Sendeleistung

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muerzi

Erfahrener Benutzer
#61
@der-frickler: hier http://fpv-community.de/showthread....zen-und-Sendeleistung-Stellungnahme-des-BMVIT kannst du nachlesen das nur Sender mit CE erlaubt sind. Betrifft zwar Österreich, doch ist alles EU-weit geregelt

Entsprechend § 9(1) FTEG muß ein Gerät, das alle einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt, mit dem CE - Kennzeichen versehen werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Geräts ist der Hersteller, sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das In-Verkehr-Bringen des Geräts verantwortliche Person.
 

DasWollvieh

Testet alles kaputt
#62
@der-frickler: hier http://fpv-community.de/showthread.php?20408-%D6-Legalit%E4t-von-FPV-Frequenzen-und-Sendeleistung-Stellungnahme-des-BMVIT kannst du nachlesen das nur Sender mit CE erlaubt sind. Betrifft zwar Österreich, doch ist alles EU-weit geregelt

Entsprechend § 9(1) FTEG muß ein Gerät, das alle einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt, mit dem CE - Kennzeichen versehen werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Geräts ist der Hersteller, sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das In-Verkehr-Bringen des Geräts verantwortliche Person.
Das gilt für betriebsbereite Geräte, aber NICHT für das Foxtech Modul, weil das ein Bauteil ist.
Baut man sich dann selber mit dem Modul ein Sender.

Wie dann die Rechtslage dann aussieht wenn aus dem Modul eine funktionierende Gerät geworden ist weiß ich nicht, ist mir auch schnurrz.

Gruss
Wolfi
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#63
Ja, es ist aber auch nur ein Modul,
Als Firma ist es ja z.B. kein Problem ein solches Modul oder andere Bauteile ohne CE zu Importieren, wie sonst sollte ich die hier in eigene Produkte einbauen die ich dann wiederum vor dem Verkauf CE Zulassen werde.
Hmmm, vielleicht muss man die Dinge noch differenzierter sehen? Ein solches Modul http://www.fpv4ever.com/en/series-5...ter-module-58ghz-20mw-without-accesories.html ist eher ein Bauteil, weil man noch einen DIP-Schalter für die Kanalwahl hinzufügt, ebenso wie einen Antennenanschluss, einen Kondensator etc (wobei man auch fragen könnte, wie das gleiche Modul zu sehen ist, wenn es einfach as is verwendet wird).

Das hier http://www.fpv4ever.com/en/series-58ghz/891-transmitter-58ghz-20mw.html ist aber sicher kein Bausatz mehr, und da muss CE drauf, ohne wenn und aber. Da hilft im Zweifel auch kein Umbau auf ein legales Frequenzband mehr (meiner Meinung nach).
 
#64
CE spielt nur eine Rolle beim Halterwechsel, dh wenn ich Mein CE Dampfbügeleisen auf 200 Bar tune isses immer noch legal (ausser vileicht zahlt die versicherung im schadensfall nicht) aber da kommt kein "Prüfer" der nach 2 Jahren kontrolliert ob du die CE einhälst (is eher als Werkszertifikat zu verstehen)
 

DasWollvieh

Testet alles kaputt
#65
Hmmm, vielleicht muss man die Dinge noch differenzierter sehen? Ein solches Modul http://www.fpv4ever.com/en/series-5...ter-module-58ghz-20mw-without-accesories.html ist eher ein Bauteil, weil man noch einen DIP-Schalter für die Kanalwahl hinzufügt, ebenso wie einen Antennenanschluss, einen Kondensator etc (wobei man auch fragen könnte, wie das gleiche Modul zu sehen ist, wenn es einfach as is verwendet wird).

Das hier http://www.fpv4ever.com/en/series-58ghz/891-transmitter-58ghz-20mw.html ist aber sicher kein Bausatz mehr, und da muss CE drauf, ohne wenn und aber. Da hilft im Zweifel auch kein Umbau auf ein legales Frequenzband mehr (meiner Meinung nach).
Aber klar doch muss man differenzieren. Erst ein funktionierende Baugruppe muss/darf ein CE Zeichen tragen.

Vor ein paar Jahren noch hat Siemens seine Roboter als "unvollständige Maschinen" deklariert, weil der Greifarm separat geliefert wurde.
So konnten sie die die Verantwortung bez. Maschinenrichtlinie dem Anwender aufdrücken. Ein CE zeichen war zwar drauf, aber nur wegen der EMV und Niederspannungsrichtlinie, nicht aber wegen der viel wichtigeren Maschinen -Richtlinie.

Wenn die Industrie so streng die Richtlinien einhalten würden wie es hier manche im Forum fordern, würde praktisch kein einziger Betrieb noch irgendetwas produzieren.

Gruss
Wolfi
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#66
Damit ist die Sendeleistung am Fuß der Antenne gemeint
Bei den Meisten Sendern also an der SMA Buchse, gilt aber auch bei der Kompaktkamera am Anfang der Drahtantenne

Es ist also nirgends genau erklärt, zumindest habe ich noch nichts gelesen, ob die Leistung an der Übergabestelle gemessen wird, oder die wirklich abgestrahlte Leistung.
FrSky hat z.B. 60mW, am Antennenanschluss, dann kommt noch die 3db, 5db oder 7db Antenne, mit der normalen Stab ist es noch gerade Legal, mit der Patchantenne würde die abgestrahlte Leistung aber die erlaubten 100mW übersteigen

Jetzt stellt sich die Frage, hat mal jemand die wirkliche Verstärkung mit der CL gemessen, angegeben wird die doch mit 1.2 dB wenn ich mich nicht täusche, jedenfalls deutlich <2 dB, somit könnte sogar ein größerer Sender genutzt werden, als mit der Originalen Stabantenne, die abgestrahlte Leistung müsste niedriger sein.

Und zu dem Argument, die Händler bieten die Immersionsrc CL/SPW ja zum Sender als Zusatz an, also müsse das Legal sein, das zählt nicht, der Sender kann Legal sein, die Antenne kann Legal sein, ob die Nutzung zusammen Legal ist, ist wieder eine andere Geschichte, und ist NICHT Sache des Händlers
Mann bekommt auch die 7 dB FrSky Antenne in Deutschland zu kaufen, nur Nutzen darf man die nicht
 
Zuletzt bearbeitet:

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#67
Ein CE gewährleistet zwar legalen, aber noch lange nicht sicheren Betrieb!
Sicheren Betrieb kann man aber auch ohne CE erreichen :D :D :D
CE und Maschinenrichtlinie gab's früher auch nicht und ich lebe immer noch ;)

Also meine einzige Sorge ist das momentane Wetter . . . :(

CU Eddy
 
#68
Das is' legal ;)
 
#70
Noch ein Nachtrag: bei der Nähe von FPVC zum DMFV müsste es doch eigentlich möglich sein, auf bestimmte Fragen mal eine verbindliche Antwort von Herrn Sonnenschein zu bekommen, die man dann hier veröffentlichen könnte. Es sind doch eigentlich immer die gleichen zwei Handvoll Fragen, die wieder und wieder kontrovers diskutiert werden.
Ich vermute, die verbindliche Antwort wird keiner geben können und wollen, weil eben nicht alles per Gesetz eindeutig geregelt ist. Die Gesetze wurden zu einem Zeitpunkt für bestimmte Bedingungen gemacht, aber das Umfeld entwickelt sich weiter. Und so kommt es, dass wir plötzlich veraltete Gesetze haben, die auf heutige Fälle nicht mehr eindeutig anwendbar sind. So hat bei der Einführung der 25mW Beschränkung der 5,8GHz Short Range Devices (SRD) keiner daran gedacht, dass diese SRD mal per Flugmodell durch die Felder fliegen. Genauso hat der inländische Handel wohl nicht vorhergesehen, dass seine bisherige treue Kundschaft massenhaft zum Direktimport aus Asien übergeht. Jetzt versuchen sie, durch Missbrauch der Marktaufsichtsbehörden und der CE-Kennzeichnung ihr Geschäft zu schützen.

Vom wem will man also eine "verbindliche" Antwort erfragen? Jeder Gefragte wird die Antwort nach seiner Interessenlage geben. Der DMFV bzw. Herr Sonnenschein wird im Interesse seines Verbandes antworten, und da wird FPV momentan noch wie eine heiße Kartoffel behandelt. Auch wenn mit Heiko und dem neu geschaffenen FPV-Kompetenzreferat ein guter Anfang gemacht wurde, viele (konservativen) Vereine verbieten auf ihrem Gelände FPV-Flüge rundheraus.

Und bekannte FPV-Händler wie Globeflight werden bei ihrer Antwort ihre Verkaufsinteressen schützen wollen. Sie werden also natürlich Foxtechmodule als illegal einstufen und ihre CE-Zeichen als Pflicht fordern wollen (obwohl ihre ersten 5,8GHz Sender auch ohne CE ausgeliefert wurden ;)). Selbst der als nicht unbedingt gesetzestreu bekannte TBS-Verein springt zur Umsatzsteigerung auf den CE-Zug auf und bietet ein modifiziertes Foxtechmodul mit CE an.

Akzeptiert also einfach, dass es in unserem kleinen Randbereich nicht für jedes Detail eine eindeutige Rechtslage gibt und gebt euch damit zufrieden. Irgendwann wird es angepasste Gesetze geben, diese werden aber garantiert mehr Einschränkungen für uns bringen. Genießt die Zeit bis dahin, und verkürzt diese nicht weiter durch permanentes Nachfragen nach Regelungen!
 

infi

Erfahrener Benutzer
#71
Akzeptiert also einfach, dass es in unserem kleinen Randbereich nicht für jedes Detail eine eindeutige Rechtslage gibt und gebt euch damit zufrieden. Irgendwann wird es angepasste Gesetze geben, diese werden aber garantiert mehr Einschränkungen für uns bringen. Genießt die Zeit bis dahin, und verkürzt diese nicht weiter durch permanentes Nachfragen nach Regelungen!
das glaube ich leider auch :/
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#72
Und genau dafür sollte das Bewusstsein entstehen. Es ist kaum möglich FPV zu betreiben ohne den erlaubten Bereich zu verlassen. Es gibt so viele Bereiche wo man ganz leicht in Grauzonen oder Verbote rutscht, und da spreche ich jetzt nicht nur von der Funkübertragung. So ist das zurzeit nun mal.
Aber wenn dann Leute wegen 500mW Sender gekreuzigt werden ist das in Anbetracht dessen mehr als lächerlich. Warum sollte ein zu starker Sender strafrechtlich schlimmer sein soll als ein fehlendes CE-Zeichen oder eine unzulässige Frequenz? Aus der Sicht des Anwenders ist die Geschichte mit dem CE-Zeichen lächerlich und ein 500mW Sender volle Absicht aber das sieht dann rechtlich bestimmt anders aus. Es ist beides verboten.
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
#73
Akzeptiert also einfach, dass es in unserem kleinen Randbereich nicht für jedes Detail eine eindeutige Rechtslage gibt und gebt euch damit zufrieden. Irgendwann wird es angepasste Gesetze geben, diese werden aber garantiert mehr Einschränkungen für uns bringen. Genießt die Zeit bis dahin, und verkürzt diese nicht weiter durch permanentes Nachfragen nach Regelungen!
Möge dieser Tag noch fern sein...
...und wir Grauzonen noch für uns nutzen können.
 
#74
Interessiert vileicht niemanden mehr aber da trifft es die Leute im grossen Kanton schon härter:
.....Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert.......

Wie siehts eigentlich mit der EMV aus ? weis da jemand ob da auch die Regulierung hinkt (z.B. Funkschweine wären dann vom Import ausgeschlossen)
 

Thint1

Erfahrener Benutzer
#75
Hi,
das ist zwar ein bisschen off-topic, aber ich lese hier immer "CE".
das ce-kennzeichen gibt es, sobald der hersteller eine ce = konformitätserklärung macht.
in dieser ce steht dann welche normen und vorgaben der hersteller einhält. bei einer ce müssen diese angaben nicht nachgewiesen werden... ist ja nur eine erklärung ;)

ein ce-kennzeichen ist kein garant dafür, dass das gerät ALLEN betreffenden normen und gesetzen entspricht.

ein kleines praxisbeispiel: ich habe unlängst ein warenmuster gekauft - mit ce, ausgestellt von einem "prüfinstitut". dessen adresse war gleichzeitig der sitz von 7 anderen firmen, es wurde zwar die DIN50121-3-2 (EMV-Norm) versprochen, als prüfnachweis wurde mir ein test nach FCC Part15, Class B übermittelt. diese beiden normen haben aber nur das thema "EMV" als kleinsten gemeinsamen nenner ;) die einhaltung der VDV wurde nicht einmal "erklärt".

cu Thomas
 
#77
Und genau dafür sollte das Bewusstsein entstehen. Es ist kaum möglich FPV zu betreiben ohne den erlaubten Bereich zu verlassen. Es gibt so viele Bereiche wo man ganz leicht in Grauzonen oder Verbote rutscht, und da spreche ich jetzt nicht nur von der Funkübertragung. So ist das zurzeit nun mal.
Ja und genau dagegen kann man nichts machen.Wer absolut
legal handeln will der darf kein FPV betreiben.Selbst wenn man brav mit seinem 5,8 GHZ 25mw AV-Modul in einem 500€ Flugzeug
herumfliegt um nach der ersten Kurve nach 300m zu sehen muss wie es sicht senkrecht in den Acker bohrt weil das Bild weg ist, ist man trotzdem nicht auf der legalen Seite.Die meisten Versicherungen verlangen dass der Pilot sein Modell immer im Auge hat und wenn das nicht der Fall ist gibts auch keine Kohle falls ein Flieger im Schadenfall auf die Frontscheibe des Autos eines Vereinmitgliedes kracht.
So ist das.



Grüße Chris
 
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#78
wie Behörden eigentlich die Sendeleistung eines Videosenders messen wollen
Das ist sehr einfach. Zunächst wird die Entfernung mittels Kreuzpeilung ermittelt. Anschließend misst man mit einer Antenne mit definierter Wirkfläche die Leistungsdichte. Die Leistungsdichte nimmt quadratisch mit der Entfernung ab. So kann auf die Leistung am Sendestandort zurückgerechnet werden.

Die Formel für den isotropen Strahler (ein eventueller Gewinn jetzt mal vernachlässigt) lautet

S = P / (4*PI*r²)

umgestellt nach P

P = S * (4 * PI * r²)

S = Leistungsdichte am Empfänger
P = Sendeleistung
r = Entfernung zum Sender
 
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FPV1

Banggood

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