Warum Aufstiegsgenehmigung wenn <5kg?

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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#2
Wenn man gewerblich fliegt braucht man immer eine AE.
Selbst wenn du nur dein Nachbargrundstück blitzdingst und dein nachbar dir dafür n essen ausgiebt ist das ein mehrwert und du bräuchtest normal eine AE.

grüße
 

sausarus

Unikatbastler
#4
wenn ich das richtig sehe, brauch er eine, weil er das ganze gewerblich betreibt! privat wäre das kein thema! allerdings kannst du die flughöhe getrost vergessen! ich weiß nicht wie es mit den gesetzlichen bestimmungen genau aussieht, aber ich kann mir nicht vorstellen dass er auch mit ae auf 1500m darf!?
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#5
niemal AE immer nu bis 100m über grund, bzw weniger je nach luftraum.
klar man kann ne ausnahmegenehmigung beantragen, aber da lacht sich jedenfals hier na BW das RP schlapp^^
 

foliastar

Erfahrener Benutzer
#6
Is die maximale Flughoehe nicht 750m wenn keine Flugraum einschraekung?
Bzw. 200-300 m Sichtflug?
Gruss
 

NAZA-H

Erfahrener Benutzer
#8
Ich lese aus meiner Genehmigung,dass das Ordnungsamt oder die Polizei informiert wird. Nebenbei waren die bei meinem Ordnungsamt überfordert und wussten mit mir nichts anzufangen. Da hat man mich zur Bauafsicht geschickt....
 

NAZA-H

Erfahrener Benutzer
#9
Die Bauaufsicht hat mir quasi eine "Generalvollmacht" zum Fliegen gegeben und mir geraten die Polizei eher nicht mit einzubinden. Getreu dem Motto wer viel fragt bekommt viele Antworten :)
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#10
bei mir gehts mit der polizei auch sehr entspannt ab. finde wenn man die auflage hat, dann soll mans auch machen.
bin beim erstenmal persönlich hingegangen und habs erklärt. wollen sich doch auch nicht mehr arbeit machen als nötig
franz
 

Peter Pan

Phantomisiert
#11
Ich schicke immer eine "Rundmail" an die DFS, Land, Ordungsamt, in der die Flugdaten stehen und ich um Zustimmung bitte. Jede Behörde kann so auch sehen, wen ich eingebunden habe und ich bin auf der sicheren Seite, habe alles schriftlich.

Die Mail und ggf. die Antworten kommen dann noch ins Logbuch und alles ist gut. So habe ich auch vor Ort immer alles greifbar falls mal wer fragt... Das Logbuch ist bekanntlich zwei Jahre zu führen und ggf vorzulegen, also kann ich es auch gut mitnehmen zu den Flügen. Probleme gab es bislang noch nie. Besonders die DFS ist immer super freundlich und hilfreich.

Kompliziert wird es immer nur in Bereichen des Landeschaftsschutzes, da dann zusätzlich noch mehr Arbeit in Form von Anträgen anfällt. In einem Fall gibt es jetzt sogar vorher eine "Begehung" im Vorfeld der Genehmigung. Das ist natürlich ein wahnsinniger Aufwand für einen Flug, aber so ist es nunmal...

PP
 
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Blumenkindle

Erfahrener Benutzer
#12

Peter Pan

Phantomisiert
#13
Hast Du Dir so ein Logbuch selber erstellt? oder wo bekommt man das her?

Gruss Hannes
Ja, ich habe einfach ein fest gebundenes Buch (Tagebuch) A5 bei Karstadt um die Ecke gekauft.
Die Flugnotizen ( Name des Steurers, Datum, Uhrzeit, Zweck, Ort, Dauer, Anzahl der Starts, Gesamtflugzeit, Besonderheiten, Betriebsstörungen) trage ich der Reihe nach ein, die aktuellen Mails mit den Genehmigungen habe ich ausgeduckt im Anhang hinten lose drin. Nach Abschluss eines Filmprojektes werden die Mails alle wieder in einem Ordner chronologisch abgeheftet.
 
#17
Ich hab dazu mit der Regierung von Oberbayern telefoniert. Der Herr Oexler meinte zum Thema Polizei: Wenn ich auf der Wiese fliege oder beim Nachbar, muss ich der Polizei eigentlich nicht Bescheid sagen. Diese Auflage gibt es eigentlich nur für den Fall, wenn ich beispielsweise über einer stark befahrenen Straße oder über einem Marktplatz fliegen muss, und dazu ein Teil gesichert oder abgesperrt werden muss.

Sicherlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man eine Rundmail schreibt. Ich bin da trotzdem der Meinung, dass man die Relation nicht verlieren sollte. Wenn ich meinen Copter auf der Wiese testen mag, ob das Gimbal gut arbeitet oder ähnliches und keine Personen in der Nähe sind und auch sonst keine Gefährdung entstehen kann, lass ich die Polizei außen vor. Wenn innerhalb geschlossener Ortschaft geflogen wird, kann man die Polizei ja vorher in Kenntnis setzen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Grüßle
 
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FPV1

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