Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Jein. Es gibt international gleiche Regeln, aber die Länder können davon abweichend noch strenger sein. Grundlegend ist es in der EU gleich (eigentlich weltweit).
 

Jogijo

Erfahrener Benutzer
Sorry, aber als Gleitschirmpilot kann ich dir sagen, dem ist nicht so, allein zwischen Deutschland und Österreich gibt es da drastische Unterschiede.
 
Hey cool bleiben, lasst euch von den behörden nicht terrorisieren, macht euer ding, wer will das schon kontrollieren?
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
@HankMoody82:

Nein - Bewegungsenergie, nicht potentielle
Sollte man glauben und wäre auch logisch.....
Aber da man bei der Bewegungsenergie streiten kann was alles dazugehört(zB drehende Luftschrauben.....) hat der Gesetzgeber das hier definiert und da steht kein Wort von zB horizontaler Geschwindigkeit. Nur eben M*H*10, und wenn die Flughöhe unter der Starthöhe ist( wie manchmal beim Hangfliegen) dann ist man automatisch unter 79J.

Zu § 24d:
Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule nicht hö- her als 30 Meter über Grund betrieben werden, sollen diese nicht als Flugmodell oder Unbemanntes Luft- fahrzeug gelten und – abgesehen von der Anforderung, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sa- chen gefährdet werden – nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes fallen. Die maximale Bewegungsenergie, gemessen in Joule, die durch einen Fall aus einer bestimmten Flughöhe erreicht werden kann, ergibt sich aus der Berechnung der Masse mal der Erdbeschleunigung mal der Höhe. Dies bedeutet vereinfacht, dass das Gewicht des Gerätes (kg) mit der geplanten Steighöhe (m) und dem gerun- deten Wert 10 zu multiplizieren ist (zB 0,30 kg x 20m x 10 = 69 Joule).
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02299/fname_301328.pdf

MfG
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Es geht wohl eher um die Kinetische Energie die ein Modell aufnehmen könnte, beim Totallausfall und senkrechten absturz
Beim Hangflug wird dir sicher schnell ein Strick daraus gedreht, das du es mit mehreren Potentiellen K.Energien zu Tun bekommst, je nach der Höhe über Grund zu jedem Möglichen Zeitpunkt des Flugen, sprich nach dem Überfliegen des Hanges zählt nicht mehr der Startpunkt, sondern der Grund am Fuß des Hanges
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Es geht wohl eher um die Kinetische Energie die ein Modell aufnehmen könnte, beim Totallausfall und senkrechten absturz ...
Es kann grundsätzlich nur um die kinetische Energie gehen. Die vereinfachte Rechnung gilt nur für einen stationären Copter. Wenn ein Flugmodell bereits über eine Eigengeschwindigkeit verfügt und/oder der Antrieb das Modell beim Absturz noch beschleunigt, ist die Energie deutlich höher.

Wobei die Österreicher selbst noch nicht wissen, wie sie die 79J eigentlich messen wollen. ;)

:) Jürgen
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Dann hätte man aber beim normalen Hangfliegen mit normalen Modellen auch ziemlich grosse Probleme beim einhalten der Zulässigen Flughöhe wenn man da auch die Kontur des überflogenen Gebietes berücksichtigt.... :)

Wie gesagt, das vieles in dem LfG ziemlich unlogisch ist (zB Record Taste :) ) ist mir klar, aber in diesem Abschnitt bekommt man eben eine Formel dazu, die ein 10 jähriger Rechnen kann !
Obwohl immer von Bewegungsenergie die Rede ist, nimmt der Gesetzgeber die Formel von der Lageenergie.....LOL
Aber egal, man muss es nicht verstehen, sondern sich nur an das Gesetz halten !

MfG
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Hallo,
Es wird ja von "geplanten Steighöhe" gesprochen.
Was, wenn man plant nur zwei Meter hoch zu fliegen, dann aber ausserplanmässig doch höher aufsteigt? Wie will das der Gesetzgeber einschätzen bzw. beurteilen, welche Flughöhe man geplant hat?

MfG
 
Vollkommen richtig Schmiernippel! Die sind sich teilweise selber nicht einig ob potentielle oder kinetische..

@Jogijo sag ich ja - Grundgerüst ist gleich aber leider länderspezifische Abweichungen.
Für die UAV Regelung will die EASA eben EU weit gleiche Regeln.
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Nicht ganz das Thema, aber finde ich trotzdem lustig :D

§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und...
Also ich würde mal sagen eine Brille oder Linse ist sehr wohl ein "technisches Hilfsmittel" weil ohne dieser Technik, wirds mit 5 Dioptrin ziemlich stressig beim fliegen
Dann ab nach Ungarn zum Augen Lasern..... LOL

Aber auch die Amis müssen glaub ich nachbessern bei der Formulierung ihrer Gesetzestexte :

https://www.kickstarter.com/project...e-an-faa-compliant-drone-tether-syst?ref=live



MfG
 
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schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Also ist ein Brille kein "technisches Hilfsmittel" zum besseren erkennen von Objekten bzw seiner Umgebung ????

Aha, ok :)

PS: Wie gesagt, es geht nicht um Sinn oder Unsinn des Gesetzes, sondern nur um den Gesetzestext ansich !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Brillen fallen als gängige Sehhilfe ausdrücklich nicht unter "technische Hilfsmittel". Ein Fernglas, eine FPV-Brille oder eine Datenbrille dagegen schon.

:) Jürgen
Da sag ich nur; Pirate-Eye mit geschliffener Linse.....Da hat man Beides in Einem. Das Problem wird aber sein, dass ein Auge immer dominiert.
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Also das ist glaub ich schon geregelt das beide Augen entweder mit einem "technischen Hilfsmittel" oder ohne das Modell erkennen müssen ! Sonst wäre man beim FPV fliegen sein eigener Spotter, hehe :)

Aber da die Jungs die das LfG 2014 gemacht haben eigentlich keinen Plan haben was sie eigentlich machen, bzw die Rechenleistung zwischen den Schultern fehlt, kann ich mir schon vorstellen das man laut Gesetz mit dem Teil ohne Spotter FPV fliegen kann !

MfG
 
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