Fliegen neben Wohngebiet?

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Jannik

Erfahrener Benutzer
#1
hallo zusammen,
ich fliege nun seit mehreren jahre auf einem acker ca.100 m neben dem Wohngebiet (noch nie hat jemand etwas gesagt). Seit ein paar Wochen haben ich da oben einen neuen Hausbewohner der mir heute dass Fliegen auf meinem Acker verbieten wollte. Jetzt meine frage: soweit ich weiß darf ich mit meinem Nurflügler <5kg Auf jeder wiese fliegen aber wie weit muss ich von besiedelten Gebieten fern bleiben?
 
B

Benutzer1106

Gast
#2
Haste die Erlaubnis vom Eigentümer des Ackers?
Kann sein, das du das schon Jahre machst und sich erst jetzt einer gestört fühlt....können tut er dir eigentlich nichts, wenn du die Erlaubnis vom Ackereigentümer (Versicherung) hast...aber um des friedens willen würd ich wo anders hingehen...der klüger gibt nach und so "Meckerdeppe" geben meist nicht so schnell Ruhe
 

Jannik

Erfahrener Benutzer
#3
ich habe eine indirekte Erlaubnis der Eigentümers: Ich habe einmal den Bauer mit dem Traktor gesehen und ihn mündlcih gefrag und eine Erlaubnis bekommen. Ich weiß, dass ich eigentlich nur die Erlaubnis der Grundstückeigentümer habe müsste aber ich weiß nicht ob es eine Sonderregelung gibt da es relativ nahe am wohngebiet ist.

,,Meckerdepp´´ ?!? Absolut !!! 75 Jähriger ... der sich da oben jz ne Villa gekauft hat !
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#4
Ja, so ist das leider. Es ist wirklich schwer, legale Flächen zu finden. Über einem Acker zu fliegen ist natürlich nicht zulässig. Die wenigsten Bauern möchten, dass man sein ggf. notgelandetes Flugzeug durch Betreten des Ackers wieder runterholt. Vergiss nicht, dass der Bauer damit sein "Brot verdient". Besser ist es, ggf. Heuwiesen etc. zu finden und den Bauern zu fragen.

Ich würde mir was anderes zum Fliegen suchen. Bemüh mal google-maps und Du wirst bestimmt was finden.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#7
Problem dürfte beim Nuri unter Umständen die Lautstärke sein
Das Fliegen selber kann er dir nicht verbieten, aber wenn du dabei ein unerhältnismässige Lautstärke verursachst, könnte das als Ruhestörung ausgelegt werden
 

Ori0n

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#8
Da, dieser Artikel ist ganz neu, da steht fast alles drin: Link
Soweit ich weiß, darfst du auf dem Akker fliegen, wenn es er Eigentümer erlaubt. Die einzige Belästigung dieses Nachbarn kann auf Lärmbelästigung gehen, das ist aber für dich kein Problem, du musst dich nur an die gesetzlichen Ruhezeit-Vorschriften halten: Montag - Samstag: 22-6Uhr, Sonn- und Feiertage: ganztägig. Möglicherweise musst du dich an dem Gesetz für Maschinen richten (Bau, Rasenmäher, usw): Montag-Freitag: 20-7 Uhr, Sonn- und Feiertage: ganztägig. Kann je nach (Bundes)Land unterschiedlich sein, ist aber glaub ich gleich. Solange du dich an diese Zeiten hälst und nicht über sein Grundstück fliegst, kann der Typ rechtlich nichts tun.

Edit: Hab eine Seite gefunden, da steht alles mit den Ruhezeiten extrem detailliert drin, was ich so überflogen hab, deckt es sich mit dem, was ich geschrieben hab: Link
 
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comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#9
Ja, so ist das leider. Es ist wirklich schwer, legale Flächen zu finden. Über einem Acker zu fliegen ist natürlich nicht zulässig. Die wenigsten Bauern möchten, dass man sein ggf. notgelandetes Flugzeug durch Betreten des Ackers wieder runterholt. Vergiss nicht, dass der Bauer damit sein "Brot verdient". Besser ist es, ggf. Heuwiesen etc. zu finden und den Bauern zu fragen.

Ich würde mir was anderes zum Fliegen suchen. Bemüh mal google-maps und Du wirst bestimmt was finden.
Eines vorweg: Ich bin zeitlebens seit >45 Jahren vereinsfreier Modellflieger
und verhalte mich möglichst immer so, daß ich eine Werbung und keine
Antiwerbung für den Modellflug bin. Dazu muss man sowohl seine Pflichten,
aber auch seine Rechte kennen. Das eine bedingt quasi das andere.
Die folgenden Fragen stelle ich absolut provokativ.
Man sollte nicht immer alles machen, was man darf!

Über einem Acker zu fliegen ist natürlich nicht zulässig.
Woher nimmst Du diese Weisheit? Anfängerhaftes Halbwissen?

Der Luftraum ist für jeden frei nutzbar. Ich darf überall drüberfliegen, in beliebiger Höhe.
Ich darf nur nicht von überall starten!

Die wenigsten Bauern möchten, dass man sein ggf. notgelandetes Flugzeug durch Betreten des Ackers wieder runterholt.
Das möchte weder ein Bauer, noch ein anderer Grundstücksbesitzer...

Tatsache: Ich darf jederzeit, von überall, ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers/-besitzers
mein Luftfahrzeug bergen: §25 Abs. 2 LuftVG

Ich bin nur verpflichtet, VORHER meine Personalien und meine Versicherung anzugeben.
Selbst die Polizei darf das nicht verhindern.

Ja kennt ihr eine Website mit offiziellen Vorschriften ?
Luftverkehrsgesetz.
Das betrifft auch uns Modellflieger.
Die Strassenverkehrsordnung wäre etwas unpassend.
Eigentlich logisch, oder?

Keinen Meter zurückweichen!
Wenn ich mit jemandem reden will, muss ich auf den zugehen.
Sonst versteht der mich immer schlechter.
Die richtigen, überprüfbaren Argumente muss man haben.
Wenn man weiss, was man muss/darf, kann man entsprechend gelassen sein.

Soweit ich weiß, darfst du auf dem Akker fliegen, wenn es er Eigentümer erlaubt.
Von nicht umfriedeten Grundstücken, die frei betretbar sind, darf man durchaus starten,
ohne die Genehmigung des Grundstücksbesitzers.
Man beachte im §25 Abs.1 LuftVG im ersten Satz das Wörtchen "und"!
Unter 5kg ohne Verbrenner = genehmigungsfreier Modellflug.
Da kann man bei der Luftfahrtbehörde noch so viel fragen, man bekommt
für den genehmigungsfreien Modellflug keine Genehmigung... :D

Der von Orion verlinkte Spiegel-Artikel enthält bei grobem Überfliegen schon einen Fehler:
Aus naheliegenden Gründen ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen einzuhalten.
Falsch!
Innerhalb eines Radius von 1,5km um Flugplätze ist das Modellfliegen VERBOTEN!!!
Da gibt es, soweit ich weiss, für vereinslose Modellflieger keine Ausnahme.
Es gibt allerdings Flugplätze, die sich Modellflugvereine und Manntragende teilen.

CU Eddy
 
Zuletzt bearbeitet:

McJameson

Erfahrener Benutzer
#10
Hm, Deine Interpretation der deutschen Sprache des c't-Artikels ist interessant! Die Formulierung "...ist ...einzuhalten", heist auf gut Deutsch, das alles andere Verhalten verboten ist! Insofern ist die Aussage der c't richtg und nicht falsch. :)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#11
Hm, Deine Interpretation der deutschen Sprache des c't-Artikels ist interessant! Die Formulierung "...ist ...einzuhalten", heist auf gut Deutsch, das alles andere Verhalten verboten ist! Insofern ist die Aussage der c't richtg und nicht falsch. :)
Na, wenigstens kann ich einen Satz ganz lesen.
Aus naheliegenden Gründen ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen einzuhalten.
Die enthaltene Aussage des ganzen Satzes unterscheidet sich deutlich von der
Interpretation Deiner zitierten 2 Worte.
Wie nennt man das noch? Achja: aus dem Zusammenhang reissen.

Ob das aber den Kern der Diskussion trifft, ist für mich fraglich.

Uuuuund tschüss......
CU Eddy
 

McJameson

Erfahrener Benutzer
#12
Lesen und analysieren kann ich allerdings auch. Nur leider interpretierst Du den Satz so wie Du ihn für Deine Argumentation gegen den Artikel brauchst und nicht so wie er geschrieben ist. Das nennt sich dann "Target Fixation". :)
Der Rest des Satzes, also "Aus naheliegenden Gründen" weist doch nur darauf hin, dass es für jeden ersichtlich ist, dass es verboten ist! Und damit trifft es exakt den Kern der Diskussion.
Trotzdem wünsche ich uns allen ein angenehmes und meckerarmes Fliegen! :cool:
 
#13
Das Problem hier ist doch eigentlich nur der Lärm, den der Nuri bauartbedingt nun mal erzeugt. In der Ruhe eines lauen Sommerabends direkt am Rande einer ruhigen Wohnsiedlung mit nem Nuri zu fliegen ist nicht sehr clever. Dadurch kann man die Akzeptanz von Modellflug schon sehr kaputt machen. Vielleicht besorgst du dir noch ein anderes, leises Modell, dann ist der Herr sicher wieder beruhigt ;).
 

McJameson

Erfahrener Benutzer
#14
Schick den Herrn einfach mal bei mir hier in Belgien vorbei, damit er sehen oder besser hören kann, wie es in anderen Gegenden zugeht. Ich wohne hier schön am Ortsrand, und eigentlich könnte es im Sommer hier richtig herrlich ruhig sein!
Könnte, wenn da nicht zum Einen ein Feldweg hinter dem Grundstück ca. 1km lang schön geradeaus führen würde, wo man so richtig sein Geländemotorrad rennen lassen kann, und zum Anderen es auf der anderen Seite dieses Feldwegs nicht einen Bach und dahinter einen verwilderten Wald gäbe, der von den Bewohnern dieses herrrlichen Landstriches auch unregelmäßig als Müllkippe verwendet wird! Das Letztere wäre ja nicht unbedingt ein Problem, aber dieser Wald liegt auch teilweise auf einem Hügel, der dadurch wiederum im Sommer zu einem Eldorado der Offroad-Motorradfahrer wird! Und, Ihr könnt es sicherlich erraten, schallgedämpfte Auspuffe gehören natürlich nicht an solch eine Maschine!
Wenn Dein Nachbar das gelegentliche Gebrumme Deines Nuris schon nervt, dann würde er bei der Dauerbeschallung hier richtig ausflippen! :D

Ich kann mir leider meinen Wohnort nicht aussuchen und muss den Lärm im Sommer leider tolerieren, da die Motorradfahrer nun überhaupt nicht tolerant oder gar einsichtig sind! Das heist natürlich nicht, dass Du ein solches Verhalten ebenfalls an den Tag legen sollst! ;)

Ich kann insofern nur meinen hobbybewusten Vorrednern zustimmen und Dich bitten, einfach eine andere Wiese oder ein leiseres Modell zu suchen. Vielleicht kannst Du den Herrn ja auch mal zum Fliegen einladen, so dass evtl. selber Spaß an diesem schönen Hobby bekommt? :)

Ich bin und bleibe halt ein optimistischer Realist! :cool:
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#15
Lesen und analysieren kann ich allerdings auch. Nur leider interpretierst Du den Satz so wie Du ihn für Deine Argumentation gegen den Artikel brauchst und nicht so wie er geschrieben ist. Das nennt sich dann "Target Fixation". :)
Der Rest des Satzes, also "Aus naheliegenden Gründen" weist doch nur darauf hin, dass es für jeden ersichtlich ist, dass es verboten ist! Und damit trifft es exakt den Kern der Diskussion.
Trotzdem wünsche ich uns allen ein angenehmes und meckerarmes Fliegen! :cool:
Im Deutschen bedeutet "naheliegend":
begreiflich, einleuchtend, einsichtig, logisch zwingend, nachvollziehbar, plausibel,
verständlich, zu erwarten; (bildungssprachlich) evident; (umgangssprachlich) auf der Hand liegend


Es bedeutet nicht (gesetzlich) "vorgeschrieben" oder (gesetzlich) "verboten".

Aber offensichtlich kannst Du ja besser interpretieren und analysieren
als es die Sprachwissenschaftler selbst im Duden schaffen.
Brockhaus-Lexikon macht schon dicht.
Wenn der Duden auch dicht macht, kannst Du ja übernehmen <fettgrins>

CU Eddy
 

chebiqe

Erfahrener Benutzer
#16
Ich unterbreche eure Wortglaubereien mal.

Wie muss ich mir diesen Nwchbaren vorstellen? MedienOpfer der mal was von 'Drohe & spionieren' gehört hat, und gegen diese poesen Dinger und auch alles andere ist. Oder hat er wirklich sensible Ohren und hört diesen (was immer das auch ist, ich kenn ihn nicht) Nuri über hunderte Meter?
 

Jannik

Erfahrener Benutzer
#17
eogentlcih geh es überhaupt nich um die lärmbelastung sonder jm der mir das fliegen neben seinem haus einfach verbieten will!
 

zerosight

Erfahrener Benutzer
#18
Eigenes Fehlverhalten ist für die gesamte Community genauso schlimm, wie solche falschen Behauptungen (Deines Nachbarn) im Raum stehen zu lassen. Der geht jetzt heim und der nächste Pilot kann sich so richtig etwas anhören.

Besser ist es, ihm im ruhigen und sachlichen Gespräch aufzuklären. Für mich gehört diese Art des Wissens genauso dazu wie das Wissen um den Bau und Betrieb des Fluggerätes selber.
 

Butcher

Bill the Butcher
#19
Ich fliege seit ich im.modellfkug tätig bin, auf einem acker ca 150meter von zu hause entfernt. Zum naechsten haus sind da ca 50-70meter platz, der bauer ist ein freund der famillie da darf ich also fliegen, hat sich auch noch nie jemand beschwert, denke solange du(threadstarter) nicht ueber seinem grundstueck fliegst,, einfach weil sich das nicht gehört, kannst du einfach weiter fliegen.!
 

Mischamick

Erfahrener Benutzer
#20
Hey,
ja, solche Leute kenne ich Inzwischen) leider auch zu gut.. 7 Jahre bin ich auf bzw über verschiedensten Wiesen und Feldern geflogen und es hat sich nie jemand beschwert, meist direkt neben den Dörfern in welchen ich zu dieser Zeit gewoghnt habe - wenn überhaupt wurde ich freundlich gebeten doch etwas Abstand zu angrenzenden Pferdekoppeln zu halten um diese nicht zu erschrecken (die Pferde) - ansonsten war immer alles super.

Nun wohne ich seid 1 1/2 Jahren am Stadtrand, hier ist die Mentalität leider etwas anders.. Die Leute meckern nicht weil es sie stört, sondern aus purer Langeweile oder übertriebenem Ordnungswahn, Diskutieren ist hier meist zwecklos.. Einer etwas hartnäckigeren Nachbarin, welche nach einiger Zeit einen Teil der weiteren Nachbarschaft gegen mich aufgehetzt hatte (vorallem ältere Leute), musste ich erst einen entsprechenden Gesetzesauszug in den Briefkasten werfen um endlich Ruhe zu haben - zumal ihr einziges Argument, welches ich erst nach langer Diskussion aus ihr herausbekommen habe war, dass man doch garkeine Vögel mehr sehen würde..

Naja, lange Rede kurzer Sinn:
Versuch ihm (freundlich) klar zu machen dass du dort fliegen darfst und dass du dein Hobby, genauso wie jeder andere auch, hier frei ausüben darfst und wirst. Wenn er das nicht einsieht und sinnlose Diskussionen anfängt lass dich garnicht erst darauf ein, das gibt im Nachhinein nur noch mehr Stress, einfach freundlich bleiben und sich verabschieden - nicht unnötig provozieren oder provozieren lassen.
Auch wenn du im Recht bist, man sollte es nicht auf die Spitze treiben, manche Leute bringen die wildesten Sachen im Nachbarschaftsstreit, vom Rufen der Polizeit bis zum aus der Hand reißen des Senders oder eben aufhetzen der Nachbarschaft ;-)

Grüße,
Mischamick
 
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