Moin,
a) es gibt in Deutschland kein "Copyright", sondern Urheber- und Verwertungsrechte. Das (amerikanische) Copyright funktioniert nach einem anderen System!
b) Urheber von Musikstücken sind Komponisten und Texter, die Interpreten/Künstler haben dann noch einmal Urheberrechte für ihre Interpretation (aber nicht an den Stücken selbst), diese beiden Gruppen können ihre Urheberrechte nicht veräußern. Wichtig ist, dass aber die VERWERTUNGSRECHTE im Allgemeinen abgegeben werden, z.B. an eine Plattenfirma, die dann ihrerseits z.B. die GEMA beauftragt, für den Einzug der Lizenzgebühren zu sorgen.
c) da die GEMA im Musikbereich de facto eine Monopolstellung besitzt (wie die VG WORT für Text), gilt die "Gema-Vermutung". Das heißt, dass bei der Verwendung von Musik für jede Art von Präsentation, auch für "Privatvideos im Internet", davon ausgegangen wird, dass Lizenzkosten an die Gema abzuführen sind. Diese Vermutung gilt selbst dann, wenn die Musik von Privatpersonen nach zufällig ausgedruckten Noten mit verbundenen Augen in einem luftleeren Raum eingespielt worden ist. Die Beweislast ist "umgekehrt", man muss der Gema beweisen, dass durch die Verwendung der Musik keine Verwertungsrechte verletzt werden (und im Zweifelsfall, wenn man es ohnehin mit einem Anwalt der Gegenseite zu tun hat, muss man gleich mit nachweisen, dass man keine Urheberrechte verletzt).
Daraus folgt, dass man:
1) keine "gekaufte" Musik zur Untermalung eigener oder fremder Videos ohne die entsprechende (kostenpflichtige) Lizenz verwenden kann, wenn das Ergebnis veröffentlicht wird (unabhängig vom kommerziellen Charakter der Veröffentlichung)
2) keine "selbst gemachte" Musik zur Untermalung eigener oder fremder Videos ohne die entsprechende (kostenpflichtige) Lizenz verwenden kann, wenn das Ergebnis veröffentlicht wird (unabhängig vom kommerziellen Charakter der Veröffentlichung), wenn man nicht nachweisen kann, dass die selbst gemachte Musik selbst komponiert (und die Texte selbst geschrieben) wurde. Dieser Nachweis ist im Einzelfall u.U. unmöglich zu führen.
Zu 1) gehört selbstverständlich "verfremdete" Musik Dritter, wenn die Verfremdung nicht klar ein neues Werk schafft (wann das der Fall ist, ist gesetzlich nicht festgelegt, mit etwas Sachverstand aber erahnbar).
Zu 2) ist anzumerken, dass der Einfachheit halber Künstler/Interpreten, die GEMA-Mitglied sind, gar nichts mehr dürfen (ohne die Gema zu beteiligen) und Künstler/Interpreten (auch Privatpersonen), die NICHT GEMA-Mitglied sind, ihren eigenen Kram solange aufführen dürfen, bis es einer merkt. Dann müssen sie u.U. nachweisen, dass ihr eigener Kram ihr eigener Kram ist.
Generell: Ich bin zynisch. Ich übertreibe. Ich möchte klarstellen, dass die "Lösungen" der Knallköpfe von der "Piraten"-Partei keine Lösungen sind, sondern Knallkopfknallereien. Das Problem ist etwas komplexer, als manche dieser Chaoten es darstellen.
Zu Youtube und der Musik-ID-Findung: Der Algorhythmus ist schon recht gut, sampled aber nur relativ kurze Passagen (das Problem mit den "zensierten" Stücken in den USA geht ja gerade durch die Presse). Der Algo schlägt auch bei "mit aufgenommener Hintergrundsmusik" an, so wurden z.B. schon Videos in Deutschland gesperrt, die Babys beim Einschlafen zeigten (oder war es beim Kotzen? Irgendetwas niedliches jedenfalls), während im Hintergrund im Fernsehen MTV lief.