Versicherung für FPV - Welche?

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Nicht offen für weitere Antworten.
#1
Moin!

Ich trau's mich ja eigentlich kaum zu fragen, aber:
Welche Versicherung(en) habt Ihr gebucht?

Ich hänge mich jetzt absichtlich nicht an den/die anderen Thread(s), da dort einigermaßen stark vom eigentlichen Thema abgewichen wurde. Auch den Thread bzgl. des ausgefallenen Treffens (snif) habe ich gelesen (~60%) und möchte hier sicherlich keine weitere Diskussion um die Bestandteile lostreten.
Mir geht's eher darum, was ich (man) als bislang Unversicherter (aber auch bislang noch nicht Fliegender :() denn denn abschließen sollte - wenn's erst mal losgeht -, möchte ich das äußerst ungern unversichert tun, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Schades an fremdem Eigentum (Äcker ohne Ende hier - "in the back of beyond") sehr unwahrscheinlich sein dürften.

Gruß,
Olaf

P.S.: Virtuelle Schläge bitte richten an: >Dev0
 

Mellow

Erfahrener Benutzer
#5
In der aktuellen Ausgabe der Modell Aviator steht:
Legal? Illegal? Nicht egal - so lautet die Überschrift ;)
Dort steht Schwarz auf Weiß, das das FPV fliegen legal und auch versichert ist wenn im Lehrer Schüler Betrieb geflogen wird.
....da der Leher in einem solchen Fall sofort eingreifen und die Fernsteuerung *übernehmen* kann!!!
So siehts beim DMFV aus^^
 

nero

Benutzer
#7
DMO hat auch nur eine Police, oder haben die noch eine extra für FPV? Weil ich bin bei denen schon etwas länger, war mir aber nie so sicher ob die bei FPV hilft. Wenn man da noch extra was wegen FPV angeben muss, wäre das ja durch aus erwähnenswert.
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#8
Ich würde jetzt auch knallhart DMO sagen allein aus dem Grund weil die die einzigen sind die nicht so ein Hickhack drum machen (ich hoffe die Verantwortlichen der anderen Versicherungen lesen hier mit)
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#9
Ich bin beim DMFV (hauptsächlich, weil unser Modellflugverein nur das akzeptiert) und werde zum Jahresende auf jeden Fall zum DMO wechseln.
 
#10
Originaltext von der DMO Seite:

Alle Flugmodelle einschließlich Drehflügler bis 150 kg sind über DMO-Verträge versichert,

wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!

Dazu zählen auch Modellheißluftballone, Modellzeppeline, Fesseldrachen (Lenkdrachen und Einleiner)
und Raketenmodelle bis max. 50 kg Startgewicht und einem Treibsatz von max. 50g.
Das FPV (Free Person Vision)-Verfahren, der Lehrer-Schüler- sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen.
https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Frame.html

Also ist FPV in der normalen mit drin.
 
#11
Gilt die DMO auch in Österreich? Sehen die FPV fliegen auch als OK an wenn ich alleine FPV fliege, ohne Lehrer-Schüler-Betrieb und/oder Spotter?

Grüße,
Phil
 
#12
Hallo !
Hat schon jemand Erfahrung im Schadenfall mit DMO ?
Alles ist"versichert", wenn die "gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden".
Wenn ich - irrtümlich - bei Rot über die Kreuzung fahre, und jemanden mit dem Auto verletze, halte ich mich auch nicht an die gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn ich das auf das Modellfliegen umlege, habe ich dann keinen Versicherungsschutz,wenn das Modell mir "auskommt"?

Hat jemand von Euch schon Versicherungsbedingungen bekommen, in denen man nachlesen kann, ob es Risikoausschlüsse gibt oder Obliegenheiten einzuhalten sind ?

Ich möchte das gerne mit dem Makler klären - weil der Prospekt das zu wenig erläutert !

alfred
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#14
Hi,

Versicherungsbedingungen der DMO
Auszug aus einer Mail (Dezember 2011) auf meine Nachfrage bzgl. FPV

......beim FPV-fliegen ist es zwingend notwendig, daß immer ein zweiter Pilot neben Ihnen steht und das Flugmodell in Sicht hat, um bei Problemen mit der Videobrille sofort die Steuerung des Modelles übernehmen kann.
.....die zweite Person sollte in der Lage sein, die Steuerung zu übernehmen.
Er muß nicht im Lehrer/Schüler-Verbund sein.

Dann gab es immer mal wieder spekulationen über legal, illegal und nach diesem Bericht habe ich erneut nachgefragt.

Antwort: ....wie schon in der E-Mail vom 02.12.2011 dargelegt, gilt bei DMO-Verträgen der Punkt 3.2.1 der Versicherungsbedingungen.<-- rechte Spalte unter Halter-Haftpflicht-Versicherung

Grüße

Jonas
 
#15
Also ich verstehe das Ganze leider garnicht, dabei komme ich aus der Branche: DMO sieht sich laut Mail als "Dienstleister", wogegen nichts zu sagen ist.Was soll das aber mit den Versicherungsbedingungen ? Wird hier der Anschein geweckt, dass DMO ein Versicherer ist ? Was wäre, wenn DMO nicht mehr existiert ? Wie ist Eure Erfahrung mit der Prämienzahlung ? Habt Ihr eine Polizze bekommen ? Von wem ?

Allianz hat das Groß- und Industriegeschäft an Allianz Global ( =AGCS) als eigene Gesellschaft abgegeben.

Ich will nicht verwirren, aber bei der von der Allianz angebotenen Privaten Halter-Haftpflichtvrsicherung sind laut Homepage
Link: https://www.allianz.de/produkte/haftpflicht/fluglenkdrachen_haftpflicht/index.html ausdrücklich "ferngesteuerte Drohnen" vom Versicherungsschutz ausgenommen.

OIch kann mir kaum vorstellen, dass die Allianz und ihre eigene Gesellschaft AGCS einmal Drohnen ausschließen, bzw. Versicherungsschutz bieten.
Das müssen wir - im gemeinsamen Interesse - auf den Punkt bringen. damit NIEMAND im Schadenfall ohne Versicherungsschutz dasteht.

Weiters wird zu klären sein, ob der einzelne Kollege im Schadenfall (wen ?) auf Deckung klagen kann, falls der Versicherer (wer ?) den Versicherungsschutz gemäß Versicherungsvertragsgesetz ungerechtfertigt ablehnt.
Wenn der Einzelne nicht Versicherungsnehmer ist, kann er es nämlich nicht. Dann könnte nur DMO dies als Kontrahent (Rahmenvertrag) von AGCS machen. Was ist, wenn DMO dies nicht tut ? Dann steht der Kollege im Regen und hat keinen VersSchutz !!!!

Normalerweise sind VersBedingungen so aufgebaut, dass in deen einzelnen Absätzen definiert ist, was versichert ist, wer Versicherungsnehmer ist, wo der Versicherungsschutz gilt, etc.
Das fehlt mir bei DMO. Wenn ich ers richtig lese, wird eine Vereinshaftpflicht, eine Veranstalterhaftpflicht und eine Halterhaftpflicht angeführt, nur wer ist der Versicherte ? Wie komme ich zum Versicherungsschutz? Durch Beitritt zum Verein, durch VersVertragsvermittlung oder ?
Ich habe den Makler angeschrieben und hoffe auf Klärung.
Wenn diese nicht erfolgt, habe ich vor meine ehem. Kollegen in Deutschland anzusprechen um mir die Konstruktion erklären zu lassen.
Gruß
Alfred


P.S.: Habt Ihr das
"Diese Aufstellung der DMO-Versicherungsbedingungen erhebt nicht
den Anspruch einer in allen versicherungsrechtlichen Fragen
umfassenden Vertragsbroschüre."

und
"Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der
Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und
behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht
unter 5 kg liegt."

gelesen ?

Wenn ich FPV fliege `- Sichtflugbedingungen nicht mehr gegeben sind - und außerhalb des Vereinsgeländes Funkabriß habe - habe ich dann Versicherungsschutz ja oder nein ?

Ich meine, das sollte verbindlich vom Versicherer selbst definiert werden um Mißverständnisse zu vermeiden !!!!!


PPS.:Für Leute, die ganz tief in die Materie eintauchen wollen: die Vers Bedingungen der Allianz in Österreich:
http://www.der-schweighofer.at/public/files/34864.pdf

Allianz stellt eine Generalpolizze aus, innerhalb derer die Kollegen versichert sind. Im Schadenfall genügt nur der Nachweis der Prämien- Einzahlung und die Schadenmeldung.
 

fpv-floh

Erfahrener Benutzer
#16
Wenn ich FPV fliege `- Sichtflugbedingungen nicht mehr gegeben sind - und außerhalb des Vereinsgeländes Funkabriß habe - habe ich dann Versicherungsschutz ja oder nein ?
Wenn ich FPV fliege `- Sichtflugbedingungen nicht mehr gegeben sind - und außerhalb des Vereinsgeländes dringend pinkeln muss und in der Not den Flieger nicht mehr unter Kontrolle habe und ihn in das einzige weit und breit befindlichen Wohnhaus versenke - habe ich dann Versicherungsschutz ja oder nein ?

Sorry, aber konnt es mir nicht verkneifen...
 
#17
Genau, das ist das Problem !!!
Bin gespannt, ob wir das lösen können und der Versicherer Stellung nimmt zur Frage des Versicherungsschutzes.

Es kann doch auch nicht sein, dass der VersSchutz mit den räumlichen Grenzen des Aufstiegsortes - wenn eine Genehmigung vorliegt -(bei enger Auslegung) begrenzt sein soll !

gruß
alfred
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#18
"Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der
Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und
behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht
unter 5 kg liegt."
Das ist normales Luftrecht §16 LuftVO.
Alles was mehr als 5kg wiegt darf nicht so ohne weiteres Wildfliegen. Da braucht man wieder eine sonder Erlaubniss vom Land.

Wenn ich FPV fliege `- Sichtflugbedingungen nicht mehr gegeben sind - und außerhalb des Vereinsgeländes Funkabriß habe - habe ich dann Versicherungsschutz ja oder nein ?
Wenn du die Erlaubniss des Gründstückeigentümers hast,dein Flieger unter 5kg wiegt, du keinen Verbrenner fliegst (oder falls doch 1,5km von bewohntem Gebiet entfernt bist) und einen Spotter an deiner Seite hattest - Ja

Grüße

Jonas
 
#19
Hallo Jonas !

1.) welche gesetzlichen Bestimmungen schreiben das Vorhandensein eines Spotters vor ?

2.) Wenn "die gesetzlichen Bestimmungen" eingehalten werden: das ist so allgemein, dass man alles hineininterpretieren kann. Es ist für den VersSchutz völlig wurscht, ob der Grundeigentümer seine Zustimmung zum Start gegeben hat.


Wenn ich einen Flugfehler mache und in ein Auto krache, habe ich das gesetzliche Verbot der Herbeiführung eines Sachschadens übertreten und gegen das Gesetz gehandelt. Wenn ich eng auslege, könnte man zu dem Schluß kommen, dass ich keinen Versicherungsschutz habe (wg. der Gesetzesverletzung!!) und weil der Schaden AUSSERHALB des GENEHMIGTEN GELÄNDES eintrat. Beschränkt sich der VErsSchutz folglich nur auf das genehmigte Gelände und hört an den Grenzen des Vereinsflugplatzes auf ?

Verstehst Du, dass mir diese Formulierung Sorgen macht ?!

Bei jedem Unfall verstößt man nach Flugrecht gegen § 1 LuftVO !

Sie ermöglicht in fast allen Fällen eine Ablehnung des Versicherungsschutzes, weil ein Gesetz hast Du bei jedem Personenschaden übertreten (Verursachungshaftung) und "außerhalb" bist du bald !!!

Tut mir leid, dass ich so spitzfinderisch bin, aber wir wollen ja die Schwachstellen finden, weil es ja um viel Geld geht, wenn der VersSchutz (ungerechtfertigt) abgelehnt wird.

gruß
alfred
 
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