Grenze
Ich möchte keinen neuen Thread zu einem schon vorhanden Thema aufmachen, deshalb belebe ich dieses Thema wieder (*Zombie Mode: On*)
Folgende Problematik: Ich möchte in naher Zukunft einige LiPos verkaufen, da ich sie nicht mehr benötige. Als Versandprodukt am liebsten DHL Paket (national). Laut dem Gefahrengut-Flyer der DHL (
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-nationaler-gefahrgutversand-112016.pdf, Seite 3) ist das auch generell okay, wenn die Vorschriften der ADR 188 eingehalten werden. Dort stehen unter anderem Dinge wie die Kennzeichnungspflicht mit dem bekannten Lithium-Aufkleber und ein paar Dinge zur passenden Verpackungsweise drinne (Falltest aus 1,2 m Höhe lageunabhängig, etc). So weit so schlecht.
Als Quelle für die ADR 188 habe ich nur diese hier (
https://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/4139/ADR_188_Sondervorschriften_fuer_Kleinmengen.php) gefunden, in der Hoffnung, dass die noch aktuell ist (?).
Meine Frage: Ich möchte Lipos mit 55,5 Wh / Stück versenden (3S, 5000 mAh). Die ADR 188 sagt nun in Abschnitt b: "
Eine Batterie mit Lithiummetall oder Lithiumlegierung enthält höchstens eine Gesamtmenge von 2 g Lithium und eine Batterie mit Lithiumionen hat eine
Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100 Wh. Batterien mit Lithium-Ionen, die unter diese Vorschrift fallen, müssen auf dem Außengehäuse mit der Nennenergie in Wattstunden gekennzeichnet sein."
Bedeute das nun, dass pro Sendung die 100-Wh-Grenze nicht überschritten werden darf? Oder kann ich auch 3x 55,5 Wh Packs in einer Sendung / Paket verschicken, Hauptsache EIN Lipo hat nicht mehr als 100 Wh Nennenergie?
Schon einmal vielen Dank an die Profis!