Was ist FPV?

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borg1

Erfahrener Benutzer
#1
Immer wieder verursachen Interpretationen, aber auch Vorgaben in Gesetzen, Broschüren mit Handlungsanweisungen, Versicherungsbedingungen und Presseaussagen Verwirrung. Ich habe mal gedanklich ein Wenig darüber philosophiert:

1. FPV, "First Person View", Sicht aus Blickwinkel (Perspektive) der ersten Person
2. Ich sehe das, was ein Pilot/Fahrer/Steuermann im ferngesteuertenModell sehen würde
3. FPV, "Flying Per View", Ich fliege ausschliesslich mit den gesehenen, visuell erlangten, optischen Informationen- auf direkte Sicht "Augen->Modell" oder "Auge->Monitor/Brille->modellinterne Karmera"
4. FPV, "Flying Per Video", Ich fliegen ausschliesslich nach dem von der Onboard-Kamera gesehen Bildinformationen.

Muss ich jetzt aussschliesslich mit blickdicht die Augen umfassender Brille steuern/fliegen?
Muss ich mit Tunnelblick starr ausschliesslich auf den kleinen Monitor starren?
Sollte ich dabei noch in einer hermetrisch abgeriegelten Box sitzen, ohne realen Blick auf die Umgebung oder das ferngesteuerte Modell?

Muss die Kamera das reale Blickfeld eines Onbord-Piloten (mit schwenkbarem Headtracking) erfassen?
Genügt eine Starre Weitwinkelbilderfassung des Bereichs in Flugrichtung?
Darf die Kamera nach hinten schauen, unten oder sonstwohin?
Was ist mit einer Gimbal-Aufhängung für die Kamera, welche keine Fluglage mehr erkennen lässt?

Ist fliegen auf direkte Sicht mit einem ab und an erfolgendem kurzen Kontrollblick auf den Monitor FPV?
Muss die Kamera dabei an der RC befestigt sein oder auf einem RC-Standort unabhängigen Stativ?
Was ist, wenn nur Zuschauer auf den Bildschirm schauen? Ich jedoch das Modell mit den Augen im Blick behalte.

FPV sagt nach meiner Interpretation dreierlei gänzlich verschiedene Dinge aus, welche sich zwar ergänzen können, aber nicht zwingend müssen - je nach Definition kann es sogar nur eines von allen Dreien alleine sein.
1. Es sind Aufnahmen (live Übertragene oder nur auf einem Speichmedium Aufgezeichnete) einer Camera welche aus der Perspektive des ferngesteuerten Modells erlangt wurden
2. Es ist eine Technik (Hardware zur Bildübertragung vom Modell zu einem Bilddarstellungsgerät)
3. Eine Fernsteuermethode bei der der Steuernde nur mit den Sichtinformationen die aus dem Führerstand des Modells gewonnen werden das Modell navigiert.

Ich denke, wenn jeder sich mal ein wenig Gedanken darüber macht, dürfte es einfach sein zu ergründen, was ein Gesetz vorschreibt, eine AE/EAE bedingt oder eine Versicherung ausschliesst.

Ich wünsche alles frohes vor- und nachösterliches FPV-Fliegen! Mit und ohne Kamera, Brille oder Monitor.

Glück ab!
 
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Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#2
Übersetzt man "First Person View" mit dem Langenscheidt, kommt "Ego Perspektive" heraus. Ego bedeutet ja bekannter Maßen "Ich" oder "Selbst".

Also fliegen aus der "als wäre ich selbst an Bord Perspektive" trifft es wohl am ehesten.

Gruß BT
 

Jorge

Erfahrener Benutzer
#3
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was es da zu ergründen gibt oder warum überhaupt eine philosophische Betrachtung notwendig sein sollte? Fast alle - mich eingeschlossen - betreiben fpv nicht wie es der Gesetzgeber vorgibt, denn kaum einer wird einen aktiven spotter mit Funke im ls Betrieb daneben stehen haben. Punkt.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#4
... wie es der Gesetzgeber vorgibt, denn kaum einer wird einen aktiven spotter mit Funke im ls Betrieb daneben stehen haben.
Im Gesetz kommt FPV überhaupt nicht vor, daher gibt es gesetzlich auch keine Vorgaben speziell für FPV.

Wir betreiben Modellflug und die dort gültigen Regeln sind gesetzlich relevant. Die Versicherungen können weitere Bedingungen machen.
 

Jorge

Erfahrener Benutzer
#5
Ja und das heisst Sichtflug, d.h. Der aktive Pilot musst dein Modell jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines aktiven spotters, weil es sonst dem Sichtflug nicht entspricht. Ich weiß dennoch nicht was dieser thread soll, so was ist1000 mal durchgekaut werden, und eine richtige Lösung wird es nicht geben, ausser festzustellen, das sich unser Hobby leider ziemlich in der Grauzone bewegt, wenn man sich die Brille aufsetzt. Ich hab das Problem auch, seit ich mir eine Brille gekauft habe. Davor war alles klar....
 
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flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#7
Laut dem Justitiar des DAeC gilt der Sichtflug nur für Modellflugzeuge über 25kg.
Da scheinst DU leider nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein.-...lesen...-> modell-flieger (Ausgabe April/MAi 2015) , Flugmodellsport im DMFV, Seite 32, Absatz: "Was gibt es dabei zu beachten" in dem Artikel geht es unter anderem um FPV. Es würde einigen hier gut tun, sich den ganzen Artikel mal reinzuziehen, dann würden endlich mal einige auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und endlich begreifen, (oder auch nicht) das es ziemlich viel Grütze gibt die hier verbreitet wird. Auch wenn man Multirotor fliegt und sich die Gegend via Videobrille anschauen will, ist und bleibt es dennoch Modellflug mit all seinen Vorschriften. Jedes Flugmodell welches aktiv gesteuert wird, ist auf Sicht zu fliegen in Deutschland, egal ob 3kg oder 27kg, ebenso wie Long Range Flight´s in D nicht erlaubt sind. Naja, ausser Flyaway´s von einigen DAU´s evtl. :-D
Und bevor das große Geschrei jetzt losgeht, was mir jedoch meterweit am A..vorbeigeht..LOL..Verstöße treffen ALLE von uns, wie ernst es war zeigt 2014, da sind wir nur knapp einer neuen Gesetzesregelung für Modelle unter 5kg entgangen, dies wurde jedoch durch den DMFV abgebogen. Ursache waren Vollidioten, die alles besser wussten und ihre Multikopter u.a. Modelle regelwidrig durch den Luftraum bewegten. Quelle u.a. modell-flieger (Ausgabe August/September 2014) Seite 7.
Manchmal habe ich den EIndruck, daß einige beim AUfsetzen der Brille...das Gehirn abschalten...leider.
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#8
Es mag ja sein, dass es der DMFV anders sieht. Ich kann den Artikel nicht lesen.
Da es keine gerichtliche Entscheidung gibt, gibt es unter Juristen durchaus unterschiedliche Ansichten.

Die Begründung des DAeC-Justitiars ist sehr ausführlich auch mit Verweisen auf Gesetze, Urteile und offizielle Aussagen. Ist nicht einfach zu lesen und zu verstehen, aber interessant. dd8ed hatte es hier mal verlinkt.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#9
ich denke mal der DMFV hat da wenig Spielraum für eigene Interpretationen der deutschen Rechtssprechung. Ganz im Gegenteil, bisher war es immer so das gerade DER DMFV sich für die Allgemeinheit stark gemacht hat.
 

Jorge

Erfahrener Benutzer
#10
So wie die Modellflugpflichtversicherung auch für Modelle unter 5 kg gilt, gilt auch die Sichflugbedingung für Flugmodelle, keine Ahnung wo das mit den 5 kg herkommt. Die 5 kg ist lediglich die Regelung ob man auf einem Platz mit allgemeiner Aufstieggenehmigung fliegen muss, oder ob man eine gesonderte Aufstiegsgenehmigung für das Modell braucht. Also effektiv Vereinsplatz. Nirgendwo habe ich gelesen, dass der Sichtflug nur auf Modelle über 5 kg gilt. Dagegen die Aussage der "Justitiar vom DAeC"...das hätte ich gerne mal direkt irgendwo gesehen, und selbst dann wäre ich skeptisch...aber irgendwie ist das wieder ein Deja Vu...oder ewig grüßt das Murlmeltier Thread.

P.S. bitte hier mal lesen, dann brauchst du das DMFV Heft auch nicht haben
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
unter Frage: Darf ich autonom fliegende Modelle betreiben (Drohnen, UAVs)?
sorry und das glaube ich eher...
 
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Warudo

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#11
Der von dir angesprochene Abschnitt bespricht "autonom (selbststeuernd) operierende, motorgetriebene, unbemannte Luftfahrzeuge". Dieser Abschnitt scheint nur das autnome Fliegen als Kriterium zu verwenden und erwähnt FPV überhaupt nicht.
Außerdem, was ist dann mit einem Acro Naze32 mit Motor aus bei Failsave? Da ist gar nichts autonom oder selbststeuernd, da gibts nur "Ich steuere" oder den Flugmodus "Stein". Trotzdem kann man mit FPV und Brille fliegen. Ebenso bei herkömmlichen Fächenmodellen, bei denen die Servos direkt am Empfänger hängen.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#14
dd8ed hatte es hier mal verlinkt.
Herrschaft haben geläutet ?
Biddeschön: http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/Schriftenreihe/BuKoMod_TN1401.pdf

Bevor das grosse Gezeter losgeht:
Das ist die Interpretation der Regularien des Luftrechtes eines auf den Bereich Recht im Modellflug spezialisierten Anwaltes.
Also das, was der Verordnungsgeber niedergeschrieben hat. Ob der Verordnungsgeber das auch so gemeint hat, steht auf einem anderen Blatt. Nur sollte er schon das schreiben, was er meint.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#15
ich denke mal der DMFV hat da wenig Spielraum für eigene Interpretationen der deutschen Rechtssprechung.
Frage zwei Anwälte und Du bekommst drei Antworten. :)

dd8ed hat den Artikel, den ich meinte, ja hier oben verlinkt. Danke dafür.
Und einfach mal in Ruhe und konzentriert durchlesen.

Ja, das ganze ist die Meinung eines Anwaltes. Genauso wie (vermutlich) das in dem von Dir gemeinten Artikel geschriebene. Denn ein Urteil gibt es bisher nicht dazu und solange es das nicht gibt, kann es bezüglich der Auslegung von Gesetzen unterschiedliche Auffassungen geben.
Allerdings halte ich Walter Felling als spezialisierten Anwalt für sehr fachkundig im Bereich Modellflug und(!) die Erklärung ist sehr ausführlich und detailliert. Ob der Gesetzgeber es so "gemeint" hat, was er ins Gesetz geschrieben hat, steht auf dem anderen Blatt.

Die 5 kg ist lediglich die Regelung ob man auf einem Platz mit allgemeiner Aufstieggenehmigung fliegen muss, oder ob man eine gesonderte Aufstiegsgenehmigung für das Modell braucht.
Nicht ganz. Die 5kg ist eine(!) der Bedingungen für erlaubnisfreien Modellflug. Über 5kg braucht man auf jeden Fall eine Aufstiegserlaubnis oder man fliegt auf einem Platz mit Aufstiegserlaubnis oder Aufstiegsgenehmigung. Plätze mit Aufstiegsgenehmigung sind sehr selten und diese werden auch nicht mehr erteilt. AFAIK.

Nirgendwo habe ich gelesen, dass der Sichtflug nur auf Modelle über 5 kg gilt. Dagegen die Aussage der "Justitiar vom DAeC"...das hätte ich gerne mal direkt irgendwo gesehen, und selbst dann wäre ich skeptisch.
Nein, es geht um "Sichtflug nur für über 25kg". Verlinkt ist der Artikel jetzt. Schau es Dir an, aber natürlich ist es nur eine Meinung eines Anwaltes.

P.S. bitte hier mal lesen, dann brauchst du das DMFV Heft auch nicht haben
Das kenne ich.

unter Frage: Darf ich autonom fliegende Modelle betreiben (Drohnen, UAVs)?
Das ist auch richtig. Komplett autonomer Flug ist (egal ob innerhalb oder außerhalb der Sichtweite) nicht erlaubt.
Von autonomem Flug habe ich aber auch nichts geschrieben. Es ging um FPV außerhalb der Sichtweite.

BTW,
wenn "nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers" so fest gelten würde, dann würde auch ein Spotter nichts nutzen. Denn der Spotter steuert nicht, sondern der Pilot hinter der Brille. Auch dazu gibt es einen älteren Artikel von Walter Felling.
Ein Spotter oder L/S-Verbindung ist nirgendwo gesetzlich erwähnt oder gefordert.
Anders sieht es bei den Versicherungen aus. Diese fordern durchaus evtl. Spotter mit oder ohne L/S-Verbindung und Flüge nur innerhalb der Sichtweite des Spotters.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#16
Das ist auch richtig. Komplett autonomer Flug ist (egal ob innerhalb oder außerhalb der Sichtweite) nicht erlaubt.
Von autonomem Flug habe ich aber auch nichts geschrieben. Es ging um FPV außerhalb der Sichtweite.
Die spannende Frage ist: Was ist "autonomer Flug" ?
ich persönlich würde selbst das Abfliegen von Waypoints nicht als "autonomen" sondern als "automatisierten" Flug betrachten, da hier ein fest vorgegebens Programm abgearbeitet wird, ohne das der Flieger eigene Entscheidungen trifft.
Solange der Steuerer jederzeit Einfluss nehmen kann und in Sichtweite fliegt, sehe ich absolut kein Argument dagegen. Gäbe es das, wäre auch der altehrwürdige Kleine Uhu mit seiner Thermikbremse (die mit der Zündschnur, falls das noch einer kennt) zu beanstanden. Magnetgesteuerter Freiflug erst recht und Kreisel auch.
Und das wird ja wohl kaum einer tun wollen, es sei denn, er will sich mal blamieren.

BTW,
wenn "nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers" so fest gelten würde, dann würde auch ein Spotter nichts nutzen. Denn der Spotter steuert nicht, sondern der Pilot hinter der Brille. Auch dazu gibt es einen älteren Artikel von Walter Felling.
Ein Spotter oder L/S-Verbindung ist nirgendwo gesetzlich erwähnt oder gefordert.
Anders sieht es bei den Versicherungen aus. Diese fordern durchaus evtl. Spotter mit oder ohne L/S-Verbindung und Flüge nur innerhalb der Sichtweite des Spotters.
Das Luftrecht hinkt der aktuellen Entwicklung hinterher. Als die LuftVO geschrieben wurde, wusste noch keiner was ein "Spotter" ist.
So erstaunlich das klingen mag, aber der FPV-Betrieb mit Spotter ist sogar ein starkes Argument pro FPV. Unabhängig von der momentan unklaren Definition des Steuerers in dieser Situation schauen hier 4 Augen auf Modell und Luftraum und die sehen bekanntlich mehr als 2. Es gibt einen "Sicherheitspiloten". Das bedeutet, dass z.B. der Orientierungsverlust eines Steuerers (das kann auch der Spotter sein) abgefangen werden kann. Es stehen mehr Informationen über die Position und Situation im Luftraum (beim Spotter) und die Fluglage (beim Brillenträger) zur Verfügung. Wenn beide unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten haben, ist der Flug damit sogar sicherer als beim "normalen" Flug mit nur einem Steuerer. Es sind dann natürlich immer 2 Leute notwendig, aber das gibt es in anderen Sportarten auch.
Spielt mal alleine Fussball.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#17
Solange der Steuerer jederzeit Einfluss nehmen kann und in Sichtweite fliegt, sehe ich absolut kein Argument dagegen.
Ja, das ist kein autonomer Flug, da der Pilot jederzeit die Kontrolle hat. Ein Waypointflug außerhalb der Funkreichweite ist ein autonomer Flug. Das passt auch gut zu Auflagen, die einige gewerbliche in ihren Aufstiegserlaubnissen haben. Dort sind automatische Waypointflüge erlaubt, solange jederzeit die Kontrolle über das Luftfahrzeug übernommen werden kann, also innerhalb der Funkreichweite.

Das Luftrecht hinkt der aktuellen Entwicklung hinterher. Als die LuftVO geschrieben wurde, wusste noch keiner was ein "Spotter" ist.
Natürlich. Und genau gibt es auch keine gesetzliche Spotterpflicht. Die Versicherungen hingegen...

So erstaunlich das klingen mag, aber der FPV-Betrieb mit Spotter ist sogar ein starkes Argument pro FPV.
...
Da hast Du gar nicht so Unrecht.
Viele Sachen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber trotzdem sinnvoll.
 
#19
Autonom = unabhängig, selbstbestimmt, eigenen Regeln folgend ...
Also ist nach Definition ein abfliegen von Wegpunkten bei denen man jederzeit eingreifen kann nicht autonom.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#20
Autonom = unabhängig, selbstbestimmt, eigenen Regeln folgend ...
Also ist nach Definition ein abfliegen von Wegpunkten bei denen man jederzeit eingreifen kann nicht autonom.
Genau so isses.
Das Abfliegen von Waypoints ist letzlich ein Regelungsvorgang in dem das System den Ist-Zustand an einen vorprogrammierten Soll-Zustand angleicht. Wichtige äussere Einflüsse wie z.B die Situation im Luftraum gehen darin nicht ein. Stichwort "See and Avoid". Da werden keine situationsabhängigen Entscheidungen getroffen und vor allen Dingen wird der Soll-Zustand nicht geändert.
Solange das alles unter der Kontrolle der übergeordneten Instanz des beobachtenden Steuerers geschieht, ist das ja völlig in Ordnung.
Ein Sonderfall wäre RTH. Wenn der Pilot den Schalter rumschmeisst, damit der Flieger nach Hause kommt, ist das sozusagen legitimierte Faulheit. Er hat ja immer noch die Kontrolle, wenn er sich jetzt nicht gerade ein Bier holt. Er kann es ja auch wieder ausschalten.
Wird RTH aber durch eine Störung ausgelöst und dem Steuerer dadurch die Kontrolle entzogen, halte ich die Sicherheitsfunktion des RTH gegenüber dem sicheren Crash für das höhere Gut. In diesem Fall muss die Forderung der Kontrollmöglichkeit durch den Steuerer definitiv gegenüber dem Rettungspotential von RTH zurücktreten. Nötigenfalls muss die rechtliche Situation angepasst werden.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
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