DB macht mit Mini-Hubschrauber Jagd auf Sprayer

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ApoC

Moderator
#6
Hier kommen jetzt alle Beiträge derer rein, die nicht lesen können und das noch 100 mal posten...;)

Danke
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#7
Naja, haben wohl beide gleichzeitig angefangen zu schreiben, oder hat sich zumindest Überschniten/nicht aktualisiert

Die Idee ist im Grunde nicht schlecht, aber dann jeden Abend ne Runde fliegen, oder wie haben die sich das Gedacht
wenn nur die Werksgelände überwacht werden sollen, könnte man entsprechend auch bessere Bewegungsmelder usw einsetzen, oder sollen die nur raus fliegen, wenn es ein Alarm gab
Stellt sich auch die Frage, wie groß soll die Flotte werden, es gibt ja nicht nur 1 oder 2 Betriebsgelände in Deutschland
 

ReX_1986

Erfahrener Benutzer
#8
"Der Flugradius beträgt „per Hand“ 500 Meter, ferngelenkt per Autopilot bis zu 40 Kilometer."

Wie war das noch mal mit max. 25 mW Sendeleistung?
 

Olli81

Offizieller GoPro-Händler
Händler
#9
"Der Flugradius beträgt „per Hand“ 500 Meter, ferngelenkt per Autopilot bis zu 40 Kilometer."

Wie war das noch mal mit max. 25 mW Sendeleistung?
Die "Drohnen" übermitteln nicht in Echtzeit, sondern zeichnen die Bilder nur Gerichtsfest auf...
Was mich aber wundert ist die Genehmigungsfähigkeit für den autonomen Flug: Ist das überhaupt genehmigungsfähig ????
Oder hat das damitzu tun, das die Teile nur über Bahneigentum unterwegs sind ???
 

Mayday

Expert somehow
#10
Na ja, die Bahn war ja mal staatlich, aber einen eigenen Luftraum... :p Eher nicht.
Und trennt Euch doch mal von der 25mW Grenze. Was hier immer von Usern und sogar dem Betreiber als illegal angeprangert wird, muß nicht illegal sein! Nebenbei ist "Sichtentfernung" und "manuelle Eingriffmöglichkeit" gerne mal sehr relativ ausgelegt. Anscheinend handeln Behörden bei manchen Zulassungen auch nicht anders, als wenn Meier-Müller-Schulze auf'm Amt einen Schwager hat, der...
Jedenfalls gibt es manchmal eher Zulassungen, manchmal eher nicht.
 
#12
Lieber eine möglichkeit sowas zu Kapern :p
 

rollfeldraser

Der Raser auf'm Rollfeld!
#13
Die "Drohnen" übermitteln nicht in Echtzeit, sondern zeichnen die Bilder nur Gerichtsfest auf...
Was mich aber wundert ist die Genehmigungsfähigkeit für den autonomen Flug: Ist das überhaupt genehmigungsfähig ????
Oder hat das damitzu tun, das die Teile nur über Bahneigentum unterwegs sind ???
Doch sie sollen in Echtzeit übermitteln, damit der Bahn Sicherheitsdienst oder die Polizei noch eingreifen kann(aber bis diese da sind ist eh schon alles vorbei :) )
Die Bahn begründet die Genehmigung damit, dass die "Drohnen" über deren Gelände, also sozusagen Privateigentum, unterwegs sind und deshalb durch die Videoaufnahmen kein anderer Geschädigt wird.

Wegen der Gerichtsfestigkeit, im Gericht werden doch Fotos und Videos gar nicht oder nur in seltenen Fällen anererkannt, oder?!

Gruß

rollfeldraser
 

rollfeldraser

Der Raser auf'm Rollfeld!
#15
Das ist nicht das gleiche, bei Blitzerfotos agiert die Polizei, also der Staat-> Es ist ein rechtstaatslich zugelassener Beweis.
Bei Videoaufnahmen der Bahn, handelt es sich sozusagen privaten Aufnahmen.
Da kennen wir die Regel alle, niemand darf ohne dessen Einwilligung gefilmt, fotografiert werden, selbst wenn es ein Dieb,Sprayer, o.Ä. ist.
D.h. die Videos wären "illegal" und deshalb nicht rechtskräftig.
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#16
Ach naja wenn am Eingang des Bahngeländes steht "Videoüberwacht" dann sollte das doch gehen oder? Weil dann gibt man ja durch das Betreten sein Einverständnis zum Filmen ab.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
#18
Das ist nicht das gleiche, bei Blitzerfotos agiert die Polizei, also der Staat-> Es ist ein rechtstaatslich zugelassener Beweis.
Bei Videoaufnahmen der Bahn, handelt es sich sozusagen privaten Aufnahmen.
Da kennen wir die Regel alle, niemand darf ohne dessen Einwilligung gefilmt, fotografiert werden, selbst wenn es ein Dieb,Sprayer, o.Ä. ist.
D.h. die Videos wären "illegal" und deshalb nicht rechtskräftig.
Das ist Quatsch. Blitzen tun inzwischen vielfach private Anbieter im Auftrag der Kommunen. Nur Live-Kontrollen werden noch in allen Fällen von der Polizei durchgeführt.
 

marcl112

Erfahrener Benutzer
#20
Ach übrigends so viel ich weiß geht es bei den Videos nicht darum, dass es rechtskräftig ist. Denn sie wollen das Video nicht beim Prozess vorlegen. es soll so viel ich weiß nur eine Überwachung sein, dass falls dort leute sind wird ein Einsatzwagen benachrichtigt, der hinfahren soll und die Leute auf frischer Tat erwischen soll. Nachdem die Kameras da drauf ja sowieso Wärmebildkameras sind ist auch kein Mensch darauf zu erkennen. Oder weiß jemand von euch wer des ist, wenn er so eine Rot Gelbe Figur vor sich sieht.
 
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