Erstes Drohnenurteil?

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Hangwind

Erfahrener Benutzer
#3
Da stimme ich remora zu.
500 sind lächerlich. Wenn einer meint gegen das Gesetz zu verstoßen weil er meint das sie ihm egal sind, der soll auch mal richtig in die Tasche greifen müssen!
Hoffentlich gibt es bald entsprechende Gesetze. Dann ist schluss mit möchtegern Piloten!
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#6
Manch einem, der am Weihnachtsmarkt ein vermeindlichen Spielzeugflieger erworben hatte, wird dank dem Beitrag erstmals erfahren, dass auch für ihn/uns so etwas wie "Kontrollierter Luftraum" gilt und sich sogar das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit solch einem "Spielzeug" befasst.
Es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, aber dafür teurer wie Telefonieren im Auto. Wenn noch mehr Medien darüber berichten würden, hätte es eine positive Signalwirkung. Hoffentlich wurde der Dresdner Flieger auch nach dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz gefragt.
Wir Hobby-Flieger versichern uns, kümmern uns bei Bedarf um Genehmigungen, selbst für Wackelvideos wie meine mit der AR gemachten, andere bringen aus Ahnungslosigkeit oder sogar Dummheit unser Hobby in Verruf. Ich finde das Urteil gut und sehe die Höhe der Strafe wahrscheinlich an die Einkünfte des Fliegers gebunden. Bei mir dürfte auch eher eine symbolische Summe herauskommen. Deshalb mache ich meine Clips mit der AR und nicht ner Phantom mit Gimbal und FPV. 500€ würden mir auch weh tun!
 
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borg1

Erfahrener Benutzer
#7
Die AR Drone hätt auch so nicht viel anrichten können, das teil kann ich weiter werfen als es fliegt, das tut sicher mehr weh :)
Mir hatte der Propeller mal einen 3cm langen Schnitt an der Hand beigebracht, bevor der Motor stoppte. In einem Kindergesicht, an einer Hundeschnauze oder dem Auge eines Erwachsenen wollte ich nicht mal die AR erleben.
 
#9
@Reitman
Die 500€ Stafe ist das Urteil.
 

Ösi

Erfahrener Benutzer
#12
Mir hatte der Propeller mal einen 3cm langen Schnitt an der Hand beigebracht, bevor der Motor stoppte. In einem Kindergesicht, an einer Hundeschnauze oder dem Auge eines Erwachsenen wollte ich nicht mal die AR erleben.
Ja das mag sein, lebensbedrohlich ist es aber nicht.

Hätt da jemand nen Ziegelstein mit Kamera drauf nach vorne geworfen, würden dann zwangsläufig Ziegelesteine verboten..!!

Alles ne sache der Interpretation :)

Just my 2 Cent.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#13
Hallo ihr Nörgler :), sehts doch einfach mal positiv. Immerhin gab es zum Thema am Nachmittag im Sachsenfunk einen kleinen Beitrag über hobbymäßig betriebene Drohnen (Multicopter genannt:), kann den Beitrag gerade nicht finden). Dort wurde eineineindeutig darauf hingewiesen, dass der Besitz so wie das Betreiben (jawohl, auch mit eingebauter Cam) zum Zwecke der Sport und Freizeitgestaltung in Sachsen weiterhin jederzeit legal ist. Einschränkung: Gewicht unter 5 kg und auf Sicht (soll heißen, ca. 100m Höhe). Was will man denn mehr? Scheiß auf die nur 500 Eus. Bleibt einfach mal cool und freut euch, dass ihr noch fliegen könnt . . . Also, ich bin momentan damit glücklich . . . :) LG Micha
 
#14
1. Wer mit einer Drohne gegen Gesetzte verstoßen will, der macht das auch wenns 5000 Euro kosten würde. Allerdings nicht so amateurhaft.
2. Die Grenze von Kinderspielzeug zur Profidrohne verwischt immer mehr. Auf jedem Weihnachtsmarkt werden "Drohnen" verkauft und sogar vorgeflogen. Wie will man das gesetzlich regeln? Es dürfte so manches nicht in der Luft bewegt werden. Oft wissen die Piloten nichtmal, dass sie gegen Gesetze verstossen.
3. Mal ganz ehrlich, wer von uns "Experten" ist nicht schonmal auf dem Hinterhof gestanden um die neue Programmierung vom Quad zu testen? Das ist ebenfalls gesetzeswidrig ;-).
 

IwannaFly

Erfahrener Benutzer
#15
3. Mal ganz ehrlich, wer von uns "Experten" ist nicht schonmal auf dem Hinterhof gestanden um die neue Programmierung vom Quad zu testen? Das ist ebenfalls gesetzeswidrig ;-).
Wieso :O

Wenn man nicht in einer Flugverbotszone ist darf man doch auch auf dem eigenen Hinterhof fliegen (Mit Versicherungsschutz unter 5kg ect.)
Was ist daran denn gesetzteswidrig?


Ansonsten find ich die 500€ schon ganz okay, viele Spielzeugcopter Besitzer werden dadurch vielleicht aufmerksam, dass sie eigentlich an ihrem Fleck gar nicht fliegen dürften, sofern sie was mit dem Wort Flugverbotszone anfangen zu wissen ;)

Vielleicht sollten wir auch einfach mal anfangen das ganze etwas lockerer zu sehen, die kleinen 20gramm Copter können wirklich nicht allzuviel Schaden anrichten und bevor so ein kleiner Copter in den Luftverkehr eindringen kann ist der Akku vermutlich schon leer :p (*Achtung : Scherz, für die ernsten unter euch*)
 
Zuletzt bearbeitet:
#16
Auch das Fliegen unter 5kg bedarf einer Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümer. Wer also nicht auf seinem Privatgrundstück fliegt macht sich eigentlich auch schon strafbar. Ebenso auf jeder Wiese oder sonst wo, wenn der Eigentümer nicht sein OK dazu gegeben hat ;-). Auch wenn es sich nicht um eine Flugverbotszone handelt.
 
#17
Da stimme ich remora zu.
500 sind lächerlich. Wenn einer meint gegen das Gesetz zu verstoßen weil er meint das sie ihm egal sind, der soll auch mal richtig in die Tasche greifen müssen!
Hoffentlich gibt es bald entsprechende Gesetze. Dann ist schluss mit möchtegern Piloten!
Denk aber bitte gleichzeitig dran dass keiner von uns ne Icao Karte ins hirn transplantiert bekommen hat....so wird das auch für uns professionelle Flieger dann schnell teuer. Nicht jeder hier informiert sich stundenlang über die Flugzonen. Wenn Himmel frei-> fliegen.

Über Sendeleistung usw will ich mal garnet reden. Also ich finde dass man da nicht unbedingt lauthals nach ner Gesetzesverschärfung schreien sollte.

Was den Vollidioten mit der AR-Drohne angeht sag ich lieber nichts.....
 
#18
Ich finde, mit 500€ haben sie einen guten Mittelweg gefunden. Es dürfte klar sein, dass irgendeine Strafe kommen musste. Denn so eine Provokation, genau das sollte der Flug ja sein und war es auch, können sie schliesslich nicht einfach übergehen. Andererseits hätte die Strafe auch wesentlich höher ausfallen können: Unangemeldeter Flug in der Kontrollzone, Gefährdung von Menschen und fehlende AE (war ja kein Modellflug nach Definition) hätte auch ein wesentlich höheres Strafmaß ermöglicht. Das hätte die Geschichte aber wieder größer und bekannter gemacht als ihnen lieb ist. So reicht es gerade für eine abschließende Meldung in den Medien und wird sehr bald wieder vergessen. Ziel erreicht.

Gruß Jörg
 

ApoC

Moderator
#19
Hmm, Piraten...Drohnen...."Wollte, das Merkel mal sieht, wie es ist von Drohnen beobachtet zu werden"....

Das was die Piraten am meisten hassen / verhindern wollen, machen sie nun selber....also der Sinn erschliesst sich mir nicht.

Bekommt man dann in Zukunft Drogen auch aufm Polizeirevier?

Gott (auch wenn dich net gibt), bitte lass es Hirn regnen - oder ne neue Eiszeit -es wäre nämlich mal wieder an der Zeit für den nächsten Evolutionsschritt....

//Ironie oFF//
 
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