FPV, Video und Amateurfunk

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#41
Hallo zusammen,
mal ein paar ergänzende Anmerkungen:

1.: Amateurfunklizenz
Es war bisher unklar, ob die Nutzung von Videostrecken unter der Ägide des Amateurfunks zum Zwecke der Steuerung eines Flugmodells akzeptiert wird. Ich habe es nachgefragt und die BnetzA hat Stellung bezogen. Ich halte die Situation besser, als wenn man sich im Zweifelsfall auf seine Lizenz beruft, und der Herr vom Amt sagt: „Nö“.

Lizensierte Funkamateure könnten dann ausser wg. einem Verstoss gegen das TKG noch Ärger wg. Verstoss gegen das Amateurfunkgesetz einschliesslich Durchführungsverordnung bekommen.

Ausserdem stelle ich mir mal gerade so vor, dass einer auf 1.3 GHz sendet. Mit OSD mit eingeblendeten Koordinaten, Flughöhe, Homing-Vektor und Entfernung zu Startplatz. Und das auf der Eingabe eines ATV-Relais. Wenn das einer sieht, macht der bestimmt den Recorder an und der Videobeweis ist da.
Sowas in der Art hat es schon öfter gegeben.

2.: Störpotential
All denen, die meinen dass sie z.B. auf 5.8 GHz und den umliegenden Frequenzbereichen (siehe Foxtech, E-Band) niemanden stören können, empfehle ich Google.

Stichwörter Car 2 Car, Car 2 X, IEEE 802.11.p und Intelligent Transport Systems.

Die Autoindustrie steht mit dieser Technik in den Startlöchern und wer da stört und erwischt wird, dem wünsche ich von Herzen viel Glück. Dort gibt es sicherheitsrelevante Funkanwendungen und da ist dann Schluss mit lustig.

Wenn es dabei zu Problemen kommt, fällt das auf den ganzen Modellflug zurück. Diejenigen, die glauben, dass es nicht auffällt und das propagieren, verschwinden spätestens dann in der Versenkung. Ausbaden dürfen das dann alle.

Just my 2 cents
 

Dan

Erfahrener Benutzer
#42
Wir drehen und argumentativ nicht im Kreis!
Ungeachtet dessen, was letzten Endes zu 100% gesetzlich geregelt werden wird, ist es Fakt, dass der Betreiber des Forums diesbezüglich Richtlinien aufgestellt hat.

....unter anderem: Kein Support von mehr als 25mW im 5,8Ghz Bereich.

Dabei spielt es keine Rolle ob HAM oder nicht. Da wir keine Möglichkeit und kein Interesse daran haben zu überprüfen ob HAM oder nicht gilt die Regel für alle.

Was ihr privat macht ist eure Sache.

LG Chris


Aja.. Und wie prüft ihr, ob die hier im Forum gehandelten RC305 ins legale Band umgelötet werden? Laut euren SELBST auferlegten Basarregeln ist der Handel mit "illegalem" Equipment nicht gestattet, darunter fällt der RC305 demzufolge auch, wird aber nie geahndet..
 

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
#43
Damit hat sich die Frage zu diesem Thema dann beantwortet. Aber eine Frage hät Ich noch (rein Interesse halber) es gibt manchmal so Offizielle Funk Veranstalltungen da tun Funkamateure in Wetterballons Funktechnik rein wie ist da die Rechtslage, auch ATV und son zeug ?
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#44
Damit hat sich die Frage zu diesem Thema dann beantwortet. Aber eine Frage hät Ich noch (rein Interesse halber) es gibt manchmal so Offizielle Funk Veranstalltungen da tun Funkamateure in Wetterballons Funktechnik rein wie ist da die Rechtslage, auch ATV und son zeug ?
AFuV §16 (2)
Solltest du eigentlich kennen, wenn du eine Lizenz hast.
73 DD8ED
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#45
...Und wie prüft ihr, ob die hier im Forum gehandelten RC305 ins legale Band umgelötet werden?...
Das braucht man eigentlich nicht zu prüfen. Frag doch mal nach einer gültigen (!) Konformitätserklärung, die wirst du kaum bekommen, auch wenn die Chinesen noch so viele CE Logos auf das Teil pappen. Damit dürfte das Teil gar nicht in den Verkehr der EU gebracht werden, und was nicht existieren darf kann man auch nicht durch einen Umbau legalisieren, oder in einem sich streng nach den Regeln richtenden Marktplatz anbieten.
 

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
#48
Wenn Ich jeden meine Funkerkolegen fragen würd was die AFuV § 16 (2) ist würd es keiner wissen, selbst die alten wo alles wissen, würden es auch nicht wissen. Man muss nicht alles wissen man muss nur wissen wo es steht.:)
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#49
Ich komme mir hier vor wie in der Schule: pubertierende Alleskönner, Lernresistente, Schlaumeier, und dazu allwissende Oberlehrer, die immer erst mal beim Schulamt vorstellig werden: Gelle, ich habe doch Recht mit der Annahme, dass man dies und das nicht darf???

Liebe Leute mit Lizenz: Macht Amateurfunk. Sendet Videos aus Flugzeugen mit dem Suffix /AM, von Schiffen Mit dem Suffix /MM.
Hängt den Sender unter einem Ballon (ARTOB), oder schickt in ihn den Weltraum (div. OSCARs, uva.)
Wagt euch aber niemals, den Sender in ein ferngesteuertes Flug-"Modell" zu stecken!!!! Eure Aussendung könnte von anderen Amateuren gesehen werden!
Wer Paragrafenreiterei betreiben möchte, kann das gerne tun. Wer sich vor Gericht, oder auf die hohe See begibt...

Liebe Oberlehrer
mit 500mW auf 5800 MHz, ist nach 2-3000m Ende der Aussendung wegen der Freiraumdämpfung.
ATV-Relais haben ihre Eingabe-QRG meist auf 2,3 GHz, die Ausgaben auf etwa 1280MHz und 10GHz.(s. Bandpläne)
Wenn ich ein ATV aus einem Modell sende, soll diese Aussendung immer von anderen OMs gelesen werden. Da nahezu 100% auf dieser QRG nicht QRV sind, oder schlicht zu weit weg sind, dienen alle meine Flüge zur Fortentwicklung von guten Antennen.
Ich steuere mein Modell ausschließlich mit einer handelsüblichen, zugelassenen Fernsteuerung - nicht mit meinem ATV-Sender im Modell (wie sollte das auch funktionieren?).

Liebe FPVler
Ich beneide unseren Forumskollegen Frickler um seinen Spruch der alles ausdrückt was hinter diesen Fragen steckt:
"Wenn ich in 14 km etwas anschauen möchte, fahre ich dort hin und fliege da."

Edit: Diese eklatanten Fehler hier mit dem Einloggen kosten mich jedesmal zwei Absätze:
Wenn ihr aber in 1000m noch ein Bild empfangen möchtet, bleibt nur etwas mehr Leistung, oder besser: mehr Antennengewinn. Wenn ihr die Lösung gefunden habt, macht es damit wie die Berufsmagiere: einfach die Klappe halten und nicht in Foren breittreten!
Solange niemand um Fernsehtürme kreist, vor Erdunkstellenschüsseln fliegt, auf Erdwespenlöchern, in vollen Schwimmbädern oder vor den Füßen eines Oberlehrers landet, wird nie etwas Ungewöhnliches geschehen.

Mag sein, dass alles etwas ironisch klingt, aber nach Lesen dieses Threads konnte ich nicht anders!



Euer Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
#50
Micha, danke für das gute Schlusswort für diesen etwas abgedrifteten Thread
.

Einige vergessen beim eifrigen Diskutieren immer, dass sie sich hier ja eigentlich wegen dem Spaß am FPV-Fliegen angemeldet haben ;).
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#51
Michael,
es wäre hilfreich, wenn du dir den Text der BnetzA noch mal in Ruhe durchliest und auch verstehts.

Da ist die Rede davon, dass die Übertagung eines Videobildes zum ALLEINIGEN !!! Zweck der Steuerung eines Modells nicht als statthaft angesehen wird. Es ist NICHT!! die Rede davon, dass man keinen ATV-Sender auf ein Modell schnallen darf. Das solltest du verstehen und akzeptieren.

Wenn die Videoübertragung den Zweck hat, das Modell zu steuern, ist das nicht OK. Der Fall, dass das Modell den Zweck hat, die Kamera zu tragen und nicht nach dem Bild geflogen wird, ist in dem Schreiben nicht erwähnt.

Ferner ist in dem Text nirgends die Rede davon, dass das Modell mit dem Videosender gesteuert wird. Mit deinen Anmerkungen dazu machst du dich lächerlich.

Ferner ist die offensichtliche Intention hinter der Verwendung von Amateurfunkequipment die Umgehung der Leistungsbeschränkung und der Frequenzbereiche zur Erhöhung der Reichweite über jedes notwendige Mass hinaus, also Long Range FPV. Also ein Verstoss gegen das TGK zur Unterstützung eines Verstosses gegen die LuftVO.
Jaja, ich weiss. Niemand will Long Range FPV machen, alle haben nur legales Equipment und alle fliegen nur mit Spotter im L/S-Betrieb.

Ferner solltest du akzeptieren, das es in Sachen Nutzung des Amateurfunks für FPV Unklarheiten gab und du solltest akzeptieren, dass es Leute gibt, deren Aufgabe und Verantwortung es ist, solche Unklarheiten für die Mitglieder ihres Verbands zu klären, um sie vor Fehlern zu schützen.

Zum Thema ATV-Relais: Wenn du mal in den Bandplan 23 cm und in die Listen der ATV-Relais geguckt hättest, wärst du überrascht, wie viele Relais mit 23 cm FM-Eingabe es gibt. Ich hab das getan. Du offenbar nicht.

Zum Thema Reichweite 5.8 GHz: Ich komme so auf ca. 6 Km für ein 16 MHz breites ATV-Signal . Ich rechne aber mit einem anständigen Empfänger, nicht mit Billigschrott.

Hab ich was vergessen ?

73 Frank, DD8ED
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#52
Um die Mühen die jetzt so viele in den Thread gesteckt haben nicht verpuffen zu lassen:

Es gibt offensichtlich genügend Leute die gewissen Vorbehalte gegen den Amateurfunk im FPV Bereich haben und dann beherzt vermeintliche Verbote für gültig erklären.

Auf der anderen Seite gibt es genügend HAMs hier im Forum die mit fast schon juristischem Auge die Regeln auslegen und das Gegenteil belegen.

Fakt ist, es ist nicht eindeutig. Aber was macht das schon, so ist unser Hobby nun mal. Es gibt so viele Punkte die im Graubereich oder gar grenzwertig sind, dass wohl keiner eine Freude hätte, wenn man da überall ein Fass aufmacht. Leben und leben lassen.
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#53
Jou,
alleine dieser köstlich Satz:

"...Ferner ist die offensichtliche Intention hinter der Verwendung von Amateurfunkequipment die Umgehung der Leistungsbeschränkung und der Frequenzbereiche zur Erhöhung der Reichweite über jedes notwendige Mass hinaus, also Long Range FPV. Also ein Verstoss gegen das TGK zur Unterstützung eines Verstosses gegen die LuftVO...."

ist wunderbar zu lesen. Ich suche schon Stunden nach dem TGK. Scheinbar eine Eigenentwicklung für den perfekten Satzbau.

Ich gehe jetzt fliegen...

Micha
 
#54
TGK steht für (T)ele(G)esetz(K)ommunikations.. weiß doch jeder.
Kann leider Heling, Prometreus und dd8ed nicht mehr Bewerten (zu oft gemacht :) ) deswegen noch mal so:
Respekt an euch. Schon genial wie Ihr den Text von anderen auseinander nimmt und
immer die richtigen Argumente findet. Ich denke mal Ihr habt das alles ins richtige Licht gerückt.
Bullseye!

Gut'n Flug noch.

-Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
#55
Das man hier als Böser HAM hingestellt wird der angeblich andere explizit auffordert Illegal zu Fliegen (und das mit Illegalen Frequenzen und Leistungen), ist schon ziemlich übel. Ich hab noch zu keinen hier gesagt das er auf einer Illegalen Frequenz Senden soll und das mit Illegaler Leistung. Solche aussagen Ich würde andere dazu auffordern sowas zu tun ist absoluter Schwachsinn.
Auch mein Respekt an Heling, Prometreus und dd8ed
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#56
Hallo,
also um die Wogen hier mal zu glätten:
Die Aussage der BnetzA ist die, dass eine Übertragung eines Videobildes unter den Regularien des Amateurfunks zum ALLEINIGEN! Zweck der Steurung eines Modellflugzeugs nicht zulässig ist. Auto und Boot betrifft das implizit natürlich auch.
Das bedeutet, dass eine Umgehung der geltenden Leistungs-und Frequenzbeschränkungen für den lizenzfreien Bereich damit nicht möglich ist, wenn nach dem Bild geflogen wird.
In diesem Fall ist die Videoübertragung Mittel zum Zweck der Steuerung des Fliegers (Auto, Boot) und das ist nicht im Scope des Amateurfunks.
Das bedeutet NICHT! das man keinen ATV-Sender auf einen Flieger (Auto, Boot) schnallen darf, wenn es darum geht z.B. Luftaufnahmen zu machen. In diesem Fall ist der Flieger Mittel zum Zweck. Dieser Fall ist in der Stellungnahme der BnetzA nicht erwähnt.
Es gelten dann zwar immer noch die Vorgaben des Amateurfunks im Bereich ATV. Die Einhaltung obliegt dann aber dem verantwortlichen Funkamateur und ist nicht so sehr Problem des Modellflugs.
Um es noch mal ganz klar zum Ausdruck zu bringen:
Die BnetzA akzeptiert nicht, dass ATV-Sender zum Zwecke der Steuerung eines Modells benutzt wird. Also dass es der Zweck der Übertragung ist, nach dem Bild zu fliegen. Einer grundsätzlichen Bildübertragung vom Modell hat sie nicht widersprochen.

Das ist das, was im Statement der BnetzA drin steht. Und das in einer für ein Behördenschreiben erschreckend klarer Form.

Der Punkt der Nutzung einer Amateurfunklizenz im Modellflug war bisher unklar und ist jetzt geklärt. Gleichzeitig hat eine Abgrenzung der Interessenlagen der Hoheit und der Nutzer stattgefunden. Die Hoheit hat in diesem Prozess der Klärung dezent die rote Linie aufgezeigt bekommen, an der die Akzeptanz der Kundschaft endet.

Könnten wir uns darauf einigen, das hier einfach eine Unklarheit beseitigt worden ist ?

Gruss
Frank

P.s.: Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten.
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#57
...Könnten wir uns darauf einigen, das hier einfach eine Unklarheit beseitigt worden ist ?...
Können wir gerne! :)

Ich denke auch, dass alle Punkte abgeklopft sind. Es wird für uns Ham's immer ein Abwägen bleiben, wie das Kind gerade zu nennen ist. Mache ich mit dem Flieger in der Hand nun ATV, oder FPV? Setze ich die Fatshark auf ist es FPV, setze ich sie ab ist es ATV.
Daher ist es garnicht schlecht, einen AFu-Kurs hinter sich zu haben. Macht eine Lizenz and Bob's your uncle!

73 de Micha
DL4ALL
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten