Österreich: Filmen verboten

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#1
In Österreich wurde heute bekannt gegeben, dass Videofilmen im Sinne von Videoüberwachung verboten ist und bis 10.000 Euro Verwaltungsstrafe drohen.

In der Presseaussendung wird das Beispiel Filmen aus dem Auto genannt, ich fürchte aber, diese höchst fragwürdige Entscheidung lässt sich analog auch auf andere Bereiche ausdehnen...

Videoüberwachung aus Pkw verboten


Wolfgang
 

cappy

Erfahrener Benutzer
#3
Deine Threadüberschrift hat was von einer Bildschlagzeile :D

Es geht um die SYSTEMATISCHE Videoüberwachung des öffentlichen Strassenverkehrs aus einem Auto heraus, ich frage mich wo da der sinnvolle Zusammenhang zum FPV ist?!
 
#4
Also die GoPro am Saugnapf auf dem Autodach oder die GoPro, die mit Hilfe eines Copters über eine Straße fliegt...?

Ich erkenne beim Fliegen über den Parkplatz alle Autonummern ;)

Wolfgang
 

phischi

Erfahrener Benutzer
#5
Ich erkenne beim Filmen am Parkplatz auch alle Nummer. Das hat ja wohl nichts mit FPV zu tun. Dann wäre Filmen an sich verboten.
 

cappy

Erfahrener Benutzer
#7
Zumal wir ja normalerweise auf Feldern und Wiesen und nicht im Strassenverkehr/Stadt fliegen. Meiner Meinung nach unnötige Stimmungsmache da der Zusammenhang fehlt.
 
#8
Ich sehe in diesem Text zwei Probleme, die hier offenkundig übersehen werden:

- soweit ich das als juridischer Laie beurteilen kann, werden in dieser Entscheidung ganz deutlich die selben Kameras angesprochen, die auch im Modellflug verwendet werden

- zweitens wird nach meiner laienhaften Beobachtung des Rechtswesens dort mit Analogien gearbeitet. Also wenn systematisches Filmen mit dem Smartphone aus dem Auto verboten ist, könnte das auch auf das Filmen mit anderen Fahrzeugen und Modellfluggeräten angewendet werden.

Und wenn sich etwa Juristen die FPV-Videos auch hier in diesem Forum oder auf Youtube, Vimeo etc. ansehen, dann machen wohl die FPV-Umkreisungen von Bäumen nur den allerkleinsten Teil aus...

Das ist nur meine Interpretation, ich irre mich gerne ;)

Wolfgang
 

baka

Erfahrener Benutzer
#9
Wenn Du Deinen Copter mit ner Cam hochschickst, um Dauerzufilmen und nach dem Landen schon den nächsten in der Luft hast, dann ist das systematisch. Wenn Du damit einen öffentlichen Bereich filmst, ist´s genehmigungspflichtig/verboten, so einfach ist das. In meinen Augen auch in Ordnung. Jetzt macht mal nicht alle Pferde scheu, das artet ja zur Paranoia aus hier...
 

cappy

Erfahrener Benutzer
#11
Lies Dir nochmal den ersten Satz Deines ersten Postings durch "...dass Videofilmen im Sinne von Videoüberwachung verboten ist..."

1. FPV hat prinzipiell erstmal nichts mit Videofilmen zu tun da die Cam in erster Linie lediglich das "entfernte Auge" und kein Aufnahmegerät ist.

2. Selbst wenn aufgenommen wird, hat das beim gemeinen FPV Flieger nichts mit Überwachung zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thint1

Erfahrener Benutzer
#15
http://steiermark.orf.at/news/stories/2582078/ zwar ein bischen OT aber passt irgendwie dazu !

Mit FPV hat das ganze nichts zum tun, da ja wie schon gesagt, nicht systematisch gefilmt wird.

MfG
Hi,
das hat aber ganz und gar nichts mit der momentan aufgekommenen diskussion der privaten videüberwachung zu tun.
die videüberwachungen im öffentlichen bereich sind allesamt gemeldet und die aufnahmen dürfen nur im beisein des staatsanwaltes gesichtet werden. die eingesetzten aufzeichnungsmedien werden als ringspeicher genutzt und haben eine kapazität zwischen 24 und 36 stunden. gerademal genug um das verfahren in gang zu setzen und das betroffene fahrzeug in der flotte zu finden.

ich finde eine solche überwachung gut. meine persönliche sicherheit wird zwar nicht gesteigert, aber im falle wenn doch mal was passiert kann ich davon ausgehen, dass die suche nach dem täter zielführender ist als ohne beweismaterial.
zum thema privatvideoüberwachung ... die selbsternannten hilfspolizisten und ordnungshüter gehören allesamt abgemahnt.

solange ich fpv-filme ist das dasselbe wie videofilmen im urlaub, ohne persönlichkeitsrechtsverletzung ist und bleibt es erlaubt.

cu Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#17
Was mache ich mir Sorgen über Kameras im öffentlichen Raum (oder sonst wo), wenn ich tagtäglich ein Smartphone mit mir herumtrage ...

Geschichten entstehen durch die Leser/Hörer/Seher, die entscheiden was sie lesen/hören/sehen möchten. Momentan sind gerade die bedronlichen Geschichten in Mode.

lg Ferdl
 

infi

Erfahrener Benutzer
#18
In meinen Augen auch in Ordnung. Jetzt macht mal nicht alle Pferde scheu, das artet ja zur Paranoia aus hier...
und was ist mit den vielen leuten die bereits kameras im auto installiert haben die dadurch plötzlich kriminalisiert werden?
das ist doch längst gang und gäbe... man muss nur mal auf ebay/amazon wwi auto+kamera suchen

und urlaubsfahrten darf ich dann auch nimmer filmen? weil stunden lang eine gopro hinter der windschutzscheibe picken haben ist auch systematisch.

den politikern fällts derzeit sichtlich schwer mit der zeit zu gehen.
 

baka

Erfahrener Benutzer
#19
Also bei dem hier genannten Fall ging es um die Intention des Fahrers. Er wollte die Kamera einsetzen, um für denn Fall der Fälle eine Aufnahme von einem bestimmten Ereignis zu haben. Sprich fährt ihm einer hinten drauf, hat er es auf Video und kann den Hergang so nachweisen/dokumentieren. Das kommt einer systematischen Überwachung im öffentlichen Raum gleich. Wenn Du Deine Gopro hinter die Winschutzscheibe klebst, um Deine Fahrt durch´s Pitztal aufzunehmen, ist der Ausgangspunkt ein komplett anderer und Du kriminalisierst Dich mit Sicherheit nicht selbst - es sei denn, Du filmst dabei eine Dame beim Bieseln am Seitenstreifen, diese ist erkennbar und Du stellst es auf Youtube.
Und Rückfahrkameras dienen auch einem anderen Zweck. Es geht in dem Artikel um den präventiven Einsatz einer Kamera im Auto zur Überwachung, was laut Eurem Gesetz genehmigungspflichtig ist, nicht mehr, nicht weniger.
 

infi

Erfahrener Benutzer
#20
Es geht in dem Artikel um den präventiven Einsatz einer Kamera im Auto zur Überwachung, was laut Eurem Gesetz genehmigungspflichtig ist, nicht mehr, nicht weniger.
solche kameras meinte ich aber, die sind auch bei uns längst an der tagesordnung, und wären sie genehmigungspflichtig ist das ja im prinzip OK, aber es wurde eben nicht genehmigt.
 
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FPV1

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