Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

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#2

MGR

Propellerquäler
#3
Scheint mir ja hauptsächlich (komplett?) die Kommerzielle Nutzung zu beeinträchtigen! :) Grad schon Angst bekommen...
 
#4
Naja als Beeinträchtigung sehe ich das jetzt nicht .
Zum einen sind mal die grundsätzlichen Sachen zusammengefasst und zum anderen auch noch alle Ansprechpartner der Länder gelistet ... Daher finde ich den schrieb eher nützlich
 
#5
Scheint mir ja hauptsächlich (komplett?) die Kommerzielle Nutzung zu beeinträchtigen! :) Grad schon Angst bekommen...
Richtig. Das ist aber schon seit geraumer Zeit so. Als eine Beeinträchtigung sehe ich es nicht, vielmehr als Warnung/ Erinnerung, dass es Regeln gibt. Es halten sich allerdings nur wenige kommerzielle Anbieter daran. Der Modell-/FPV-Flug zwecks "Sport- & Freizeitgestaltung" ist außen vor, wobei sich diesbezüglich das Ministerium ja auch schon im Hinblick auf die Voraussetzungen geäußert hat.

Ich gehe davon aus, dass in Zukunft der ein oder andere Bußgeldbescheid verschickt wird.
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#6
Gute Nachricht.
In dem Dokument steht eindeutig, das es sich bei Fluggeräten, die nicht zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, um Flugmodelle handelt und nicht um UAS oder RPAS (Drohnen).

Und für die gelten die allgemeinen Modellflugregelungen (und die Schüler-Lehrer Empfehlung der Verbände DMFV und DAEC) bezüglich Haftpflichtversicherung.

Jürgen
 

DF9CY

Tiefstflieger
#7
Das Dokument habe ich mir ausgedruckt und in meine Copterkiste gepackt.
 

ApoC

Moderator
#8
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FPV1

Banggood

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