Künftig kein legales FPV ohne Spotter mehr?

fchansa

Erfahrener Benutzer
#1
Mich interessiert nur eins: Wie mein Überfliegen ergab darf man ab den neuen Regelungen (wann immer sie denn kommen) FPV ohne Spotter GAR NICHT mehr betreiben (auch nicht sub 250g / 30m) ??? Was ist dann noch der Grund sub 250g zu bauen?
Aber solange es Pfosten wie den Typen heute in B gibt der in die Gedächtniskirche geknallt ist wundert mich nichts ...
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#2
Bei Selbstbau gibt es auch nach meinem Verständnis keinen Grund mehr für Sub250g. Ob ein Spotter zukünftig für FPV reicht, habe ich bisher noch nicht gefunden. Nur, dass der neue Kenntnisnachweis quasi generell Pflicht wird. Falls ein Spotter nicht ausreichend ist, wie steht es dann um Lehrer/Schüler? Brauchen dann beide Piloten den Kenntnisnachweis oder nur der Lehrer? Ansonsten sieht es scheinbar für FPV mit Eigenbauten mau aus. Und zertifiziertes Equipment ist für die meisten Piloten auch keine Option.
 
G

Gelöschtes Mitglied 61334

Gast
#3
Spotter immer Pflicht. Haftpflichtversicherung immer Pflicht. Sub 250g Eigenbauten können auch ohne EU-Kompetenznachweis und ohne Altersbeschränkung geflogen werden. Hat der Copter eine Kamera, muss sich der Pilot jedoch beim LBA registrieren und die eID muss an dem Copter angebracht sein. Sub 250g Eigenbauten werden in C0 eingestuft und können dort in allen Subkategorien A1, A2, A3 geflogen werden.

Eigenbauten über 250g werden als C4 eingestuft. EU-Kompetenznachweis Pflicht. Kann man in der OPEN Kategorie fliegen, jedoch nur unter A3 = weit entfernt von Städten und Menschen. Zwecks Lehrer/Schüler siehe Punkt 3:
  • maximale Flughöhe: 120 m über Grund,
  • unmittelbarer Sichtkontakt zur Drohne während des gesamten Fluges bzw. eingeschalteter Follow-me-Modus ,
  • Mindestalter des Steuerers 16 Jahre (der Betrieb unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten, der über die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung des Fluges verfügt, ist zulässig),
  • Höchstabflugmasse (Maximum Takeoff MASS – MTOM) der Drohne 25 kg,
  • kein Transport gefährlicher Güter,
  • kein Abwurf von Gegenständen,

Warum sieht es denn für FPV mit Eigenbauten Mau aus? Registrierung, die Online-Schulung und kleine Prüfung beim LBA (Online, Multiple-Choice, etwa 30€ zum anschließenden selbst ausdrucken) finde ich nicht verkehrt. Dann lernt so manch einer vielleicht auch was er da tut ;)
 
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Dr.Coolgood

Well-known member
#4
Es ist wie in allen Lebensbereichen: Die Vernünftigen zahlen für eine Prüfung, die ihnen letzten Endes gesunden Menschenverstand bescheinigt. Der Rest der Spaßgesellschaft macht "was geiles" in Ahnungslosigkeit und/oder Ignoranz. Die bekommen wir nie gegriffen, die Folge sind noch mehr Vorschriften, die auch der gesunde Menschenverstand nicht mehr versteht.
Hierzu zählt für mich der Registrierungszwang. Werden zukünftig bei jeder Drohnensichtung an einem Flughafen / Bahnlinie etc alle (registrierten!) Piloten im Umkreis von 100 km einbestellt? Stehen wir ab jetzt unter Generalverdacht? Das finde ich mehr als Bedenklich.
Immerhin hat der Pilot vom Breitscheidplatz tatsächlich die Behörden gerufen - ich habe erwartet, die Drohne hat keinen Aufkleber und der Pilot kommt unerkannt davon.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#5
Wie mein Überfliegen ergab darf man ab den neuen Regelungen (wann immer sie denn kommen)...
Meinst Du die kommenden Regelungen für Modellflug im Modellflugverband (z.B. DMFV oder DAeC)?
Wenn ja, wo hast Du diese gelesen? Soweit ich weiß gibt es nur Vorschläge und Entwürfe vom DMFV und DAeC dazu, die dem BMVI vorliegen und mit diesem abgestimmt werden. Aber diese sind bis auf ein paar Statements nicht öffentlich.
Hast Du eine Quelle für diese Vorschläge?
Wobei diese Vorschläge noch lange nicht das sein müssen, was irgendwann mal kommt.

Oder meinst Du die kommenden EU-Regelungen, die den Modellflug gar nicht betreffen oder nur Leute, die in keinem Modellflugverband sind?
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
#6
Für mich bedeutet die neue Regelung, dass ich wirklich bei allen Koptern auf <250g achten werde um in A1 fliegen zu klönnen, egal ob gekauft oder selbst gebaut. Sonst ist nicht mal mehr ein Testflug im Garten erlaubt., denn A2 und A3 schließen diesen generell aus, egal welchen "EU-Führerschein" ich habe.

Gruß Gerd
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#7
@GerdS:
Du fliegst nicht zu Sportzwecken oder als Freizeitgestaltung und Du bist auch in keinem Modellflugverband?
Oder warum meinst Du, dass A1,A2,A3 für Dich relevant wären?
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#8
Ich finde so einen Thread schwierig, wenn persönliche Meinungen und Fakten zusammentreffen. Ferner ist es schwierig, wenn Interpretationen von Vorschriften zitiert werden, aber keine Quellen angegeben werden.

M.E. werden aktuell folgende Sachen nicht beachtet:

1. Übergangsfristen
Die sind insofern interessant, da man als Mitglied eines Verbandes bis Ende 2022 von den Altregelungen profitieren kann:

Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz? - Deutscher Modellflieger Verband e.V. (dmfv.aero)
"Übergangsfristen für Betreiber von Flugmodellen (Sport- und Freizeitzweck):
  • Maximal bis zum 31.12.2022 werden alle Piloten, die Modellflug im Rahmen eines Verbandes betreiben, dies nach derzeit gültigem, nationalem Recht tun. Das bedeutet, dass sie mit einem Fluggerät, das schwerer als 2kg ist und/oder in einer Höhe von über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen fliegen soll, den DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis (§21e LuftVO) benötigen,
  • Für Betreiber von Drohnen und Modellflugzeugen, die ihr Hobby nicht im Rahmen eines Verbandes ausüben, gelten ab dem 31.12.2020 die Regularien der Offenen Kategorie. Hierfür ist ein Kompetenznachweis des LBA erforderlich. Eine Übergangsfrist für bestehende Kenntnisnachweise des LBA (§21d LuftVO) gibt es bis zum 31.12.2021. Darüber, ob der Kenntnisnachweis von DMFV/DAeC (§21e LuftVO) in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 ebenfalls zum Betrieb in der Offenen Kategorie berechtigt, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die derzeit vom Bundesverkehrsministerium geprüft werden."
2. Szenarien für FPV
FPV wird wohl zukünftig in der Kategorie "specific" als eines der Standardszenarien definiert werden. Für die Standardszenarien gibt es m.E. noch keine Ausarbeitungen. Von daher muss man abwarten, wie FPV nach neuer EU-Regelungen aussehen wird, wenn die Übergangsfristen abgelaufen sind bzw. wenn man nicht Mitglied eines Verbands ist.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (dmfv.aero)

3. eID kommt vermutlich nicht rechtzeitig
Auf meine Nachfrage beim DMFV, welche Daten von mir an das LBA gemeldet wurden und wie ich die eID bekomme, wurde singgemäß geantwortet: Es wurden noch keine Daten übermittelt und die eID wird mir dann per E-Mail zugesandt.

Da frage ich mich, wie das noch vor dem 1.1.2021 klappen soll. Denn Verbandsregelungen hin- oder her: Die eID ist ab dem 01.01.2021 zwingend notwendig:

"Ohne diese Nummer gibt es ab 2021 keinen rechtskonformen Modell- und Drohnenflug. "
Modellflug und EU-Recht - Deutscher Modellflieger Verband e.V. (dmfv.aero)
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#10
Privat gebaut geht zukünftig wohl nur in A1 und A4. Und dann macht es schon Sinn, unter 250g zu bleiben.
Aber: Es ist noch nicht final geregelt, was zukünftig im Rahmen der Verbände erlaubt sein wird (nach der Übergangsfrist). Insofern ist die Diskussion um die Klassen eigentlich verfrüht, da die Verbände das in einem gewissen Rahmen "aushebeln" wollen/werden.

https://www.dmfv.aero/wp-content/up...ation-EU-2019-947-Bernhard-Roegner.pdf#page=5
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#11
@Elyot:
Die bekannten neuen EU-Regelungen können relevant für ihn sein, wenn er kein Flugmodell (Sport/Hobby) betreibt oder er nicht in einem Modellflugverband nach Artikel 16 der Verordnung ist. Deshalb ja meine Nachfrage, ob das bei ihm der Fall ist.

Die bekannten neuen EU-Regelungen würden, wenn sie so auch für Modellflug gelten würden, diesen in fast allen Bereichen unmöglich machen. Gerade für den Modellflugbereich sind diese Regelungen aber gar nicht gedacht und daher gibt es in dieser Verordnung den Artikel 16, in dem steht, dass es für den Betrieb von Flugmodellen eigene nationale Regelungen für den Betrieb im Verband geben kann (und geben wird).

Sowohl DMFV als auch DAeC wollen eine entsprechende Genehmigung für ihren Verband und ihre Mitglieder bekommen und haben Vorschläge für die Regelung des Modellfluges in Deutschland eingereicht.
Diese sind zwar nicht öffentlich, aber auch die veröffentlichten Statements dazu und der Artikel 16 selber zeigen, dass diese mit höchster Wahrscheinlichkeit sich nicht an dem Rest der EU-Verordnung (Klassen etc.) orientieren wird. Teilweise ist sogar von Verbesserungen gegenüber dem Status quo die Rede, aber effektiv ist noch alles offen.

Das alles ist doch schon seit Ewigkeiten bekannt und ich verstehe überhaupt nicht, warum immer wieder von (vermutlich) Modellflugbetreibern Panik mit den bekannten EU-Regelungen, die gar nicht für den Modellflug im Verband gelten sollen und gedacht sind, verbreitet wird.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#12
Die bekannten EU-Regeln treten aber in ein paar Tagen in Kraft. Mal abgesehen von den Übergangsregeln, gibt es noch keine Ausnahmen für den Modellflug. Gibt es irgendwo eine Aufstellung, was unter welchen Bedingungen 2021 im Modellflug möglich ist? Wenn die dann idealerweise noch mit Sonnenschein unterzeichnet ist, wäre das Thema tatsächlich durch.
 
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fchansa

Erfahrener Benutzer
#14
Nochmal zur Erläuterung meiner Frage:
Ich fliege seit ~ 5 Jahren selbstgebaute Kopter + Flächen.
Kopter werden nur FPV, Flächen(Elektro) LOS + FPV geflogen.
Habe eine Versicherung, Kenntnisnachweis DAeC ... bin aber in keinem Verein oder so und fliege
in der Pampa von M/V in mehreren km Abstand zu Orten/Gebäuden/Menschen.
Bis jetzt war die (FPV) Sache einfach: unter 250g/30m -> kein Spotter,
darüber Spotter + LOS.
Jetzt kommen die neuen Regelungen:
- sie sind gelinde gesagt komplex(er) als die Alten
- so richtig ist auch nicht klar ab wann denn was gilt bzw. wo und für welchen Preis ich z.B.
erforderliche Prüfungen ablegen kann (es tauchen immer wieder Passagen wie "es ist nocht nicht bekannt ..." auf)
(@brandtaucher hat das ja gut zusammengefasst)

Wie gesagt - ich möchte gerne so weitermachen wir bisher, zur Not auch mit (bezahlbarer) Prüfung, Registrierung, Spotter:
mein Standardsetup: selbstgebauter Kopter/Fläche, Gewicht irgendwas zwischen 300 und 2000g auf der grünen Wiese
fernab der Zivilisation inkl. FPV.

Eigenbauten über 250g werden als C4 eingestuft. EU-Kompetenznachweis Pflicht. Kann man in der OPEN Kategorie fliegen, jedoch nur unter A3 = weit entfernt von Städten und Menschen
Würde für mich dann konkret heissen:
- Versicherung (habe ich)
- EU-Kompetenznachweis (Wo kann man den für welchen Preis machen?) -> gilt da in der Übergangsfrist mein bisheriger Nachweis?
- Registrierung (Geht das schon ab Januar?)
- Spotter (habe ich)
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#15
Die bekannten EU-Regeln treten aber in ein paar Tagen in Kraft. Mal abgesehen von den Übergangsregeln, gibt es noch keine Ausnahmen für den Modellflug. Gibt es irgendwo eine Aufstellung, was unter welchen Bedingungen 2021 im Modellflug möglich ist?
Nach Artikel 21(3) gelten für den Modellflug weiter die alten nationalen Regelungen bis zum 1.7.2022, d.h. bis auf die Registrierungspflicht und einer faktischen Vereins-/Verbandspflicht keine Änderung gegenüber 2020. Wegen der Corona-Pandemie wurde u.a. diese Frist bis 1.1.2023 verlängert. Bis dahin wird es dann Genehmigungen nach Artikel 16 geben. Denn ohne eine solche Genehmigung wäre der klassische Modellflug tot und genau deshalb gibt es den Artikel 16.

@fchansa: Wenn Du in einem Modellflugverband bist (DMFV, DAeC...) sind die EU-Regelungen für Dich nicht relevant (bis auf die Registrierungspflicht, welche diese beiden Verbände automatisch für ihre Mitglieder machen). Wenn nicht, gelten die neuen Regelungen.
Da die neuen Regelungen aber für den Modellflug bis auf Ausnahmen praktisch ungeeignet sind, bleibt es einem nichts anderes übrig, in einen Verband zu gehen.

Das wichtigste Fazit ist eigentlich:
Neu ist ab 1.1.2021 die Regstrierungspflicht und für die meisten Modellflieger eine implizite Verbandspflicht.
Für diese Fälle lohnt es sich überhaupt nicht, sich mit den komplizierten Regeln der EU-Verordnung auseinanderzusetzen, weil sie eh irrelevant sind.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#16
Ein weiteres Fazit wäre aus meiner Sicht, irgendwann in 2021 den neuen Kenntnisnachweis zu machen, da der alte ungültig wird und der neue für alle verpflichtend ist:

Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz? - Deutscher Modellflieger Verband e.V. (dmfv.aero)

Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO (gewerblich)
  • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2021
  • Einsatz von: gewerblich genutzten UAS (> 2kg oder zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis/Ausnahmegenehmigung)
  • Art: Präsenz- oder Online-Lehrgang mit abschließender Prüfung
  • Umschreibung: auf den Kompetenznachweis A1/A3 möglich
  • Ausstellende Behörde: anerkannte Stellen des Luftfahrtbundesamtes

Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO
  • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022
  • Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und Freizeitbereich im Rahmen eines Modellflugverbandes
  • Art: Online-Einweisung
  • Umschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar)
  • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC

Kompetenznachweis Offene Kategorie A1 und A3
  • Voraussichtlich gültig ab: 31.12.2020
  • Einsatz von: Drohnen (< 25kg, abseits von Menschen und Wohngebieten) und Flugmodellen außerhalb eines Verbandsrahmens
  • Art: Online-Lehrgang und Online-Prüfung
  • Ausstellende Behörde: Luftfahrtbundesamt
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#17
Ein weiteres Fazit wäre aus meiner Sicht, irgendwann in 2021 den neuen Kenntnisnachweis zu machen, da der alte ungültig wird und der neue für alle verpflichtend ist:
Auch das ist nicht richtig.
Für Modellflug im Verbandsrahmen ist der alte Kenntnisnachweis noch bis zum 31.12.2022 gültig.
Ob und welcher Kenntnisnachweis nach Erteilung einer Genehmigung nach Artikel 16 dann diesen alten Ausweis ersetzt, ist noch gar nicht geklärt.
Es gibt schlicht noch keinen "neuen Kenntnisnachweis" für Modellflug im Verbandsrahmen und schon gar keine Pflicht dazu. Der obige "Kompetenznachweis Offene Kategorie A1 und A3" ist ja eben nicht(!) für Flugmodelle im Verbandsrahmen.

Für Modellflug im Verbandsrahmen nach Artikel 16 ist bis auf die Registrierungspflicht noch gar nichts festgelegt. Nur Vorschläge, über die verhandelt wird, und die (leider) nicht öffentlich sind.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#18
@Wowbagger Ich habe meine Aussage mit Quellen belegt und diese stammen vom DMFV:

  • Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes – abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen Kategorie – nach den Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Wie genau diese Regeln aussehen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie werden sich aber stark am bisherigen, nationalen Recht orientieren. Teil dieser Betriebserlaubnis wird auch ein neuer DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis sein, mit dem der Pilot sein Wissen über die geltenden Regeln für den Modellflugbetrieb nachweisen muss. Ob bereits absolvierte Kenntnisnachweise bis zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes gültig bleiben oder auf das neue Format upgegradet werden müssen, ist noch ungewiss.
 

fchansa

Erfahrener Benutzer
#19
Vielen Dank schon mal für das rege Feedback (y)
Eins habe ich schon mal mitgenommen und mich beim DMFV angemeldet - dazu folgende Frage:
Heisst das oft zitierte "Modellflug im Rahmen eines Verbandes" Fliegen auf Vereinsgelände oder Fliegen als Mitglied (z.B.
auch ausserhalb von Vereinsgelände) ?
 
FPV1

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