FPV-Fliegen in Frankreich

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#1
Hallo Community,
ich hätte mal eine Frage, wie sieht es aus mit dem Fpv fliegen (mit Quadrocopter) in Frankreich?
Was gibt es dort für Rechte?
Weil ich Ende Oktober in den Urlaub fahre und vielleicht meinen Copter mitnehmen will.
Wie sieht es dort mit stärkeren Sender aus, als in Deutschland (5,8Ghz 25mw)
Danke schon mal jetzt für eure Antworten
drummer10
 
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Kaffiflight

Erfahrener Benutzer
#3
Ich habe mich mal (oberflächlich) damit befasst. Angaben ohne Gewähr.
RC-Anlage: In Frankreich sind nicht alle Kanäle erlaubt, die unsere 2,4 Ghz Frequenzhopping-Anlagen benutzen. Futaba-Anlagen können dazu auf einen "Frankreich-Modus" umgeschaltet werden, der dann nur die in F erlaubten benutzt. Ich habe außerdem gelesen daß man von Hersteller eine Art Lizenz/Nachweis braucht daß die Anlage den Bestimmungen in F entspricht. Wird man kontrolliert kann es anscheinend passieren daß die Anlage auch mal eben konfisziert wird.
FPV: Europaweit 25mW für 5,8Ghz ist die offizielle Aussage. Mehr weiß ich nicht, sorry. Aber es gibt auch Franzosen die sowas betreiben. Manche sprechen sogar Englisch (kommt aber bei Franzosen eher selten vor, hehe). Such nach einem entsprechenden Forum und frag da. Die schaffen mit demselben Gedöns was auch bei uns verkauft und benutzt wird. In Straßburg gibt es z.B. einen Händler der auch eine Internetseite hat. http://www.ladroneshop.com/en/content/2-legal-notice
Ich nehme an unter "le forum" kommt man is Forum :)
Viel Erfolg. UND(!): Bitte berichte was Du in Erfahrung bringen kannst!
Gruß, Thorsten
 
#5
Also so ganz schlüssig bin ich irgendwie noch nicht :D, nach dem Artikel:
http://www.legifrance.gouv.fr/affic...2642184&categorieLien=cid&oldAction=rechTexte
sind Fpv Quadros unter Gruppe A einzuordnen das bedeutet nach dem Artikel:
http://www.clubic.com/mobilite-et-t...vils-loi-encadre-strictement-prises-vues.html
da sie eine Kamera haben, dürfen sie max. 150m hoch.

Flugverbot bei gefährlichen Objekten
Es wird nicht zwischen Gewerblich- und privat eingesetzen Drohnen unterschieden
max. 100m weg vom Bediener
Und man braucht eine Genemigung bei Flügen über Städten

Nach dieser Seite:
http://www.fusionrc-models.com/t63-legislation-vol-fpv-en-france

2,4GHz max. 10mW (2400 MHz bis 2483,5) -2,414 GHz (Kanal 1) -2,432 GHz (Kanal 2) -2,450 GHz (Kanal 3) -2,468 GHz (Kanal 4)

5,8GHz max. 25mW 5,725 GHz bis 5,875 GHz -5,740 -5,760 GHz • • -5,780 GHz GHz • -5,800 -5,820 GHz • • -5,840 GHz -5,860 GHz •

Diese Seite finde ich gut:
http://www.fpv-passion.fr/le-fpv-loi-et-securite/

Angaben ohne Gewähr

MfG
drummer10
 
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MGR

Propellerquäler
#8
"Si vous êtes en plaine sur un terrain vierge de 3 km, alors vous êtes déjà en sécurité." Der Satz gefällt mir am Besten!

Ansonsten kann ich von meinen Französischen Modellbaukumpels sagen: max 120m ist hier von denen die Ansage.

Polizei zumindest bei mir in Grenoble immer sehr nett. Spätestens wenn man sie auch mal vorsichtig 5 Meter hin und her fliegen lässt sind sie nur noch am Grinsen und wollen wissen wo man sowas herbekommt ;-)

FPV in Frankreich übrigens die selbe Situation wie in Deutschland: 1 Spotter muss dabei sein.
"Attention: pour la pratique du vol en immersion en France, le pilotage doit se faire en double commande pour des raisons de sécurité et d'assurance."

Ansonsten bin ich selbst noch am Versuchen, rauszufinden was hier alles geht und was nicht...


Edit: http://helicomicro.com/drones-respect-de-la-loi-1/ für diejenigen die Französisch lesen können... und sobald ich meine Thesis fertiggeschrieben habe werde ich mal zusammenfassen :)
 
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#9
Was heist spotter? Muss dereine zweite Fernbedinung haben oder reicht es wenn ich ihm meine geben kann, also wenn er neben dran steht?
 

MGR

Propellerquäler
#10
<<...est capable de commander la trajectoire de l’aéromodèle à tout instant au travers d’un dispositif de double commande et que l’aéromodèle reste à tout moment en vue directe de ce télépilote afin qu’il assure la conformité aux règles de l’air »

Bedeutet genau das erste. Eine zweite Fernbedienung die zu jedem Zeitpunkt die erste "überschreiben" darf.

Braucht man in GER eigentlich über 2kg auch einen Rettungsfallschirm?

/Edit:
Bitte mit einer Prise Salz nehmen, da ich zwar ganz gut, aber nicht Muttersprachler bin!
So, also, das Problem mit Frankreich ist:
Seit einer Gesetzesänderung von Nov 2012 wird scheinbar jeder der mit seiner Drone "filmt" oder "Fotografiert" als "Profi" eingestuft, was wiederum im Fazit von Artikel 4:
"Si vous suivez les règles des arrêtés A et B, il faudra vous plier à toutes les restrictions énoncées. Mais voilà, en tant que particulier, notamment si vous désirez filmer ou prendre des photos, elles sont impossibles à respecter."
den Autor dazu bewegt zu sagen, dass es unmöglich ist, sich daran zu halten.


/Edit 2:
am besten du haust dir mit google translate mal die Seite rein (oder, wenn du in der Schule Französisch hattest wird es auch reichen): http://helicomicro.com/drones-respect-de-la-loi-5/

Da sind "Fälle" vorgetragen, jeweils mit Ja/nein Antworten!
 
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Kaffiflight

Erfahrener Benutzer
#12
Vielen Dank für die Ausführungen.
Ehm, was ist denn jetzt eigentlich defintiv mit den erlaubten Frequenzen für RC und Video? Kann man jede 2,4ghz Anlage die in D erlaubt ist auch in F fliegen? Muss man ein "Zertifikat" oder was auch immer dabei haben?
 

MGR

Propellerquäler
#13
So wie ich das verstanden habe, müssten alle dt 2.4Ghz Anlagen auch in Frankreich erlaubt sein.

Das Zertifikat über die Zulassung solltest du auch in D haben, allerdings wird dir wohl eher selten ein Hersteller ein vernünftiges, gültiges, geben können.

Die Zertifikate in besagten Artikel von mir sind hingegen auf das FPV Fliegen gemünzt, weil das eben ausschließlich über eine Lizenz (=> für Profis) erlaubt ist in FR.
 
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