Zollproblem mit FlySky CT6

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DasKibby

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#1
Ein Bekannter aus Amerika wollte mir diese Woche eine seiner Fernbedienungen schicken, leider hat er keine Bedienungsanleitung beigelegt, und nun liegt das gute Stück beim Zoll und darf mangels Konformitätserklärung nach FTEG §10 (3) und mangels deutscher Gebrauchsanweisung (ProdSG §3) nicht eingeführt werden.

Meine Frage ist jetzt, ist das Modell in Deutschland legal, und gibt es eine deutsche Anleitung, oder hat vielleicht jemand eine Idee wo ich schauen könnte? Wird die Fernbedienung vielleicht irgendwo in Deutschland verkauft, dann könnte ich beim entsprechenden Händler nachfragen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#2
das wirst du vergessen könnne. die flysky moduel haben meines wissens nach keine konformitätserklärung für d ;)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#5
Auch ich wiederhole gerne immer wieder solange, bis es jemand richtig umsetzt:

Privatimport ist KEIN Inverkehrbringen!

Private Importeure sind KEINE Hersteller!

Private Importeure sind KEINE Wirtschaftbeteiligte!

CE, Konformität, GPSG und auch das angeführte FTEG sind für private Importe unzutreffend!

Als privaten Import zur Selbstnutzung (auch das "Indievitrinestellen" eines unzulässigen Senders stellt eine "Nutzung" dar) darf man alles importieren, was nicht auf der Einfuhrverbotsliste steht.

CU Eddy

PS: Ist nicht nur meine Meinung...
Ich kann mich auch noch gut an Diskussionen erinnern, wo behauptet wurde, daß nur in EU ausgestellte KE mit CE Gültigkeit besaßen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#6
das sehe ICH genauso, nur wie bringt man das dem "netten" herrn vom zoll bei ?
bis jetzt wurde mit nur mit unfreundlichkeit und regelrechtem auslachen begegnet.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#7
Hmm, Widerspruch gegen einen benachteiligenden Verwaltungsakt einlegen? ;)
Mir fallen noch 1-2 Sachen ein. Du weißt doch, wer zuletzt lacht....

CU Eddy
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#8
@comicflyer
Und, hast du schon mal probiert beim Zoll mit objektiven Argumenten weiter zu kommen? Oder ggf. mit "weiteren Schritten"? (soll jetzt nicht provokant rüber kommen, würde mich nur interessieren, falls ich mal in die Lage kommen sollte)
 
#9
Und wenn man im Internet nachliest steht da
Das das "Einführen als Inverkehrbringen gewertet wird"
was soviel heisst wie ...Arschkarte.Ich hab gerade auch so ein Problem mit dem Zoll und die gehören ja zum Staat und können eh machen was Sie wollen.Ohne Vernunft strikt nach Vorschrift und schick in der Uniform.So ist es leider.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#10
Hi Andreas,
argumentieren heißt diskutieren.
Wenn ich im Ansatz raushören sollte, daß sich jemand querstellen wird, schöpfe ich die rechtlichen Möglichkeiten aus und diskutiere nicht. Es ist dann besser, einen Richter als neutrale Person (ggfls bis BGH) anzurufen, als sich mit Leuten, die mir ein X für ein U vormachen wollen, rumzuärgern.

Alles was eine Behörde zu Deinem Vor- oder Nachteil tut, ist ein Verwaltungakt, zu dem ein Bescheid mit Widerspruchsbelehrung gehört.
Ich würde mir zunächst mal schriftlich geben lassen, aus welchem (möglichst zutreffenden) Rechtsgrund die Überlassung eines Artikels verweigert wird. Das Web ist voller Infos über die dann angeführten Vorschriften. Also schön lesen (mache ich fast regelmäßig!!!) und dann den Widerspruch formulieren. Dem Widerspruch muß eine schriftliche Stellungnahme durch das Amt folgen, entweder wird abgeholfen oder nicht. Aber man hat jetzt eine Handhabe für eine Klage vor dem VG.

Wenn das dann einige wirklich mal machen, haben die noch mehr zu tun. Wer mag das schon?

Es gibt bei der ganze Sache 3 Möglichkeiten:
Entweder wird alles durch unwiderlegte Behauptungen und unangefochtene Handlungsweisen immer weiter eingeengt,
oder der Modellbau-Bürger erkämpft sich seine Rechte zurück
oder diese Vorgehensweise wird endlich durch ein Gericht (schlussendlich BGH) gedeckelt.

Komisch ist auch, daß hier zB mit der RC-Anlage die Einfuhr in die EU verweigert werden soll, obwohl diese Anlage längst in der EU (zB Giantcod, Ibäh) verfügbar ist...

Es geht ja angeblich immer um den "Binnenmarkt" und das ist nicht nur D, sondern die EU!

Das das "Einführen als Inverkehrbringen gewertet wird"
Frage: Von wem? Gericht?
Jaja, im GPSG steht im §2 Abs(8) auch was darüber. Dummerweise schließt der "§1 Anwendungsbereich" den privaten Import eben NICHT ein, sondern macht klar, daß das GPSG ausschliesslich auf GEWERBLICHEN Import anwendbar ist! Ansonsten wäre der §1 wohl Müll....
[ergänzung] Link zum GPSG

Auch Ämter können viel behaupten, was am Ende nicht so sein muß.
Zu "Inverkehrbringen" lies mal bei der komnet nach (hängt am NRW-Ministerium). Im Zweifel stell dort eine Frage...
Auch die viel herangezogene 765/2008 macht eigentlich im Artikel 2 unter 1+2 ganz gut klar, wie "Inverkehrbringen" und "Bereitstellen auf dem Markt" zusammenhängen.


CU [size=medium]Eddy[/size]
 

DasKibby

Neuer Benutzer
#11
@comicflyer: Das klingt doch erstmal vielversprechend, Wiederspruch und schauen was wird.

Die Sache wird übrigens immer lustiger, mir wurde angeboten dass die Fernbedienung zurückgeschickt wird, den Quadrokopter, mit fest verklebtem Empfänger kann ich aber ohne Probleme haben...
Im Internet hab ich jetzt gelesen dass die FSCT6 identisch mit der HobbyKing sechskanal ist, die CT6B gibt es ja auch billig im eHafen (Der beim Zoll ist allerdings ein CT6A).
Im Zweifelsfall brauch ich jetzt also nur eine kompatible Ersatzsteuerung.
 
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