FPV Regularien

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dd8ed

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,
ich möchte hier zur Diskussion um das Thema FPV einen Stein ins Wasser werfen und versuchen, angesichts der aktuellen Ereignisse eine SACHLICHE! Diskussion anzuregen.
Um vorneweg klarzustellen, aus welcher Position ich das tue:
Ich bin der Vorsitzende der Fachkommission Funk in der Bundeskommission Modellflug des DAEC. Und ich bin KEIN! aktiver FPV-ler. Ungeachtet dessen beschäftige ich mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema und verfolge die Diskussionen darum. Da das Thema FPV viel mit Funk zu tun hat, fällt das in meinen Aufgabenbereich. Ungeachtet meiner Funktion stelle ich hier meine persönliche Meinung dar, die nicht notwendigerweise den Standpunkt der Bundeskommission Modellflug reflektiert.

Ich glaube, dass die Diskussion um das Thema FPV, die Randbedingungen für einen legalen Betrieb und die Gründe für die teilweise etwas reservierten Standpunkte gegenüber dieser Form des Modellflugs noch mal neu betrachtet werden sollten.

Es geht NICHT! darum das:
FPV-Flieger durch Ausfälle der Technik abstürzen können.
FPV-Flieger durch Schusseligkeit in der Flugvorbereitung abstürzen können.
FPV-Flieger durch Pilotenfehler abstürzen können.
FPV-Flieger durch schädliche, äussere Einflüsse (Wind, Wanderzäune, Springbäume usw.) abstürzen können.
Die Liste lässt sich sicher noch erweitern.

Das sind alles keine Alleinstellungsmerkmale von FPV sondern treffen auf den Modellflug allgemein zu. Es gibt also ein gewisses Risiko, das durch den Betrieb eines Flugmodells ein Fremdschaden verursacht wird. Daher gibt es für diesen Betrieb Vorschriften und eine Versicherungspflicht,unabhängig davon, ob es sich um FPV handelt oder nicht.
Die Vorschriften beruhen auf einem Regelwerk, das bei seiner Entstehung FPV nicht berücksichtigen konnte, da zu diesem Zeitpunkt die Varianten FPV im Hobbybereich nicht existent war. Die aktuellen Versicherungsbedingungen basieren auf diesen Vorschriften und dem Gefahrenpotential, das sich aus dem Betrieb innerhalb des Rahmens dieses Regelwerks ergibt. Ob FPV dabei mit abgedeckt ist, liegt im Ermessen des Versicherers. Manche decken es ab, manche nicht und manche nur unter Auflagen.

Der Unterschied zwischen FPV und „normalem“ Modellflug liegt darin, dass die Sicht des Piloten durch die Einschränkung der Funkübertragung des dem Piloten zur Verfügung stehenden Bildes (z.B. kein räumliches Sehen) über einen vollkommen ungeschützten und sehr störanfälligen Funkkanal erfolgt. Diese Sicht ist aber die Informationsquelle für den Piloten, nach der er den Anforderungen des „See and Avoid“ genügen muss. Ob das im gleichen Umfang gewährleistet ist, wie bei einer Sicht vom Boden aus, steht z.Z. zur Diskussion.
Das ist das Unterscheidungsmerkmal zum „normalen“ Modellflug. Im „normalen“ Modellflug wird die Beobachtung des Modells und des Flugraums von Boden aus als ausreichend betrachtet. Es wäre also zu klären, ob die Beobachtung durch ein Videobild unter den z.Z. gegebenen technischen Rahmenbedingungen ein gleichwertiger Ersatz ist oder welche zusätzlichen Anforderungen notwendig sind, um eine Gleichwertigkeit zu erzielen.
Das Ergebniss dieses Klärungsprozesses muss dann in das aktuelle Regelwerk aufgenommen werden, damit es verbindlich wird.
Daraus ergeben sich dann für den Bereich FPV verbindliche Regeln, aber (und dass ist besonders wichtig) auch verbindliche Rechte. Wenn z.B. FPV in die gesetzlichen Regelungen explizit aufgenommen wird und die Rahmenbedingungen dort festgeschrieben werden, wird es sicherlich schwerfallen, den FPV-Betrieb auf einzelnen Plätzen pauschal zu untersagen und die Versicherungsfrage ist auch vom Tisch. Dann ist es Teil des Modellflugs, den die Versicherer mit abdecken müssen. In diesem Fall dürfte eine Versicherung „Modellflug ohne FPV“ zum Ladenhüter werden.
Es sollte also das Ziel sein, für FPV Verfahren zu definieren, die eine Gleichwertigkeit zu dem traditionellen Verfahren der Beobachtung vom Boden aus erreichen. Darüber hinausgehende Optionen sollten dabei nicht ausgeschlossen werden, wenn die Technik die Sicherheit gewährleisten kann. Was also notwendig ist, ist die Schaffung klarer Regeln und Rechte.
Ein Zurechtbiegen des aktuellen Regelwerks und eine marginale Toleranz der Luftaufsicht und der Versicherer ist dabei auf Dauer nicht der richtige Weg. Sich in der regulativen Grauzone rumzudrücken, geht früher oder später schief. Die Situation scheint gerade eingetreten zu sein.

Noch ein paar Randbemerkungen aus der Position eines Aussenstehenden, der vielleicht etwas emotionsloser auf die Problemetik schaut, als ein direkt Betroffener:

Den Betreibern des Forums hier vorzuwerfen, dass sie durch aktive Beschäftigung mit der Problematik das aktuelle Problem erst hervorgerufen zu haben, zeugt von einer erheblichen Inkompetenz im Umgang mit regulativen Fragen. Es mag ja sein, dass durch die Aktivitäten der Protagonisten dieses Forums ein „schlafender Hund“ geweckt wurde, nur wäre dieser früher oder später durch andere geweckt worden oder er wäre von selber aufgewacht. Wenn der Weckruf ein fataler Schadensfall gewesen wäre, hätte der geweckte Hund sicherlich mehr getan, als die Zähne zu zeigen. Also besser den Hund sanft wecken, damit er nicht sofort zubeisst.
Dieser Vorwurf war mehr als unangebracht und inkompetent.

Es gibt Stellungnahmen zweier qua Amt mit dem Thema befassten Juristen, die sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten. Ich persönlich interpretiere diese Standpunkte nicht als „positv“ oder „negativ“ sondern als 2 Sichtweisen, die in Betracht gezogen werden sollten. Einer beschreibt das Best-Case und der andere das Worst-Case Szenario. Da das Best-Case Szenario selten eintritt, sollte man das Worst-Case Szenario nicht ausser Acht lassen.
Das Worst-Case Szenario zielt auf eine eventuelle Ordnungswidrigkeit ab. Sollte diese OWI von juristischer Seite konstatiert werden, wird die Versicherer ihr dummes Geschwätz von gestern nicht mehr interessieren. Der Verursacher eines Schadens ist dann höchstpersönlich in der Pflicht und da werde zumindest ich persönlich etwas vorsichtig.

Und jetzt kommt der Punkt, bei dem ich persönlich mal Dampf ablassen muss:
Ich war bisher davon ausgegangen, dass es Konsens war dass FPV mit einem Spotter im L/S-Betrieb akzeptabel ist. Ich bin dabei von der allgemein üblichen Interpretation des Begriffs L/S ausgegangen (also Betrieb mit 2 Sender, bei dem der Lehrer unmittelbar die Steuerung übernehmen kann, oder ständig Einfluss auf die Steuerung des Schülers hat) und es ist mir in persönlichen Gesprächen auch so vermittelt worden.
Um es mal sehr provokativ auszudrücken: Das da irgendwo einer rumsteht, der Löcher in die Luft guckt, hatte ich bisher nicht als L/S-Betrieb mit Spotter aufgefasst. Hab ich wohl falsch gelegen.

Just my 2 cents
 
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Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#2
Ich danke herzlich für die ausführliche Stellungnahme. Ich glaube wir alle werden klare Regeln begrüßen, einfach, weil dann die leidigen Diskussionen aufhören und sich, wie oben dargelegt, auch klare RECHTE ableiten lassen.

Insofern wird die aktuelle Diskussion wohl zu einem Ziel führen.
 

Hüpfer

Neuer Benutzer
#3
Gut, als jemand, der nicht (mehr) mit dem herkömmlichen Modellflug befasst ist, stelle ich mich dieser Diskussion sehr gerne.
Von Anfang an sollte man hier auch die Risiken, die der herkömmliche Modellflug mitbringt, erst einmal als Grundlage heranziehen.
Tun wir das mal:

1. "See and avoid" beim herkömmlichen Modellflug.
Beides funktioniert beim herkömmlichen Modellflug nicht. Warum nicht? Nun, ganz einfach: Zum Steueren des Modells muss der Pilot die Fluglage permanent im Blick haben. Das ist die einzige Möglichkeit, das Modell überhaupt auf Kurs zu halten, da es ansonsten von Wind, der nie zu 100% genauen Trimmung, Motorsturz etc. vom Kurs abgebracht wird. Da der Pilot also auf das Modell schauen muss, kann er nicht noch den Luftraum davor beobachten. Entweder das eine, oder das andere, beides Gleichzeitig geht nicht. Die sehr häufigen Zusammenstöße auf Modellflugplätzen belegen das.

Aus diesem Grund stehe ich als FPVler dem herkömmlichen Modellflug ohne Onboard-Videounterstützung sehr kritisch gegenüber.
Während ich als FPVler ständig das in Flugrichtung befindliche Areal im Blick habe, und so Zusammenstöße vermeiden kann, gelingt dass dem Piloten eines herkömmlichen Modells nicht!

2. Das räumliche Sehen funktioniert bei normalem Modellflug ebenfalls nicht besser als bei FPV, da aufgrund des geringen Augenabstandes bei Menschen das räumliche Sehen nur im Nahbereich funktioniert. Bei den im Modellflug üblichen Entfernungen funktioniert sie nicht mehr, Abstände zwischen Objekten in weiter Entfernung werden vom Gehirn extrapoliert. Dieser Mechansimus funktioniert bei FPV genau so: Das Gehirn ermittelt aus dem durch die Augen wahrgenommenem 2D Bild ein 3D Bild.
Da also der herkömmliche Modellflug hier ebenfalls keinen VOrteil hinsichtlich der Sicherheit bietet, ist meine Kritik daran begründet.

3. Letzlich könnte die Stabilität des Videodownlinks noch ein Argument sein, was für den klassischen Modellflug sprechen würde. Tatsächlich ist der Videodownlink ein Point OF Failure, genau so wie z.B. eine Servomechanik oder Elektronik, ein RC-Empfänger, eine Tragflächensteckung usw. Betrachtet man die Anzahl der möglichen Fehlerquellen bei einem klassischen Modellflugzeug, so fällt auf, dass auch hier eine grosse Anzahl von Betriebsrisiken enthalten ist. Bei einem über FPV gesteuertem Flugzeug kommen nur wenige hinzu, die noch dazu nicht mechanisch sind und daher einem geringerem Verschleissausfallrisiko ausgesetzt sind.

Dieser leiche Sicherheitsvorteil reicht meiner Meinung nach nicht aus, um das erhöhte Betriebsrisko eines Flugmodelles ohne Videounterstützung zu kompensieren, weshalb im Ergebnis festzuhalten ist, das die bisherige Genehmigungspraxis beim herkömmlichen Modellflug beschränkt, und demgegenüber beim FPV-Flug erweitert werden sollte.




Hallo zusammen,
Der Unterschied zwischen FPV und „normalem“ Modellflug liegt darin, dass die Sicht des Piloten durch die Einschränkung der Funkübertragung des dem Piloten zur Verfügung stehenden Bildes (z.B. kein räumliches Sehen) über einen vollkommen ungeschützten und sehr störanfälligen Funkkanal erfolgt. Diese Sicht ist aber die Informationsquelle für den Piloten, nach der er den Anforderungen des „See and Avoid“ genügen muss. Ob das im gleichen Umfang gewährleistet ist, wie bei einer Sicht vom Boden aus, steht z.Z. zur Diskussion.
 
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Hüpfer

Neuer Benutzer
#4
Hallo dd8ed,

hier kommt jetzt auch der Punkt, an dem ich gerne mal Dampf ablassen würde, ich schildere dazu mal zwei Fälle aus der Praxis.

1.
Jupp hat sich eine schöne F-18 mit 120mm Schübeler Elektroturbinen gebastelt. Bauer Meier hat ihm erlaubt, auf seinem Feld zu starten, und gleich mal ein langes Stück Weise freigemäht. An einem schönen Sommertag rollt Jupp also seine 4.9 Kilogramm Maschine auf die Wiese und fliegt ein paar Runden. Nach dem Flug schaut er sich das Logging seiner Staudruckmessung an, und stellt begeiteistert fest, dass er die 250 km/H geknackt hat.

2. Hannes hat sich an seinen 12 Gramm leichten Parkzone Vapor eine ultramicro-fpv Ausrüstung gebastelt, die nur 6,5 Gramm wiegt. Das ist kein science fiction, sondern möglich, weil ich nämlich genau das vor einer Woche gemacht habe und es hat funktioniert.
So fliegt Hannes alleine auf der gleichen Wiese, auf der eben noch Jupp unterwegs war, mit seinem 20 gramm Flugzeug ein paar Runden.

Einer von beiden wird anschließend wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung verurteilt.

dd8ed, ich möchte jetzt wirklich, dass Du mir diese Frage beantwortest: Mit genau welchem Argument sollte ich einem Aussenstehenden erklären, dass derjenige, dem auferlegt wird, eine zweite Person mit einer zweiten Fernsteuerung neben sich stehen zu haben, nicht Jupp, sondern Hannes ist. Wie soll man das vermitteln?

Hallo zusammen,
Und jetzt kommt der Punkt, bei dem ich persönlich mal Dampf ablassen muss:
Ich war bisher davon ausgegangen, dass es Konsens war dass FPV mit einem Spotter im L/S-Betrieb akzeptabel ist. Ich bin dabei von der allgemein üblichen Interpretation des Begriffs L/S ausgegangen (also Betrieb mit 2 Sender, bei dem der Lehrer unmittelbar die Steuerung übernehmen kann, oder ständig Einfluss auf die Steuerung des Schülers hat) und es ist mir in persönlichen Gesprächen auch so vermittelt worden.
Um es mal sehr provokativ auszudrücken: Das da irgendwo einer rumsteht, der Löcher in die Luft guckt, hatte ich bisher nicht als L/S-Betrieb mit Spotter aufgefasst. Hab ich wohl falsch gelegen.

Just my 2 cents
 
Zuletzt bearbeitet:

DasWollvieh

Testet alles kaputt
#5
Hallo

Die Regularien für den Modellflug (nicht nur FPV-Flug) sind für mich schwer verständlich. Wenn ich vergleiche welche Richtlinien bez Maschinenrichtlinie gültig sind, vermisse etwas ganz entscheidendes:
Die Risikobewertung!

Eine kurze Erklärung:
In der Maschinenrichtlinie geht es immer um den Schutz des Menschen. Diese Richtlinie umfasst aber nicht nur die technischen Möglichkeiten, sondern welche weitere Massnahmen wie Mitarbeiterschulung, Kennzeichnung u.v.a.m.

Wie eine Gefährdung zu gewichten ist wird mit einer Risikobewertung ermittelt.
Vereinfacht gesagt:
Hohe Wahrscheinlichkeit + hohes Verletzungsrisiko(Tod, Verstümmlung): Hohes Risiko >Starke Einschränkungen im Betrieb

geringe Wahrscheinlichkeit + geringes Verletzungsrisiko (blauer Fleck, Verstauchung) > akzeptabel.

Sie genaue Erklärung findet Ihr HIER:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitssystem

Was ich bez den Regularien für den Modellflug nicht begreife, ist das hier kaum unterschieden wird.
Wenn direkt an einer stark befahrenen Straße geflogen wird und das mit einem 4,9kg Verbrenner ist es doch ganz anders zu
bewerten als eine "Schaumwaffel" im einem sehr dünn besiedelten Gebiet.
Warum triff man hier nicht Unterscheidungen nach dem Prinzip in der Maschinenrichtlinie die seit 2006 europaweit Gültigkeit hat?
Man könnte doch klare Szenarien erstellen und daraus ein Regelwerk erstellen.

Dies wäre mein Beitrag zur Diskussion

Wolfi
(Beruflich tätig als Berater für Sicherheitssysteme und Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#6
Moin,
Hallo dd8ed,

hier kommt jetzt auch der Punkt, an dem ich gerne mal Dampf ablassen würde, ich schildere dazu mal zwei Fälle aus der Praxis.

1.
Jupp hat sich eine schöne F-18 mit 120mm Schübeler Elektroturbinen gebastelt. Bauer Meier hat ihm erlaubt, auf seinem Feld zu starten, und gleich mal ein langes Stück Weise freigemäht. An einem schönen Sommertag rollt Jupp also seine 4.9 Kilogramm Maschine auf die Wiese und fliegt ein paar Runden. Nach dem Flug schaut er sich das Logging seiner Staudruckmessung an, und stellt begeiteister fest, dass er die 250 km/H geknackt hat.

2. Hannes hat sich an seinen 12 Gramm leichten Parkzone Vapor eine ultramicro-fpv Ausrüstung gebastelt, die nur 6,5 Gramm wiegt. Das ist kein science fiction, sondern möglich, weil ich nämlich genau das vor einer Woche gemacht habe und es hat funktioniert.
So fliegt Hannes alleine auf der gleichen Wiese, auf der eben noch Jupp unterwegs war, mit seinem 20 gramm Flugzeug ein paar Runden.

Einer von beiden wird anschließend wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung verurteilt.

dd8ed, ich möchte jetzt wirklich, dass Du mir diese Frage beantwortest: Mit genau welchem Argument sollte ich einem Aussenstehenden erklähren, dass derjenige, dem auferlegt wird, eine zweite Person mit einer zweiten Fernsteuerung neben sich stehen zu haben, nicht Jupp, sondern Hannes ist. Wie soll man das vermitteln?
Ähm,ja
ich hab es mir zur Angewohnheit gemacht, den gesunden Menschenverstand vor Dienstbeginn im Spind einzuschliessen. Ob es dabei um Luftrecht, Fernmelderecht, die STVO oder Steuern geht, ist vollkommen belanglos.
Bei deinem Beispiel sind beide Teilnehmer am Luftverkehr. Dabei ist egal ob 10 Gramm oder 100 Kg. Regeln dafür können immer nur möglichst allgemeingültig formuliert werden und Spezialfälle sind nur SEHR begrenzt addressierbar.
In deinem Beispiel gilt uneingeschränkt die "See and avoid" Regel.
Vergleiche es mal damit:
Egal ober du einen Megaliner-Truck oder ein Klappfahrrad fährst: bei Rot an der Ampel ist Anhalten angesagt.
Anders ausgedrückt: Wenn es einheitliche Regeln gibt, werden die mit dem geringen Gefährdungspotenial dadurch sicherlich benachteiligt. Eine infenitesimal kleine Abstufung der Möglichkeiten anhand des Gefährdungspotentials dürfte aber kaum praktikabel sein. Daher lieber eine einheitliche Lösung, auch wenn da mal eine Kröte geschluckt werden muss.
 

Mayday

Expert somehow
#7
Erst einmal schön, daß eine Diskussionsrunde gestartet wurde. Wenn auch leiser Zweifel aufkommt, ob es nicht recht schnell aus dem Ruder läuft.
Meine Meinung zum regulären ("normalen") Modellflug ist die, daß ein Pilot durchaus in der Lage sein muß, das dem Modell nahe Umfeld zu überblicken. Wenigstens sollte er im wörtlich vorausschauend fliegen können. An unserem Platz gibt es so gut wie keine Zusammenstöße oder auch nur Zwischenfälle, weil recht gesittet geflogen wird. Falls eh nur zepwei Kolkegen in der Luft sind, auch gerne mal durcheinander. Das klappt dann noch gut! Ansonsten gelten eben auch die Platzrunden, die für 1:1er gelten. Und die meisten Modelle vertragen ja durchaus mal, wenn man mal wegguckt...
Zu FPV: Man hat eben nicht alles im Blick, wie man es bei der Luftraumbeobachtung der "Normalos" hätte. Klar, je nach Objektiv hätte man mehr oder weniger Blickfeld. Aber selbst bei den großen Fliegern hat es schon Fälle gegeben, wo zwei ineinander geflogen sind, weil die grob in die gleiche Richtung unterwegs waren. Und so unwahrscheinlich ist das nicht! Es gibt reichlich "near misses", weil man als Pilot selten nach links und rechts hinten guckt. Obwohl man es könnte. Von Vorflugregeln ist da noch gar nicbt mal gesprochen! Und auch die gelten für Modellflieger.
Kommt also ein Flieger von rechts an und wird von links einfach übersehen, dann kann es eben schon mal teuer werden.
Aus der Normalperspektive zieht man doch dann eher den Flieger aus der Bahn, auch wenn der Vertikal ganz anders aufgestellt ist. Da obsiegt dann eben der Zweifel vor dem Mut- hoffentlich!

Die Technik verleitet eben heute zu einem Verhalten, was es aus vielerlei Gründen vor gar nicht so langer Zeit nicht gegeben hat. Fortschritt ist schön, keine Frage. Und die meisten setzen sich und den nebenan Fliegenden sicher auch noch Grenze, die als vernünftig anzusehen ist. Dabei geht es weniger um die Frage, ob der 100mW Sender noch ok ist oder ob der nicht-FPV Flug kurz hinter der Buschreihe her angemessen war etc, als vielmehr um ein generelles Verhalten mit den neuen Möglichkeiten.
Irgendwi zwischen Freiflug und "echtem" Flug sind war ja nun mal anzusiedeln.
Mir als professionellem Piloten liegt es sehr nahe, daß trotz allem Spaß jeder sein Handeln und die möglichen Folgen begreift. Mal über die Stränge zu schlagen, ok... Wer fährt mit 50 durch den Ort?
Aber man sollte immer die Folgen seines Handelns im Auge behalten.
So lange aber die größten Selbstdarsteller die dicksten Pralinen bekommen, wird es schwierig. Und mal ehrlich: Wieso sollten Versicherungen vor sowas die Augen verschließen??

Meine Auffassung von Lehrer-Schüler Betrieb war immer der, daß ein Leher eingreifen können muß. Fliege ich non-FPV und de Flieger ist nur fünf Meter über dem Boden, dann kann auch ein Lehrer nix mehr machen. Wieso sollten sich die Reaktionen ändern oder Regeln umgeschrieben werden, weil einer der Beiden eine Brille auf hat? Fliegt das Modell damit anders? Ja, wenn dann doch eher ruhiger und weniger belastet.
Vielleicht würden Kombinationen von FPV mit AP und/oder RTH helfen, diesen Spotterunsinn zu stoppen!
FPV+AP (mit Position Hold oder return to home)=Fliegen alleine!
Bei sorgsamen Einbau ist die Technik besser als wir!
 
Zuletzt bearbeitet:

Hüpfer

Neuer Benutzer
#8
Ich befürchte, dem Eingangssatz Deines Postings nicht widersprechen zu können, denn andernfalls würdest Du nicht unterstellen, dass man das Problem nur mit einer infenitesimal kleinen Abstufung der Möglichkeiten lösen könnte. Du würdest dann nämlich eine Regelung wie "Spotterpflicht ab 1 KG Modellgewicht" vorschlagen.
Oder empfindest Du die bisherige Regelung der Gewichtsklassen im Modellflug (über unter 5KG, noch schwerere Grossmodelle), so wie sie existiert, auch schon als so infenitesimal kleine Abstufung, dass sie nicht mehr praktikabel ist?

Aber ich gehe davon aus, dass ich auch auf diese Frage keine schlüssige Antwort erhalten werde, weil Befangenheit gegenüber einer technischen Neuerung wohl hier die Diskussion seitens der klassischen Modellflieger prägen wird...

Moin,

Ähm,ja
ich hab es mir zur Angewohnheit gemacht, den gesunden Menschenverstand vor Dienstbeginn im Spind einzuschliessen. Eine infenitesimal kleine Abstufung der Möglichkeiten anhand des Gefährdungspotentials dürfte aber kaum praktikabel sein. Daher lieber eine einheitliche Lösung, auch wenn da mal eine Kröte geschluckt werden muss.
 
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dd8ed

Erfahrener Benutzer
#9
Moin,
Hallo

Die Regularien für den Modellflug (nicht nur FPV-Flug) sind für mich schwer verständlich. Wenn ich vergleiche welche Richtlinien bez Maschinenrichtlinie gültig sind, vermisse etwas ganz entscheidendes:
Die Risikobewertung!

Eine kurze Erklärung:
In der Maschinenrichtlinie geht es immer um den Schutz des Menschen. Diese Richtlinie umfasst aber nicht nur die technischen Möglichkeiten, sondern welche weitere Massnahmen wie Mitarbeiterschulung, Kennzeichnung u.v.a.m.

Wie eine Gefährdung zu gewichten ist wird mit einer Risikobewertung ermittelt.
Vereinfacht gesagt:
Hohe Wahrscheinlichkeit + hohes Verletzungsrisiko(Tod, Verstümmlung): Hohes Risiko >Starke Einschränkungen im Betrieb

geringe Wahrscheinlichkeit + geringes Verletzungsrisiko (blauer Fleck, Verstauchung) > akzeptabel.

Sie genaue Erklärung findet Ihr HIER:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitssystem

Was ich bez den Regularien für den Modellflug nicht begreife, ist das hier kaum unterschieden wird.
Wenn direkt an einer stark befahrenen Straße geflogen wird und das mit einem 4,9kg Verbrenner ist es doch ganz anders zu
bewerten als eine "Schaumwaffel" im einem sehr dünn besiedelten Gebiet.
Warum triff man hier nicht Unterscheidungen nach dem Prinzip in der Maschinenrichtlinie die seit 2006 europaweit Gültigkeit hat?
Man könnte doch klare Szenarien erstellen und daraus ein Regelwerk erstellen.

Dies wäre mein Beitrag zur Diskussion

Wolfi
(Beruflich tätig als Berater für Sicherheitssysteme und Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
Dazu kann ich dir aus professioneller Sicht als CE-Zertifizierer eine im Sinne des Modellflugs kurze und knappe Antwort geben.
Wir bewegen uns hier im Hobby-Bereich in dem jedes Flugsystems zunächst mal einmalig ist. Eine qualifiierte Risikbewertung für jedes individuelle Flugsystem zu erstellen liegt sicherlich ausserhalb der Möglichkeiten und Qualifikation von Otto Normalmodellflieger. Daher ist es notwendig, in diesem Bereich EINFACHE Regeln, die durch den normalen Sterblichen umsetzbar sind, zu schaffen, die nicht die individuelle Bewertung eines Sachverständigen erfordern. Das wäre allein durch die entstehenden Kosten das Ende des Hobbies. Ich kenne deinen Stundensatz nicht, aber meiner dürfte die Mehrzahl der Hobbykassen sprengen.
Gruss
Frank
 

Hüpfer

Neuer Benutzer
#10
Und wo ich gerade dabei bin, hier noch ein lustiges kleines Beispiel zum Thema "Störung der Videofunkstrecke: Legenden der Unwissenheit"

1. Hans-Georg freut sich: Endlich mal einen Timeslot gefunden, seine 12 Kilogramm Messerschmidt mit Benzinmotor auf dem Modellflugplatz zu starten. Selbstverständlich mit seiner altgedienten 40 MHz Funke, dieser neumodische Schnickschnack mit 2.4 GHz ist ja für Kinder, ausserdem: "Dat hamwer schon immer so jemacht"!
Als er also gerade gemütlich über Bauer Maertins Weizenfeld knattert, macht auf dem Spazierweg nebenan der kleine Paul (8 Jahre) die 40 MHz Steuerung seines "Kidfly Junior 2000" an, leider hat er den selben Quartz drinnen wie Hans-Georg, die selbe erlaubte Sendeleistung, ist aber näher an Hans-Georgs Maschine dran, und hat damit nun die Kontrolle. Paul weiß das aber nicht, rührt also ein bischen an der Kidfly Junior Funke rum und Hans-Georgs schöne Messerschmidt macht sich auf die Reise Richtung der Schulklasse die gerade eine Naturexkursion in dem benachbarten Feuchtgebiet macht.

2. Jimmy will jetzt endlich seine neuen zirkular polarisierten 5.8 GHz Antennen testen, und schmeisst Freudestrahlend seinen Easystar in dei Luft, und setz sofort die Fatshark auf, gibt erstmal Vollgas auf seiner nagelneuen Futaba 2.4 GHz Funke.
Im gleichen Moment freut sich auch Johny, der in dem Einfamilienhaus direkt neben Jimmys Flugwiese endlich Zeit hat, sein neues Aruba W-Lan zu testen, was auf 2.4 GHz und 5-8 GHz W-Lan Daten überträgt. Daraufhin wird doch Jimmys Videoempfang leicht gestört. Leicht, weil der Störer linear polarisierte Antennen verwendet, und sein Signal von der Antenne nur gedämpft empfangen wird. Jimmy Fernsteuerung ist zum Glück nicht betroffen, weil die Futaba Fernbedienung Frequenzhopping verwendet, und so immer nur ein unergeblicher Teil der Steuerinfpormationen nicht mehr seinen Weg in den Empfänger des Easystar findet. Verärgert über die schlechte Bildqualität auf seiner Flugwiese landet Jimmy also, und geht woanders hin.

Wer diese beiden Fälle Aufmerksam liest, wird nicht umhin kommen, verwundert zu sein. Da gibt es also Modellflugverbände, die eine ganz grosses Auge bei der Betriebssicherheit der Flugzeuge bei Ihren "alteingesesssenen" Mitgliedern zudrücken, von wegen Bestandsschutz, gleichzeitig aber mit dem Finger auf die nächste Generation Modellflieger zeigen, und mahnende Worte sprechen, ja sogar mal richtig Dampf ablassen.

In ein paar Jahren werde ich das möglichrweise amüsant finden, im Moment weiss ich gar nicht, was ich davon halten soll...
 

Hüpfer

Neuer Benutzer
#11
Ja sehr gut, da kommen wir uns doch schon näher. Wie wäre es denn zum Beispiel damit, zu den existierenden 3 Modellflugzeugklassen eine Vierte hinzuzufügen, z.B. die Gewichtsklasse "Modellflugspielzeug" unter 1 KG, für die dann noch weniger Regularien anzustreben sind, auch für den normalen Modellpiloten, z.B. keine Versicherungspflicht, keine Spotterpflicht für den FPVler - Das Miodellgewicht ist eine Voraussetzung die auch der Laie leicht überprüfen kann.
Ich werfe diese Idee mal als Diskussionsgrundlage in den Raum.

Moin,

Dazu kann ich dir aus professioneller Sicht als CE-Zertifizierer eine im Sinne des Modellflugs kurze und knappe Antwort geben.
Wir bewegen uns hier im Hobby-Bereich in dem jedes Flugsystems zunächst mal einmalig ist. Eine qualifiierte Risikbewertung für jedes individuelle Flugsystem zu erstellen liegt sicherlich ausserhalb der Möglichkeiten und Qualifikation von Otto Normalmodellflieger. Daher ist es notwendig, in diesem Bereich EINFACHE Regeln, die durch den normalen Sterblichen umsetzbar sind, zu schaffen, die nicht die individuelle Bewertung eines Sachverständigen erfordern. Das wäre allein durch die entstehenden Kosten das Ende des Hobbies. Ich kenne deinen Stundensatz nicht, aber meiner dürfte die Mehrzahl der Hobbykassen sprengen.
Gruss
Frank
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#12
Ähm ja,
Und wo ich gerade dabei bin, hier noch ein lustiges kleines Beispiel zum Thema "Störung der Videofunkstrecke: Legenden der Unwissenheit"

1. Hans-Georg freut sich: Endlich mal einen Timeslot gefunden, seine 12 Kilogramm Messerschmidt mit Benzinmotor auf dem Modellflugplatz zu starten. Selbstverständlich mit seiner altgedienten 40 MHz Funke, dieser neumodische Schnickschnack mit 2.4 GHz ist ja für Kinder, ausserdem: "Dat hamwer schon immer so jemacht"!
Als er also gerade gemütlich über Bauer Maertins Weizenfeld knattert, macht auf dem Spazierweg nebenan der kleine Paul (8 Jahre) die 40 MHz Steuerung seines "Kidfly Junior 2000" an, leider hat er den selben Quartz drinnen wie Hans-Georg, die selbe erlaubte Sendeleistung, ist aber näher an Hans-Georgs Maschine dran, und hat damit nun die Kontrolle. Paul weiß das aber nicht, rührt also ein bischen an der Kidfly Junior Funke rum und Hans-Georgs schöne Messerschmidt macht sich auf die Reise Richtung der Schulklasse die gerade eine Naturexkursion in dem benachbarten Feuchtgebiet macht.

2. Jimmy will jetzt endlich seine neuen zirkular polarisierten 5.8 GHz Antennen testen, und schmeisst Freudestrahlend seinen Easystar in dei Luft, und setz sofort die Fatshark auf, gibt erstmal Vollgas auf seiner nagelneuen Futaba 2.4 GHz Funke.
Im gleichen Moment freut sich auch Johny, der in dem Einfamilienhaus direkt neben Jimmys Flugwiese endlich Zeit hat, sein neues Aruba W-Lan zu testen, was auf 2.4 GHz und 5-8 GHz W-Lan Daten überträgt. Daraufhin wird doch Jimmys Videoempfang leicht gestört. Leicht, weil der Störer linear polarisierte Antennen verwendet, und sein Signal von der Antenne nur gedämpft empfangen wird. Jimmy Fernsteuerung ist zum Glück nicht betroffen, weil die Futaba Fernbedienung Frequenzhopping verwendet, und so immer nur ein unergeblicher Teil der Steuerinfpormationen nicht mehr seinen Weg in den Empfänger des Easystar findet. Verärgert über die schlechte Bildqualität auf seiner Flugwiese landet Jimmy also, und geht woanders hin.

Wer diese beiden Fälle Aufmerksam liest, wird nicht umhin kommen, verwundert zu sein. Da gibt es also Modellflugverbände, die eine ganz grosses Auge bei der Betriebssicherheit der Flugzeuge bei Ihren "alteingesesssenen" Mitgliedern zudrücken, von wegen Bestandsschutz, gleichzeitig aber mit dem Finger auf die nächste Generation Modellflieger zeigen, und mahnende Worte sprechen, ja sogar mal richtig Dampf ablassen.

In ein paar Jahren werde ich das möglichrweise amüsant finden, im Moment weiss ich gar nicht, was ich davon halten soll...
Auch wenn dir jetzt in den Rücken falle, aber Jimmies Fatshark wird nicht mit Johnies Arube W-LAN kollidieren.
Pssst leiser Tip: (Ganzleiseflüster) Die arbeiten in unterschiedlichen Frequenzbändern.

Nebenbei gibt es innerhalb zumindest eines Modellflugverbandes einen, der hier den Don Quichotte gibt, um einen neuen Frequenzbereich für FPV zu schaffen (auch wenn mich das voraussichtlich an den Rand des Wahnsinns treiben wird). Das wird allerdings im besten Fall wirklich nur die nächste Generation was von haben. Das ist ein langwieriges Geschäft.
Gruss
Frank
 
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Hüpfer

Neuer Benutzer
#13
Vielen Dank, Du hast natürlich recht, IEEE_802.11n geht nur bis 5.725 MHz. Dann hat Johnie ja sogar Glück gehabt. Aber daran sieht man ja, dass es im Moment zumindest schwer ist, überhaupt ein Beispiel für die Störung der von uns verwendeten Videofunkstrecken zu finden.
Bist Du besagter DOn Quichotte? Dann werde ich meinen Diskussionsstil von jetzt an erfurchtsvoller gestalten:)

Ähm ja,

Auch wenn dir jetzt in den Rücken falle, aber Jimmies Fatshark wird nicht mit Johnies Arube W-LAN kollidieren.
Pssst leiser Tip: (Ganzleiseflüster) Die arbeiten in unterschiedlichen Frequenzbändern.

Nebenbei gibt es innerhalb zumindest eines Modellflugverbandes einen, der hier den Don Quichotte gibt, um einen neuen Frequenzbereich für FPV zu schaffen (auch wenn mich das voraussichtlich an den Rand des Wahnsinns treiben wird). Das wird allerdings im besten Fall wirklich nur die nächste Generation was von haben. Das ist ein langwieriges Geschäft.
Gruss
Frank
 
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dd8ed

Erfahrener Benutzer
#14
Moin,

Bist Du besagter Don Quichotte? Dann werde ich meinen Diskussionsstil von jetzt an erfurchtsvoller gestalten:)
Aufgrund diverser Funktionen innerhalb DAEC, EMIG-RC, ISAD e.V., ETSi, ZVEI usw. und meiner beruflichen Tätigkeit habe ich die Arschkarte gezogen, mich damit befassen zu dürfen.
Ich erwarte keine Ehrfurcht. Ich trink aber Altbier (BG).
Gruss
Frank
 

DasWollvieh

Testet alles kaputt
#16
Moin,

Dazu kann ich dir aus professioneller Sicht als CE-Zertifizierer eine im Sinne des Modellflugs kurze und knappe Antwort geben.
Wir bewegen uns hier im Hobby-Bereich in dem jedes Flugsystems zunächst mal einmalig ist. Eine qualifiierte Risikbewertung für jedes individuelle Flugsystem zu erstellen liegt sicherlich ausserhalb der Möglichkeiten und Qualifikation von Otto Normalmodellflieger. Daher ist es notwendig, in diesem Bereich EINFACHE Regeln, die durch den normalen Sterblichen umsetzbar sind, zu schaffen, die nicht die individuelle Bewertung eines Sachverständigen erfordern. Das wäre allein durch die entstehenden Kosten das Ende des Hobbies. Ich kenne deinen Stundensatz nicht, aber meiner dürfte die Mehrzahl der Hobbykassen sprengen.
Gruss
Frank
Hallo Frank

Mit meinem Posting wollte ich NICHT vorschlagen das im Modellflug jedes mal eine Risikobewertung durchzuführen ist. Das wäre natürlich Quatsch.
Was ich damit anregen wollte, ist das die Denkweise der Risikoabschätzung in Richtlinien bez. Modellflug einfließen sollten.

Warum ist ein 4,9kg Verbrenner gleichzusetzen wie eine 900kg Schaumwaffel?

Warum wird nicht wirklich unterschieden ob man im menschenleeres Gebiet, oder über einer Stadt fliegt
(Das Verbrenner 1,5km Anstand Halten müssen ist mir bekannt)

Genauso unverständlich ist es für mich das 40mHz Steuerungen überhaupt noch für alle Modelle zugelassen sind.
Warum beschränkt man den Betrieb der 40mHz Anlagen nicht auf Kinderspielzeug bis 0,5 kg?

Noch eine Anmerkung:
Hier in der Schweiz unterliegen jegliche Modellluftfahrzeuge unter 0.5kg keinerlei Bestimmungen. Hier geht man davon aus, das bei 500g nichts schlimmes passieren kann.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_941/a17.html

Es ist nicht einmal eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben bei < 500g

http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_941/a20.html

Gruss

Wolfi
 

Hüpfer

Neuer Benutzer
#17
Da ich ausschliesslich Altbier trinke wandelt sich meine Gefühlslage jetzt nochmals. Wer Altbier trinkt, kann kein schlechter Mensch sein :)
Ich entschuldige mich hiermit für meinen angesichts der Lage etwas zu aggresiven Diskussionsstil und die in meinen Postings enthaltenen persönlichen Unterstellungen.

Ich finde man sollte das Thema "Extra Regelung für Kleinstflugzeuge nicht ausser Acht lassen, es wird auch viel in reinen nicht-fpv-foren diskutiert, inwiefern es sinnvoll ist, solche Modelle der Luftverkehrsordnung zu unterwerfen....

Moin,

Ich erwarte keine Ehrfurcht. Ich trink aber Altbier (BG).
Gruss
Frank
 

Hüpfer

Neuer Benutzer
#18
Ich rege dringend an, durch Lobbyarbeit etc. darauf hinzuwirken, dass die von Wolfi genannten Regelungen in der Schweiz auch hier in eine Gesetzesänderung einfliessen!
 

Micha1979

Erfahrener Benutzer
#19
Ähm ja

ein 2. Videosender am Platz?
ja schon klar, das ein zweiter Videosender am Platz der auf dem gleichen Kanal sendet stört,
Genauso wie ein zweiter 35Mhz Sender mit dem gleichen Kanal den Flugbetrieb stört.

Naja was soll es ich denke mit solchen Vergleichen kommt man nicht unbedingt weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hüpfer

Neuer Benutzer
#20
Hier ist die Lösung noch einfacher, als bei der 35/40 MHz Problematik: Erst den Videoempfänger einschalten, und nur, wenn da nichts zu sehen ist, den Videosender einschalten....
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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