Abgestürtzter Quadro in Düsseldorfer Innenstadt gefunden

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#21
Klar kann man das auch alles "locker" sehen aber gerade bei einem Hobby wie dem unseren MUSS man verantwortungsvoll mit der Materie umgehen! Der Spaß ist nämlich schnell vorbei wenn was passiert.

Und gerade da mittlerweile so gut wie jeder Dau (mein das nicht böse!) ohne Vorwissen und ohne Bastelei Kiloschwere Geräte in die Luft bringen kann find ich es nur legitim die Gefahren dieses wunderschönen Hobbys ständig anzusprechen.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#22
Natürlich bin ich versichert, darum geht es aber nicht.

Denn: Die Idee, Risiken für Sach- und Personenschäden billigend in Kauf zu nehmen, weil man versichert ist (sich versichert glaubt), ist keine gute Idee.

Im Stadtgebiet und Sommers im Stadtpark haben die Dinger nichts zu suchen.

Mit oder ohne Telefonnummer.

Hier noch ein Tipp für Geschädigte:

Bei einer Anzeige in der Zeitung

Nicht schreiben: Zeugen gesucht für...

Sondern: NAZA (was auch immer) Fluggerät gefunden, kann gg. Unkostenerstattung abgeholt werden.
LOL
Wenn ein Modell irgendwo in einer Stadt/Ortschaft gefunden wurde, welches ein FLY-AWAY hatte, muss das noch lange nicht heissen dass das Modell auch dort oder von dort geflogen wurde.
Schon mal einen Kopter mit VOLLEM Akku eigenständig wegfliegen gesehen ??
Der kann je nach auart und Akku-Kapazität eine sehr weite Strecke fliegen ehe er, falls vorhanden, evtl. selber mal landet.
 

h0scHberT

Erfahrener Benutzer
#25
LOL
Wenn ein Modell irgendwo in einer Stadt/Ortschaft gefunden wurde, welches ein FLY-AWAY hatte, muss das noch lange nicht heissen dass das Modell auch dort oder von dort geflogen wurde.
Schon mal einen Kopter mit VOLLEM Akku eigenständig wegfliegen gesehen ??
Der kann je nach auart und Akku-Kapazität eine sehr weite Strecke fliegen ehe er, falls vorhanden, evtl. selber mal landet.
na Wolfes du Moralapostel, wie kann dir denn sowas passieren? :D
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#27
Vielleicht hat es ja nur jemand aufs Autodach gestellt um es einzuladen, hat es dann aber vergessen und ist losgefahren. Auf dem Weg zur Flugwiese (die ganz weit draußen liegt) ist der Copter dann vom Dach gefallen. Ich meine sowas hab ich hier schonmal mit nem Heli gelesen.

Aber ich glaube eher das war verarsche, da ja nach dem ersten Post nichts mehr kam...
 
#29
Auf jeden Fall ein Grund, seine Handynummer oder Mailadresse auf den Copter zu schreiben, oder?
Nicht nur Grund, sonder Pflicht!

Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
3.
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1_161.html

Wenn ich das richtig verstehe gilt das wegen Eigenantrieb auch für Kopter und Modelle <5kg oder?
 

weisseruebe

Erfahrener Benutzer
#30
Nicht nur Grund, sonder Pflicht!

Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1_161.html

Wenn ich das richtig verstehe gilt das wegen Eigenantrieb auch für Kopter und Modelle <5kg oder?
Würde ich auch so sehen.

Feuerfest....gibt es feuerfeste p-Touch-Bänder?
Ich denke, wenn man nicht fahrlässig handelt, wird man auch aus einem Schadensfall glimpflich hinauskommen, wenigstens rechtlich. Wie man einen verursachten Personenschaden moralisch wegsteckt, ist natürlich eine andere Frage. In sofern sollte eigentlich niemand hier einen Grund haben, sein Fluggerät NICHT zu beschriften.
PS: Im Stadtpark (groß!) und generell fliege ich nur auf Sicht. FPV kommt später.

OT: Kürzlich laufe ich eine Berliner Straße entlang. Da schlägt knapp neben mir ein rostiger Spachtel in den Gehweg ein. Entrüstet schaue ich nach oben und sehe eine Krähe oder Elster im 5. Stock auf dem Balkon, wie sie im Blumenkasten herumwühlt und dabei auch den Spachtel herausgeworfen hat.
Muss man Spachtel in Balkonkästen auch beschriften? ;-)
Im Ernst: Ein Restrisiko bleibt bei vielen Dingen, oft dann, wenn man nicht damit rechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
#31
Klar, Beschriftung habe ich trotzdem auf den Modellen (wenn auch nur teilweise Feuerfest ;_) ) schon alleine wegen der Möglichen Rückgabe nach einem Fund.
Und auch klar, ein Restrisiko gibts immer, deshalb sollte man mit Bedacht wählen wo man wie mit was fliegt.
 
#32
Nicht nur Grund, sonder Pflicht!

Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1_161.html

Wenn ich das richtig verstehe gilt das wegen Eigenantrieb auch für Kopter und Modelle <5kg oder?
Nein, "Flugkörper mit Eigenantrieb" sind nach unseren Luftgesetzen eine eigene Kategorie, neben den Flugmodellen. Flugmodelle mit Antrieb sind demzufolge keine "Flugkörper mit Eigenantrieb". Daher gilt das nur für Modelle über 5kg.

Unabhängig davon ist eine Kennzeichnung am Modell im Verlustfall natürlich immer von Vorteil.
 
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FPV1

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