Luftaufnahmen für die Gemeinde Webseite - nicht kommerziell - wie stressfrei?

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efliege

Erfahrener Benutzer
#1
Luftaufnahmen für die Gemeinde Webseite/Chronik - nicht kommerziell - wie stressfrei?

Moin Moin,

wir wollen ggf. auf unserer Gemeindewebseite (Dorf mit 380 Einwohnern und entsprechend wenig Haushalten) einige Luftaufnahmen veröffentlichen.
Ich würde die Fotos machen, der Bürgermeister die Fotos auf der Gemeindewebseite posten.
Alles ohne kommerziellen Hintergrund, etc.

Was ist dabei zu beachten?

Aufsteigen würde ich von Privatgrundstücken, Privat Wiesen, etc., mit entsprechender Erlaubnis vom Eigentümer.

1. Es dürfen keine Personen erkennbar sein
2.... wie geht es weiter, bzw. was ist insgesamt zu beachten?

Nachtrag: Wir erstellen auch gerade eine Gemeinde Chronik - dann gedrucktes Buch zu ca. €25,- in der Auflage von 250 Büchern - einige Luftaufnahmen darin mit aufgenommen. Ich würde die Luftaufnahmen an die Gemeinde verschenken. Was lasse ich mir ggf. von wem unterschreiben, um rechtlich raus zu sein...?

Sicherlich nicht so gerade und einfach zu beantworten?

Gruss,

Matthias
 
Zuletzt bearbeitet:
#2
Mach dir Aufnahmen, schenk die Rechte der Gemeinde, verlangt kein Geld dafür und normal bist du dann auf der sicheren Seite.
Kannst dir ja bestätigen lassen, dass du ihnen die Rechte an den Aufnahmen unentgeltlich überlassen hast. Dann bist du auch nicht im Gewerbe drin
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#3
War das nicht so, dass Aufstiegserlaubnis/gewerbliches Fliegen nicht = Geld dafür bekommen ist, sondern, dass es so definiert ist, dass des Flüge sind, die nicht dem Zweck des Sportes oder der Freizeitgestaltung dienen?
Ich würde das nicht einfach so als nicht kommerziell abhaken.

Das was man auf dem Foto erkennen darf und was nicht ist meiner Meinung nach sehr schwer zu beurteilen.
Personen und Nummernschilder sollte man auf keinen Fall erkennen. Aber das geht dann bis dahin, dass man z.B. auch nicht einfach so einen Garten erkennen darf, oder was sich in dem Garten befindet.
Ich finde das ein sehr schwieriges Thema und würde lieber von weiter oben ein Foto machen als von weiter unten.
Aber fundierte Antworten kann dir da wohl nur ein Jurist geben, der sich mit dem Thema gut auskennt.

Das mit dem Buch wäre meines Verständnisses nach so nicht okay.
Es spielt keine Rolle ob du als Pilot dafür Geld bekommst, aber mit dem Material an sich wird ja Geld eingenommen.


Gruß

xp0wer
 
#4
Das er die Nachbarin nicht beim duschen fotografieren darf, wird er hoffentlich wissen. Und was, wenn er die Aufnahmen, natürlich rechtlich einwandfreie Fotos, privat macht, und diese dann zur freien Verfügung stellt?
Gesichter usw. dürfen, wie von dir schon genannt, natürlich nicht erkennbar sein.

Gilt dann Panorama-irgendwas? Hab jetzt den Ausdruck vergessen
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#7
Das mit dem Entgeld hat eigentlich nichts damit zu tun ob gewerblich oider nicht.
Das Problem das in diesem Fall bestehen wird ist, dass die Bilder für sogenannte "Werbezwecke" genutzt werden.
Durch die Presentation auf der Wbsite und in einem Buch wird das dann eben leider so ausgelegt, dass es zur "Bewerbung der Gemeinde und deren Infrastruktur, Bebauung etc" von den jeweilig zuständigen Behörden ausgelegt wird.
So wurde mir dies eben durch das mir zuständige Luftamt Nordbayern in Nürnberg telefonisch von Herrn Pfeffer mitgeteilt, als ich dort eine Anfrage stellte in Bezug auf Luftaufnahmen der Firma für die ich arbeite und der Nutzung der Bilder auf der Firmenwebsite.
Mir wurde damals auch mitgeteilt dass ich dafür dann eben eine AE benötigen würde auch wenn kein Geld dafür bezahlt werden würde.

Hoffe die Info hilft ein wenig.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#9
Besteht dann wenigstens die Möglichkeit, dann sich die Gemeinde um die Aufstiegserlaubnis kümmert?
Wie siehts dann da mit Versicherung aus?
Glaube ich eher nicht dass die Gemeinde das machen kann, da ja die AE auf die Person/Den Pilot und dessen Fluggerät ausgestellt werden.
Eine Versicherung braucht der Pilot IMMER, egal ob er gewerblich oder privat fliegt.... mit oder ohneKamera ... egal welche Art von Flugmodell (wenn man das Gesetz ernst nimmt bräuchte man selbst für einen Papierflieger eine Versicherung da das Gestz sich auf Flugmodelle mit einem Abfuggewicht von über 0 Gramm bezieht)
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#10
Besteht dann wenigstens die Möglichkeit, dann sich die Gemeinde um die Aufstiegserlaubnis kümmert?
Wie siehts dann da mit Versicherung aus?
Wer die AE beantragt ist ganz egal. Hauptsache der Pilot wird in der AE als Pilot aufgeführt. Dafür muss der mindestens eine gewerbliche Versicherung vorweisen.
Es macht aber wenig Sinn, dass sich die Gemeinde damit beschäftigt und zusätzlich Geld ausgibt. Die können dann besser gleich zu einem Luftbildanbieter gehen. Spart Zeit und wohl auch Geld.

Gruß

xp0wer
 
#11
War das nicht so, dass Aufstiegserlaubnis/gewerbliches Fliegen nicht = Geld dafür bekommen ist, sondern, dass es so definiert ist, dass des Flüge sind, die nicht dem Zweck des Sportes oder der Freizeitgestaltung dienen?
Das ist der Punkt, hier gehts nicht um die Vergütung. Jeder Flug, der nicht ausschliesslich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung durchgeführt wird, braucht eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden, mit allem was dazu gehört.

In dem speziellen Fall werden sich erstmal sicher alle freuen über die schönen Bilder. Aber denke daran, die Gilde der Luftbildprofis ist untereinander wegen des begrenzten Marktes sehr zerstritten. Die bekriegen sich oft mit allen Mitteln, weil sie sehr verschiedene Auffassungen von der Preisgestaltung haben. Und deshalb gibts einige, die Webseiten nach genau solchen "Gelegenheiten" durchsuchen.

Und gibts erstmal eine Anzeige, wird sich jeder an den Piloten halten. Die Gemeinde ist als Unterstützer dann draussen.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#12
Ich habe auch schon für meine Gemeinde Luftbilder im Auftrag gemacht. Sie wollen diese für ein Jahrbuch haben. AUflage ungefähr 100 Bücher. Dafür brauchst du ein Kleingewerbe, Versicherung und Aufstiegsgenehmigung.
Für diese Aktion habe ich vertraglich festgesetzt, das die Bilder nur für diesen Zweck, und nur mit meinem Wasserzeichen , verwendet werden dürfen. Dafür auch einen festen Preis vereinbart. Andere Möglichkeit, du überschreibst der Gemeinde die kpl Nutzungsrechte, was natürlich teurer ist, kannst aber selbst dann nichts mehr mit den Bildern anfangen. Dafür kann die Gemeinde mit den Bildern machen was sie wollen. Sowas muss immer gut vorher überlegt werden.
 
#13
Glaube ich eher nicht dass die Gemeinde das machen kann, da ja die AE auf die Person/Den Pilot und dessen Fluggerät ausgestellt werden.
Eine Versicherung braucht der Pilot IMMER, egal ob er gewerblich oder privat fliegt.... mit oder ohneKamera ... egal welche Art von Flugmodell (wenn man das Gesetz ernst nimmt bräuchte man selbst für einen Papierflieger eine Versicherung da das Gestz sich auf Flugmodelle mit einem Abfuggewicht von über 0 Gramm bezieht)
Hmm.

Ich meine eher :

Wenn man jetzt argumentiert das er ne AE braucht, auch wenn er kein Geld damit verdient, sondern jemand anders mir den Geschenkten Fotos.
Wie siehts dann mit der Versicherung aus? Kommt man dann überhaupt als privat weg?
Oder bräuchte man in dem Moment schon ne gewerbliche Versicherung?
 
#14
Wenn der Flug nicht ausschliesslich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung durchgeführt wird, dann ist eine AE nötig. Und eine AE bekommt man nur, wenn man eine gewerbliche Versicherung nachweist.
 

cappy

Erfahrener Benutzer
#16
Ich würde es einfach machen, die Webseite von so nem Dorf mit 380 EW wird schon nicht um die Welt gehen...

Und außerdem gehst Du ja nicht extra für die Luftbilder für den Kalender oder die Weibseite in die Luft, sondern stellst einfach ein paar Aufnahmen zur Verfügung die Du ja eh schon bei Deinen Freizeitflügen im letzten Jahr gemacht hast, oder? ;)
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#17
cappy, nur das das Thema Copyright nicht so einfach zu händeln ist. Wenn man nicht aufpasst hat man gleich ein Abmahner an den Hacken.......
 

cappy

Erfahrener Benutzer
#18
Also wenn ich beim privaten Funfliegen eine Aufnahme aus luftiger Höhe mache liegt das Copyright doch bei mir, oder nicht?
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#19
Hier gibt es kein Problem mit dem Urheberrecht, wenn dann eine mögliche Schieflage wegen dem Gewerberecht. Abgemahnt könnte nur werden, wenn schon vorhandene Bilder einen anderen Urhebers ohne dessen Einverständnis verwendet würden. Hier geht es um den "netten Copterkollegen" von nebenan der möglicherweise eine Anzeige erstattet.

lg Ferdl
 
#20
Ganz einfache Antwort.
Nicht im Forum fragen, sondern bei der zuständigen Stelle... Und keine Angst, die beißen nicht ;)
Rufe bei Deiner für die AE Zuständigen Stelle an, sag denen das das eine einmalige Aktion ist und Du das nicht aus kommerziellen Gründen machst, Schildere denen, was Du genau vor hast und frage dann dort, wie man da rechtlich und Kostengünstig die Kuh vom eis bekommt.
Nach meinen Erfahrungen mit der Zuständigen Stelle in Rheinland Pfalz sind die recht umgänglich, vor allem, wenn man vorher fragt und nicht erst später mit denen Kontakt hat, wenn schon eine Anzeige vorliegt ;)
Die nötigen Kontakt Adressen findest Du in der
"Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen"
http://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/...7276,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf
 
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