Wiesbaden: CTR-Luftraum des US-Airfield Erbeheim

borg1

Erfahrener Benutzer
#1
Wiesbaden: CTR-Luftraum des US-Airfield Erbeheim (F,WI,MZ)

Wichtiger Hinweis:
Auch nach dem 1.Juni 2015 muss, wer im CTR-Luftraum des militärischen US-Airfield Erbenheim mit Modellflugzeug oder UAV fliegen will bei der Base Ops den Flug mit Lokation voraussichtlicher Höhe, Modell, Fluggewicht anmelden. Per NOTAM werden andere im entsprechenden Bereich befindliche Maschinen über den Flug informiert.
Es spielt dabei keine Rolle ob es sich um ein Modellflug oder UAV-Flug mit Hessischer oder Rheinlandpfälzer Aufstiegsgenehmigung handelt.
Detailiertere Angaben gebe ich in Kürze noch bekannt.
 
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Mayday

Expert somehow
#2
Öööhhhmmm. Ok, aber was ist neu? War doch eindeutig klar, denn die CTR wird nicht von der DFS geregelt und taucht auch nicht in der entsprechenden Liste auf. Also alles wie immer.
 
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Mayday

Expert somehow
#4
Ja, das ist aber so dargestellt komplett überflüssig. Erst einmal darf man eh nur in bestimmten CTR's mit den Erleichterungen fliegen gehen. Und nicht-DFS kontrollierte CTR's sind ohnehin ausgenommen. Also ändert sich in vielen Fällen am Verfahren nichts.
NOTAM kommt für sowas auch nur sehr selten in Betracht, weil es in der CTR nicht allzu viel Sinn hat.

Deshalb war ich über den Thread etwas verwundert; Er sagt nichts aus, was neu wäre oder für Legalflieger (...) Belang hätte.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#5
2012 erhielt ich noch eine "pauschale" Freigabe für Flüge bis 50m. Auch im vorletzten Jahr erhielt ein Kollege diese Aussage für Wiesbaden. In den vergangenen Jahren hatte ich keinen Anlass/Absichten in entsprechendem Raum zu fliegen. Aufgrund der angekündigten DFS-Änderung und möglicherweise geplanter Flüge fragte ich erneut nach dem aktuellen und evtl. künftig geplanten Prozess nach.
Da aus der DFS-Pressemitteilung teils sehr individuell redaktionell bearbeitete Zeitungs, Internet und und TV-Aussagen werden (immer noch besser als gar nichts) aber auch in den Foren immer wieder nach "mein Acker hinterm Haus liegt im Rosa Bereich des Flugplatzes Posemuckl" gefragt wird , halte ich es für sinnvoll, gerade bei militärischen und ausländisch betreuten Scenarien, darauf hinzuweisen, dass hier eine andere Regelung - weiterhin - gilt. Vor allem, Erbenheim, RheinMain und Langen ergeben zusammen einen sehr grossen CTR-Raum mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen.
 
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Mayday

Expert somehow
#6
Da hast Du sicher Recht. Wäre dann nur sinnvoll, das unter ein Allgemeinthema zu packen. Denn bis auf die aufgeführten CTR's sind alle verbleibenden immer noch nur eingeschrönkt nutzbar.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#7
Na ja, ob Allgemein oder Wissen, das überlasse ich den Mods (will kein Doppelpost).

Dass sich die DFS-Veröffentlichung nur auf die in ihrer Allgemeinverfügung UND aktuellen Pressemitteilung DEUTLICH AUFGEFÜHRTEN Flugplätze bezieht, scheint angesichts des zahlenmässig grossen Jubels uns vieler gepostet "jetzt darf ich..."-Kommentare in vielen Foren von Kollegen die an irgendwelchen Regional oder Privatflugplätzen leben, noch nicht so richtig erkannt worden zu sein. Vielleicht liegt es auch an einer immer grösseren zeitgemässen allgemeinen Leseschwäche bei Texten die die Zeichenzahl von 160 überschreiten. Vielleicht sollten die DFS und andere Organe ihre Veröffentlichungen auf 160 Zeichen beschränke ;)
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#8
Kommunikation ist eben nicht was A sagt, sondern was B versteht (verstehen will).
Auch in der Arbeitswelt habe ich schnell gelernt, das Vorgesetzte ihre Mails nur überfliegen. Alles was länger ist als ein paar kurze aussagekräftige Sätze, wird nur noch überflogen und damit gehen wichtige Informationen verloren. Gerade in Gesetzen oder solchen Festlegungen habe ich aber das Gefühl, dass bewußt etwas "schwammig" formuliert wird, damit die Gerichte auch noch was zu tun haben. Ist eben dann Auslegungssache.
Wenn wirklich gewollt wäre, dass die Leute über sowas aufgeklärt werden, dann würde man solche Sachen nicht mehr frei verkaufen, sondern vorher oder spätestens beim Verkauf schon vom Gesetz her beim Händler darüber informieren. War es nicht so, dass man für Kampfhunde ein Zeugnis oder sowas braucht? Vielleicht sollte man eine theoretische Prüfung über Rechte und Pflichten beim Modellflug einführen. Erst wenn man die hat, darf man fliegen. Dann sind die Leute zumindest halbwegs aufgeklärt. Waffen gibt's ja auch nur mit Waffenschein zu kaufen.

Gruß Mike
 
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borg1

Erfahrener Benutzer
#9
Absolute Zustimmung!
Wenn jemand Flügen im Luftraum der Airbase Wiesbaden beabsichtigt, kann er sich gerne per PM mit mit in Verbindung setzen. Ich gebe dann weitere Informationen. Eine komplette Veröffentlichung von Telefon und Mail liegt aus Missbrauchsgründen nicht in unserem und im Interesse des Airfields.
 
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