Konformitätserklärung?

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Nicht offen für weitere Antworten.

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#1
@dd8ed:
Da meine Fragen hierzu im anderen Thread nichts zu suchen haben, eröffne ich mal ein neues Thema.

Ich bin seit über 30 Jahren im DAeC und Du bist daher mein Ansprechpartner, der sich dabei am besten auskennt. Da Du über die Emig-RC auch Kontakt zu den Herstellern hast, hilft es mir bei Den Folgefragen auch weiter.

Im letzten Jahr tauchte immer öfter der Hinweis auf, dass eine korrekte(!) Konformitätserklärung für den Betrieb eines RC-Senders in Deutschland benötigt wird und sich ein Betreiber über deren Existenz versichern muss. Du hast das auch z.B. in der folgenden Veröffentlichung geschrieben und mit guten Beispielen für das Aussehen einer korrekten Erklärung dargestellt:
http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/service/funk/Archiv/Konformitaet_Funkanlagen.pdf

1. Frage:
Habe ich es richtig verstanden, dass eine korrekte(!) Konformitätserklärung für den Betrieb jedes RC-Senders (egal welche Frequenz) vorliegen muss?
Ja oder Nein?

2. Frage:
Habe ich es richtig verstanden, dass "sich über die Existenz versichern" bedeutet, dass man diese gesehen haben muss bzw. besser in Papierform besitzt?
Ja oder Nein?
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#2
1. Frage:
Habe ich es richtig verstanden, dass eine korrekte(!) Konformitätserklärung für den Betrieb jedes RC-Senders (egal welche Frequenz) vorliegen muss?
Ja oder Nein?
Antwort: Ja. Die Konformitätserklärung ist Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und somit Voraussetzung zur korrekten CE-Kennzeichnung. Für RC-Anlagen, die ja unter das FTEG fallen, ist CE Voraussetzung für den Betrieb. Kein CE, kein Betrieb. Empfänger gehören übrigens auch dazu.

2. Frage:
Habe ich es richtig verstanden, dass "sich über die Existenz versichern" bedeutet, dass man diese gesehen haben muss bzw. besser in Papierform besitzt?
Ja oder Nein?
Antwort: Jein. Man MUSS sie nicht unbedingt auf Papier haben. Der Hersteller muss sie aber entweder mitliefern oder auf die Fundstelle verweisen, wo man die herbekommt. Damit steht sie eigentlich immer als Vollversion oder verkürzte Version im Manual zur Verfügung. Mitführen muss man die aber nicht.
Allerdings ist der Betreiber einer Funkanlage immer für den Betrieb verantwortlich. Daher wäre es klug, das zu kontrollieren.

Gruss
Frank
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#3
Danke schon einmal für die konstruktiven Antworten.

Kommentar zu 1:
Empfänger also auch. Das verschärft mein Problem.

Nachfrage zu 2:
Es wäre klug, die Existenz einer Erklärung zu kontrollieren, oder muss ich das kontrolliert haben?

3. Frage:
Auch wenn ich die Erklärung nicht auf Papier mitführen muss: Kann es Situationen geben, bei der ich die Erklärung vorweisen muss?
Ja oder Nein?
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#4
Mal ne frage dazu, ist die KE ein Deutsches, Europäisches oder Weltweites "Produkt"
Ein Weitere Frage, das du die KE von HK nicht Anerkennst wird ja Recht Deutlich, wie stehst du zu der KE von FrSky?
Ein Problem dabei ist, es gibt eine weitere KE vom Engel MT (Importeur) die mir vorliegt, als Bedingung wird aber der EMT Aufkleber als Bestätigung vorausgesetzt, das der Sender/Empfänger über EMT Importiert wurde.
Die sind aber beim Empfänger auf der Unterseite angebracht, nach dem Ersten Aufkleben/Ausbauen ist der Aufkleber dann aber weg, bzw entferne ich an der Klebestelle normal alles bis aufs Gehäuse, um einen Sicheren Halt zu gewährleisten, ist somit die EMT KE Ungültig, oder ist die Bedingung ein Unerlaubter Passus
Wie es das mit Sendern ohne eigenen Sendemodul, da gibt es ja Geteilte Meinungen, sind dabei KE Erforderlich, gilt da ein anderes CE Verfahren, oder wird dafür sowas nicht benötigt, sondern wirklich nur für das eigentliche Sendemodul.
Eine CE Kennzeichnung müsste es ja eigentlich trotzdem geben, da es sich um ein Elektronisches Gerät handelt, aber wie sollte das Kontrolliert werden, vom CE Aufkleber abgesehen, den selbst in D verkaufte D Produkte haben Teilweise so schlechte CE Aufkleber, das man die als CE oder China Importe erkennen könnte, je nachdem wie genau man die Anschaut

Gab es eigentlich mal eine Gesprächsrunde wie Sender mit Fremdfirmware, wie es bei den Flysky üblich, und zwischenzeitlich auch den den Walkera Devo´s Möglich ist, anzusehen sind, sind das noch "Erlaubte" Sender, oder fallen die schon unter eine Veränderte Version der Sender, womit diese so weit vom Hersteller abweichen, um alle Hersteller Herausgegeben Erklärungen nicht mehr Gültig sind.
 

helle

Erfahrener Benutzer
#5
hy,

es wird keine Software-Funktionalität überprüft und bewertet, nur Störstrahlung gemessen.

in diesem Sinne (Software) ist CE nur heiße Luft egal ob Handy, PC oder sonstiger Elektronikmüll

Helle
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#7
Mal ne frage dazu, ist die KE ein Deutsches, Europäisches oder Weltweites "Produkt"
Europäisch

Ein Weitere Frage, das du die KE von HK nicht Anerkennst wird ja Recht Deutlich, wie stehst du zu der KE von FrSky?
Ich habe von FrSky noch keine gültige KE gesehen
Ein Problem dabei ist, es gibt eine weitere KE vom Engel MT (Importeur) die mir vorliegt, als Bedingung wird aber der EMT Aufkleber als Bestätigung vorausgesetzt, das der Sender/Empfänger über EMT Importiert wurde.
Was ja nachzuvollziehen ist.

Die sind aber beim Empfänger auf der Unterseite angebracht, nach dem Ersten Aufkleben/Ausbauen ist der Aufkleber dann aber weg, bzw entferne ich an der Klebestelle normal alles bis aufs Gehäuse, um einen Sicheren Halt zu gewährleisten, ist somit die EMT KE Ungültig, oder ist die Bedingung ein Unerlaubter Passus
Das hat mit der KE nichts zu tun, wenn da nicht das CE-Mark drauf ist.

Wie es das mit Sendern ohne eigenen Sendemodul, da gibt es ja Geteilte Meinungen, sind dabei KE Erforderlich, gilt da ein anderes CE Verfahren, oder wird dafür sowas nicht benötigt, sondern wirklich nur für das eigentliche Sendemodul.
Andere Direktive aber auch ohne HF-Modul ist CE nötig.
Eine CE Kennzeichnung müsste es ja eigentlich trotzdem geben, da es sich um ein Elektronisches Gerät handelt, aber wie sollte das Kontrolliert werden, vom CE Aufkleber abgesehen, den selbst in D verkaufte D Produkte haben Teilweise so schlechte CE Aufkleber, das man die als CE oder China Importe erkennen könnte, je nachdem wie genau man die Anschaut
Die Anbrinung des "China Export" Zeichens ist in der EU untersagt.

Gab es eigentlich mal eine Gesprächsrunde wie Sender mit Fremdfirmware, wie es bei den Flysky üblich, und zwischenzeitlich auch den den Walkera Devo´s Möglich ist, anzusehen sind, sind das noch "Erlaubte" Sender, oder fallen die schon unter eine Veränderte Version der Sender, womit diese so weit vom Hersteller abweichen, um alle Hersteller Herausgegeben Erklärungen nicht mehr Gültig sind.
Die KE wird dadurch ungültig.

Gruss
Frank
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#10
Mit China Import meinte ich in dem Falle, das selbst D Produkte so schlechte Aufkleber besitzen, das dabei nicht 100% sicher sein kann, ob es sich um das echte CE handelt

Bei den Empfänger Aufkleber meinte ich jetzt nicht das CE, was glaube ich auch unten angebracht ist, sondern einfach, das zum Sicheren Befestigen der EMT Aufkleber runter muss, dieser aber von der KE gefordert wird.
Ich würde es dann so verstehen, das ich zum Betriebssicheren anbringen des Empfängers die KE aufheben muss, da der Aufkleber nicht bleiben kann
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#11
Zitat von DerCamperHB


Gab es eigentlich mal eine Gesprächsrunde wie Sender mit Fremdfirmware, wie es bei den Flysky üblich, und zwischenzeitlich auch den den Walkera Devo´s Möglich ist, anzusehen sind, sind das noch "Erlaubte" Sender, oder fallen die schon unter eine Veränderte Version der Sender, womit diese so weit vom Hersteller abweichen, um alle Hersteller Herausgegeben Erklärungen nicht mehr Gültig sind.

Die KE wird dadurch ungültig.

Gruss
Frank
Die Aussage erscheint mir zu pauschal. Im November vergangenen Jahres habe ich folgende Anfrage an die BNetzA gerichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu Fernsteuerungsanlagen, die im Modellbau verwendet werden. Basis des System soll ein Handsender im 2,4 GHz Frequenzband sein, welcher über alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigung zum Betrieb in Deutschland verfügt. Dieser Sender arbeitet mit einer Firmware, die als Open Source Code zur Verfügung steht und (entsprechende Programmierkenntnisse vorausgesetzt) nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann. Derartige Anpassungen kann es in entsprechenden Fachforen im Internet geben oder man nimmt sie selbst vor. In jedem Fall wird die Änderung nicht vom Hersteller der Anlage in Umlauf gebracht, der die ursprünglichen Prüfungen und Genehmigungen eingeholt hat. Die Änderungen im Programmcode dienen in der Regel der besseren Bedienbarkeit und haben keinen Einfluss auf die verwendeten Frequenzen und die Sendeleistung, können aber evt. auch zusätzliche Funktionalitäten enthalten, wie z.B. Poceduren, wie das System im Falle eines Ausfalls der Funkverbindung reagieren soll. Es ist davon auszugehen, dass der jeweilige Modellbauer nicht im Besitz einer Amateurfunklizenz o.ä. ist.

Meine Frage lautet: Sind solche Änderungen in der Firmware generell erlaubt, oder sind sie generell verboten, bzw. welche Änderungen sind erlaubt und welche würden im Endeffekt dazu führen, dass der Betrieb des Senders illegal ist.
Als Antwort habe ich erhalten:

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre mail.

Der Hersteller oder Inverkehrbringer von Funkanlagen bescheinigt mit einer Konformitätserklärung die Übereinstimmung der technischen Eigenschaften der Funkanlage mit den Anforderungen eines technischen Standards bzw. einer harmonisierten Norm. Stützt er sich pauschal auf eine harmonisierte Norm, sind die in der Norm festgelegten Parameter vollumfänglich betroffen. Ob und inwiefern sich die von Ihnen geschilderten Softwareänderungen auf die vom Hersteller deklarierten Eigenschaften auswirken, kann ich von hier aus nicht abschließend beurteilen. Eine Aufschlüsselung aller vorstellbaren Veränderungen nach ihren Auswirkungen auf die Legalität des Betriebs ist vollkommen unmöglich.

Dass frequenz- und leistungstechnische Merkmale innerhalb der zulässigen Toleranzen bleiben müssen, versteht sich von selbst, kann aber bei der Komplexität Ihres Problems nicht die alleinige Antwort sein .

Ich empfehle daher, vor geplanten Veränderungen gleich welcher Art, einen Fachhändler oder den Hersteller zu Rate zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen...
Ich verstehe die Antwort so, dass der Verlust möglich aber nicht zwingend ist. Ohne eine Prüfung der Konformitätsbescheinigung und der zu Grunde liegenden Normen kann wohl keine Aussage machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#12
fazit wie immer bei solchen threads, keiner hat wirklich ne ahnung!
Es gibt die "absolution" nicht. nicht beim fpv.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#13
Ich seh das mehr als Globalisierungskonflikt. Das was der Zoll im Auftrag der Bundesnetzagentur und wer auch immer da in und für Deutschland versucht durchzusetzen, wird den technischen Fortschritt und die Marktdurchdringung mit nicht konformen Geräten nicht aufhalten. Das hat die BZT in den 80ern nicht geschafft, das wird auch die BNetzA nicht schaffen. Die kämpfen gegen Windmühlen. Was irgendwo auf der Welt existent ist, wird auch importiert und es wird natürlich auch genutzt. Über kurz oder lang wird es hier eine Aufweichung der Regelungen geben, weil es ab einem gewissen Punkt gar nicht mehr kontrollierbar ist. Und diesen Punkt haben wir mittlerweile im Modellbau sowas von überschritten... ob das nun irgendwelche alten Dampf-Funker wahrhaben wollen oder nicht. Ihr dürft aufgeben, es bringt nichts. ;) Kostet nur Blutdruck.
Kurzer Realitätsabgleich:
1. Die BnetzA arbeitet im Auftrag des Zoll, nicht umgedreht.
2. Die Verschärfung der Einfuhrkontrollen basiert auf dem Inkrafttreten der Verordnung 765/2008 (Goods Package), nicht auf dem Agieren finsterer Gestalten in der Modellbaubranche. Das betrifft alle Bereiche.
3. Die R&TTE Direktive wird gerade novelliert. Die neue Version enthält die Option einer Registrierungspflicht für Sendeanlagen. Wenn das mit den Importen von unsauberem Zeug so weitergeht, ist der Bereich R/C einer der ersten, der mit dabei ist. Ob das hilft, ist fraglich. Kostet aber unser Geld.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#14
Ohne eine Prüfung der Konformitätsbescheinigung und der zu Grunde liegenden Normen kann wohl keine Aussage machen.
Du kannst davon ausgehen, das durch JEDE Veränderung am Produkt die Prüfberichte ihre Gültigkeit verlieren und damit eine Grundlage der Konformitätsvermutung hinfällig ist.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#17
Danke schon einmal für die konstruktiven Antworten.

Kommentar zu 1:
Empfänger also auch. Das verschärft mein Problem.

Nachfrage zu 2:
Es wäre klug, die Existenz einer Erklärung zu kontrollieren, oder muss ich das kontrolliert haben?

3. Frage:
Auch wenn ich die Erklärung nicht auf Papier mitführen muss: Kann es Situationen geben, bei der ich die Erklärung vorweisen muss?
Ja oder Nein?
Bevor das hier zu einem endlosen Frage- und Antwortspiel wird, schreib doch einfach mal, worauf du hinaus willst.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#19
Mit China Import meinte ich in dem Falle, das selbst D Produkte so schlechte Aufkleber besitzen, das dabei nicht 100% sicher sein kann, ob es sich um das echte CE handelt

Bei den Empfänger Aufkleber meinte ich jetzt nicht das CE, was glaube ich auch unten angebracht ist, sondern einfach, das zum Sicheren Befestigen der EMT Aufkleber runter muss, dieser aber von der KE gefordert wird.
Ich würde es dann so verstehen, das ich zum Betriebssicheren anbringen des Empfängers die KE aufheben muss, da der Aufkleber nicht bleiben kann
Eigentlich ist es so, dass die Typenkennzeichnung dauerhaft angebracht sein muss. Ich bin mir nicht sicher, aber das wird (soweit ich weiss) im Rahmen des Tests der Niederspannungsverordnung geprüft. Man kann natürlich jetzt trefflich darüber disputieren, was "dauerhaft" ist. Das ist aber eher ein Problem des Anbieters.
Das Problem mit dem Aufkleber und dem Festkleben kenne ich auch von anderen Dingern. Der Aufkleber hat gehalten. Auf dem Servotape!
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#20
Bevor das hier zu einem endlosen Frage- und Antwortspiel wird, schreib doch einfach mal, worauf du hinaus willst.
Da ich Deine Antworten nicht voraus sehen kann, kann ich nicht alle Fragen sofort stellen. Außerdem kann ich es so erreichen, dass Du konkrete Antworten liefern kannst ohne dass Du wieder abschweifst oder in eine andere Richtung als die erfragte gehst.
Am Ende möchte ich dahin, dass ich weiß, wie ich in meinem Fall mit den KEs umgehen kann.

Also nochmal:
Nachfrage zu 2:
Es wäre klug, die Existenz einer Erklärung zu kontrollieren, oder muss ich das kontrolliert haben?
In Deiner Präsentation schreibst Du, dass die Prüfung auf Vorhandensein einer KE eine Verpflichtung für den Betreiber ist. Das verstehe ich so, dass ich das kontrolliert haben muss!

3. Frage:
Auch wenn ich die Erklärung nicht auf Papier mitführen muss: Kann es Situationen geben, bei der ich die Erklärung vorweisen muss?
Ja oder Nein?
Das läuft in die gleiche Richtung. Muss ich eine KE bei Bedarf beschaffen können.

4. Frage:
Wenn ich keine KE für meine Ausrüstung vorweisen kann und es versäumt habe, das zu prüfen, dann darf ich die Ausrüstung nicht verwenden, selbst wenn diese eine KE erfüllen sollte oder hat, richtig?
Ja oder Nein?

5. Frage:
Seit wann gibt es diese Vorschrift für eine KE und seit wann werden diese ausgestellt?
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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