FPV-Fliegen - 2 Piloten notwendig?

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Docus

Erfahrener Benutzer
#3
moin
Ist es eigendlich wahr. das wenn ich mit FPV Brille fliege jemand anderes bei mir haben muß ?http://fpv-community.de/images/smilies/rolleyes.gif
Nicht nur irgend jemanden, sondern einen 2. Piloten der jederzeit für dich die Kontrolle übernehmen kann wenn etwas schief läuft. Ich bin mir gerade nicht zu 100% sicher, meine aber theoretisch müsste der sogar per Lehrer-Schühler mit ner 2. Funke bereit stehen um jederzeit eingreifen zu können.
 
#4
@ullibulli

Eigentlich lässt sich das auch daraus schliessen, dass permanenter Sichtkontakt eine Vorgabe ist. Wenn du durch die Brille oder in den Monitor guckst, ist diese Vorgabe nicht erfüllt. Das ist die gesetzliche Regelung. Mit etwas Glück könnte sich das einmal ändern....
 

Fliegergruss

... sieht alles
#5
Nennt doch bitte auch mal die Quelle dazu ... ich meine, das ist doch eine dieser Fragen, welche immer und immer wieder gestellt und mit "gesetzliche Regelung" beantwortet wird. Sollte man mal fixieren, oder?
 

Docus

Erfahrener Benutzer
#6
Eine interresannte Quelle ist ja z.B.:
http://recht.dmfv.aero/
Dort erscheinen immer mal wieder Blogeinträche von einem Fachanwalt zu Modellflug relevanten Themen.

Auf der Seite unter:
http://dmfv.aero/?s=FPV

findest du die Artikel aus der letzten Zeit zum Thema FPV. dort ist zu empfehlen:
http://presse.dmfv.aero/aktuelles/bundesverkehrsministerium-zu-fpv-dmfv-kritisch/

Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“

Der DMFV bewertet das Votum des BMVBS sehr kritisch. Sie wird den Bedürfnissen der FPV-Piloten und dem technischen Fortschritt nicht gerecht. Nach Meinung des DMFV kann es sich hierbei nur um eine Momentaufnahme bezüglich der aktuellen Rechtslage handeln.
Auf Grund dieser Entscheidung erlischt der Versicherungsschutz beim DMFV auch, wenn nicht nach den oben zitierten Kriterien FPV geflogen wird.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#7
Hallo,

Nennt doch bitte auch mal die Quelle dazu ... ich meine, das ist doch eine dieser Fragen, welche immer und immer wieder gestellt und mit "gesetzliche Regelung" beantwortet wird. Sollte man mal fixieren, oder?
Und täglich grüsst das Murmeltier.
Luftverkehrsordnung §15a Absatz 3:

"(3) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn

1.
er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder
2.
die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist. Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann in Gebieten mit Flugbeschränkungen nach § 11 und für den Fall des Betriebs, der nicht über den Flugplatzverkehr eines Landeplatzes hinaus erfolgt, Ausnahmen von dem Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen."

Gruss
Frank
 
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Toto

Gyro Only!
#8
und ich dachte immer es reicht wenn einer am fliegen ist, der andere einfach als Spotter aufpasst (ohne Funke) das nix oben im Weg ist!

Oder denke ich da jetzt falsch?

Gruss Toto und ein schönes WE
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#9
Hallo,

und ich dachte immer es reicht wenn einer am fliegen ist, der andere einfach als Spotter aufpasst (ohne Funke) das nix oben im Weg ist!

Oder denke ich da jetzt falsch?

Gruss Toto und ein schönes WE
wenn einer daneben steht, Löcher in die Luft guckt und keinen Sender und damit keine Steuerungsmöglichkeit hat, ist er dann der Steuerer ?

Gruss
Frank
 

heckmic

Erfahrener Benutzer
#11
Der Spotter muss jederzeit übernehmen können und ist im eigentlichen Sinne der verantwortliche Pilot.
Schüler Lehrer Betrieb ist nicht weiter geregelt und auch die Senderübergabe gilt als Schüler / Lehrer Betrieb. Allerdings wollen die Versicherer lieber einen zweiten Sender, der mit Kabel verbunden ist.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#12
Tach
Der Spotter muss jederzeit übernehmen können und ist im eigentlichen Sinne der verantwortliche Pilot.
Schüler Lehrer Betrieb ist nicht weiter geregelt und auch die Senderübergabe gilt als Schüler / Lehrer Betrieb. Allerdings wollen die Versicherer lieber einen zweiten Sender, der mit Kabel verbunden ist.
Das mit der Senderübergabe sieht das Ministerium aber etwas anders.

Guckst du hier:
http://www.modellflug-im-daec.de/aus-dem-vorstand/326-fliegen-mit-videobrille

Gruss
Frank
 

Toto

Gyro Only!
#14
Ihr beide macht mich jetzt echt Gaga, ich mein bin ich eh schon aber, was denn jetzt?
Spotter mit Funke, muss ich den auch noch sehen können?
Wenn nicht? Fpvler sieht ja noch wohin er fliegt!

Hilfe wäre echt nett!

Komm bald echt durcheinander!
Wenn das soweitergeht schlaf ich diese Nacht im Hirnrissbunker! :D

Gruss Toto und ein schönes WE an alle.
 

heckmic

Erfahrener Benutzer
#20
Der Spotter muss jederzeit übernehmen können und ist im eigentlichen Sinne der verantwortliche Pilot.
Schüler Lehrer Betrieb ist nicht weiter geregelt und auch die Senderübergabe gilt als Schüler / Lehrer Betrieb. Allerdings wollen die Versicherer lieber einen zweiten Sender, der mit Kabel verbunden ist.
Da zitiere ich mich einfach selbst. Was vorgeschrieben ist und was der Verband gerne hat sind zwei verschiedene Dinge.

Ich selber traue meinem Autopilot auch mehr als dem Spotter, dennoch ist dieser immer dabei, da dieser außerdem den Luftraum beobachtet.
 
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