Konformitätserklärung?

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dd8ed

Erfahrener Benutzer
#21
Eigentlich müsste die KE ja dann auch bei jedem Software-Update vom Händler ungültig werden !?!?!
Nicht unbedingt. Wenn der Hersteller davon überzeugt ist, dass eine Update keinen Einfluss auf die Konformität hat, dann nicht. Das muss er sicherstellen. Mit der Erklärung bestätigt der Hersteller die Konformität zu den aufgeführten Standards. Wenn diese erhalten bleibt, bleibt auch die Erklärung gültig.
Ausserdem würde in der neuen Erklärung eh das gleiche drinstehen, wie in der alten (ausser dem Datum vielleicht).
 

meister

Erfahrener Benutzer
#22
Nicht unbedingt. Wenn der Hersteller davon überzeugt ist, dass eine Update keinen Einfluss auf die Konformität hat, dann nicht. Das muss er sicherstellen. Mit der Erklärung bestätigt der Hersteller die Konformität zu den aufgeführten Standards. Wenn diese erhalten bleibt, bleibt auch die Erklärung gültig.
Ausserdem würde in der neuen Erklärung eh das gleiche drinstehen, wie in der alten (ausser dem Datum vielleicht).
Dann darf ich ja auch Änderungen machen, solange das kein Einfluss auf die Konformität hat.


Da ich vorhin deine Antwort nicht ganz verstanden hatte nochmal anders gefragt:

Wenn ich ein 'Sender' mit Modul-Schacht habe und ein HF-Modul mit gültiger KE,
darf ich doch am 'Sender' ändern was ich will, solange er ein passendes PPM-Signal an das HF-Modul abgibt.

Gruß,
Olli
 

helle

Erfahrener Benutzer
#23
hy,

Nochmal:
Bei den ganzen KE/CE "Prüfungen" wir die Funktionalität der Software überhaupt nicht überprüft,
da kann jeder Scheiß programmiert sein (siehe die ganzenn Fehler bei den namhaften Herstellern und Systemen IFS, DSM)
das hat überhaupt keinen Einfluß auf die Konformität.

Da kann sich unser Verbandsvertreter DD8ED noch so vor einem klaren "Ja" winden, so ist das nun mal.

Wer es nicht glaubt soll sich die Prüfprotokolle runterladen.
und ausgerechnet unser "TÜV" hat das 2. größter Prüflabor Chinas, in Guangdong, 60 km hinter Hongkong, am "ehemaligen"
Perlfluß, jetzt eine reine Kloake.


Ich bau mir meine Flieger selber und ich bau/programmier mir meine Sender selber.
Die ganzen Bürokraten können mir den Buckel runterrutschen.
Und wenn ich mir nacheinander eine bessere Software rauflade dann ist das auch meine Sache.
Da will und brauche ich keinen DMFV und keine DAeC sonst haben wir bald DDR-Verhältnisse im Modellbau.
Fehlt nur noch dass eine nackte Schaumwaffel eine CE eine KE und ein Nummernschild braucht, abgenommen von DMFV-"TÜV"

Helle
 
Zuletzt bearbeitet:

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#24
Nachfrage zu 2:
Es wäre klug, die Existenz einer Erklärung zu kontrollieren, oder muss ich das kontrolliert haben?
In Deiner Präsentation schreibst Du, dass die Prüfung auf Vorhandensein einer KE eine Verpflichtung für den Betreiber ist. Das verstehe ich so, dass ich das kontrolliert haben muss!
Es ist eine Verpflichtung im eigenen Interesse. Wenn es eine Beanstandung seitens der Fernmeldehoheit gibt und du eine KE auf den Tisch legen kannst. Dann ist der schwarze Peter sofort beim Hersteller. Ausserdem liegt die Verantwortung für den Betrieb bei dir. Wenn du eine KE hast, kann dir keiner zum Vorwurf machen, dass du nicht konformes Zeugs betreibst. Das nimmt jedem versuch in dieser Richtung den Wind aus den Segeln.

3. Frage:
Auch wenn ich die Erklärung nicht auf Papier mitführen muss: Kann es Situationen geben, bei der ich die Erklärung vorweisen muss?
Ja oder Nein?
Das läuft in die gleiche Richtung. Muss ich eine KE bei Bedarf beschaffen können.
Ja. Der Flugleiter könnte dich mal fragen

4. Frage:
Wenn ich keine KE für meine Ausrüstung vorweisen kann und es versäumt habe, das zu prüfen, dann darf ich die Ausrüstung nicht verwenden, selbst wenn diese eine KE erfüllen sollte oder hat, richtig?
Ja oder Nein?
Nein. Wenn es eine zutreffende KE gibt, darfst du. Auch wenn du sie nicht in der Tasche hast.

5. Frage:
Seit wann gibt es diese Vorschrift für eine KE und seit wann werden diese ausgestellt?
In der jetzigen Form in D seit dem Inkrafttreten des FTEG. (ca. Anfang 2001)
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#25
hy,

Nochmal:
Bei den ganzen KE/CE "Prüfungen" wir die Funktionalität der Software überhaupt nicht überprüft,
da kann jeder Scheiß programmiert sein (siehe die ganzenn Fehler bei den namhaften Herstellern und Systemen IFS, DSM)
das hat überhaupt keinen Einfluß auf die Konformität.

Da kann sich unser Verbandsvertreter DD8ED noch so vor einem klaren "Ja" winden, so ist das nun mal.

Wer es nicht glaubt soll sich die Prüfprotokolle runterladen.
und ausgerechnet unser "TÜV" hat das 2. größter Prüflabor Chinas, in Guangdong, 60 km hinter Hongkong, am "ehemaligen"
Perlfluß, jetzt eine reine Kloake.


Ich bau mir meine Flieger selber und ich bau/programmier mir meine Sender selber.
Die ganzen Bürokraten können mir den Buckel runterrutschen.


Helle
Jetzt pass mal auf, mein Freund.
Du hast behauptet, das nur Störstrahlung gemessen wird. Das ist falsch.
Der "Verbandsvertreter" weiss aus seiner beruflichen Praxis, dass z.B. beim Test der Störfestigkeit es sehr wohl einen Test der Funktion gibt und noch ein paar andere Tests durchgeführt werden.
Was nicht getestet wird, ist z.B. die Qualität der Software. Dafür ist eher die Stiftung Warentest zuständig.
Das die Qualität der Software im Rahmen eines CE-Tests geprüft wird, hat nie jemand behauptet. Innerhlab der auf R/C-Anlagen anwendbaren Prüfstandards wäre das auch vollkommen absurd.
Insofern braucht der "Verbandsvertreter" sich auch nicht vor einem klaren "Ja" zu winden.
Der "Verbandsvertreter" darf aber deine falschen Behauptungen zurechtrücken.
Ferner solltest du realisieren,dass ich hier nicht als "Verbandsvertreter" agiere, sondern als ganz normaler Modellflieger. In Vertretung meines Verbandes (welchen meinst du jetzt ?) würde ich mich hier nicht äussern.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#26
Dann darf ich ja auch Änderungen machen, solange das kein Einfluss auf die Konformität hat.


Da ich vorhin deine Antwort nicht ganz verstanden hatte nochmal anders gefragt:

Wenn ich ein 'Sender' mit Modul-Schacht habe und ein HF-Modul mit gültiger KE,
darf ich doch am 'Sender' ändern was ich will, solange er ein passendes PPM-Signal an das HF-Modul abgibt.

Gruß,
Olli
Du kannst mit deinem Sender tun,was immer du möchtest. Nur ist nach einer Änderung der Hersteller aus der Verantwortung. Du tritts dann in die Pflicht der Einhaltung der einschlägigen Normen ein und muss das ggf. auch nachweisen können.
Nach meiner persönlichen Einschätzung kannst du dir einen kompletten Sender einschliesslich HF selber bauen. Wenn er konform ist, ist das ok. Im Störungsfall wird das geprüft.
Nur der Test der Konformität in Eigenregie ist im Normalfall nicht möglich.
 
#27
Leute bleibt doch mal sachlich. Auch wenn es einfach ist, den Überbringer schlechter Nachrichten an den Pranger zu stellen, denk mal zwischendurch daran, dass dd8ed diese Regeln nicht gemacht hat und schon gar nicht in unserem Sinne abändern kann. Was er hier macht, ist für uns sehr hilfreich. Immerhin können wir hier hier technische und regulatorische Details aus erster Hand kennenlernen, auf die wir sonst kaum Zugriff hätten. Zumindest ich bin ihm dafür dankbar.

Zur Globalisierung: Momentan ist sicher so einiges überreguliert und deutlich von innereuropäischen Wirtschaftsinteressen geprägt, man denke nur an die Pflicht von CE-Zeichen und deutscher Bedienungsanleitung an nahezu allen importierten Modellbauartikeln. Aber was den Funkbereich betrifft, finde ich eine Regulierung schon sinnvoll. Wenn nur noch der Markt regieren würde, wären unsere Funken zwar schön billig, aber Modellflug würde keinen Spaß mehr machen. Denn man müsste immer vor dem Fliegen rumfragen, wer welche Funke verwendet, und dann abwägen, ob man einen Flug wagt. Beispiele von extrem streuenden und damit störenden Billigfunken gibts heute schon genug.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#28
Wir kommen der Sache näher.

Nein. Wenn es eine zutreffende KE gibt, darfst du. Auch wenn du sie nicht in der Tasche hast.
Das meinte ich nicht.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann muss ich bei Bedarf die Konformität über die KE nachweisen können. Sei es dem Flugleiter gegenüber oder auch gegenüber einer Behörde. Ich muss die KE zwar nicht mit führen, aber ich müsste sie spätestens nachträglich bringen können, richtig?
Darauf bezog sich meine Frage. Was ist, wenn ich die KE nicht bringen kann? Sei es, weil es keine gibt oder weil ich die, obwohl das Produkt eine KE besaß, mir diese nicht gespeichert habe und sie auch nicht mehr bekommen kann. In diesen Fällen darf ich die Ausrüstung nicht verwenden, richtig?
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#29
Wir kommen der Sache näher.



Das meinte ich nicht.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann muss ich bei Bedarf die Konformität über die KE nachweisen können. Sei es dem Flugleiter gegenüber oder auch gegenüber einer Behörde. Ich muss die KE zwar nicht mit führen, aber ich müsste sie spätestens nachträglich bringen können, richtig?
Darauf bezog sich meine Frage. Was ist, wenn ich die KE nicht bringen kann? Sei es, weil es keine gibt oder weil ich die, obwohl das Produkt eine KE besaß, mir diese nicht gespeichert habe und sie auch nicht mehr bekommen kann. In diesen Fällen darf ich die Ausrüstung nicht verwenden, richtig?
Das siehst du nicht ganz richtig. Das ist aber auch scheisskompliziert.
Die Pflicht der Beibringung der KE obliegt dem Inverkehrbringer, wer immer das jetzt gerade ist. Bei Nichtkonformität ist der dann dran, wenn die BnetzA den an die Hammelbeine bekommt. Dann bist du als Anwender fein raus. Du bist zwar evtl. dein Equipment los, kannst aber dem Verkäufer auf die Füsse treten.
Wenn du eine KE zur Hand hast und der BnetzA auf den Tisch des Hauses legen kannst UND der Austeller ist greifbar, bist du aus dem Schneider. Dann kann dir keiner was. Du hast alles getan, was man von dir erwarten kann.
Anders sieht es aus, wenn es keine KE gibt oder der Austeller nicht greifbar ist, weil er z.B. nicht in der EU sitzt. Dann greift deine Verantwortlichkeit für den Betrieb.
Wenn dir allerdings klar sein musste, das es keine KE gibt, läufst du in Gefahr, das die BnetzA dir die Hammelbeine langzieht.
Könntest du trotzdem mal erläutern, auf welche konkrete Situation du abzielst?
So langsam stellen sich mir da Fragen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#30
Ja, kann ich mir vorstellen, dass Dir das nicht klar ist. :)

Aber die Beantwortung der Situation müsste auch möglich sein, ohne jetzt schon die konkrete Situation zu diskutieren. ;)
Was ich an Deiner Antwort nicht verstehe:
- Ich darf die Ausrüstung nur mit KE betreiben. Das dürfte sicher sein.
- Wenn ich die nur mit KE betreiben darf, dann darf ich die nicht betreiben, wenn die Ausrüstung keine KE hat oder ich die KE im Bedarfsfall nicht vorweisen kann. Das müsste sich doch daraus ergeben, oder? Wo ist da mein Gedankenfehler?
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#31
Betreiben darfst du die nicht, wenn es zum Zeitpunkt des Kaufes keine KE gegeben hat.
Hast du die zu dem Zeitpunkt gesehen, bzw wurde dir erklärt das es eine gibt, du somit davon ausgehen konntest, sollte alles in Ordnung sein, dann ist der Verkäufer dran, falls es nicht so ist.

Desweiteren kann ein Flugleiter dir den Gebrauch untersagen, wenn er von der Richtigkeit/Vorhandensein einer KE nicht Überzeugt ist, das fällt dann unter Hausrecht auf einem Vereinsgelände

@ dd8ed nochmal zur KE von Frsky
Die Seite ist nicht so leicht zu finden, aber es gibt einen Link mit Bilddateien von KE´s
http://www.frsky-rc.com/certificate.asp
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#32
Ja, kann ich mir vorstellen, dass Dir das nicht klar ist. :)

Aber die Beantwortung der Situation müsste auch möglich sein, ohne jetzt schon die konkrete Situation zu diskutieren. ;)
Was ich an Deiner Antwort nicht verstehe:
- Ich darf die Ausrüstung nur mit KE betreiben. Das dürfte sicher sein.
- Wenn ich die nur mit KE betreiben darf, dann darf ich die nicht betreiben, wenn die Ausrüstung keine KE hat oder ich die KE im Bedarfsfall nicht vorweisen kann. Das müsste sich doch daraus ergeben, oder? Wo ist da mein Gedankenfehler?
Also ohne Kenntniss der konkreten Situation kann ich nur meine allgemeine Meinung zu dem Thema darlegen.
Der Inverkehrbringer muss dem Anwender eine KE zwingend verfügbar machen. Damit hast du in jedem Fall die Möglichkeit, diese zu beschaffen. Ist diese Zurverfügungstellung nicht gegeben, fehlt eine der durch das Gesetz geforderten Voraussetzung und ein Betrieb ist nicht statthaft. Siehe dazu §11 (1) und §10 (3) FTEG.
War das jetzt klar genug ?
 

helle

Erfahrener Benutzer
#33
Hy,

DerCampmer HB , was machst du denn da?

Diese Seiten will man nicht sehen, steht nicht graupner oder robbe dauf.

Besser mal behaupten dass es keine gibt.

Vielleicht sind sie ja auch gefälscht und mit Pferdefleich drinnen?

Wer weiß schon wer TCB oder BEIDE ist?

Viel besser die Behauptung der Bundesnetzagentur, dass sie das alles erst mal lieber nicht akzeptiert.
Sonst kommt da zu viel Konkurenz rein und Direktimport geht gar nicht.

Ansonsten bin ich hier raus.
Ich hätte noch 2 Orange Sendemodule zum GUID Test.

Helle
 
Zuletzt bearbeitet:

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#34
@ dd8ed nochmal zur KE von Frsky
Die Seite ist nicht so leicht zu finden, aber es gibt einen Link mit Bilddateien von KE´s
http://www.frsky-rc.com/certificate.asp
Ähm ja,
es ist ja jetzt nicht so, dass ich die Dinger nicht kennen würde. Nur sind das keine Konformitätserklärungen.
Es gibt nur sehr wenige, formale Anforderungen an die Form einer Konformitätsserklärung, aber es muss grundsätzlich mal "Konformitätserklärung" drüberstehen und es muss vom Hersteller, seinem in der EU ansässigen Vertreter oder dem Inverkehrbringer stammen.
Da weder Beide noch Siemic Hersteller sind, sind die Dinger vollkommen wertlos. Lies dir mal genau durch, was da drin steht. Da wird bestätigt, dass das geprüfte Muster den Anforderungen entspricht und sonst nichts. Da du aber dieses "Golden Device" nicht hast, nutzten dir die Dinger garnichts.
Das ist pure Kundenverarsche, auf die leider jede Menge Leute reinfallen.
Dem Profi in diesem Geschäft geht da der Hut hoch.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#35
Helle ganz einfach, ich führe eine Sachliche Diskussion, und erbitte um die Meinung eines anderen Users.
Welche Schlussfolgerungen ich dann für mich daraus ziehe ist eine andere Sache
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#37
Also fassen wir zusammen, TBS, Beide und Siemic sind Laboratorien, die bestätigen, das die ihnen vorgelegten Gebrauchsmuster/Serienmodelle den gültigen Standards entsprechen.
Importeure könnten sich somit aufgrund dieser Erklärungen davon ausgehen, das die Produkte dem aktuellen Standard entsprechen, und eine KE dafür ausstellen, ohne eigene weitergehende Test damit zu machen
Habe ich das so Richtig Interpretiert?

FrSky könnte somit auch eigene KE ausstellen, müsste dafür aber einen Vertreter in Europa haben, und den Punkt verstehe ich nicht so ganz, wie soll eine Firma jemanden finden, der das macht, wenn es nicht der entsprechende Importeur ist?
Somit ist doch der Weltweite Handel stark eingeschränkt auf Offiziell Importierte Artikel, oder sehe ich das falsch?

Gerade von einem Exportland sollte man doch andere Regeln erwarten können, wir wollen doch auch einfach an jedem Verkaufen können.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#38
Also fassen wir zusammen, TBS, Beide und Siemic sind Laboratorien, die bestätigen, das die ihnen vorgelegten Gebrauchsmuster/Serienmodelle den gültigen Standards entsprechen.
Importeure könnten sich somit aufgrund dieser Erklärungen davon ausgehen, das die Produkte dem aktuellen Standard entsprechen, und eine KE dafür ausstellen, ohne eigene weitergehende Test damit zu machen
Habe ich das so Richtig Interpretiert?
Das siehst du korrekt. Du meinst aber wohl TCB. TCB ist keine Firma. Siemic und Beide sind ein Notified Body und ein Testlabor. Der Notified Body darf keine Tests durchführen. Erwische ich einen dabei, hacke ich dem die Finger ab.

FrSky könnte somit auch eigene KE ausstellen, müsste dafür aber einen Vertreter in Europa haben, und den Punkt verstehe ich nicht so ganz, wie soll eine Firma jemanden finden, der das macht, wenn es nicht der entsprechende Importeur ist?
Somit ist doch der Weltweite Handel stark eingeschränkt auf Offiziell Importierte Artikel, oder sehe ich das falsch?
Es muss in der EU einen Verantwortlichen geben, auf den die Marktaufsichten zugreien können. Es gibt Leute, die verdienen viel Geld damit. FrSky sollte das mal tun.

Gerade von einem Exportland sollte man doch andere Regeln erwarten können, wir wollen doch auch einfach an jedem Verkaufen können.
Versuch mal, was nach China zu exportieren. Da brauchst du die Megapackung Valium
 
Zuletzt bearbeitet:

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#39
Versuch mal, was nach China zu exportieren. Da brauchst du die Megapackung Valium
Oder gute connections zur Partei ;-)

Ich verstehe hier gerade nicht warum ihr euch so einen Stress um die KE bzw CE macht. Was sind denn die Szenarien in denen das wichtig ist ?

1. Der Flugleiter bzw Modellflugplatz Betreiber will das sehen -> da hier kaum einer was mit Modellflugplätzen zu tun haben will und somit dort auch nicht fliegt eher uninterresant

2. Das verwendete Equipment stört tatsächlich wie sau und man schädigt/beeinträchtigt dadurch andere. Die BNA wird verständigt, das zeug wird untersucht und man muss ne dicke Strafe zahlen. Wenn man dann eine gültige KE vorweisen kann muss man die strafe nicht selber zahlen sondern der Hersteller bzw Importeur. Korrekt?

Wenn das korrekt ist, wäre es im Falle von FrSky sch**ß egal wo man das kauft, da es ja vom Prinzip her konform ist (ein Importeur hat ja die KE) somit weiß man das mit dem zeug alles IO ist und es wird auch nie zu einem Störungsfall kommen. Wo kein Kläger da keine Straftat.

3. Ihr baut mit eurem Flieger/Copter mist bzw ihr habt "Funkausfall". Die Kiste fliegt in Nachbars Gartenhaus und ihr wollt den Schaden eurer Versicherung melden. Ausfallgrund: Funkstörung. Versicherung will das Verwendete Equipment sehen, ihr zeigt eure selbstgebastelte Funke und dann könnt ihr den Schaden mal schön selber Zahlen. Mit gülter KE wäre das alles kein Problem Korrekt ?


Hab ich noch was vergessen ?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#40
Mir ist schon klar, dass viele hier und auch dd8ed bei dem Thema KE sofort an Chinaimporte denken und darüber diskutieren.

Davon habe ich aber nirgendwo etwas geschrieben. Ich habe nur RC-Sender, die ich ganz normal bei deutschen Modellbauhändlern gekauft habe bzw. eine gebraucht gekauft.
Auch für diese (Hersteller Robbe und Multiplex) gelten die Regeln für die KE für mich.

Konkret habe ich 4 Sender (2 Robbe und 2 Multiplex) und ich habe letztes Jahr für die Vereinsjugend noch 2 Multiplex gekauft. Für keinen der Sender habe ich eine KE!
Teilweise weil die vor 2001 gekauft wurden, teilweise weil keine bei lag.

Als die Thematik letztes Jahr aufkam, habe ich meine von dd8ed empfohlene Verpflichtung wahrgenommen und habe versucht, mich über das Vorhandensein einer KE zu informieren.

Bei den Robbe-Anlagen (Robbe Luna 35 MHz, Robbe Attack 40 MHz) habe ich nichts gefunden, da die zu alt sind.

Die Multiplex 2020 scheint auch zu alt zu sein.
Bei der Multiplex Cockpit SX 35 MHz und den letztes Jahr für die Jugend gekauften Multiplex Cockpit SX 2,4GHz ist zwar ein Hinweis auf Konformität in der Anleitung, es ist aber keine(!) korrekte KE dabei. Es wird nur auf eine URL verwiesen, was ja eigentlich ausreicht. Allerdings gibt es unter der angegebenen URL nichts und auch der entsprechende Link auf der Website der Emig-RC führt ins Leere. Es scheint auf der Website von Multiplex keine KE zum Download zu geben.

D.h. ich habe keine KE vorliegen bzw. auf Korrektheit prüfen können, weil die Sender entweder zu alt sind oder die KE nicht zur Verfügung gestellt wurde.

Bezgl. der alten Sender gibt es vielleicht Bestandsschutz, obwohl dd8ed auf die Frage, ob die Pflicht zur KE alle Sender betrifft, dies bejaht hat.

Bezgl. der neuen Sender darf ich die nicht ohne schlechtes Gewissen betreiben.

Bei meinen Empfängern sieht es noch schlimmer aus. Teilweise gibt es die Firmen nicht mehr, weil sie Pleite gegangen sind. Von dort kann ich dann gar nicht mehr eine korrekte KE bekommen.

Effektiv also:
Man muss sich also immer schon beim Kauf die KE geben lassen und archivieren, denn es kann immer sein, dass man die später bei Bedarf nicht mehr bekommt.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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