Wie ist die rechtliche Situation in der gewerblichen Luftbildfotografie mit UAV

#1
Wie ist die rechtliche Situation in der gewerblichen Luftbildfotografie mit UAV

Ich bin gewerblicher Dienstleister für Luftaufnahmen und bin momentan etwas verwirrt wie die rechtliche und Gesetzliche Lage ist. Viele verschiedene Aussagen und Ansichten von noch mehr verschiedenen Quellen…

Nun hier meine Fragen:

Brauche ich als Inhaber einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für UAV für einen Flug in einem Dorf oder in einer Stadt zwingend eine Erlaubnis vom Ordnungsamt / der Polizei oder habe ich nur eine Informationspflicht gegenüber diesen Behörden, soll heißen, ich gebe per Email oder per Telefon dem Ordnungsamt und der Polizei vorher bekannt wo und wann ich mit meinem UAV aufsteige und die Angelegenheit ist für mich erledigt - ich habe sozusagen meine Informationspflicht erfüllt - oder brauche ich trotz allgemeiner Aufstiegserlaubnis noch zusätzlich das Einverständnis vom OA oder der Polizei? Da das OA ja teilweise nicht immer erreichbar ist, z.B. am Wochenende, würde daraus ja ein Nachteil für mich entstehen wenn ich ohne extra Erlaubnis nicht für einen kurzfristigen Auftrag z.B. auf einem Sonntag mit meinem UAV fliegen dürfte.

Außerdem möchte ich gerne noch in Erfahrung bringen, wie es ist, wenn ich von einer öffentlichen Strasse / von einem Bürgersteig / einer Parkbucht aus starte, um dann z.B. einen Überflug über einen öffentlichen See in Richtung Stadtzentrum zu machen, jedoch vorher erst in einer ausreichenden Höhe über einige private Grundstücke fliege um zur Position für die richtige Perspektive für die geplanten Filmaufnahmen zu kommen? Diese Überflüge sind laut Gesetz kein Eingriff in das Eigentumsrecht der Grundstücksbesitzer und sind somit ohne rechtliche Konsequenzen durchführbar, richtig oder gibts da noch etwas was ich übersehen habe?

Wie Sieht es mit der Veröffentlichung von Luftaufnahmen aus die ein Panorama einer Stadt oder von einem Dorf zeigen, z.B. besagte Filmaufnahme mit Überflug über einen See in Richtung Stadtzentrum mit Gotteshaus und Zentrum? Fällt das unter die Panoramafreiheit oder brauch ich für die Veröffentlichung die Freigabe der Stadt?

MfG & großen Dank schonmal für viele Antworten!
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#2
Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Teilweise darf man nur ausserhalb der Ortschaft (gelbes Ortsschild) fliegen, teilweise muss man Absperrungen aufstellen. In der Regel genügt die Informationspflicht. Am besten Du telefonierstbmit der für Dich verantwortlichen Stelle, notierst dessen Namen und verhältst dich entsprechend dessen Vorgaben. Da Du ja bereits eine AG und entsprechend Versicherung hast, geht es ja nur nochmals um eine individuelle Verhaltenseinweisung. Vielleich kann er sogar individuelle Tipps geben, wenn Du Details zu Deiner Lokation, voraussichtliche Tageszeit und sonstige Rahmenbedingungen gibst.
Eine Aufstellung mit deren Kontaktseiten nach Bundesländern habe ich hier gemacht:

http://fpv-community.de/showthread....tiegsgenehmigungen-bei-nicht-Freizeitfl%FCgen
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#4
Was der Verweis soll, entzieht sich meiner Erkenntnis. Ausser SUFU, Hinweise auf die LFGs, grundsätzlichem und noch schlimneren Getrolle wird nicht explizit auf die Frage eingegangen.
Denn meine Erfahrung bei Gesprächen mit den AAG-Verantwortlichen Stellen in einem Teil Bayerns, Baden Würtemberg, Hessen und RLP brachten zum Ergebnis, dass es individuelle Unterschiede zwischen den BLern gibt, die nichts direkt mit LFGs oder Zivilrecht zu tun haben, sondern landesspezivische Vorgaben sind. Die 100m Max Höhe und nicht über Menschen sind nur der kleinste gemeinsame Nenner.
Sollte bei mir eine AG oder AAG notwendig werden, dann werde ich neben dem ausgefüllten und gefaxten Formular auf jeden Fall nochmals ein tiefergehendes Gespräch mit der entsprechenden Stelle führen.
In alken Fällen waren die Damen und Herren sehr freundlich und die Gespräche infirmativ. Den Stellen liegt daran, dass die potentiellen Flieger alles richtig machen und der Ruf der Kopterflieger nicht noch mehr geschädigt wird, es geht nicht nur um ne schnelle Einnahme für ein Formular, wie manche immer mutmassen.

Der von Dir verlinkte Fred ist ein gutes Argument für eine strenge Administration - leider!
 
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