5 Kilometer Flugsperrzone

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
#1
In der Schweiz ist eine 5 Kilometer Flugsperrzone. Da ich gerade neben nem Flugplatz wohne(keine Flugzeuge, sondern nur so 2 passagier segler) habe ich bevor ich anflieng zu fliegen mich mit denen in Verbindung gesetzt und nachgefragt. Da sagten sie dass es eine 5 Kilometer Sperrzone sei, ich aber bei etwa 1 kilometer entfernung Baumhöhe fliegen darf. Wenn ich weiter bin auch weiter. Bin so schätze mal 2-3km entfernt am fliegen. also mehr als 100meter war ich sicher nicht und da sind die flieger auf vlt 500meter oben oder so. Trotzdem amcht mich dass iwie unsicher. Eig hab ich ja das OK zum fliegen, denn sie wissen wie gross mein copter ist und so. Also darf ich da doch fliegen? Was meint ihr?
 

VikiN

Flying Wing Freak
#2
lass es Dir schriftlich geben

auf so ne mündliche aussage kannst Dich im fall der fälle nicht verlassen
 
#4
das hat er geschrieben:
Wie bereits gesagt, wenn Sie im Brüggquartier fliegen (gemäss Ihrem Bild) dann bitte nicht höher als Baumwipfelhöhe. Falls Sie weiter entfernt fliegen, dürfen Sie auch höher. Einfach auf etwaige Flugzeuge oder Helikopter achten. Ein Quadrokter dieser grösse ist aus der Luft fast unsichtbar. Es liegt also an Ihnen einen Zusammenstoss zu verhindern.
das quartier ist eben fluglinie ca 600meter entfernt. ich fliege so in 2 kilometer abstand zum flugplatz. Wie gesagt ich denke ich war nioch gar nie 100meter hoch. Deshlab sollte das kein problem sein?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

VikiN

Flying Wing Freak
#5
ich bin ( zum glück ) kein anwalt und dies hier ist auch keine rechtsberatung...

so wie ich das verstehe...WENN was passiert ( was wir nicht hoffen ) bist Du schuld...das drehen die rechtsverdreher bestimmt so hin

kenne den zusammenhang deiner emails nicht
gings um fliegen auf sicht, oder per FPV?
weiss nicht wie es in der schweiz ist...in D bei FPV bräuchtest zusätzlich noch nen spotter UND/ODER Lehrer/Schüler
 
#6
Hallo,

Also für Fpv flug gelten in der Schweiz die gleichen Regeln wie in DE!

Du hast ja die bewilligung als Email vorliegen, darin steht ja auch das du dafür verantwortlich bist einen zusammenstoss zu verhindern! Flieger oder Helikopter hörst du ja schon früher nicht erst wenn sie über dir sind! Flieg mit verstand dann klappt das schon!
 
#7
ne natürlich flieg ich momentan kein FPV und dass ich da noch ne zusazbewilligung brauche weiss ich auch. In der schweiz jedenfalls. Ich fliege nur über Felder und da kann eig nix passieren.
 
#8
Vielleicht abgesehen von ein paar Springbäumen am Rand des Feldes.....
 
#9
Für Fpv brauchst du eigentlich keine Bewilligung sofern du mit normalem legalem zubehör unterwegs bist!

Was du aber brauchst ist eine Modelflug Versicherung ist bei den meisten Haftplichtversicherungen inbegriffen, dann brauchst du nur noch den schriftlichen Nachweis!

Was villeicht auch noch von Vorteil ist wenn du die Einwilligung des Grundstückeigentümers hast, über dessen gebiet du Fliegst, dann kann dir eigentlich niemand was anhaben!

Viel Spass und Vorsicht vor Springbäumen die gibts leider wirklich
 
#10
hab irgendwo gelesen dass man für fpv noch was braucht aber ka.versicherung hab ich und den bauer hab ich auch gefragt er sagte fliegen ist ok einfach am rand den copter holen gehen also auch ok. Was meint ihr mit springbäumen?
 
#12
Springbäume sind eine ganz seltene Art von Bäumen! Springbäume können alle Arten von Bäumen und Tannen sein! Aber se sind nur an Modelflugplätzen oder auf Wiesen, über denen Geflogen, anzutreffen!
Das Fiese an diesen Bäumen ist das sie dir ohne ankündigung vor das Modell springen und so mutwillig dein Model crashen!

Wenn du mal einen Triffst bitte Ort und Zeitpunkt hier im Forum Posten damit wir nicht auchnoch auf diesen Treffen
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#13
Die Springbäume sind schon weiter Verbreitet, überall wo Modellbau betrieben wird, auch Modellautos haben ihre Probleme damit
Wobei Unfälle mit Springlaternen da häufiger vorkommen
 

DasWollvieh

Testet alles kaputt
#16
Springbäume sind doch gar nichts. Pffffff.... :cool:

Doch wehe Ihr begegnet einem Schnapprasen oder noch schlimmer einer Schnappwiese........


:D :D :D :D :D

Gruss
Das Wollvieh
 
#18
.....oder der Mohikanerholzpfosten......der einzige Pfosten weit und breit, aber genau DER hats in sich....
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#19
In der Schweiz ist eine 5 Kilometer Flugsperrzone.
---snip---
Eig hab ich ja das OK zum fliegen, denn sie wissen wie gross mein copter ist und so. Also darf ich da doch fliegen? Was meint ihr?
Ich nehme mal an, daß die "5Km Sperrzone" vom Schweizer Gesetzgeber erlassen wurde und Dir irgendwer vom Flugplatz die "Genehmigung" gemailt hat...
Wenn die Annahme richtig ist, würde ich an Deiner Stelle dort nicht fliegen!
Eine Aussage einer Privatperson kann keine Gesetzliche Regelung außer Kraft setzen!
Egal ob etwas passiert - wenn Dich "der Richtige" dort fliegen sieht, kannst Du mit einer Anzeige rechnen...
Welche Strafen dafür in der Schweiz vorgesehen sind weiß ich nicht, aber vermutlich wird es nicht gerade billig!

Gruß
mueckchen
 

vodoo

Neuer Benutzer
#20
Eine Aussage einer Privatperson kann keine Gesetzliche Regelung außer Kraft setzen!
Es kommt darauf an, wie "privat" diese Person ist. Wenn es sich dabei um den Flugplatzleiter handelt (das ist die jeweils für den Flugbetrieb am betreffenden Platz zuständige Person), dann kann er nach Art. 18 Abs. 1 Bst. a. VLK Ausnahmen von der 5-Km Beschränkung bewilligen.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten