Video mit Musik legal?

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supershadow25

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage der Legalität, wie ist Eure Meinung (Wissen) dazu......
Folgende Situation: ich habe meinen Quad fertig gebaut und aus dem aufgenommenen Videomaterial ein kleinen Film zusammengeschnitten. Diesen habe ich mit legal gekaufter (Amazon) Musik unterlegt.
Ist es copyright-technisch legal dieses Privatvideo, ohne Reklame und ohne kommerziellen Hintergründe bei Vimeo hochzuladen? Oder verletzte ich damit die Copyrights der Musik?

Gibt es dazu eine klare Rechtslage?

Danke für Eure Meinung vorab
supershadow25
 

-Frank-

Nach oben ist immer gut.
#3
Nicht legal. Du veröffentlichst mit deinem Video auch die Musik die jemand anders produziert hat.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#4
Du darfst die Musik nur selber, oder in kleinen Freundeskreis höhren, öffentliches Abspielen, wo drunter auch das Nutzen bei YT, Vimeo usw gehört, hast du keine Lizenz dazu
ob allerdings schon jemand fürs Einbinden in Videos angeklagt wurde kann ich nicht sagen
 

Micha1979

Erfahrener Benutzer
#5
Das heißt Videos bzw. Musik die ich auf Youtube sehen "hören" kann könnte ich legal für ein Video nutzen welches ich dann bei Youtube hochladen möchte?
 

-Frank-

Nach oben ist immer gut.
#7
YT sperrt dir die musik schon beim hochladen. das system erkennt das irgendwie. ich hatte mal was von nightwish mit eingespielt. ich hatte die musik mit leichtem hall und einige passagen rausgeschnitten. trotzdem blieb das video stumm.

Schau mal hier nach. villeicht findest ja was. ließ dir die bedingungen durch.

http://www.cayzland.de/audio/filmmusik.php
 

Mayday

Expert somehow
#10
Eine Lösung: Die Musik schon im Video als Hintergrundmusik (...) laufen passen, so daß die quasi mit aufgenommen wird. Dann greift der Schutz nicht mehr. Kann mir vorstellen,mdaß es dann vielleicht qualitätsabhängig ist oder so.
 

mact

Schnauze voll.
#11
Moin,

a) es gibt in Deutschland kein "Copyright", sondern Urheber- und Verwertungsrechte. Das (amerikanische) Copyright funktioniert nach einem anderen System!
b) Urheber von Musikstücken sind Komponisten und Texter, die Interpreten/Künstler haben dann noch einmal Urheberrechte für ihre Interpretation (aber nicht an den Stücken selbst), diese beiden Gruppen können ihre Urheberrechte nicht veräußern. Wichtig ist, dass aber die VERWERTUNGSRECHTE im Allgemeinen abgegeben werden, z.B. an eine Plattenfirma, die dann ihrerseits z.B. die GEMA beauftragt, für den Einzug der Lizenzgebühren zu sorgen.
c) da die GEMA im Musikbereich de facto eine Monopolstellung besitzt (wie die VG WORT für Text), gilt die "Gema-Vermutung". Das heißt, dass bei der Verwendung von Musik für jede Art von Präsentation, auch für "Privatvideos im Internet", davon ausgegangen wird, dass Lizenzkosten an die Gema abzuführen sind. Diese Vermutung gilt selbst dann, wenn die Musik von Privatpersonen nach zufällig ausgedruckten Noten mit verbundenen Augen in einem luftleeren Raum eingespielt worden ist. Die Beweislast ist "umgekehrt", man muss der Gema beweisen, dass durch die Verwendung der Musik keine Verwertungsrechte verletzt werden (und im Zweifelsfall, wenn man es ohnehin mit einem Anwalt der Gegenseite zu tun hat, muss man gleich mit nachweisen, dass man keine Urheberrechte verletzt).

Daraus folgt, dass man:
1) keine "gekaufte" Musik zur Untermalung eigener oder fremder Videos ohne die entsprechende (kostenpflichtige) Lizenz verwenden kann, wenn das Ergebnis veröffentlicht wird (unabhängig vom kommerziellen Charakter der Veröffentlichung)
2) keine "selbst gemachte" Musik zur Untermalung eigener oder fremder Videos ohne die entsprechende (kostenpflichtige) Lizenz verwenden kann, wenn das Ergebnis veröffentlicht wird (unabhängig vom kommerziellen Charakter der Veröffentlichung), wenn man nicht nachweisen kann, dass die selbst gemachte Musik selbst komponiert (und die Texte selbst geschrieben) wurde. Dieser Nachweis ist im Einzelfall u.U. unmöglich zu führen.

Zu 1) gehört selbstverständlich "verfremdete" Musik Dritter, wenn die Verfremdung nicht klar ein neues Werk schafft (wann das der Fall ist, ist gesetzlich nicht festgelegt, mit etwas Sachverstand aber erahnbar).
Zu 2) ist anzumerken, dass der Einfachheit halber Künstler/Interpreten, die GEMA-Mitglied sind, gar nichts mehr dürfen (ohne die Gema zu beteiligen) und Künstler/Interpreten (auch Privatpersonen), die NICHT GEMA-Mitglied sind, ihren eigenen Kram solange aufführen dürfen, bis es einer merkt. Dann müssen sie u.U. nachweisen, dass ihr eigener Kram ihr eigener Kram ist.

Generell: Ich bin zynisch. Ich übertreibe. Ich möchte klarstellen, dass die "Lösungen" der Knallköpfe von der "Piraten"-Partei keine Lösungen sind, sondern Knallkopfknallereien. Das Problem ist etwas komplexer, als manche dieser Chaoten es darstellen.

Zu Youtube und der Musik-ID-Findung: Der Algorhythmus ist schon recht gut, sampled aber nur relativ kurze Passagen (das Problem mit den "zensierten" Stücken in den USA geht ja gerade durch die Presse). Der Algo schlägt auch bei "mit aufgenommener Hintergrundsmusik" an, so wurden z.B. schon Videos in Deutschland gesperrt, die Babys beim Einschlafen zeigten (oder war es beim Kotzen? Irgendetwas niedliches jedenfalls), während im Hintergrund im Fernsehen MTV lief.
 

quansel

Erfahrener Benutzer
#12
... Und wenn ich bestehende Stücke in der Höhe ändere oder Teile
rausschneide, habe ich das Urheberrecht verletzt!
Es ist alles nicht soeinfach ... Und gibt eine recht breite Grauzone.
Am einfachsten ist es, Gema-freie Musik zu verwenden ...

Quansel
 

supershadow25

Erfahrener Benutzer
#13
Guten Morgen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Sachlage scheint eindeutig zu sein.... wundersam nur das somit gefühlte 90% aller RC und FPV Videos illegal sind.
Mein Versuch mein Video bei Vimeo hochzuladen hat ohne jegliche Schwierigkeit funktioniert (aktuelle Musik, keine Verzerrung), jedoch werde ich leider somit wieder löschen..... schade.

Danke nochmals für die Rückinfo
supershadow25
 

-Frank-

Nach oben ist immer gut.
#14
Du kannst Glück haben das die das drauf lassen oder so wie bei YT es zu 99% gemutet wird. Ich hatte ein Sanssouci Video hochgeladen mit klassischer Musik im Hintergrund. Selbst im Abspann hatte ich die Komponisten mit eingeschrieben. Ich dachte, wenn Mozart und Co. schon eine Weile nicht mehr existend sind, das man dann bedenkenlos dessen Musik nutzen kann. In einem Falle schon. In dem anderen Fall lagen irgendwelche Rechte an diejenigen die das Stück intonierten. Ich hab nur ein Hinweis von YT bekommen. Ich hab frecherweise "Ja" geklickt. Das ist schon ein Jahr her und die Musik ist immernoch drauf :)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#15
Bei Vimeo gibt es auch keine Speere dafür, das macht nur YT
Wie ich das Verstanden habe, hast du keine Recht zur Nutzung, YT aber kann sich "nachträglich" das Recht erkaufen, dein Video inkl Musik zu Zeigen.
Da sich YT und die Gema aber bis heute nicht Einigen konnten, wird das in Deutschland nicht Praktiziert
In allen anderen Ländern klappt das wohl
Auch von anderen Videoportalen habe ich bisher nichts davon gehört

Frank wann hattest du das zuletzt gemutete Video?
YT hatte so angefangen, aber schon lange werden die Komplett gespert
Oder kann der Video Poster aussuchen, ob er sein Video dann nur in Deutschland Sperren will, oder Weltweit Muten möchte
 
Zuletzt bearbeitet:

Jonek

Erfahrener Benutzer
#16
Wieso willst du das Video wieder loeschen? Die Gesetzeslage geht, wie ja bereits schon erwaehnt, absolut an der herrschenden Praxis vorbei. Der Witz an der Geschichte mit YouTube ist ja ein ganz anderer: wenn Google die Konditionen der Gema akzeptieren wuerde (wogegen sie sich aktuell immer noch verweigern), dann wuerde Google ueber ihre Werbeeinnahmen die fuer deine Musik notwendigen Lizenzgebuehren an die Gema abfuehren und jeder koennte verwenden was er will. In anderen Laendern mit anderen Entsprechungen zur Gema (z.B. Frankreich) macht Google das auch.

Bei Vimeo habe ich bisher noch nie etwas davon gehoert, dass sie Videos wegen der Musik gesperrt haetten. Fuehrt Vimeo direkt Lizenzgebuehren an die Gema ab?

Ich persoenlich verwende Musik fuer meine Videos, die ich bei Soundcloud frei runterladen kann (nicht unbedingt nur unter entsprechender Creative Commons Lizenz).
 
Zuletzt bearbeitet:

quansel

Erfahrener Benutzer
#17
"Echte" Versionen von klassischer Musik sind aber in der Regel gemafrei, da sie
Zu alt sind. Die Rechte sind sozusagen abgelaufen. Ein guter Freund macht in
Regelmässigen Abständen kleine Kirchenkonzerte und muss sich vorher über
Die Rechtslage informieren ... Der bekam von einem Anwalt diese Info.

Quansel
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#18
Er spielt die Lieder dann auch selber oder?
Dazu zählen ja nicht von Lebenden Künstlern gespielte Versionen, auch wenn die im Original gespielt werden
 

mact

Schnauze voll.
#19
> "Echte" Versionen von klassischer Musik sind aber in der Regel gemafrei, da sie Zu alt sind. Die Rechte sind sozusagen abgelaufen.

Ich bin nicht sicher, ob ich verstehe, was Du da sagst. Ich weiß nicht, was Du mit "echte Versionen klassischer Musik" meinst ("klassische Musik" an sich ist keineswegs gemafrei, denn es wird ja auch heute, von lebenden Komponisten, klassisch komponiert - warum sollte diese Musik gemafrei sein?). "Echte" Versionen hingegen von z.B. Mozart-Kompositionen, also zeitgenössische Aufnahmen, müsstest Du erstmal präsentieren :) Die Rechte an den Kompositionen sind verfallen (70 Jahre nach Tod des Urhebers), keineswegs aber die Rechte an z.B. den Arrangements, die ja wiederum modern sein können - oder die Rechte an der Aufführung.

Es ist daher falsch - sowohl sachlich als auch moralisch - davon auszugehen, dass man eine aktuelle Aufnahme eines Bach- oder Mozartstückes frei verwenden kann. Denn selbstverständlich haben die aufführenden Künstler Rechte an ihrer Aufführung!

Es ist doch aber ganz einfach:
- man kann selbst bei der GEMA eine Lizenz für seine Produktionen einholen (ja, das kostet Geld, aber heute kostet fast alles Geld!)
- man kann sogenannte "gemafreie" Musik verwenden, was aber nicht heißt, dass diese lizenzfrei wäre! Ich kaufe z.B. für manche Videos Lizenzen bei den jeweiligen Künstlern oder Agenturen ein (das fängt bei 1 Dollar/Stück an und geht bis in der Regel 50-70 Dollar/Stück für nicht exklusive Rechte)
- man kann speziell für die Verwendung bei Videoportalen freigegebene Musik verwenden (oder generell "freie" Musik, z.B. Creative Commons unterstellte)
- man kann die Musik selbst produzieren (muss aber natürich darauf achten, dass auch "Loops" oder digitale Instrumente (VSTi) Urheber- und Verwertungsrechten unterliegen!)

Marc

P.S. Ächd, Loihte, gönd eer dän neecht wenixtens vasuchen doidsch zu schraipn? Es ist hier in diesem Forum oft anstrengender, einen Beitrag überhaupt nur zu VERSTEHEN, als sich Gedanken über eine möglichst hilfreiche Antwort zu machen (und nein, das beziehe ich nicht auf den von mir kommentierten Beitrag von quansel).
 
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